Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 20.12.1999

Rechtsprechung
   EuG, 20.03.2002 - T-31/99   

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EuG, 20.03.2002 - T-31/99 (https://dejure.org/2002,2088)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2002 - T-31/99 (https://dejure.org/2002,2088)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2002 - T-31/99 (https://dejure.org/2002,2088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Berechtigtes Vertrauen

  • Europäischer Gerichtshof

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    ABB Asea Brown Boveri Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird - Keine Auswirkung des Verstoßes eines der mit den Ermittlungen betrauten Beamten gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung auf die Gültigkeit der ...

  • EU-Kommission

    ABB Asea Brown Boveri Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Berechtigtes Vertrauen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In den Bereichen Kraftwerke, Stromübertragung und -verteilung, Industrie- und Bausysteme und Verkehr tätiger multinationaler Konzern; Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen; Koordinierung einer Preiserhöhung sowohl auf dem dänischen Markt als auch auf ...

  • Judicialis

    EGV Art. 81; ; EGV Art. 85; ; Entscheidung 1999/60/EG Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erstens Nichtigerklärung des Artikels 3 der Entscheidung der Kommission K(1998) 3117 endg. vom 21. Oktober 1998 (Sache IV/35.691/E-4, Fernwärmetechnik-Kartell) in der Fassung der Entscheidung K(1998) 3415 endg. vom 6. November 1998 (Sache IV/35.691 - Vorisolierte Rohre) ...

 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Kooperation während des Verwaltungsverfahrens nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des fraglichen Unternehmens es der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36; Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-13/89, ICI/Kommission, Slg. 1992, II-1021, Randnr. 393, und vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-310/94, Gruber + Weber/Kommission, Slg. 1998, II-1043, Randnr. 271, und T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 325).

    Zu prüfen ist jedoch, ob die Kommission, als sie bei der Klägerin die gleiche Herabsetzung um 30 % vornahm wie bei Løgstør und Tarco, den Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet hat, der es verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichzubehandeln, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28,und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 309).

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Kooperation während des Verwaltungsverfahrens nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des fraglichen Unternehmens es der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36; Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-13/89, ICI/Kommission, Slg. 1992, II-1021, Randnr. 393, und vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-310/94, Gruber + Weber/Kommission, Slg. 1998, II-1043, Randnr. 271, und T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 325).
  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Zu den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung für Verwaltungsverfahren vorsieht, gehört u. a. der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der die Verpflichtung des zuständigen Organs umfasst, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, vom 26. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 34, und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93, Métropole télévision/Kommission, Slg. 1996, II-649, Randnr. 93).
  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Zu den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung für Verwaltungsverfahren vorsieht, gehört u. a. der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der die Verpflichtung des zuständigen Organs umfasst, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, vom 26. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 34, und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93, Métropole télévision/Kommission, Slg. 1996, II-649, Randnr. 93).
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Zu den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung für Verwaltungsverfahren vorsieht, gehört u. a. der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der die Verpflichtung des zuständigen Organs umfasst, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, vom 26. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 34, und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93, Métropole télévision/Kommission, Slg. 1996, II-649, Randnr. 93).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Kooperation während des Verwaltungsverfahrens nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des fraglichen Unternehmens es der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36; Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-13/89, ICI/Kommission, Slg. 1992, II-1021, Randnr. 393, und vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-310/94, Gruber + Weber/Kommission, Slg. 1998, II-1043, Randnr. 271, und T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 325).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Nach der Rechtsprechung können aber Handlungen nach dem Erlass einer Entscheidung deren Gültigkeit nicht beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Zu prüfen ist jedoch, ob die Kommission, als sie bei der Klägerin die gleiche Herabsetzung um 30 % vornahm wie bei Løgstør und Tarco, den Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet hat, der es verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichzubehandeln, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28,und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 309).
  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Kooperation während des Verwaltungsverfahrens nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des fraglichen Unternehmens es der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36; Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-13/89, ICI/Kommission, Slg. 1992, II-1021, Randnr. 393, und vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-310/94, Gruber + Weber/Kommission, Slg. 1998, II-1043, Randnr. 271, und T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 325).
  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    Hoche / BALM

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-31/99
    Zu prüfen ist jedoch, ob die Kommission, als sie bei der Klägerin die gleiche Herabsetzung um 30 % vornahm wie bei Løgstør und Tarco, den Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet hat, der es verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichzubehandeln, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28,und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 309).
  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    2 Mit ihren Rechtsmitteln haben diese Unternehmen jeweils die Aufhebung der sie betreffenden Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. März 2002 beantragt, d. h. der Urteile in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681), in der Rechtssache T-9/99 (HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487), in der Rechtssache T-17/99 (KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647), in der Rechtssache T-23/99 (LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705), in der Rechtssache T-15/99 (Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613), in der Rechtssache T-16/99 (Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633) und in der Rechtssache T-31/99 (ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881) (im Folgenden bei Bezugnahmen auf eines dieser Urteile z. B.: angefochtenes Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, bei Bezugnahmen auf sämtliche Urteile: angefochtene Urteile).

