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   EuG, 15.09.2005 - T-325/01   

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EuG, 15.09.2005 - T-325/01 (https://dejure.org/2005,1774)
EuG, Entscheidung vom 15.09.2005 - T-325/01 (https://dejure.org/2005,1774)
EuG, Entscheidung vom 15. September 2005 - T-325/01 (https://dejure.org/2005,1774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Vertretervertrag - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Wirtschaftliche Einheit - Maßnahmen zur Behinderung des Parallelhandels mit Kraftfahrzeugen - Preisfestsetzung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Geldbuße

  • Europäischer Gerichtshof

    DaimlerChrysler / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Vertretervertrag - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Wirtschaftliche Einheit - Maßnahmen zur Behinderung des Parallelhandels mit Kraftfahrzeugen - Preisfestsetzung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Geldbuße

  • EU-Kommission PDF

    DaimlerChrysler / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Vertretervertrag - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Wirtschaftliche Einheit - Maßnahmen zur Behinderung des Parallelhandels mit Kraftfahrzeugen - Preisfestsetzung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Geldbuße

  • EU-Kommission

    DaimlerChrysler / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/758/EG der Kommission bezüglich eines Verfahrens nach Art. 81 EG-Vertrag (EGV) und hilfsweise Verringerung der mit der genannten Entscheidung auferlegten Geldbuße; Maßnahmen hinsichtlich des Einzelhandels mit Personenkraftwagen der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 81; ; Entscheidung 2002/758/EG Art. 1; ; Entscheidung 2002/758/EG Art. 3; ; Verordnung Nr. 17 Art. 19 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 99/63/EWG Art. 2; ; Verordnung Nr. 99/63/EWG... Art. 4; ; Verordnung Nr. 1475/95Art. 10 Nr. 12; ; Verordnung Nr. 1475/95 Art. 1; ; Verordnung Nr. 1475/95 Art. 3 Nr. 10

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurechnung des Verhaltens einer 100%igen Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft? ? Bußgeldverfahren: Verstoß des Verhaltens einer Tochtergesellschaft gegen EU-Wettbewerbsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE KOMMISSION GEGEN DAIMLERCHRYSLER WEGEN BESCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS MIT MERCEDES-BENZ-FAHRZEUGEN VERHÄNGT HAT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    DaimlerChrysler / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Vertretervertrag - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Wirtschaftliche Einheit - Maßnahmen zur Behinderung des Parallelhandels mit Kraftfahrzeugen - Preisfestsetzung - Verordnung (EG) Nr. 1475/95 - Geldbuße

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    DaimlerChrysler / Kommission

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DaimlerChrysler AG -, - Mercedes-Benz -, unechter HV, Wettbewerb, Kartelle, HVV, Vertrieb von Kfz, wirtschaftliche Einheit, Begriff Unternehmer, Übernahme vertreteruntypischer Risiken, Spürbarkeit übernommener unternehmertypischer Risiken, spürbare wirtschaftliche ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.9.2005)

    Geldbuße gegen DaimlerChrysler deutlich herabgesetzt // Kein wettbewerbswidriges Verhalten in Deutschland und Spanien

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)3028 endgültig der Kommission vom 10. Oktober 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG betreffend Maßnahmen von DaimlerChrysler im Rahmen des Vertriebs von Kraftfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz (Sache COMP/36.264 - ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 766 (Ls.)
  • DB 2005, 2127
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 24.10.1995 - C-266/93

    Bundeskartellamt / Volkswagen und VAG Leasing

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    41 Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes gelte Artikel 81 Absatz 1 EG nicht für Handelsvertreterverträge, wenn zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt seien, nämlich die Eingliederung des Handelsvertreters in die Vertriebsorganisation des Herstellers und die Durchführung der Vermittlungs- oder Vertretungstätigkeit ausschließlich auf Rechnung des Geschäftsherrn (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, und vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-266/93, Volkswagen und VAG Leasing, Slg. 1995, I-3477).

    52 Der Gerichtshof habe in dem in Randnummer 41 genannten Urteil Volkswagen und VAG Leasing eine Beteiligung der Händler an den Risiken der von ihnen als Handelsvertreter an die VAG Leasing vermittelten Geschäfte angenommen, und zwar aufgrund der Rückkaufverpflichtung bei Ablauf der Leasingverträge zu vorher vereinbarten Rückkaufpreisen.

