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   EuG, 12.12.2000 - T-296/97   

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EuG, 12.12.2000 - T-296/97 (https://dejure.org/2000,2745)
EuG, Entscheidung vom 12.12.2000 - T-296/97 (https://dejure.org/2000,2745)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - T-296/97 (https://dejure.org/2000,2745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Kapitalerhöhung zugunsten von Alitalia durch die italienischen Behörden - Qualifizierung der Maßnahme - Grundsatz des privaten Kapitalgebers - Prüfung durch die Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Alitalia / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Alitalia - Linee aeree italiane SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 [jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG] und Artikel 173 Absatz 5 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Zeitpunkt der Erlangung der Kenntnis von der Handlung - Subsidiarität - Zeitpunkt der Bekanntgabe

  • EU-Kommission

    Alitalia - Linee aeree italiane SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Kapitalerhöhung zugunsten von Alitalia durch die italienischen Behörden - Qualifizierung der Maßnahme - Grundsatz des privaten Kapitalgebers - Prüfung durch die Kommission.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatliche Beihilfen; Kapitalerhöhung zugunsten von Alitalia durch italienische Behörden; Qualifizierung der Maßnahme; Grundsatz des privaten Kapitalgebers; Prüfung durch die Kommission

  • Judicialis

    Entscheidung 97/789/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung CE C(97) 2616 der Kommission vom 15. Juli 1997, unter bestimmten Bedingungen die Beihilfe zu genehmigen, die der Alitalia von den italienischen Behörden in Form einer von der Staatsholding IRI zu erbringenden Kapitaleinlage gewährt wurde

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die von der Kommission vorzunehmende Prüfung der Frage, ob eine Investition dem Grundsatz des privaten Kapitalgebers entspricht, eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung umfasst (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnrn.

    Die Kommission besitzt jedoch ein weites Ermessen, wenn sie eine Handlung vornimmt, die eine derart komplexe wirtschaftliche Beurteilung umfasst, und die gerichtliche Kontrolle dieser Handlung beschränkt sich demnach - selbst wenn die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag fällt, grundsätzlich "umfassend" zu prüfen ist (Urteil Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, zitiert in Randnr. 95, Randnr. 25) - auf die Prüfung, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der getroffenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung dieses Sachverhalts oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteil Belgien/Kommission, Randnr. 11, und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Das Gericht erinnert daran, dass das Kriterium des Verhaltens eines unter normalen Marktbedingungen handelnden umsichtigen Privatanlegers eine Ausprägung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von öffentlichem und privatem Sektor ist, wonach Mittel, die der Staat einem Unternehmen direkt oder indirekt unter normalen Marktbedingungen zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433 [im Folgenden: Urteil ENI-Lanerossi], Randnr. 20, Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-358/94, Air France/Kommission, Slg. 1996, II-2109, Randnr. 70).

    Insoweit ist hervorzuheben, dass das Verhalten eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers von Rentabilitätsaussichten geleitet wird (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603 [im Folgenden: Urteil Alfa Romeo], Randnr. 20, und vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnrn.

  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Insoweit ist hervorzuheben, dass das Verhalten eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers von Rentabilitätsaussichten geleitet wird (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603 [im Folgenden: Urteil Alfa Romeo], Randnr. 20, und vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnrn.

    In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung klargestellt, dass, auch wenn das Verhalten des privaten Investors, mit dem die Intervention des öffentlichen Investors, der wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, verglichen werden muss, nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichen Investors sein muss, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt, es doch wenigstens das einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe zu sein hat, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (Urteile Alfa Romeo, zitiert in Randnr. 84, Randnr. 20, Spanien/Kommission, zitiert in Randnr. 84, Randnrn.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Bezüglich der Begründungspflicht der Kommission gegenüber der Klägerin, die als Begünstigte der angefochtenen Maßnahme Beteiligte im Sinne von Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag ist, ist daran zu erinnern, dass die Kommission, auch wenn sie nicht auf alle Argumente einzugehen braucht, die von den Beteiligten im Verwaltungsverfahren vorgebracht werden, doch verpflichtet ist, in ihrer Entscheidung die Gründe hinreichend darzulegen, aus denen wesentliche Elemente der Argumentation der Beteiligten zurückgewiesen werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnrn.
  • EuG, 30.04.1998 - T-16/96

