Rechtsprechung
   EuG, 26.02.2003 - T-344/00 und T-345/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10191
EuG, 26.02.2003 - T-344/00 und T-345/00 (https://dejure.org/2003,10191)
EuG, Entscheidung vom 26.02.2003 - T-344/00 und T-345/00 (https://dejure.org/2003,10191)
EuG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - T-344/00 und T-345/00 (https://dejure.org/2003,10191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Tierarzneimittel - Antrag auf Aufnahme von Progesteron in das Verzeichnis der Stoffe, für die keine Höchstmengen für Rückstände gelten - Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel - Überprüfung durch den Ausschuss für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    CEVA / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    CEVA Santé Animale SA und Pharmacia Entreprises SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 288 EG Absatz 2; Verordnung Nr. 2377/90 des Rates, Artikel 7 und 14
    Außervertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtswidriges Verhalten in Form einer Untätigkeit in Bezug auf einen Rechtsetzungsakt - Verordnung Nr. 2377/90 - Hoechstmengen von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Verfahren der Festsetzung ...

  • EU-Kommission

    CEVA Santé Animale SA und Pharmacia Entreprises SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung (EWG) Nr.2377/90 - Tierarzneimittel - Antrag auf Aufnahme von Progesteron in das Verzeichnis der Stoffe, für die keine Höchstmengen für Rückstände gelten - Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel - Überprüfung durch den Ausschuss für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzneimittelbehandlung von Tieren ; Nutzung von Tieren mit Rückständen von Arzneimitteln zur Nahrungsmittelerzeugung; Haftung der Gemeinschaft bei einer erledigten Untätigkeitsklage der Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufnahme von Progesteron in das Verzeichnis der Stoffe, für die keine Höchstmengen für Rückstände gelten; Stellungnahme und Überprüfung des Ausschusses für Tierarzneimittel; Unterlassung der Kommission, einen Entwurf von Maßnahmen zu erlassen; Stellungnahme, ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2377/90; ; EGV Art. 232; ; EGV Art. 235; ; EGV Art. 288 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Pfizer / Kommission

    Untätigkeitsklage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, angemessene Maßnahmen zu treffen, um Progesteron, das in den von der Klägerin vertriebenen Produkten enthalten ist, in das Verzeichnis der Stoffe, für die keine Höchstmengen für ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuG, 25.06.1998 - T-120/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

    Auszug aus EuG, 26.02.2003 - T-344/00
    Diese Verpflichtung ergebe sich aus Artikel 7 Absätze 5 und 6 der Verordnung und sei vom Gericht in seinen Urteilen vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache T-120/96 (Lilly Industries/Kommission, Slg. 1998, II-2571, Randnr. 83) und vom 22. April 1999 in der Rechtssache T-112/97 (Monsanto/Kommission, Slg. 1999, II-1277) sowie durch die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache C-151/98 P (Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, I-8159) (Urteil des Gerichtshofes vom 18. November 1999) bestätigt worden.

    Drittens macht die Kommission unter Berufung auf die Urteile Lilly Industries/Kommission und Pharos/Kommission geltend, dass der Ermessensspielraum, über den sie verfüge, nach Lage des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Komplexität des betreffenden Vorgangs und der damit verbundenen Schwierigkeiten zu bewerten sei.

    Sie berufen sich hierfür auf das Urteil Lilly Industries/Kommission und das Urteil des Gerichts vom 1. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-125/96 und T-152/96 (Boehringer/Rat und Kommission, Slg. 1999, II-3427).

  • EuG, 07.03.2002 - T-212/99

    Intervet International / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.02.2003 - T-344/00
    Ein Schreiben eines Organs des Inhalts, dass die aufgeworfenen Fragen weiterhin geprüft würden, stellt aber keine die Untätigkeit beendende Stellungnahme dar (Urteile SNUPAT/Hohe Behörde, S. 156, und vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83, Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 25; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-95/96, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1998, II-3407, Randnr. 88, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache T-212/99, Intervet/Kommission, Slg. 2002, II-1445, Randnr. 61).

    34, 35 und 36, und Intervet/Kommission, Randnr. 67).

  • EuG, 10.07.1997 - T-38/96

    Guérin Automobiles / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.02.2003 - T-344/00
    16 und 17, Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache C-44/00 P, Sodima/Kommission, Slg. 2000, I-11231, Randnr. 83, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 24).

    Nach ständiger Rechtsprechung beendet eine derartige Stellungnahme, wenn sie nach Erhebung einer Untätigkeitsklage ergeht, die Untätigkeit der Kommission und macht diese Klage gegenstandslos (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 31; Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.2005 - C-198/03

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM EINE RECHTSWIDRIGE

    Klägerin im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-344/00,.