    Dem in Randnummer 41 genannten Urteil Volkswagen und VAG Leasing sei zu entnehmen, dass der Gerichtshof dem Merkmal der "Eingliederung" neben dem Merkmal, das auf die Risikoverteilung abstelle, keine selbständige Bedeutung mehr beimesse.

    68 Außerdem sei auf das in Randnummer 41 genannte Urteil Volkswagen und VAG Leasing zu verweisen, in dem der Gerichtshof bestätigt habe, dass ein Handelsvertreter seinen privilegierten wettbewerbsrechtlichen Status verliere, wenn er auch nur ein einziges der Risiken aus den für seinen Geschäftsherrn vermittelten Geschäften trage.

    69 Die Klägerin habe das in Randnummer 41 genannte Urteil Volkswagen und VAG Leasing falsch ausgelegt (siehe oben, Randnr. 52).

    Ferner sei auf die Parallele des vorliegenden Falles zu den in Randnummer 41 genannten Urteilen Volkswagen und VAG Leasing sowie Suiker Unie u. a./Kommission hinzuweisen.

    So ist entschieden worden, dass Vertreter ihre Eigenschaft als selbständiger Wirtschaftsteilnehmer nur verlieren können, wenn sie keines der Risiken aus den für den Geschäftsherrn vermittelten Geschäften tragen und als Hilfsorgan in das Unternehmen des Geschäftsherrn eingegliedert sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Volkswagen und VAG Leasing, zitiert in Randnr. 41, Randnr. 19).

    132 Die Beschränkungen von Lieferungen zur Auffüllung der Vorräte von Leasinggesellschaften dienten dazu, eine Umgehung des Lieferungsverbots an Wiederverkäufer zu verhindern; dies sei auch der von der Kommission festgelegte Zweck der Verordnung Nr. 1475/95. Mit ihrer Auffassung, dass diese Lieferungen nicht nach der Verordnung Nr. 1475/95 freigestellt seien, verkenne die Kommission die Grundsätze, die der Gerichtshof in dem in Randnummer 41 genannten Urteil Volkswagen und VAG Leasing sowie im Urteil vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-70/93 (Bayerische Motorenwerke, Slg. 1995, I-3439) in Bezug auf die Verordnung Nr. 123/85 aufgestellt habe.

    Hinzu komme, dass das in Randnummer 41 genannte Urteil Volkswagen und VAG Leasing sowie das in Randnummer 132 genannte Urteil Bayerische Motorenwerke die Rechtslage nach der Verordnung Nr. 123/85 beträfen, die keine ausdrückliche Regelung für Leasingverträge enthalten habe.

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    41 Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes gelte Artikel 81 Absatz 1 EG nicht für Handelsvertreterverträge, wenn zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt seien, nämlich die Eingliederung des Handelsvertreters in die Vertriebsorganisation des Herstellers und die Durchführung der Vermittlungs- oder Vertretungstätigkeit ausschließlich auf Rechnung des Geschäftsherrn (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, und vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-266/93, Volkswagen und VAG Leasing, Slg. 1995, I-3477).

    Aus dem in Randnummer 41 genannten Urteil Suiker Unie u. a./Kommission folge jedoch deutlich, dass der Gerichtshof das Erfordernis der "Eingliederung" nicht nur vom Fehlen einer Risikobeteiligung des Vertreters, sondern auch von dessen Einbindung in die Interessen des Geschäftsherrn abhängig mache.

    Aus dem in Randnummer 41 genannten Urteil Suiker Unie u. a./Kommission und insbesondere dessen Randnummern 538 bis 542 ergebe sich, dass ein Vertreter nach Ansicht des Gerichtshofes nicht als in das Unternehmen seines Geschäftsherrn "eingegliedert" anzusehen sei, weil er bestimmte Risiken trage.

    66 Überdies zeige die Übertragung der vom Gerichtshof in dem in Randnummer 41 genannten Urteil Suiker Unie u. a./Kommission entwickelten Gedanken auf den vorliegenden Fall, dass bei Verhältnissen mit "Doppelprägung", d. h., wenn der Absatzmittler zugleich als Handelsvertreter und als Eigenhändler tätig sei, das Kartellverbot nicht etwa nur für die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sondern auch für die Tätigkeit im Namen und auf Rechnung des Geschäftsherrn gelte.

