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   EuG, 15.06.2005 - T-349/03   

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EuG, 15.06.2005 - T-349/03 (https://dejure.org/2005,3991)
EuG, Entscheidung vom 15.06.2005 - T-349/03 (https://dejure.org/2005,3991)
EuG, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - T-349/03 (https://dejure.org/2005,3991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Corsica Ferries France / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Leitlinien der Kommission - Begründungspflicht - Erfüllung der Voraussetzungen - Minimalcharakter der Beihilfe

  • EU-Kommission PDF

    Corsica Ferries France / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Leitlinien der Kommission - Begründungspflicht - Erfüllung der Voraussetzungen - Minimalcharakter der Beihilfe

  • EU-Kommission

    Corsica Ferries France / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit von Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete mit dem Gemeinschaftsrecht (Umstrukturierungshilfen); Berechnung eines Fehlbetrags von Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen durch die ...

  • Judicialis

    EG Art. 253; ; EG Art. 87 Abs. 3 Buchst. c; ; Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 88 EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE FRANKREICHS FÜR DIE SNCM MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT VEREINBAR IST, WIRD FÜR NICHTIG ERKLÄRT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Corsica Ferries France / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Leitlinien der Kommission - Begründungspflicht - Erfüllung der Voraussetzungen - Minimalcharakter der Beihilfe

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Corsica Ferries France gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Oktober 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2003)2153 final der Kommission vom 9. Juli 2003, mit der die von Frankreich geplante Umstrukturierungsbeihilfe für die Société Nationale Maritime Corse-Méditerranée (SNCM) unter bestimmten Voraussetzungen für mit dem Gemeinsamen Markt ...

 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    Die Begründungspflicht ist daher eine von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheidende Frage (Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-159/01, Niederlande/Kommission, Slg. 2004, I-4461, Randnr. 65; Urteil des Gerichts vom 13. Januar 2004 in der Rechtssache T-158/99, Thermenhotel Stoiser Franz u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 97).

    58 Wie der Gerichtshof aber bereits entschieden hat, ist vom Gericht die materielle Rechtmäßigkeit der Gründe, mit denen die Kommission ihre Entscheidung gerechtfertigt hat, im Zusammenhang mit der Einhaltung der Begründungspflicht nicht zu prüfen (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 38).

    63 In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Aspekte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 36, Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2000 in den Rechtssachen T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis T-607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, Alzetta u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2319, Randnr. 175, und Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 279).

    66 Zur Vereinbarkeit einer staatlichen Umstrukturierungsbeihilfe mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Begründungspflicht erfüllt ist, wenn in der Entscheidung der Kommission die Gründe angegeben werden, aus denen die Beihilfen ihres Erachtens mit den Leitlinien in Einklang stehen; sie bestehen im Wesentlichen im Vorliegen eines Umstrukturierungsplans, in einem zufrieden stellenden Nachweis für die langfristige Lebensfähigkeit und in einem angemessenen Verhältnis zwischen den Beihilfen und dem Beitrag ihres Empfängers (vgl. in diesem Sinne Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 37, und Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 102; vgl. in Bezug auf andere Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 125).

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

    Insbesondere sind die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile Salomon/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 48, und Kneissl Dachstein/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 47).

    Generell kann die Rechtmäßigkeit einer Gemeinschaftshandlung weder von gegebenenfalls bestehenden Umgehungsmöglichkeiten noch von rückschauenden Betrachtungen über ihren Wirkungsgrad abhängen (Urteile British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 291, und Salomon/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 49).

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    48 Nach der Rechtsprechung ist jedoch die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Aktes zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).

    Insbesondere steht es dem Gericht nicht zu, seine Würdigung wirtschaftlicher Fragen an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung zu setzen (Urteil British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 79).

    Generell kann die Rechtmäßigkeit einer Gemeinschaftshandlung weder von gegebenenfalls bestehenden Umgehungsmöglichkeiten noch von rückschauenden Betrachtungen über ihren Wirkungsgrad abhängen (Urteile British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 291, und Salomon/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 49).

  • EuGH, 13.02.2003 - C-409/00

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

    139 Im Übrigen ist die Kommission nach der Rechtsprechung durch die von ihr erlassenen Gemeinschaftsrahmen und Mitteilungen im Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrages abweichen und von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden (Urteil Spanien/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 95; Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-198/01, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 149, und vom 18. November 2004 in der Rechtssache T-176/01, Ferriere Nord/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 134).

