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Rechtsprechung
   EuG, 12.07.1990 - T-35/89   

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https://dejure.org/1990,14341
EuG, 12.07.1990 - T-35/89 (https://dejure.org/1990,14341)
EuG, Entscheidung vom 12.07.1990 - T-35/89 (https://dejure.org/1990,14341)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - T-35/89 (https://dejure.org/1990,14341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Alessandro Albani u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren aufgrund von Prüfungen - Unregelmäßigkeiten bei der Korrektur - Aufhebung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Auswahlverfahrens; Korrektur von Prüfungsleistungen; Antrag auf einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    VerfO Art. 83 § 2; ; VerfO Art. 93

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 06.07.1993 - C-242/90

    Kommission / Albani u.a.

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 7. August 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache T-35/89 (Albani u. a./Kommission, Slg. 1990, II-395) eingelegt, soweit dieses alle Handlungen des Auswahlverfahrens KOM/A/482 nach der Korrektur der zweiten schriftlichen Prüfung aufgehoben und die Folgen dieser Aufhebung nicht auf die Wiederherstellung der Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten Albani, Caferri, Caruso und Buffaria (im folgenden: Kläger) begrenzt hat.

    17 Demgemäß ist das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache T-35/89 (Albani u. a./Kommission, Slg. 1990, II-395), mit dem die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/482 über die Korrektur der zweiten schriftlichen Prüfung sowie die späteren Handlungen des Auswahlverfahrens aufgehoben werden, insoweit aufzuheben, als diese Aufhebung in ihren Wirkungen nicht auf die Wiederherstellung der Rechte der vier Kläger beschränkt ist.

    1) Das Urteil des Gericht erster Instanz vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache T-35/89 (Albani u. a./Kommission, Slg. 1990, II-395), mit dem die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/482 über die Korrektur der zweiten schriftlichen Prüfung sowie die späteren Handlungen des Auswahlverfahrens aufgehoben werden, wird insoweit aufgehoben, als es diese Aufhebung in ihren Wirkungen nicht auf die Wiederherstellung der Rechte der vier Kläger beschränkt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1993 - C-242/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Alessandro Albani und andere. -

    Die Kommission hat am 7. August 1990 beim Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen das Urteil der Dritten Kammer des Gerichts erster Instanz (nachstehend: Gericht) vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache T-35/89, Albani u. a./Kommission (nachstehend: angefochtenes Urteil) ( 1 ) eingelegt.

    Das Urteil des Gerichtes erster Instanz vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache T-35/89, Albani u. a./Kommission, wird aufgehoben, weil es -.

    Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-35/89 TO 1 (Zubizarrcta u. a./Albani, Slg. 1992, II-1599), Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-35/89 TO 2 (Buggcnhout u. a./Albani, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuG, 02.05.2001 - T-167/99

    Giulietti / Kommission

    Dans ces circonstances, il appartiendrait à la Commission de démontrer que les mesures prises par le jury n'ont pas faussé le résultat des tests de présélection (arrêt du Tribunal du 12 juillet 1990, Albani e.a./Commission, T-35/89, Rec.
  • EuG, 24.04.2001 - T-159/98

    Torre u.a. / Kommission

    Selon la requérante, il ressort de l'arrêt du Tribunal du 12 juillet 1990, Albani e.a./Commission (T-35/89, Rec.
  • EuG, 05.03.2003 - T-24/01

    Staelen / Parlament

    En effet, comme cela ressort de l$arrêt du Tribunal du 12 juillet 1990, Albani e.a./Commission (T-35/89, Rec.
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Rechtsprechung
   EuG, 26.03.1992 - T-35/89 TO1   

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https://dejure.org/1992,12155
EuG, 26.03.1992 - T-35/89 TO1 (https://dejure.org/1992,12155)
EuG, Entscheidung vom 26.03.1992 - T-35/89 TO1 (https://dejure.org/1992,12155)
EuG, Entscheidung vom 26. März 1992 - T-35/89 TO1 (https://dejure.org/1992,12155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission

    Inigo Ascasibar Zubizarreta und andere gegen Alessandro Albani und andere.