    34 Mit dem angefochtenen Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission hat das Gericht.

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    Fünftens habe die Klägerin außerordentliche Schritte unternommen, um in ihrem Unternehmen das Bewusstsein für die Wettbewerbsregeln und deren Beachtung zu erhöhen; dies unterstreiche ihre Absicht, künftige Zuwiderhandlungen zu verhindern (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 221).

    204 Die Beklagte weist darauf hin, dass das Gericht bestätigt habe, dass die Berücksichtigung der Abschreckungswirkung einer Geldbuße zu den Faktoren gehöre, die bei der Ermittlung der Schwere der Zuwiderhandlung eine Rolle spielten (oben in Randnr. 192 angeführtes Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 167).

    206 Werden in einer Entscheidung gegen mehrere Unternehmen wegen einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft Geldbußen verhängt, so ist bei der Ermittlung des Umfangs der Begründungspflicht insbesondere zu berücksichtigen, dass die Schwere der Zuwiderhandlungen anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln ist, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (oben in Randnr. 146 angeführter Beschluss SPO u. a./Kommission, Randnr. 54, oben in Randnr. 131 angeführtes Urteil PVC II, Randnr. 465, und oben in Randnr. 192 angeführtes Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 252).

    So ist z. B. entschieden worden, dass diese Gesichtspunkte als Indizien für den Einfluss herangezogen werden können, den das betreffende Unternehmen auf den Markt auszuüben vermochte (vgl. in diesem Sinne das oben in Randnr. 48 angeführte Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 120, das Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 52, und das oben in Randnr. 212 angeführte Urteil SCA Holding/Kommission, Randnr. 176), oder, in Einklang mit Nummer 1 Teil A Absatz 5 der Leitlinien, als Indizien für die von dem Unternehmen zu erwartende Kenntnis der Anforderungen und Folgen des Wettbewerbsrechts (oben in Randnr. 192 angeführtes Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 169).

    Insoweit ist davon auszugehen, dass ein großes Unternehmen, das verglichen mit den übrigen Mitgliedern eines Kartells über beträchtliche finanzielle Ressourcen verfügt, die zur Zahlung seiner Geldbuße erforderlichen Mittel leichter aufbringen kann; dies rechtfertigt es im Hinblick auf eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße, insbesondere durch Anwendung eines Multiplikators eine entsprechend höhere Geldbuße festzusetzen als für die gleiche Zuwiderhandlung eines Unternehmens, das nicht über derartige Ressourcen verfügt (vgl. in diesem Sinne das oben in Randnr. 131 angeführte Urteil vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnrn. 241 und 243; vgl. auch das oben in Randnr. 192 angeführte Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 170, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch das oben in Randnr. 48 angeführte Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, und das oben in Randnr. 119 angeführte Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, Randnr. 244).

    Außerdem ist er etwa 30 % höher als der Umsatz von ABB im Jahr 1997, auf den in der 1998 ergangenen Fernwärmetechnik-Entscheidung (siehe oben, Randnr. 187) und in dem oben in Randnummer 192 angeführten Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission abgestellt wurde.

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass zu den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung für Verwaltungsverfahren vorsieht, u. a. der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung gehört, der die Verpflichtung des zuständigen Organs umfasst, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 34, vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93, Métropole télévision/Kommission, Slg. 1996, II-649, Randnr. 93, und vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 99).

    Die Klägerinnen haben aber nicht nachgewiesen, dass dies hier der Fall war (vgl. in diesem Sinne Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, zitiert oben in Randnr. 404, Randnr. 105).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    So hat es im Urteil vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission (T-31/99, EU:T:2002:77, Rn. 99 und 107), einen Klagegrund zurückgewiesen, mit dem die Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung in einem Fall geltend gemacht worden war, in dem sich die Klägerin bei ihrer Anhörung vor der Kommission einer abwertenden Bemerkung in Bezug auf ihren Ruf und einer Reihe tendenziöser Fragen zu von ihr nicht mehr bestrittenen Tatsachen seitens eines mit dem Fall, der Gegenstand des angefochtenen Beschlusses war, betrauten Beamten der Kommission ausgesetzt gesehen hatte und sich derselbe Beamte bei einer Konferenz zu Fragen des Wettbewerbsrechts unter Verwendung eines Zitats geäußert hatte, das die Aktivitäten der Klägerin diskreditierte.
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    153 Insoweit genügt der Hinweis, dass die Entscheidung vom Kollegium der Kommissionsmitglieder gemäß dem in Artikel 1 der Geschäftsordnung der Kommission vom 29. November 2000 (ABl. L 308, S. 26) verankerten Kollegialprinzip erlassen wurde und nicht von einem Generaldirektor (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 104).
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Die Kommission darf bei der Ausübung ihres Ermessens aber nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung außer Acht lassen, der verletzt ist, wenn gleiche Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden und eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (oben in Randnr. 333 angeführtes Urteil KTS, Randnr. 237; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 240 und die dort genannte Rechtsprechung, und das oben in Randnr. 331 angeführte Urteil Tokai I, Randnr. 394).
  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

    Es sei auch auf das Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-31/99 (ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 238) hinzuweisen, wonach Unternehmen, die mit der Kommission zum Zweck der Beendigung des Kartells zusammengearbeitet hätten, eine Herabsetzung zu gewähren sei.