    Die deutschen Vertreter der Klägerin würden im vorliegenden Fall in erheblichem Umfang eigenunternehmerisch tätig; zwar vertrieben die Klägerin und ihre Vertreter im Gegensatz zum Sachverhalt in dem in Randnummer 41 genannten Urteil Suiker Unie u. a./Kommission in ihrer jeweiligen Funktion nicht die gleichen Waren, doch bestehe zwischen dem Neuwagengeschäft, dem Werkstattgeschäft und dem Kundendienst ein enger sachlicher Zusammenhang.

    Die Handelsvertreter trügen also das Absatzrisiko der Klägerin, was zur Anwendbarkeit des Kartellverbots führe (vgl. in diesem Sinne das in Randnummer 41 genannte Urteil Suiker Unie u. a./Kommission), unabhängig davon, ob der Vertreter im Rahmen einer einzelnen Preisvereinbarung oder im Rahmen von standardisierten Konditionsvereinbarungen der Klägerin mit Großabnehmern auf seine Provision verzichte.

    So ist entschieden worden, dass ein Absatzmittler, "[w]ird [er] für seinen Geschäftsherrn tätig, ... grundsätzlich als ein in dessen Unternehmen eingegliedertes Hilfsorgan angesehen werden [kann], das den Weisungen des Geschäftsherrn zu folgen hat und sonach mit dem betroffenen Unternehmen ebenso wie ein Handlungsgehilfe eine wirtschaftliche Einheit bildet" (Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 41, Randnr. 480).

    87 Anders verhält es sich, wenn aus den zwischen dem Geschäftsherrn und seinen Vertretern getroffenen Abmachungen Letzteren Aufgaben erwachsen oder verbleiben, die aus wirtschaftlicher Sicht insofern denen eines Eigenhändlers ähneln, als der Vertreter die finanziellen Risiken des Absatzes oder der Abwicklung der mit Dritten geschlossenen Verträge zu tragen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 41, Randnr. 541).

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung ist diesem Erfordernis Genüge getan, wenn die Entscheidung den Betroffenen keine anderen Zuwiderhandlungen als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten zur Last legt und nur Tatsachen berücksichtigt, zu denen die Betroffenen sich haben äußern können (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 94, und Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 113).

    Die endgültige Entscheidung der Kommission braucht jedoch nicht notwendig ein Abbild der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu sein (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Januar 2004 in den Rechtssachen C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Aalborg Portland u. a./Kommission, Slg. 2004, 403, Randnr. 67, und Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 91).

    199 Nach ständiger Rechtsprechung reicht es für eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 81 Absatz 1 EG aus, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in bestimmter Weise zu verhalten (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, zitiert in Randnr. 189, Randnr. 112, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II" , Slg. 1999, II-931, Randnr. 715).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    Die Rechtsprechung zeige, dass wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, die sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckten, schon ihrem Wesen nach die Wirkung hätten, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen (Urteil Bayerische Motorenwerke, zitiert in Randnr. 131, Randnr. 20, Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-309/99, Wouters, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 95, und Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 179).

    Denn wenn sich ein Kartell auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, so hat es nach gefestigter Rechtsprechung schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Wouters u. a., zitiert in Randnr. 181, Randnr. 95, Urteile des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Vereeniging van Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977, Randnr. 29, Remia u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 81, Randnr. 22, und vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 48).

  • EuGH, 24.10.1995 - C-70/93

    Bayerische Motorenwerke / ALD

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    132 Die Beschränkungen von Lieferungen zur Auffüllung der Vorräte von Leasinggesellschaften dienten dazu, eine Umgehung des Lieferungsverbots an Wiederverkäufer zu verhindern; dies sei auch der von der Kommission festgelegte Zweck der Verordnung Nr. 1475/95. Mit ihrer Auffassung, dass diese Lieferungen nicht nach der Verordnung Nr. 1475/95 freigestellt seien, verkenne die Kommission die Grundsätze, die der Gerichtshof in dem in Randnummer 41 genannten Urteil Volkswagen und VAG Leasing sowie im Urteil vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-70/93 (Bayerische Motorenwerke, Slg. 1995, I-3439) in Bezug auf die Verordnung Nr. 123/85 aufgestellt habe.

