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   EuG, 18.12.2008 - T-287/06   

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https://dejure.org/2008,19283
EuG, 18.12.2008 - T-287/06 (https://dejure.org/2008,19283)
EuG, Entscheidung vom 18.12.2008 - T-287/06 (https://dejure.org/2008,19283)
EuG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - T-287/06 (https://dejure.org/2008,19283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Torre Albéniz - Ältere Gemeinschaftsbildmarke TORRES - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr

  • Europäischer Gerichtshof

    Torres / OHMI - Bodegas Peñalba López (Torre Albéniz)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Torre Albéniz - Ältere Gemeinschaftsbildmarke TORRES - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr

  • EU-Kommission PDF

    Miguel Torres, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Torre Albéniz - Ältere Gemeinschaftsbildmarke TORRES - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr

  • EU-Kommission

    Miguel Torres, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Torre Albéniz - Ältere Gemeinschaftsbildmarke TORRES - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Identität oder Ähnlichkeit der neueren Marke mit der älteren Marke zur Begründung einer Verwechslungsgefahr; Bestimmung des dominierenden Bestandteils einer angemeldeten Marke anhand der Anerkennung und Bekanntheit eines Zeichens (hier: TORRES); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Torres / OHMI - Bodegas Peñalba López (Torre Albéniz)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Torre Albéniz - Ältere Gemeinschaftsbildmarke TORRES - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Bedeutung des ersten Wortes in einem Mehrwort-Zeichen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 11. Oktober 2006 - Torres / HABM - Bodegas Peñalba López (Torre Albéniz)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsklage der Inhaberin der Gemeinschaftsbild- und -wortmarken sowie der nationalen Bildmarken "TORRES" für Waren der Klassen 33 gegen die Entscheidung R 597/2004-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt ...

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Die Verwechslungsgefahr ist umfassend, aus der Sicht, die die maßgeblichen Verkehrskreise von den betreffenden Waren oder Dienstleistungen haben, und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17, und des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 und 31).

    Insoweit impliziert sie eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Umständen, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (Urteile des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, oben in Randnr. 19 angeführt).

    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke aber regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 25).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 26).

  • EuG, 09.10.2002 - T-36/01

    'Glaverbel / OHMI (Surface d''une plaque de verre)'

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Im Hinblick auf die Rüge der Klägerin, die Beschwerdekammer habe den Urteilen der spanischen Gerichte jede Wirkung abgesprochen, ist schließlich daran zu erinnern, dass die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ausschließlich nach der Verordnung Nr. 40/94 in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu beurteilen ist (Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002, Glaverbel/HABM [Oberfläche einer Glasplatte], T-36/01, Slg. 2002, II-3887, Randnr. 34).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Die Verwechslungsgefahr ist umfassend, aus der Sicht, die die maßgeblichen Verkehrskreise von den betreffenden Waren oder Dienstleistungen haben, und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17, und des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 und 31).
  • EuG, 23.02.2006 - T-194/03

    Il Ponte Finanziaria / OHMI - Marine Enterprise Projects (BAINBRIDGE) -

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 23. Februar 2006, 11 Ponte Finanziaria/HABM - Marine Enterprise Projects (BAINBRIDGE) (T-194/03, Slg. 2006, II-445), trägt die Klägerin vor, sie habe die beiden Voraussetzungen nachgewiesen, die vorliegen müssten, um eine Auswirkung des Bestehens einer Markenfamilie auf die Verwechslungsgefahr zu bejahen, nämlich zum einen die Benutzung und Marktpräsenz aller Marken, die zu der Familie gehörten und auf die sich der Widerspruch stütze, und zum anderen das Vorhandensein des die Markenfamilie identifizierenden wesentlichen Bestandteils in der angemeldeten Marke.
  • EuG, 11.07.2006 - T-247/03

    Torres / OHMI - Bodegas Muga (Torre Muga)

