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   EuG, 30.01.2002 - T-35/99   

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https://dejure.org/2002,10065
EuG, 30.01.2002 - T-35/99 (https://dejure.org/2002,10065)
EuG, Entscheidung vom 30.01.2002 - T-35/99 (https://dejure.org/2002,10065)
EuG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - T-35/99 (https://dejure.org/2002,10065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Unternehmen des Sektors des Baus von Fahrzeugen für die Eisenbahn - Unternehmen in Sonderverwaltung - Beihilfen der Regionen Sizilien und Sardinien - Vergünstigte Darlehen - Gewährte oder zu gewährende Beihilfen - Bedeutung der Genehmigungen der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Keller SpA und Keller Meccanica SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 92 Absatz 3 EG [nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 3 EG]
    1. Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Ermessen der Kommission - Befugnis, Leitlinien zu erlassen - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • EU-Kommission

    Keller SpA und Keller Meccanica SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Unternehmen des Sektors des Baus von Fahrzeugen für die Eisenbahn - Unternehmen in Sonderverwaltung - Beihilfen der Regionen Sizilien und Sardinien - Vergünstigte Darlehen - Gewährte oder zu gewährende Beihilfen - Bedeutung der Genehmigungen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatliche Beihilfen; Unternehmen auf dem Sektor des Fahrzeugbaus für die Eisenbahn; Italienisches Recht über die Sonderverwaltung ; Beihilfen der Regionen Sizilien und Sardinien; Bedeutung der Genehmigungen der fraglichen Regelungen; Beihilfen zur Rettung und ...

  • Judicialis

    EGV Art. 92 a.F.; ; EGV Art. 87

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 1. Juli 1998 über die von Italien der Keller SpA und der Keller Meccanica gewährten Beihilfen - Kriterien für die Anwendung von zwei Regionalgesetzen über zuvor von der Kommission genehmigten Beihilferegelungen - ...

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.04.1993 - C-364/90

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Diese Neubewertung entspreche der Rechtsprechung des Gerichtshofes, nach der die Anpassung quantitativer Beihilfemaßstäbe im Rahmen der ursprünglichen Höchstgrenze keine Änderung der genehmigten Regelung darstelle (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-364/90, Italien/Kommission, Slg. 1993, I-2097).

    Das von den Klägerinnen angeführte Urteil Italien/Kommission sei nicht einschlägig, da der Gerichtshof in diesem Urteil die damalige Entscheidung nur mangels Begründung aufgehoben habe.

    Zum anderen ist dem Vorbringen der Klägerinnen, das auf das Urteil Italien/Kommission gestützt ist, nicht zu folgen, da, wie festgestellt, die Anhebung der Obergrenze der Anlageinvestitionen von 7 auf 80 Milliarden ITL keine Anpassung der quantitativen Behilfeparameter in den Grenzen der ursprünglichen Obergrenze darstellt.

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Zum einen wurde nicht erklärt, unter welchen näheren Umständen diese Übernahmen erfolgt sind oder erfolgen sollen; zum anderen liegen sie nach dem Erlass der angefochtenen Entscheidung, so dass das Gericht sie nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshof vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7) nicht berücksichtigen darf.

    Insbesondere dürfen die komplexen Erwägungen der Kommission nur anhand der Umstände überprüft werden, die dieser vorlagen, als sie die Erwägungen anstellte (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache 241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4541, Randnr. 33, sowie Urteil vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Herstellung des Zustandes vor Zahlung der rechtswidrigen Beihilfe voraus, dass alle geldwerten Vorteile aus der Beihilfe, die wettbewerbswidrige Wirkungen auf dem Gemeinsamen Markt zeitigen, beseitigt werden (siehe u. a. Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93, Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randnr. 97).
  • EuG, 16.12.1999 - T-158/96