    Hinzu komme, dass das in Randnummer 41 genannte Urteil Volkswagen und VAG Leasing sowie das in Randnummer 132 genannte Urteil Bayerische Motorenwerke die Rechtslage nach der Verordnung Nr. 123/85 beträfen, die keine ausdrückliche Regelung für Leasingverträge enthalten habe.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    201 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen hat, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend belegen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58).
  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    85 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des Wettbewerbsrechts unter dem Begriff des Unternehmens eine im Hinblick auf den jeweiligen Vertragsgegenstand bestehende wirtschaftliche Einheit zu verstehen, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache T-234/95, DSG/Kommission, Slg. 2000, II-2603, Randnr. 124).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    210 Was das Argument der Klägerin betrifft, dass der Händlerverband keine für seine Mitglieder verbindlichen Beschlüsse habe fassen können, sondern nur Empfehlungen habe aussprechen können, so ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsakt als Beschluss einer Unternehmensvereinigung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG qualifiziert werden kann, ohne notwendigerweise für die betroffenen Mitglieder verbindlich zu sein; dies gilt zumindest insoweit, als sich die von dem Beschluss betroffenen Mitglieder an diesen halten (vgl. analog Urteile des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 20, und Van Landewyck u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 199, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1979 - 32/78

    BMW Belgium / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    Immer hängt die Zurechnung des Verhaltens der Tochtergesellschaft davon ab, dass die tatsächliche Ausübung von Leitungsmacht festgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile ICI/Kommission, zitiert in Randnr. 85, Randnrn. 132 bis 141, vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, Randnr. 24, und Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, zitiert in Randnr. 171, Randnr. 23).
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 15.09.2005 - T-325/01
    Fehlt es an einem solchen Distanzierungsbeweis, so ist die Tatsache, dass sich ein Unternehmen den Ergebnissen von solchen Sitzungen nicht beugt, nicht geeignet, es von seiner vollen Verantwortlichkeit für seine Teilnahme am Kartell zu entlasten (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94, Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751, Randnr. 135, und vom 15. März 2000 in den Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 2000, II-491, Randnr. 1389).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 11.03.1999 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

  • EuGH, 14.07.1972 - 52/69

    Geigy AG / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuG, 29.06.2000 - T-234/95

    DSG / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 17.09.1985 - 25/84

    Ford / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2019 - Kart 2/16

    Hotelbuchungen im Internet: "Enge" Bestpreisklauseln sind zulässig

    Aufgrund dessen sind alle Vorgaben, die der Geschäftsherr seinem Handelsvertreter in Bezug auf das vermittelte Geschäft (z.B. hinsichtlich des Preises, des in Betracht kommenden Kundenkreises oder des Absatzgebiets) macht, funktionsnotwendig und als vertragsimmanente Verpflichtung des Handelsvertreters kartellrechtlich unbedenklich, während Ausschließlichkeitsbindungen und Wettbewerbsverbotsklauseln, die die Beziehungen zwischen dem Handelsvertreter und dem Geschäftsherrn als einen unabhängigen Wirtschaftsteilnehmer betreffen, gegen das Kartellverbot verstoßen können (vgl. EuGH, Urt. vom 11.9.2008, CEPSA , WuW/E EU-R 1475, 1477; EuG, Urt. vom 15.9.2005, Rs. T-325/01 - DaimlerChrysler Rn. 87; Vertikal-LL der Kommission, ABl. 2010 C 130/1 Rn. 13; Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, Band 2 Europäisches Kartellrecht, 13. Aufl., Art. 101 AEUV Rn. 206).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Darüber hinaus habe das Gericht in zwei anderen Urteilen, nämlich den Urteilen vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission (T-325/01, Slg. 2005, II-3319), und vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947), den in der vorstehenden Randnummer angeführten Grundsatz richtig angewandt, als es entschieden habe, dass die Tatsache, dass die Muttergesellschaft 100 % des Kapitals der Tochtergesellschaft halte, zwar ein starkes Indiz dafür sei, dass sie entscheidenden Einfluss auf das Marktverhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben könne, dass sie für sich genommen jedoch nicht ausreiche, um die Muttergesellschaft für das Verhalten der Tochtergesellschaft verantwortlich machen zu können, und ein zusätzliches Element neben dem Beteiligungsgrad erforderlich bleibe, das aber in Indizien bestehen könne.

    Die angeführten Urteile DaimlerChrysler/Kommission und Bolloré u. a./Kommission stellten die Geltung dieser Vermutung nicht in Frage.