    280 Die Regelung ist daher dahin auszulegen, dass nur besondere Umstände des Einzelfalls, unter denen eine Beendigung des Verstoßes nach dem ersten Eingreifen der Kommission konkret verwirklicht wird, die Berücksichtigung dieser Beendigung als mildernden Umstand rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 270 zitiertes Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Randnr. 213).

    285 ADM beruft sich für ihr Vorbringen außerdem auf das Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission (zitiert oben in Randnr. 270, Randnr. 238), in dem das Gericht entschieden habe, dass Unternehmen, die zum Zweck der Beendigung des Kartells mit der Kommission zusammengearbeitet hätten, eine Herabsetzung der Geldbuße zu gewähren sei.

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    Hiermit gibt sie den Unternehmen die Angaben an Hand, die für deren Verteidigung nicht nur gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung, sondern auch gegen die Verhängung von Geldbußen erforderlich sind (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 78).

    Außerdem ist zu beachten, dass die Unternehmen bezüglich der Bemessung der Geldbuße über eine zusätzliche Garantie verfügen, weil das Gericht mit Befugnis zu uneingeschränkter Nachprüfung entscheidet und mithin gemäß Artikel 17 der Verordnung Nr. 17 die Geldbuße insbesondere aufheben oder herabsetzen kann (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 235, und in diesem Sinne Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, oben zitiert in Randnr. 50, Randnr. 79).

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Zudem umfasse der Grundsatz des ordnungsmäßigen Verwaltungshandelns nach ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfaltig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 99).

    Zu den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren gewährt, gehört insbesondere der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, aus dem die Verpflichtung des zuständigen Organs folgt, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992, La Cinq/Kommission, T-44/90, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, und ABB Asea Brown Boveri/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 99).

    Unter Bezugnahme auf das Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission (oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 104) trägt Hoechst vor, es sei denkbar, dass die mangelnde Objektivität in der Verfahrensführung sich dann nicht in die Verteidigungsrechte verletzender, relevanter Weise auf die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung auswirke, wenn dieser Mangel nur aus einer "gedanklichen Voreingenommenheit" des Sachbearbeiters der Kommission resultiere.

  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05

    Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer

    Dazu bringen sie namentlich vor, die Kommission könne nicht behaupten, dass Herr V. "Funktionen auf der Ebene der Unternehmensleitung" der Gruppe im Sinne von Randnr. 37 des Urteils des Gerichts vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission (T-31/99, Slg. 2002, II-1881), ausgeübt habe.

    Ausschlaggebend sei allein, ob er "Funktionen auf der Ebene der Unternehmensleitung [der Gruppe ausgeübt]" habe (Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 37).

    Sie machen nur geltend, dass zum einen die Situation von Herrn V. nicht mit derjenigen der Führungskräfte vergleichbar sei, auf die das Gericht im Urteil ABB Asea Brown Boveri/Kommission (oben, Randnr. 64) abgestellt habe, so dass die Kommission nicht mit jenem Urteil argumentieren könne, und dass zum anderen die betreffende Behauptung sehr allgemein sei und damit nicht dargetan werde, dass SCTC WWTE zu wettbewerbswidrigem Verhalten angewiesen habe.

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 03.09.2009 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff "Malathion" -

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-199/08

    Ziegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-208/02

    LR af 1998 (Deutschland) / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-206/02

    LR af 1998 / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-205/02

    Ke Kelit / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission

  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 23.09.2009 - T-263/07

    Estland / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-403/04

    Sumitomo Metal Industries / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2008 - C-101/07

    Coop de France bétail und viande / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 16.05.2018 - T-712/16

    Die Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer

  • EuGöD, 05.12.2012 - F-88/09

    Z / Gerichtshof

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 17.05.2011 - T-343/08

    Arkema France / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2008 - C-110/07

    FNSEA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Kartell

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04

    Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuG, 30.04.2009 - T-13/03

    Nintendo und Nintendo of Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-405/04

    Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster

  • EuGöD, 11.09.2013 - F-126/11

    de Brito Sequeira Carvalho / Kommission

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Rechtsprechung
   LG Dresden, 20.12.1999 - 42 T 31/99   

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https://dejure.org/1999,23853
LG Dresden, 20.12.1999 - 42 T 31/99 (https://dejure.org/1999,23853)
LG Dresden, Entscheidung vom 20.12.1999 - 42 T 31/99 (https://dejure.org/1999,23853)
LG Dresden, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 42 T 31/99 (https://dejure.org/1999,23853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Gründungsvorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) im Falle der Änderung der Firmierung, des Sitzes und des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft; Anmeldung einer GmbH zur Eintragung ins Handelsregister; ...

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