    Acciaierie di Bolzano / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    In einem Urteil vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache T-158/96 (Acciaierie di Bolzano/Kommission, Slg. 1999, II-3927, Randnr. 98) hat das Gericht an dieser Rechtsprechung festgehalten und ausgeführt, was den Zeitpunkt angehe, von dem an diese Art von Zinsen zu berechnen sei, sei zu berücksichtigen, dass sie den Gegenwert für den finanziellen Vorteil aufgrund der zur Verfügungstellung des fraglichen Kapitals für einen bestimmten Zeitraum darstellten.
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Insbesondere dürfen die komplexen Erwägungen der Kommission nur anhand der Umstände überprüft werden, die dieser vorlagen, als sie die Erwägungen anstellte (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache 241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4541, Randnr. 33, sowie Urteil vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).
  • RG, 10.11.1894 - I 241/94

    Unter welchen Umständen kann aus dem Mangel zugesagter Eigenschaft einer Sache

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Insbesondere dürfen die komplexen Erwägungen der Kommission nur anhand der Umstände überprüft werden, die dieser vorlagen, als sie die Erwägungen anstellte (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache 241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4541, Randnr. 33, sowie Urteil vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Insbesondere dürfen die komplexen Erwägungen der Kommission nur anhand der Umstände überprüft werden, die dieser vorlagen, als sie die Erwägungen anstellte (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache 241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4541, Randnr. 33, sowie Urteil vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).
  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Eine solche Beweispflicht der Kommission würde nämlich die Mitgliedstaaten, die Beihilfen unter Verletzung derNotifizierungspflicht des Artikels 93 Absatz 3 EG-Vertrag gewähren, zum Nachteil derjenigen begünstigen, die Beihilfen bereits als Projekt notifizieren (Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 67).
  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    Das Gericht darf somit nicht seine wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle der Beurteilung der Kommission setzen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnrn.
  • EuGH, 09.08.1994 - C-44/93

    Namur-Les assurances du crédit / Office national du ducroire und Belgischer Staat

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-35/99
    In seinem Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-44/93 (Namur-Les assurances du crédit, Slg. 1994, I-3828, Randnr. 28) hat der Gerichtshof nämlich ausgeführt, dass "Maßstab für die Einordnung einer Beihilfe als neue oder umgestaltete Beihilfe ... die Bestimmungen, in denen sie vorgesehen ist, sowie die dort vorgesehenen Modalitäten und Beschränkungen" sind.
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    Dass Letztere entsprechend der Spruchpraxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts als Verfahren zur chirurgischen Behandlung zu bewerten ist (vgl. EPA, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - T 182/90 unter 2.3 der Entscheidungsgründe; Entscheidung vom 29. September 1999 - T 35/99, Ziffern 2 und 10 der Entscheidungsgründe), ist vorliegend ohne Einfluss auf die Beurteilung des Anmeldungsgegenstands und kann unterstellt werden, weil die Navigation selbst kein Abschnitt des beanspruchten Verfahrens ist.
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Eine solche Beweispflicht der Kommission würde nämlich die Mitgliedstaaten, die Beihilfen unter Verletzung der Anmeldepflicht des Artikels 88 Absatz 3 EG gewähren, zum Nachteil derjenigen begünstigen, die Beihilfen bereits als Vorhaben anmelden (Urteile des Gerichts Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 67, CETM/Kommission, Randnr. 103, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 85).
  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    141 Die Klägerin weist erstens darauf hin, dass die Kommission bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG die Struktur des Marktes berücksichtigen müsse (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 79, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 88).

    Im Urteil Keller und Keller Meccanica/Kommission (Randnr. 88) hat sich das Gericht auf die Feststellung beschränkt, dass der relevante Markt, auf dem die Klägerinnen tätig waren, keine Oligopolstruktur aufwies.