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    66 Zur Vereinbarkeit einer staatlichen Umstrukturierungsbeihilfe mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Begründungspflicht erfüllt ist, wenn in der Entscheidung der Kommission die Gründe angegeben werden, aus denen die Beihilfen ihres Erachtens mit den Leitlinien in Einklang stehen; sie bestehen im Wesentlichen im Vorliegen eines Umstrukturierungsplans, in einem zufrieden stellenden Nachweis für die langfristige Lebensfähigkeit und in einem angemessenen Verhältnis zwischen den Beihilfen und dem Beitrag ihres Empfängers (vgl. in diesem Sinne Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 37, und Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 102; vgl. in Bezug auf andere Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 125).

    Zum anderen betreffen die Leitlinien einen abgegrenzten Bereich und beruhen auf dem Bestreben, eine von ihr festgelegte Politik zu verfolgen (Urteil Vlaams Gewest/Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 89).

  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

    141 In diesem Kontext hat das Gericht daher zu prüfen, ob die Anforderungen, die sich die Kommission selbst gestellt und in den Leitlinien erwähnt hat, beachtet wurden (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 77, und Urteil Ducros/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 06.10.1999 - T-110/97

    Kneissl Dachstein / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

    Insbesondere sind die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile Salomon/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 48, und Kneissl Dachstein/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 47).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    137 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe c EG über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteile des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 18, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-372/97, Italien/Kommission, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 83).

    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

  • EuGH, 06.03.2003 - C-14/01

    Niemann

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    Diese Sache wurde unter dem Aktenzeichen C-14/01 registriert.

    20 Mit der Entscheidung 2002/149/EG vom 30. Oktober 2001 über die staatlichen Beihilfen Frankreichs zugunsten der SNCM (ABl. 2002, L 50, S. 66) schloss die Kommission die in den Sachen C-78/98 und C-14/01 eingeleiteten Verfahren ab, wobei sie die Ansicht vertrat, dass die Beihilfen in Höhe von 787 Millionen Euro, die die SNCM von 1991 bis 2001 als Ausgleich für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Schiffsverkehr zwischen Korsika und den drei französischen Festlandshäfen Nizza, Toulon und Marseille erhalten habe, nach Artikel 86 Absatz 2 EG mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar seien.

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-349/03
    Somit hatte der die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung beeinträchtigende Mangel im vorliegenden Fall entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 49).
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta u.a. / Kommission

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 22.10.1996 - T-79/95

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuG, 12.12.1996 - T-16/91

    Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 22.06.2004 - C-42/01

    Portugal / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 29.04.2004 - C-159/01

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 13.01.2004 - T-158/99

    Thermenhotel Stoiser Franz u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • EuG, 16.12.2020 - T-93/18

    Das Gericht bestätigt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU),

    Daraus folgt, dass die Rügen und Argumente, die die Begründetheit des angefochtenen Beschlusses in Frage stellen sollen, im Rahmen eines Rechtsmittelgrundes, mit dem eine fehlende oder unzureichende Begründung gerügt wird, nicht stichhaltig und unerheblich sind (vgl. Urteil vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 58 und 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    In einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrolle des Gerichts darauf, ob die Kommission die Verfahrens- und Begründungsvorschriften beachtet hat, ob die festgestellten Tatsachen inhaltlich richtig sind und ob kein Rechtsfehler, offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts FFSA u. a./Kommission, oben in Randnr. 101 angeführt, Randnr. 101, vom 11. Mai 2005, Saxonia Edelmetalle/Kommission, T-111/01 und T-133/01, Slg. 2005, II-1579, Randnr. 91, Olsen/Kommission, oben in Randnr. 166 angeführt, Randnr. 266, und vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 138 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.05.2015 - T-511/09

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die

    Rügen und Vorbringen, mit denen die materielle Rechtmäßigkeit dieses Aktes in Frage gestellt werden soll, sind daher im Rahmen eines Klagegrundes, mit dem eine fehlende oder unzureichende Begründung gerügt wird, unerheblich (Urteile vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg, EU:C:2001:178, Rn. 35 bis 38, und vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg, EU:T:2005:221, Rn. 52 und 59; vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2006, Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke/Kommission, T-17/03, Slg, EU:T:2006:109, Rn. 70 und 71).