    Cityflyer Express / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Aus alledem folgt, dass die Begründung der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Berechnung der Mindestrendite die Überlegungen der Kommission nicht so klar und unzweideutig wiedergibt, dass es der Klägerin möglich wäre, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme zu erfahren, und dass der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Express/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnrn. 64 und 65, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    34 und 36, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-380/94, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 57, vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 61, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 79).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Sie verweist auf die ständige Rechtsprechung, wonach derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts habe, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern müsse, und die Klagefrist zu dem Zeitpunkt zu laufen beginne, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des Rechtsakts erlangt habe, so daß er sein Klagerecht ausüben könne (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Beschluss des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 19; Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas zum Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-309/95, Kommission/Rat, Slg. 1998, I-655, I-657, Nrn. 35 und 38, Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361).
  • EuG, 12.12.1996 - T-358/94

    Compagnie nationale Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Das Gericht erinnert daran, dass das Kriterium des Verhaltens eines unter normalen Marktbedingungen handelnden umsichtigen Privatanlegers eine Ausprägung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von öffentlichem und privatem Sektor ist, wonach Mittel, die der Staat einem Unternehmen direkt oder indirekt unter normalen Marktbedingungen zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433 [im Folgenden: Urteil ENI-Lanerossi], Randnr. 20, Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-358/94, Air France/Kommission, Slg. 1996, II-2109, Randnr. 70).
  • EuGH, 05.03.1993 - C-102/92

    Ferriere Acciaierie Sarde / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Sie verweist auf die ständige Rechtsprechung, wonach derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts habe, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern müsse, und die Klagefrist zu dem Zeitpunkt zu laufen beginne, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des Rechtsakts erlangt habe, so daß er sein Klagerecht ausüben könne (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Beschluss des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 19; Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas zum Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-309/95, Kommission/Rat, Slg. 1998, I-655, I-657, Nrn. 35 und 38, Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361).
  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2000 - T-296/97
    Das Gericht erinnert insoweit daran, dass bereits nach dem Wortlaut von Artikel 173 Absatz 5 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG) der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der angefochtenen Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der Mitteilung in Betracht kommt (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35, Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 42).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

  • EuGH, 06.07.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    BFM / Kommission

  • EuGH, 19.02.1998 - C-309/95

    Kommission / Rat

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 11.07.2002 - T-152/99

    HAMSA / Kommission

    20 bis 22; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 79, und vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 96).

    10 und 11, und Urteil Alitalia/Kommission, Randnr. 105).

    Insbesondere darf das Gericht die wirtschaftliche Beurteilung der Kommission nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen (Urteile BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 81, und Alitalia/Kommission, Randnr. 105).

  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    In Bezug auf das Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Alitalia/Kommission (T-296/97, Slg. 2000, II-3871), ist hervorzuheben, dass in jener Rechtssache wie in der hier vorliegenden die Einstufung der Kapitalzuführung als staatliche Beihilfe der Kommission die Möglichkeit eröffnete, die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt zu prüfen.
  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Dieses Argument ist jedoch für die Rechtmäßigkeitsprüfung der angefochtenen Entscheidung unerheblich, da die Genehmigung der Kommission vom Juli 1999 nach Erlass der angefochtenen Entscheidung erteilt wurde und überdies neue Rechtsvorschriften betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 86).

    Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 230 EG ist die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Rechtsakts gegeben waren (Urteil Alitalia/Kommission, zitiert oben in Randnr. 126, Randnr. 86).

  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

    Die Einschätzungen der Berater in den jeweiligen Berichten betrafen eher Erwägungen zur Lebensfähigkeit des Unternehmens als Rentabilitätsüberlegungen, von denen normalerweise die Produktions- und Vertriebsstrategie privater Wirtschaftsteilnehmer geleitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Alitalia/Kommission, T-296/97, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 84).