  • EuG, 13.05.2015 - T-511/09

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die

    Außerdem kann sich die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens durch Maßnahmen wie die Leitlinien zu Unternehmen in Schwierigkeiten selbst binden, sofern diese Regeln enthalten, denen sich die von ihr zu verfolgende Politik entnehmen lässt, und sie nicht von Normen des Vertrags abweichen (vgl. Urteil vom 30. Januar 2002, Keller und Keller Meccanica/Kommission, T-35/99, Slg, EU:T:2002:19, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat das Gericht ebenfalls zu prüfen, ob die Anforderungen, die sich die Kommission in den betreffenden Leitlinien selbst gestellt hat, beachtet wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Keller und Keller Meccanica/Kommission, oben in Rn. 145 angeführt, EU:T:2002:19, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Derartige Änderungen sind erheblich im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 30. Januar 2002, Keller und Keller Meccanica/Kommission, T-35/99, Slg. 2002, II-261, Randnr. 62, vom 30. April 2002, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 und T-207/01, Slg. 2002, II-2309, Randnr. 111, und Demesa, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 175).
  • EuG, 12.09.2007 - T-239/04

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsvorschriften, die für

    Eine solche Beweispflicht der Kommission würde nämlich die Mitgliedstaaten, die Beihilfen unter Verletzung der Notifizierungspflicht des Art. 88 Abs. 3 EG gewähren, zum Nachteil derjenigen begünstigen, die Beihilfen bereits im Projektstadium notifizieren (vgl. Urteile des Gerichts vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission, T-214/95, Slg. 1998, II-717, Randnr. 67, und vom 30. Januar 2002, Keller und Keller Meccanica/Kommission, T-35/99, Slg. 2002, II-261, Randnr. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsprechung kann sich im Übrigen auf den Wortlaut von Art. 87 Abs. 1 EG stützen, nach dem mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar nicht nur Beihilfen sind, die den Wettbewerb "verfälschen", sondern auch solche, die ihn zu verfälschen "drohen" (Urteil Keller und Keller Meccanica/Kommission, Randnr. 85).

  • EuG, 14.02.2012 - T-115/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, wonach eine an Bedingungen

    Außerdem kann sich die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens durch Maßnahmen wie die Leitlinien zu Unternehmen in Schwierigkeiten selbst binden, sofern diese Regeln enthalten, denen sich die von ihr zu verfolgende Politik entnehmen lässt und die nicht von Normen des Vertrags abweichen (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002, Keller und Keller Meccanica/Kommission, T-35/99, Slg. 2002, II-261, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat das Gericht ebenfalls zu prüfen, ob die Anforderungen, die sich die Kommission selbst gestellt hat, beachtet wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Keller und Keller Meccanica/Kommission, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.09.2007 - T-323/04

    Brandt Italia / Kommission

    Eine solche Beweispflicht der Kommission würde nämlich die Mitgliedstaaten, die Beihilfen unter Verletzung der Notifizierungspflicht des Art. 88 Abs. 3 EG gewähren, zum Nachteil derjenigen begünstigen, die Beihilfen bereits im Projektstadium notifizieren (vgl. Urteile des Gerichts vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission, T-214/95, Slg. 1998, II-717, Randnr. 67, und vom 30. Januar 2002, Keller und Keller Meccanica/Kommission, T-35/99, Slg. 2002, II-261, Randnr. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsprechung kann sich im Übrigen auf den Wortlaut von Art. 87 Abs. 1 EG stützen, nach dem mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar nicht nur Beihilfen sind, die den Wettbewerb "verfälschen", sondern auch solche, die ihn zu verfälschen "drohen" (Urteil Keller und Keller Meccanica/Kommission, Randnr. 85).

  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    96 Es ist somit Sache des Gerichts, zu prüfen, ob die Kommission die Regeln, die sie sich selbst gegeben hat, beachtet hat (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 77).
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    141 In diesem Kontext hat das Gericht daher zu prüfen, ob die Anforderungen, die sich die Kommission selbst gestellt und in den Leitlinien erwähnt hat, beachtet wurden (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 77, und Urteil Ducros/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnrn.
  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuG, 09.09.2009 - T-369/06

    Holland Malt / Kommission - Staatliche Beihilfen - Malzherstellung -

  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf

  • EuG, 01.12.2004 - T-27/02

    Kronofrance / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

  • EuG, 03.02.2011 - T-584/08

    Cantiere navale De Poli / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete

  • BPatG, 26.05.2009 - 21 W (pat) 45/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV -

  • EuG, 01.03.2016 - T-79/14

    Secop / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rettung von Unternehmen in

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