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Anwendung von Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission, 310/85, Slg, EU:C:1987:96, Rn. 18, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg, EU:C:2004:234, Rn. 83, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Rn. 104 angeführt, EU:T:2005:221, Rn. 137).

    Zweitens ist nach ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des der Kommission bei der Anwendung von Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG eingeräumten Ermessens darauf beschränkt, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, C-409/00, Slg, EU:C:2003:92, Rn. 93, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Rn. 104 angeführt, EU:T:2005:221, Rn. 138 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen steht es dem Gericht nicht zu, seine Würdigung wirtschaftlicher Fragen an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung zu setzen (Urteile vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg, EU:T:1998:140, Rn. 79, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Rn. 104 angeführt, EU:T:2005:221, Rn. 138).

  • EuG, 03.03.2010 - T-102/07

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland gewährte

    5 und 6 der Leitlinien von 1999 ein Unternehmen "insbesondere" dann als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn ein wesentlicher Teil des Gesellschaftskapitals verschwunden ist, doch kann auch durch andere - wie die in Randnr. 6 aufgezählten - Indizien dargetan werden, dass es im Sinne der Leitlinien von 1999 in finanziellen Schwierigkeiten ist, auch wenn kein erheblicher Teil seines Gesellschaftskapitals verschwunden ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 185).

    Aus diesem Urteil lässt sich zum einen herleiten, dass ein erheblicher Rückgang des Gesellschaftskapitals ein sehr schwerwiegender Faktor ist, der darauf hindeutet, dass sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, und zum anderen, dass es eine Reihe wirtschaftlicher Faktoren gibt, die in Randnr. 6 der Leitlinien von 1999 nicht erschöpfend aufgezählt sind (vgl. die Verwendung des Wortes "wie" im Urteil Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 104 angeführt, Randnr. 185) und mit denen das Vorliegen einer solchen Situation ebenfalls nachgewiesen werden kann, auch wenn kein erheblicher Teil des Gesellschaftskapitals verschwunden ist oder keine Insolvenz im Sinne von Randnr. 5 der Leitlinien von 1999 vorliegt.

    Die Aussage der Kommission, dass das Gericht in seinem Urteil Corsica Ferries France/Kommission (oben in Randnr. 104 angeführt) bereits das Vorliegen von zwei Indizien, nämlich die Höhe der Verluste und der Schulden, für ausreichend gehalten habe, um von einem Unternehmen in Schwierigkeiten auszugehen, sei irreführend, da dem Rechtsstreit eine Entscheidung zugrunde gelegen habe, in der die Kommission auch das Vorliegen eines Kriteriums der Randnr. 5 der Leitlinien von 1999 festgestellt habe.

    Zum Hinweis des Freistaats Sachsen auf das Urteil Corsica Ferries France/Kommission (oben in Randnr. 104 angeführt) ist festzustellen, dass das Gericht in Randnr. 191 dieses Urteils die Höhe der Verluste und der Schulden des betroffenen Unternehmens als Kriterien angesehen hat, die für sich allein zum Nachweis dafür geeignet sind, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt.

  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Zur Rüge eines Verstoßes gegen Art. 253 EG ist festzustellen, dass die Kommission nicht auf alle Argumente einzugehen braucht, die die Betroffenen vor ihr geltend gemacht haben, sondern, dass es ausreicht, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.02.2012 - T-115/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, wonach eine an Bedingungen

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Anwendung des Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteile des Gerichtshofs vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission, 310/85, Slg. 1987, 901, Randnr. 18, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 83; Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 137).

    Zweitens hat sich nach ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des der Kommission im Rahmen von Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG eingeräumten Ermessens darauf zu beschränken, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, C-409/00, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, und Urteil Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 138 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Gericht darf jedoch die wirtschaftliche Beurteilung des Urhebers der Entscheidung nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen (Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 79, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 138).

    In diesem Zusammenhang ist das von der Kommission, unterstützt durch FagorBrandt, vorgetragene Argument, wonach sich aus dem oben in Randnr. 37 angeführten Urteil Corsica Ferries France/Kommission (Randnr. 225) ergebe, dass eine Ausgleichsmaßnahme vor der Umsetzung eines Umstrukturierungsplans ergriffen werden könne, als nicht stichhaltig zurückzuweisen.