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Sie bilden insoweit mit ihm eine wirtschaftliche Einheit (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C 217/05, Slg. 2006, I11987 Rn. 40 ff. = WuW/E EuR 1215 - Cepsa; EuGH, Urteil vom 15. September 2005 - T 325/01, Slg. 2005, II3319 Rn. 85 f. = WuW/E EuR 933 - DaimlerChrysler; Kirchhoff in Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, 2. Aufl., § 10 Rn. 13).
  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Wie aus den Urteilen des Gerichts vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission (T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 218), und vom 26. April 2007, Bolloré/Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Randnr. 132), sowie in gewissem Maße aus dem Urteil des Gerichtshofs Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission hervorgehe, könne die Kommission daher nicht von der Verpflichtung entbunden werden, in allen Fällen zu prüfen, ob diese Muttergesellschaft tatsächlich eine Geschäftsführungsbefugnis bei ihrer Tochtergesellschaft ausgeübt und diese weitgehend die erhaltenen Weisungen befolgt hat.
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Es kann also notwendig sein, zu ermitteln, ob zwei Gesellschaften mit je eigener Rechtspersönlichkeit ein und dasselbe Unternehmen oder ein und dieselbe wirtschaftliche Einheit mit einheitlichem Marktverhalten bilden oder hierzu gehören (Urteil ICI/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 140, und Urteil des Gerichts vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission, T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 85).
  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

    Im Wettbewerbsrecht ist unter dem Begriff des Unternehmens eine im Hinblick auf den jeweiligen Gegenstand der Zwiderhandlung bestehende wirtschaftliche Einheit zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1984, Hydrotherm Gerätebau, 170/83, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 29. Juni 2000, DSG/Kommission, T-234/95, Slg. 2000, II-2603, Randnr. 124, und vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission, T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 85).

    Es kann also notwendig sein, zu ermitteln, ob zwei Gesellschaften mit je eigener Rechtspersönlichkeit ein und dasselbe Unternehmen oder ein und dieselbe wirtschaftliche Einheit mit einheitlichem Marktverhalten bilden (Urteil DaimlerChrysler/Kommission, oben in Randnr. 63 angeführt, Randnr. 85).

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

    Es kann also notwendig sein, zu ermitteln, ob zwei Gesellschaften mit je eigener Rechtspersönlichkeit ein und dasselbe Unternehmen oder ein und dieselbe wirtschaftliche Einheit mit einheitlichem Marktverhalten bilden oder hierzu gehören (Urteil Imperial Chemical Industries/Kommission, oben in Randnr. 90 angeführt, Randnr. 140, und Urteil des Gerichts vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission, T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 85).
  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

    Im Wettbewerbsrecht ist unter dem Begriff des Unternehmens eine im Hinblick auf den jeweiligen Gegenstand der Zwiderhandlung bestehende wirtschaftliche Einheit zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1984, Hydrotherm Gerätebau, 170/83, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 29. Juni 2000, DSG/Kommission, T-234/95, Slg. 2000, II-2603, Randnr. 124, und vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission, T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 85).

    Es kann also notwendig sein, zu ermitteln, ob zwei Gesellschaften mit je eigener Rechtspersönlichkeit ein und dasselbe Unternehmen oder ein und dieselbe wirtschaftliche Einheit mit einheitlichem Marktverhalten bilden (Urteil DaimlerChrysler/Kommission, oben in Randnr. 63 angeführt, Randnr. 85).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    46 - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission ("DaimlerChrysler", T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 219); dieses Urteil ist rechtskräftig.
  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich das Wettbewerbsrecht an "Unternehmen" richtet und in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des Unternehmens eine im Hinblick auf den jeweiligen Gegenstand der Zuwiderhandlung bestehende wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1984, Hydrotherm Gerätebau, 170/83, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 29. Juni 2000, DSG/Kommission, T-234/95, Slg. 2000, II-2603, Randnr. 124, und vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission, T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 85).
  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05

    Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 17.05.2013 - T-146/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-382/12

    MasterCard u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 13.07.2011 - T-141/07

    General Technic-Otis / Kommission

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 11.07.2014 - T-543/08

    RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 30.04.2009 - T-18/03

    CD-Contact Data / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-217/05

    Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-680/20

    Unilever Italia Mkt. Operations

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 09.09.2011 - T-25/06

    Alliance One International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 14.02.2006 - T-376/05

    TEA-CEGOS und STG / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-361/06

    Ballast Nedam / Kommission

  • EuG, 30.01.2008 - T-444/04

    France Télécom / Kommission

  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 21/16
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