Rechtsprechung
   EuG, 02.07.2002 - T-323/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Zeichen SAT. 2 - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Gleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2002, II-2839



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Wird zitiert von ... (28)  

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin insoweit abgewiesen hat, als es entschieden hat, dass die Zweite Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: HABM) weder gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1) (im Folgenden: Verordnung) noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstieß, als sie mit ihrer Entscheidung vom 2. August 2000 (Beschwerdesache R 312/1999-2) (im Folgenden: streitige Entscheidung) die Eintragung der Wortzusammenstellung "SAT.2" als Gemeinschaftsmarke in Bezug auf die Dienstleistungen zurückgewiesen hat, die in der Anmeldung im Zusammenhang mit der Verbreitung über Satellit stehen.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839) wird aufgehoben, soweit das Gericht entschieden hat, dass die Zweite Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) nicht gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke verstieß, als sie mit ihrer Entscheidung vom 2. August 2000 (Beschwerdesache R 312/1999-2) die Anmeldung der Wortzusammenstellung "SAT.2" als Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen, die in der Anmeldung im Zusammenhang mit der Verbreitung über Satellit stehen, d. h. für die in Randnummer 3 des angefochtenen Urteils erwähnten Dienstleistungskategorien, die das Gericht in Randnummer 42 dieses Urteils nicht aufgeführt hat, zurückwies.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung

    Im Urteil SAT.1/HABM, das die Anmeldung des Wortzeichens SAT.2 als Gemeinschaftsmarke betraf, hat der Gerichtshof das Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839) deshalb aufgehoben, weil das Gericht darin die Zurückweisung dieser Anmeldung auf die Vermutung gestützt hatte, dass Markenbestandteile, die isoliert betrachtet ohne Unterscheidungskraft sind, auch in der Kombination nicht unterscheidungskräftig sein könnten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-304/06  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke EUROHYPO - Absolute

    Sie vergleicht die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002, SAT.1/HABM (SAT.2) (T-323/00)(4), aufgehoben durch Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 2004, SAT.1/HABM (C-329/02 P)(5) ergangen ist, und führt aus, in beiden Rechtssachen habe das Gericht den durch die Wortzusammenstellung hervorgerufenen Gesamteindruck nur hilfsweise geprüft und dabei Aspekten wie dem Vorliegen eines Phantasieelements, die bei dieser Prüfung zu berücksichtigen seien, jede Relevanz abgesprochen.

    Diese Gründe seien für die Aufhebung des Urteils T-323/00 durch den Gerichtshof entscheidend gewesen.

    (4) - Slg. 2002, II-2839.

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  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-329/02  

    SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

    - das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-323/00 aufheben, soweit es die Klage in jener Rechtssache mit der Begründung abgewiesen hat, dass die Eintragung von "SAT.2" als Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung über Satellit stehen, nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Gemeinschaftsmarkenverordnung ausgeschlossen sei;.

    - die Entscheidung R 312/1999-2 der Zweiten Beschwerdekammer aufheben, soweit sie nicht bereits durch das Urteil in der Rechtssache T-323/00 aufgehoben worden ist, und.

    (2)  - Urteil vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [Sat.2], Slg. 2002, II-2839).

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02  

    Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolute Eintragungshindernisse

    Dies rechtfertigt es, die Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b bis d der Verordnung Nr. 40/94 zugrunde liegenden Erwägungen des Allgemeininteresses hintanzustellen, aus denen die von diesen Bestimmungen erfassten Marken, um einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zugunsten eines bestimmten Wirtschaftsteilnehmers zu vermeiden, für jedermann frei verfügbar sein müssen (Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 36).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08  

    Burg Lissingen - - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder

    Zudem kann sich ein Vermarktungskonzept, über das allein das betreffende Unternehmen entscheidet, nach der Eintragung der Gemeinschaftsmarke ändern und darf daher auf die Beurteilung der Eintragbarkeit des Zeichens keinerlei Einfluss haben (Urteil des EuG vom 2.7.2002, T-323/00 -SAT.2, Rn. 45; GRUR Int. 2002, 858; MarkenR 2002, 260).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-37/03  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7

    Ich werde ferner auf die Schlussfolgerungen eingehen, die der Gerichtshof aus dieser Rechtsprechung in dem Urteil SAT.1/HABM gezogen hat, in dem er über ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM) (SAT.2)(14) entschieden hat, dessen Begründung der des angefochtenen Urteils vergleichbar ist.

    (14) - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM, Slg. 2002, II-2839).

  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01  

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form eines Geschirrspülmittels -

    39 Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken, die aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 37).
  • EuG, 10.11.2004 - T-402/02  

    Gemeinschaftsmarke - Bildmarke, die die Form einer zusammengedrehten

    Dieser Umstand erlaubt es, die Erwägungen des Allgemeininteresses hintanzustellen, die Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b bis d zugrunde liegen und die verlangen, dass die von diesen Bestimmungen erfassten Zeichen von allen frei verwendet werden können, um einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil für einen einzelnen Wirtschaftsteilnehmer zu vermeiden (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 36, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache T-399/02, Eurocermex/HABM [Form einer Bierflasche], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in Form der Verpackung

    In Randnummer 31 des Urteils stellt das Gericht unter Hinweis auf seine Urteile vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00(4) und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01(5) fest, dass Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 Marken erfasse, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet würden.

    (4)  - SAT.1/HABM (SAT.2) (Slg. 2002, II-2839).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04  

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke PAPERLAB - Absolutes Eintragungshindernis -

  • EuG, 29.04.2004 - T-399/02  

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Flasche - Flasche mit

  • EuGH, 30.06.2005 - C-286/04  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe b und 3 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06  

    Verbot für Tennisschläger im Flugzeug-Handgepäck // Gutachten mit ungewöhnlich

  • EuG, 08.07.2004 - T-334/01  

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Ältere Wortmarke HIPPOVIT -

  • EuG, 31.05.2005 - T-373/03  

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke PARMITALIA - Frist für eine Beschwerde gegen die

  • EuG, 31.05.2006 - T-15/05  

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Wurst - Absolute

  • EuG, 14.09.2009 - T-152/07  

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke - Geometrische Felder

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09  

    Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur

  • EuG, 20.11.2002 - T-79/01  

    Gemeinschaftsmarke - Wortgruppen Kit Pro und Kit Super Pro - Absolute

  • EuG, 03.12.2003 - T-305/02  

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Flasche - Absolute

  • EuG, 28.01.2004 - T-146/02  

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Getränkeverpackung -

  • EuG, 08.07.2004 - T-270/02  

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke bestpartner - Absolute Eintragungshindernisse -

  • EuG, 12.06.2007 - T-190/05  

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TWIST & POUR -

  • EuG, 12.09.2007 - T-358/04  

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in Form

  • EuG, 15.03.2011 - T-50/09  

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke

  • EuG, 30.06.2011 - T-463/08  

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DYNAMIC HD - Absolute

  • BPatG, 07.10.2008 - 27 W (pat) 110/08  
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