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    Das Fehlen der Begründung kann nicht dadurch geheilt werden, dass der Betroffene die Gründe für die Entscheidung während des Verfahrens vor den Gemeinschaftsgerichten erfährt (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 463; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996, Rendo u. a./Kommission, T-16/91, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 287).

    147 und 148, vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 81, vom 13. Juli 2000, Griesel/Rat, T-157/99, Slg. ÖD 2000, I-A-151 und II-699, Randnr. 41, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 181 angeführt, Randnr. 58).

  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Dem ist hinzuzufügen, dass zwar in der angefochtenen Entscheidung nicht konkret auf das Vorbringen der deutschen Behörden im förmlichen Prüfverfahren eingegangen wird, wonach die Kapitalzuführung eine bestehende Beihilfe gewesen sei (70. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung), dass aber die Kommission nicht auf alle Argumente einzugehen braucht, die die Betroffenen vor ihr geltend gemacht haben, sondern dass es ausreicht, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnrn. 63 und 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-533/12

    Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit

    7 [Corsica Ferries] erhob am 13. Oktober 2003 vor dem Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung von 2003 ([Urteil des Gerichts Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221]).

    10 Mit [seinem Urteil Corsica Ferries France/Kommission (EU:T:2005:221)] erklärte das Gericht die Entscheidung von 2003 aufgrund einer hauptsächlich auf Fehler bei der Berechnung des Nettoertrags der Veräußerungen zurückzuführenden fehlerhaften Beurteilung des Minimalcharakters der Beihilfe für nichtig, wies jedoch sämtliche andere Klagegründe, die sich auf einen Begründungsmangel und einen Verstoß gegen Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG sowie gegen die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. 1999, C 288, S. 2, im Folgenden: Leitlinien) stützten, zurück.

    Entsprechend Randnr. 320 des Urteils [Corsica Ferries France/Kommission (EU:T:2005:221)] bewertete sie diese Kapitalzuführung im Licht des Urteils Altmark [Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (EU:C:2003:415)] und kam in Randnr. 257 der [streitigen] Entscheidung zum Ergebnis, dass es sich tatsächlich um eine staatliche Beihilfe handele, die jedoch nach Art. 86 Abs. 2 EG mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei.

  • EuG, 12.03.2020 - T-732/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten

    Zudem hat das Gericht bereits entschieden, dass die Höhe der Eigenmittel ein maßgeblicher Indikator für die Feststellung ist, ob Gesellschaftskapital im Sinne von Rn. 10 Buchst. a der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung verschwunden oder verloren gegangen ist, auch wenn keine Verringerung des Gesellschaftskapitals festgestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 196, und vom 3. März 2010, Freistaat Sachsen/Kommission, T-102/07 und T-120/07, EU:T:2010:62, Rn. 106).

    Insoweit kommt der Ermittlung des Werts der verpfändeten Aktien der Klägerin nach der allgemeinen Systematik der angefochtenen Entscheidung wesentliche Bedeutung zu (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 319 und 320).

  • EuG, 12.05.2021 - T-516/18

    Tax rulings accordés par le Luxembourg aux sociétés du groupe Engie : le Tribunal

  • EuG, 12.07.2018 - T-419/14

    Das Gericht der EU bestätigt die von der Kommission wegen Beteiligung an einem

  • EuG, 11.09.2012 - T-565/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der diese

  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-526/14

    Kotnik u.a. - Staatliche Beihilfen - Bankenmitteilung - Lastenverteilung -

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • EuG, 28.02.2024 - T-390/20

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission

  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

  • EuG, 26.02.2015 - T-385/12

    Orange / Kommission

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 05.04.2017 - T-422/13

    CPME u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat

  • EuG, 03.07.2013 - T-209/11

    MB System / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland zugunsten der

  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

  • EuG, 26.02.2015 - T-135/12

    Die Finanzierungsreform für die Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten

  • EuG, 20.07.2017 - T-619/15

    Das Gericht bestätigt das Einfrieren der Gelder der Unternehmen Badica und

  • EuG, 06.07.2017 - T-1/15

    SNCM / Kommission

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuG, 13.05.2020 - T-607/17

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

  • EuG, 17.07.2014 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Staatliche

  • EuG, 14.03.2014 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

  • EuG, 26.10.2010 - T-23/09

    CNOP und CCG / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit

  • EuG, 06.07.2017 - T-74/14

    Das Gericht bestätigt, dass die Kapitalzuführung und die

  • EuG, 13.05.2020 - T-8/18

    easyJet Airline / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

  • EuG, 12.07.2018 - T-449/14

    Nexans France und Nexans / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

  • EuG, 14.03.2014 - T-306/11

    Schwenk Zement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

  • EuG, 20.09.2023 - T-263/16

    Magnetrol International/ Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 29.09.2021 - T-447/18

    TUIfly/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vereinbarungen der Kärntner Flughafen

  • EuG, 01.03.2017 - T-454/13

    SNCM / Kommission

  • EuG, 08.03.2007 - T-339/04

    France Télécom / Kommission - Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung

  • EuG, 13.12.2017 - T-314/15

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines

  • EuG, 09.09.2015 - T-84/13

    Samsung SDI u.a. / Kommission

  • EuG, 14.07.2011 - T-190/06

    Total und Elf Aquitaine / Kommission

  • EuG, 24.05.2011 - T-109/05

    NLG / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 12.12.2007 - T-56/06

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 20.12.2023 - T-166/21

    Autorità di sistema portuale del Mar Ligure occidentale u.a./ Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-455/08

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

  • EuG, 28.02.2012 - T-282/08

    Grazer Wechselseitige Versicherung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 -

  • EuG, 14.09.2016 - T-57/15

    Trajektna luka Split / Kommission

  • EuG, 25.06.2015 - T-26/12

    PT Musim Mas / Rat

  • EuG, 20.09.2023 - T-278/16

    Atlas Copco Airpower und Atlas Copco / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-60/06

    Italien / Kommission

  • EuG, 28.01.2016 - T-674/13

    Gugler France / OHMI - Gugler (GUGLER)

  • EuG, 04.12.2015 - T-273/13

    Sarafraz / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 14.07.2011 - T-189/06

    Das Gericht erhält die gegen Arkema France und deren Muttergesellschaften, Total

  • EuG, 08.03.2007 - T-340/04

    France Télécom / Kommission - Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung

  • EuG, 20.09.2023 - T-637/16

    ZF CV Systems Europe/ Kommission

  • EuG, 20.09.2019 - T-696/17

    Havenbedrijf Antwerpen und Maatschappij van de Brugse Zeehaven/ Kommission

  • EuG, 04.12.2015 - T-274/13

    Emadi / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 14.03.2014 - T-297/11

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuG, 12.12.2017 - T-35/16

    Sony Computer Entertainment Europe / EUIPO - Vieta Audio (Vita) - Unionsmarke -

  • EuG, 20.05.2015 - T-310/12

    Yuanping Changyuan Chemicals / Rat

  • EuG, 14.03.2014 - T-293/11

    Holcim (Deutschland) und Holcim / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren

  • EuG, 16.06.2011 - T-185/06

    In den Rechtssachen betreffend das Wasserstoffperoxid- und

  • EuG, 16.06.2011 - T-196/06

    Edison / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 16.12.2015 - T-108/13

    VTZ u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2014 - C-533/12

    SNCM/Corsica Ferries France - Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe -

  • EuG, 16.06.2011 - T-197/06

    FMC / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat

  • EuG, 01.07.2009 - T-291/06

    Operator ARP / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regelung von

  • EuG, 04.03.2009 - T-292/04

    Caremar u.a. / Kommission

  • EuG, 11.09.2018 - T-14/16

    Apimab Laboratoires u.a. / Kommission

  • EuG, 28.01.2016 - T-507/12

    Slowenien / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-504/04

    Navigazione Libera del Golfo / Kommission

  • EuG, 20.09.2023 - T-373/16

    Victaulic Europe / Kommission

  • EuG, 20.09.2023 - T-201/16

    Soudal / Kommission

  • EuG, 15.11.2012 - T-278/09

    Verband Deutscher Prädikatsweingüter / HABM (GG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 20.09.2023 - T-266/16

    Capsugel Belgium / Kommission

  • EuG, 16.03.2016 - T-45/15

    Hydrex / Kommission

  • EuG, 09.01.2006 - T-231/05

    Corsica Ferries France / Kommission

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