    Drittwiderspruch - Unzulässigkeit - Eigenschaft des Dritten.

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines Drittwiderspruchs ; Antrag auf Aussetzung des Vollzugs; Zulassung einer Streithilfe

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 97 § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.07.1962 - 42/59

    Breedband n.v. gegen 1) société des Aciéries du temple - 2) Hohe Behörde der

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-35/89
    Die einzigen bereits vorliegenden Präjudizien seien zwei Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1962 in den Rechtssachen 42/59 TO und 49/59 TO (Breedband/Société les Aciéries du Temple, Hohe Behörde der EGKS u. a., Slg. 1962, 291) und 9/60 TO und 12/60 TO (Regierung des Königreichs Belgien/Société commerciale Vlöberghs AG und Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1962, 349).

    Der aussergewöhnliche, ja Ausnahmecharakter des Drittwiderspruchs wird durch die Überlegung gerechtfertigt, daß im Interesse einer geordneten Rechtspflege und der Rechtssicherheit nach Möglichkeit vermieden werden muß, daß die am Ausgang eines vor dem Gerichtshof oder dem Gericht anhängigen Rechtsstreits interessierten Personen ihr Interesse erst geltend machen, nachdem das Gemeinschaftsgericht sein Urteil gefällt und damit die Streitfrage entschieden hat (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1962 in den Rechtssachen 42/59 TO und 49/59 TO, Breedband, a. a. O., 318 und 9/60 TO und 12/60 TO, Regierung des Königreichs Belgien, a. a. O., 371; Beschlüsse des Gerichtshofes vom 6. Dezember 1989 in drei gleichartigen Rechtssachen, T-147/86 TO 1, 2 und 3, "Frontistiria", Slg. 1989, 4103, 4108).

  • EuGH, 22.09.1987 - 292/84

    1. VERFAHREN - DRITTWIDERSPRUCHSKLAGE - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN -

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-35/89
    Der Gerichtshof habe sie u. a. in dem auf einen Drittwiderspruch ergangenen Beschluß vom 22. September 1987 in der Rechtssache 292/84 TO (Bolognese/Scharf und Kommission, Slg. 1987, 3563) in Erinnerung gerufen.
  • EuGH, 10.12.1969 - 12/69

    Wonnerth / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-35/89
    Jedoch sieht die Verfahrensordnung, die nur den Beitritt als Streithelfer und nicht die Beiladung kennt (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1969 in der Rechtssache 12/69, Wounerth/Kommission, Slg. 1969, 577, 584), nicht die Zustellung der Klage an jeden möglicherweise interessierten Dritten vor, sondern nur die Veröffentlichung einer Mitteilung im Amtsblatt, um Dritten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme von den bei den Gemeinschaftsgerichten eingeleiteten Verfahren zu geben.
  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

    Dieser Wortlaut kann zwar in speziellen Punkten durch Verweisungen auf bestimmte Stellen beigefügter Schriftstücke gestützt und ergänzt werden, eine allgemeine Verweisung auf andere Schriftstücke, selbst wenn sie der Klageschrift beigefügt sind, kann jedoch das Fehlen wesentlicher Umstände in der Klageschrift nicht ausgleichen (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 28, und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-52/90, Kommission/Dänemark, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17, sowie Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-35/89 TO II, Buggenhout u. a./Albani u. a., nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 22.06.1994 - T-97/92

    Loek Rijnoudt und Michael Hocken gegen Kommission der Europäischen

    Ainsi, dans les affaires Prakash/Commission de la CEEA (arrêt de la Cour du 8 juillet 1965, 19/63 et 65/63, Rec. p. 677), et Ascasibar Zubizarreta e.a. (ordonnance du Tribunal du 26 mars 1992, T-35/89 TO1, Rec.
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