    Daher darf angenommen werden, dass die Zufuhr privaten Kapitals eher die Folge der wirtschaftlichen Förderung durch den Staat als das Ergebnis einer von einem umsichtigen Kapitalgeber getroffenen Entscheidung war, der sich zu seiner Investition entschlossen hatte, weil er von deren Rentabilitätsaussichten überzeugt war (vgl. in diesem Sinne Urteil Alitalia/Kommission, Randnr. 93).

  • EuG, 12.12.2018 - T-677/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle

    Die Klägerin hat aber nicht dargetan, dass der Erwerb der Zulassungsdossiers von Niche für 2, 5 Mio. GBP bei verständiger Würdigung als rentable Investition angesehen werden könnte (vgl. unter Fortführung der Analogie mit dem Begriff des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers [siehe oben, Rn. 143] Rn. 84 des Urteils vom 12. Dezember 2000, Alitalia/Kommission, T-296/97, EU:T:2000:289, in der es heißt, dass das Verhalten eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers von Rentabilitätsaussichten geleitet wird) oder zumindest geeignet wäre, dem Erwerber der Zulassungsdossiers Einkünfte zu verschaffen, mit denen die hohen Erwerbskosten ausgeglichen werden.
  • EuG, 17.12.2008 - T-196/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE VORTEILE, DIE

    Es darf in einem solchen Verfahren nicht die Zweckmäßigkeit einer Investition neu beurteilen und darüber entscheiden, ob ein privater Kapitalgeber die bei Erlass der angefochtenen Entscheidung beabsichtigte Investition durchgeführt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Alitalia/Kommission, T-296/97, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 170 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.12.2008 - T-211/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISION FÜR NICHTIG, WONACH DER

    Die Beurteilung der Kommission wird dabei grundsätzlich einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterzogen, da der Begriff der Beihilfe, der im Vertrag definiert ist und die Voraussetzung der Selektivität als wesentlichen Bestandteil beinhaltet, als Rechtsbegriff anhand objektiver Kriterien auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Alitalia/Kommission, T-296/97, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 95, und vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 07.06.2006 - T-613/97

    UFEX u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer

  • EuG, 19.06.2009 - T-48/04

    Qualcomm / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 15.12.2009 - T-156/04

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

  • EuG, 11.09.2012 - T-565/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der diese

  • EuG, 10.12.2008 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der

  • EuG, 03.03.2010 - T-163/05

    Das Gericht bestätigt die Entscheidungen der Kommission zur Übertragung zweier

  • EuG, 06.03.2002 - T-92/00

    Diputación Foral de Álava / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-124/10

    Generalanwalt Mazák vertritt die Auffassung, dass der Gerichtshof das Urteil des

  • EuG, 13.05.2020 - T-716/17

    Germanwings/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Von Italien

  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 18.09.2018 - T-93/17

    Duferco Long Products / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlsektor -

  • EuG, 25.03.2015 - T-556/08

    Slovenská posta / Kommission

  • EuG, 17.10.2002 - T-98/00

    Linde / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 06.07.2017 - T-1/15

    SNCM / Kommission

  • EuG, 27.11.2003 - T-190/00

    Regione Siciliana / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-455/08

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche

  • VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99

    Kein Schutz des Altunternehmers bei Genehmigung für neues Stadtbuskonzept

  • EuG, 18.10.2011 - T-439/09

    Purvis / Parlament

  • EuG, 13.07.2022 - T-150/20

    Tartu Agro/ Kommission

  • EuG, 13.03.2013 - T-229/11

    Inglewood u.a. / Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die

  • EuG, 30.06.2015 - T-186/13

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 11.12.2006 - T-392/05

    MMT / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Einrede der Unzulässigkeit

  • EuG, 04.03.2009 - T-292/04

    Caremar u.a. / Kommission

  • EuG, 19.09.2005 - T-321/04

    Air Bourbon / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, keine Einwände zu

  • EuG, 04.03.2009 - T-504/04

    Navigazione Libera del Golfo / Kommission

  • EuG, 26.02.2002 - T-323/99

    INMA und Itainvest / Kommission

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