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Nach der Rechtsprechung ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken in Bild, Klang oder Bedeutung auf den von ihnen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2006, Torres/HABM - Bodegas Muga [Torre Muga], T-247/03, Slg. 2006, II-0000, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Insoweit impliziert sie eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Umständen, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (Urteile des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, oben in Randnr. 19 angeführt).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Was zunächst die Behauptung der Klägerin angeht, die Bekanntheit der älteren Marken TORRES in der gesamten Union sowie die Platzierung des Wortes "torre" am Anfang der angemeldeten Marke bewirkten, dass die maßgeblichen Verbraucher diesem Wort besondere Aufmerksamkeit widmeten und die anderen Bestandteile der angemeldeten Marke vernachlässigten, ist festzustellen, dass bei der Frage, ob ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke dominierend sind, in zweiter Linie zwar auch auf die jeweilige Rolle der einzelnen Bestandteile bei der Gesamtgestaltung der zusammengesetzten Marke abgestellt werden kann (Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 35), doch verleiht diese Rolle einem Bestandteil einer Marke nicht unter allen Umständen einen dominierenden Charakter, der dazu führen würde, dass die anderen Bestandteile, aus denen diese Marke besteht, im Gesamteindruck vernachlässigt werden könnten (Urteil Torre Muga, Randnr. 50).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Was das Vorbringen der Klägerin angeht, ihre älteren Marken bildeten eine "Markenfamilie" oder eine "Serienmarke", die eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die angemeldete Marke erhöhen könne, ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Hypothese im bereits angeführten Urteil Bainbridge, bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria (C-234/06 P, Slg. 2007, I-0000), anerkannt worden ist.
  • RG, 28.04.1900 - I 72/00

    Darf der angebotene Sachverständigenbeweis ohne weiteres für mißlungen angesehen

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-287/06
    Die Anmeldung wurde im Blatt für Gemeinschaftsmarken Nr. 72/00 vom 11. September 2000 veröffentlicht.
  • BGH, 26.11.2020 - I ZB 6/20

    RETROLYMPICS

    Allein der Umstand, dass alle Marken an irgendeiner Stelle in irgendeiner Kombination mit weiteren Zeichen den Bestandteil "OLYMP" aufweisen, reicht für eine Serienmarke nicht aus (vgl. dazu EuG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - T-287/06, GRUR-RR 2009, 167 Rn. 80 f. - Torre Albéniz/TORRES; BGH, GRUR 2010, 729 Rn. 41 - MIXI, mwN).
  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 7/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP" -

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die jüngere Kombinationsmarke als geschlossener Gesamtbegriff mit einer einheitlichen begrifflichen Aussage erscheint (vgl. BGH GRUR 2009, 484, Nr. 34 - Metrobus; BPatG GRUR 2005, 772, 773 - Public Nation/PUBLIC; EuG GRUR-RR 2009, 167, Nr. 55-60 - torre albéniz).
  • EuG, 26.01.2016 - T-202/14

    LR Health & Beauty Systems / OHMI - Robert McBride (LR nova pure.)

    Tel est le cas lorsque ce composant est susceptible de dominer à lui seul l'image de cette marque que le public pertinent garde en mémoire, de telle sorte que tous les autres composants de la marque sont négligeables dans l'impression d'ensemble produite par celle-ci [arrêts du 11 juillet 2006, Torres/OHMI - Bodegas Muga (Torre Muga), T-247/03, EU:T:2006:198, point 46, et du 18 décembre 2008, Torres/OHMI - Bodegas Peñalba López (Torre Albéniz), T-287/06, Rec, EU:T:2008:602, point 48].

    Il y a lieu, au contraire, d'opérer une telle comparaison en examinant les marques en cause, considérées chacune dans leur ensemble (arrêts Torre Muga, point 30 supra, EU:T:2006:198, point 47, et Torre Albéniz, point 30 supra, EU:T:2008:602, point 49).

  • EuG, 21.03.2012 - T-63/09

    Volkswagen kann sich der Eintragung der von Suzuki angemeldeten

    Dies könnte beispielsweise dann nicht der Fall sein, wenn ein den älteren Serienmarken gemeinsamer Bestandteil in der Widerspruchsmarke an einer anderen Stelle als der, an der er sich gewöhnlich bei den zu der Serie gehörenden Marken befindet, oder mit einem anderen semantischen Inhalt verwendet wird (Urteil Bainbridge, oben in Randnr. 114 angeführt, Randnr. 127, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2008, Torres/HABM - Bodegas Peñalba López [Torre Albéniz], T-287/06, Slg. 2008, II-3817, Randnr. 81).
  • EuG, 20.09.2017 - T-350/13

    Jordi Nogues / EUIPO - Grupo Osborne (BADTORO) - Unionsmarke -

    Unter diesen Umständen ist es trotz ihrer Identität oder Ähnlichkeit sehr unwahrscheinlich, dass die erfassten Waren und Dienstleistungen, die mit der angemeldeten Marke versehen sind, bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass sie von dem Unternehmen, das Inhaber der älteren Marken ist, oder von einem wirtschaftlich mit ihm verbundenen Unternehmen stammen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2008, Torres/HABM - Bodegas Peñalba López [Torre Albéniz], T-287/06, EU:T:2008:602, Rn. 74).
  • EuG, 19.05.2011 - T-580/08

    PJ Hungary / OHMI - Pepekillo (PEPEQUILLO)

    Er wird bei der Prüfung der Frage berücksichtigt, ob die Ähnlichkeit zwischen den Zeichen oder zwischen den Waren und Dienstleistungen ausreicht, um Verwechslungsgefahr hervorzurufen (Urteile des Gerichts vom 11. Juli 2006, Torres/HABM - Bodegas Muga [Torre Muga], T-247/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 72, und vom 18. Dezember 2008, Torres/HABM - Bodegas Peñalba López [Torre Albéniz], T-287/06, Slg. 2008, II-3817, Randnr. 75).
  • EuG, 31.01.2012 - T-378/09

    Spar / OHMI - Spa Group Europe (SPA GROUP) - Gemeinschaftsmarke -

    Dies könnte beispielsweise dann nicht der Fall sein, wenn ein den älteren Serienmarken gemeinsamer Bestandteil in der angemeldeten Marke an einer anderen Stelle als an derjenigen, an der er sich gewöhnlich bei den zu der Serie gehörenden Marken befindet, oder mit einem anderen semantischen Inhalt verwendet wird (Urteile des Gerichts BAINBRIDGE, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 127, und vom 18. Dezember 2008, Torres/HABM - Bodegas Peñalba López [Torre Albéniz], T-287/06, Slg. 2008, II-3817, Randnr. 81).
  • EuG, 22.06.2010 - T-490/08

    CM Capital Markets / OHMI - Carbon Capital Markets () - Gemeinschaftsmarke -

    Darüber hinaus ist, soweit die Klägerin behauptet, dass zwischen den in Rede stehenden Marken eine Assoziierungsgefahr bestehe, weil ein bereits mit den älteren Marken und deren betrieblicher Herkunft vertrauter Verbraucher diese Marken mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der angemeldeten Marke gedanklich in Verbindung bringen werde, ein solches Vorbringen zurückzuweisen, da, wie vorstehend in Randnr. 63 festgestellt worden ist, die fraglichen Zeichen verschieden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2008, Torres/HABM - Bodegas Peñalba López [Torre Albéniz], T-287/06, Slg. 2008, II-3817, Randnr. 81).
  • EuG, 22.06.2010 - T-563/08

    CM Capital Markets / OHMI - Carbon Capital Markets (CARBON CAPITAL MARKETS) -

    Darüber hinaus ist, soweit die Klägerin behauptet, dass zwischen den in Rede stehenden Marken eine Assoziierungsgefahr bestehe, weil ein bereits mit den älteren Marken und deren betrieblicher Herkunft vertrauter Verbraucher diese Marken mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der angemeldeten Marke gedanklich in Verbindung bringen werde, ein solches Vorbringen zurückzuweisen, da, wie vorstehend in Randnr. 61 festgestellt worden ist, die fraglichen Zeichen verschieden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2008, Torres/HABM - Bodegas Peñalba López [Torre Albéniz], T-287/06, Slg. 2008, II-3817, Randnr. 81).
  • BPatG, 21.01.2021 - 30 W (pat) 517/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MyGecko/Geck" - Einrede mangelnder Benutzung - keine

    Eine solche Prägung muss nämlich insbesondere verneint werden bei Marken, die sich als einheitliche Gesamtbegriffe darstellen (vgl. u.a. BGH GRUR 2009, 484, Nr. 34 - Metrobus; BPatG GRUR 2005, 772, 773 - PUBLIC Nation/PUBLIC; EuG GRUR-RR 2009, 167, Nr. 55-60 - torre albéniz), wobei der gesamtbegriffliche Charakter - anders als die Widersprechende meint - auch durch beschreibende Bestandteile vermittelt werden kann (vgl. BGH GRUR 2009, 484, Nr. 32 - Metrobus; GRUR 2009, 772, 777, Nr. 64 - Augsburger Puppenkiste; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 430).
  • EuG, 09.12.2020 - T-190/20

    Almea/ EUIPO - Sanacorp Pharmahandel (Almea)

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