    Klägerin im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-345/00,.

    Streithelferin im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-345/00,.

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 (CEVA und Pharmacia Entreprises/Kommission, Slg. 2003, II-229, im Folgenden: angefochtenes Urteil) insoweit, als das Gericht festgestellt hat, dass die Untätigkeit der Kommission vom 1. Januar 2000 bis 25. Juli 2001 geeignet war, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen.

    33 Das Gericht erster Instanz hat die Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    43 Was die Zulässigkeit dieses Rechtsmittelgrundes angeht, ergibt sich aus den Akten des ersten Rechtszugs, dass die Frage, ob der in Artikel 14 der Verordnung Nr. 2377/90 vorgesehene Zeitpunkt zwingend ist, von CEVA und Pfizer - insbesondere in den Randnummern 51 bis 57 der Klageschrift in der Rechtssache T-344/00 und in den Randnummern 44 bis 49 der Klageschrift in der Rechtssache T-345/00 - aufgeworfen wurde und dass die Kommission hierauf - insbesondere in den Randnummern 53 bis 55 bzw. in den Randnummern 51 bis 55 ihrer Klagebeantwortungen in diesen beiden Rechtssachen - geantwortet hat.

    51 Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Akten des ersten Rechtszugs, dass die Kommission in Nummer 23 ihrer Klagebeantwortung in den Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 ausgeführt hat, zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel über Hormone, darunter Progesteron erhalten habe, d. h. am 6. Januar 2000, habe sie über abweichende und sogar widersprüchliche wissenschaftliche Informationen zu bestimmten Punkten verfügt.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Februar 2003, CEVA und Pharmacia Enterprises/Kommission (T-344/00 und T-345/00), wird insoweit aufgehoben, als es eine Untätigkeit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Januar 2000 bis 25. Juli 2001 feststellt, die geeignet ist, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03

    Kommission / CEVA und Pfizer

    das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 (CEVA und Pharmacia Enterprises/Kommission) aufzuheben;.

    2 - Verbundene Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 (CEVA und Pharmacia Enterprises/Kommission, Slg. 2003, II-229).

    51 - Vgl. z. B. Nrn. 53 bis 55 der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache T-344/00, die auf Nrn. 51 bis 57 der Klageschrift eingehen, die eindeutig den Termin in Artikel 14 ansprechen und den Schadensersatzanspruch der CEVA untermauern (vgl. Nrn. 83 und 103 ihrer Klageschrift).

    Dem entsprechen in der Rechtssache T-345/00 die Nrn. 51 bis 55 der Klagebeantwortung und Nrn. 44 bis 49, 75 und 83 der Klageschrift.

  • EuG, 16.09.2013 - T-333/10

    ATC u.a. / Kommission

    Die Bestimmung der Höhe des sich aus den von der Kommission begangenen Rechtsverstößen ergebenden Schadensersatzes bleibt einem späteren Verfahrensabschnitt, und zwar der Einigung der Parteien, oder, mangels einer solchen Einigung, der Entscheidung durch das Gericht vorbehalten (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg. 1979, 3091, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2003, CEVA und Pharmacia Entreprises/Kommission, T-344/00 und T-345/00, Slg. 2003, II-229, Randnr. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.03.2014 - T-306/10

    Yusef / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Denn nach ständiger Rechtsprechung stellt ein Schreiben eines Organs mit dem Inhalt, dass die aufgeworfenen Fragen weiterhin geprüft würden, keine die Untätigkeit beendende Stellungnahme dar (vgl. Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2003, CEVA und Pharmacia Enterprises/Kommission, T-344/00 und T-345/00, Slg. 2003, II-229, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-137/21

    Parlament/ Kommission (Exemption de visa pour les ressortissants des États-Unis)

    43 Vgl. Urteil vom 26. Februar 2003, CEVA/Kommission (T-344/00 und T-345/00, EU:T:2003:40, Rn. 82 bis 84).
  • EuG, 29.04.2009 - T-58/06

    HALTE / Kommission

    Selon une jurisprudence également constante, lorsqu'une prise de position intervient postérieurement à l'introduction d'un recours en carence, elle met fin à l'inaction de la Commission et prive de son objet ce recours (arrêts du Tribunal du 7 mars 2002, 1ntervet International/Commission, T-212/99, Rec. p. II-1445, point 67, et du 26 février 2003, CEVA/Commission, T-344/00 et T-345/00, Rec. p. II-229, point 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht