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   EuG, 29.03.2007 - T-366/00   

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EuG, 29.03.2007 - T-366/00 (https://dejure.org/2007,17120)
EuG, Entscheidung vom 29.03.2007 - T-366/00 (https://dejure.org/2007,17120)
EuG, Entscheidung vom 29. März 2007 - T-366/00 (https://dejure.org/2007,17120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Scott / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Fehler bei der Berechnung der Beihilfe - Verpflichtungen der Kommission bezüglich der Berechnung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Scott / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Fehler bei der Berechnung der Beihilfe - Verpflichtungen der Kommission bezüglich der Berechnung der ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Mit Klageschrift, die am 4. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-369/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat das Département Loiret eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die von Scott und dem Département du Loiret erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-369/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 28) ausgesetzt.

  • EuG, 19.10.2005 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Gibt die Kommission dem Mitgliedstaat dagegen nicht auf, ihr Informationen zu den Tatsachen, die sie zu berücksichtigen beabsichtigt, zu übermitteln, kann sie anschließend etwaige fehlerhafte Sachverhaltsfeststellungen nicht damit rechtfertigen, dass sie befugt gewesen sei, bei Erlass der das förmliche Prüfverfahren abschließenden Entscheidung nur jene Informationen zu berücksichtigen, die ihr zu diesem Zeitpunkt vorlagen (Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, Freistaat Thüringen/Kommission, T-318/00, Slg. 2005, II-4179, Randnr. 88).

    Folglich kann das Gericht, wenn die Kommission eine Entscheidung hinsichtlich bestimmter Tatsachen auf die verfügbaren Informationen stützt, ohne dabei die von der Rechtsprechung aufgestellten und in die Verordnung Nr. 659/1999 übernommenen Verfahrenserfordernisse zu beachten, die Frage prüfen, ob die Berücksichtigung dieser Tatsachen geeignet war, zu einem Beurteilungsfehler zu führen, der die angefochtene Entscheidung rechtswidrig macht (Urteil Freistaat Thüringen/Kommission, oben in Randnr. 146 angeführt, Randnr. 89).

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, darf die Kommission eine Entscheidung auf der Grundlage der verfügbaren Informationen erlassen, wenn sie sich einem Mitgliedstaat gegenübersieht, der seiner Mitwirkungspflicht nicht genügt und ihr die Informationen, die sie von ihm verlangt hat, um die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt zu prüfen, nicht vorlegt (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, im Folgenden: Urteil Boussac, Randnr. 22, und Urteil Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 26).

    Nur wenn der Mitgliedstaat trotz der Anordnung der Kommission die verlangten Auskünfte nicht erteilt, ist die Kommission befugt, das Verfahren abzuschließen und die Entscheidung, mit der die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird, auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen zu erlassen (Urteil Boussac, Randnrn.

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Insoweit ist zu beachten, dass das Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen nach seinem allgemeinen Aufbau ein Verfahren ist, das gegenüber dem angesichts seiner gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen für die Gewährung der Beihilfe verantwortlichen Mitgliedstaat eröffnet wird (Urteil des Gerichtshofs vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 81).

    Das Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen ist auch kein Verfahren "gegen" den Beihilfeempfänger, das es mit sich brächte, dass er so umfassende Rechte wie die Verteidigungsrechte als solche beanspruchen könnte (Urteil Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 83).

  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Unter diesen Umständen kann sich die Kommission nicht auf eine formalistische Auslegung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich staatlicher Beihilfen zurückziehen, um dem Beihilfeempfänger die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme zu einem streitigen Untersuchungsaspekt zu versagen, indem sie die innerhalb einer von ihr selbst gesetzten Frist übermittelten Informationen zurückweist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u.a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnr. 96).
  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Vergünstigungen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG sind Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat, und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 23. Februar 1961, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, 30/59, Slg. 1961, 3, 43, und vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 35), wie insbesondere die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zu günstigen Bedingungen (Urteil des Gerichtshofs vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 29; vgl. auch das Urteil des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnrn.
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    So kann die Kommission externe Sachverständige hinzuziehen, ohne allerdings dazu verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 27. Februar 1997, FFSA u. a./Kommission, T-106/95, Slg. 1997, II-229, Randnr. 102, und vom 25. Juni 1998, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 72).
  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Im Fall des Verkaufs eines Grundstücks an ein Unternehmen durch die öffentliche Hand hat dieser Grundsatz zur Folge, dass insbesondere zu klären ist, ob der Erwerber den Kaufpreis unter normalen Marktbedingungen nicht hätte erzielen können (vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-127/99, T-129/99 und T-148/99, Slg. 2002, II-1275, Randnr. 73).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Die Qualifizierung als Beihilfe verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass alle in Art. 87 Abs. 1 EG genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, und vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74).
  • EuG, 17.10.2002 - T-98/00

    Linde / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-366/00
    Da der Begriff der staatlichen Beihilfe ein Rechtsbegriff und anhand objektiver Kriterien auszulegen ist, hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 29.09.2000 - T-55/99

    CETM / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien / Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission - Rechtsmittel - Rechtswidrige staatliche Beihilfe - Zeitliche

  • EuG, 06.10.1999 - T-110/97

    Kneissl Dachstein / Kommission

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Scott/Kommission (T-366/00, Slg. 2007, II-797, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht Art. 2 der Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe (ABl. L 12, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, soweit er die Beihilfe betrifft, die in Form des Vorzugspreises für ein Grundstück gewährt wurde.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Scott/Kommission (T-366/00), wird aufgehoben.

  • EuG, 05.02.2015 - T-473/12

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem angeordnet wird, dass

    85 Jedoch muss die Kommission, wenn sie über die Anordnung der Rückforderung eines bestimmten Betrags entscheidet, entsprechend ihrer Verpflichtung zur sorgfältigen und unvoreingenommenen Prüfung der Unterlagen im Rahmen von Art. 108 AEUV den Wert der dem Unternehmen zugutegekommenen Beihilfe so genau ermitteln, wie es die Umstände des Falls ermöglichen (vgl. Urteil vom 29. März 2007, Scott/Kommission, T-366/00, Slg, EU: T: 2007: 99, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Andererseits ist die Kommission nicht befugt, als Ausdruck ihrer Missbilligung hinsichtlich der Schwere des Verstoßes die Rückforderung eines den Wert der vom Begünstigten erhaltenen Beihilfe übersteigenden Betrags anzuordnen (Urteil Scott/Kommission, oben in Rn. 85 angeführt, EU: T: 2007: 99, Rn. 95).

  • EuG, 01.02.2018 - T-423/14

    Larko / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen -

    Sie kann nicht einen geringeren oder höheren Betrag zurückfordern als den Wert der Beihilfe, die der Begünstigte erhalten hat (vgl. Urteil vom 29. März 2007, Scott/Kommission, T-366/00, EU:T:2007:99, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Die streitige Entscheidung war Gegenstand zweier separater Klagen, die durch Scott (Rechtssache T-366/00) bzw. das Département du Loiret (Rechtssache T-369/00) beim Gericht erster Instanz eingelegt wurden.

    In seinem Urteil in der Rechtssache T-366/00 hat das Gericht "Art. 2 der Entscheidung insoweit für nichtig erklärt, als er die Beihilfe in Form des Vorzugspreises für ein Grundstück im Sinne von Art. 1 der Entscheidung betrifft"(4).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-290/07

    Kommission / Scott

    Par son pourvoi, la Commission demande l'annulation de l'arrêt du Tribunal de première instance des Communautés européennes du 29 mars 2007, Scott/Commission (T-366/00, Rec.

    L'annulation partielle de la décision litigieuse ayant ainsi été obtenue tant par le département du Loiret dans l'affaire T-369/00 que par Scott dans l'affaire T-366/00, et les arrêts rendus dans ces affaires faisant tous deux l'objet d'un pourvoi de la Commission, respectivement dans les affaires C-295/07 P et C-290/07 P, il s'ensuit que le département du Loiret a un intérêt direct et actuel à ce que la Cour fasse droit aux conclusions de Scott dans l'affaire C-290/07 P, selon lesquelles l'arrêt attaqué a conclu à bon droit à l'annulation de la décision litigieuse déclarant l'aide incompatible avec le marché commun.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15

    Kommission / Aer Lingus

    Das Gericht stützt seine Schlussfolgerung, dass die Kommission eine eventuelle Abwälzung des sich aus der Anwendung des reduzierten ATT-Satzes ergebenden Vorteils auf die Fluggäste hätte berücksichtigen müssen, auch auf eine Reihe früherer Urteile, insbesondere auf die Urteile vom 29. März 2007, Scott/Kommission (T-366/00, EU:T:2007:99), und vom 22. Januar 2013, Salzgitter/Kommission (T-308/00, EU:T:2013:30), die die Pflicht der Kommission hervorheben, die Rückforderungsanordnung auf die sich aus der Bereitstellung der Beihilfe ergebenden finanziellen Vorteile zu beschränken.
  • EuG, 05.02.2015 - T-500/12

    Ryanair / Kommission

    Cependant, si la Commission décide d'ordonner la récupération d'un montant déterminé, elle doit, conformément à son obligation d'examen diligent et impartial d'un dossier dans le cadre de l'article 108 TFUE, déterminer, d'une façon aussi précise que les circonstances de l'affaire le permettent, la valeur de l'aide dont l'entreprise a bénéficié (voir arrêt du 29 mars 2007, Scott/Commission, T-366/00, Rec, EU:T:2007:99, point 95 et jurisprudence citée).
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Rechtsprechung
   EuG, 10.04.2003 - T-366/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4550
EuG, 10.04.2003 - T-366/00 (https://dejure.org/2003,4550)
EuG, Entscheidung vom 10.04.2003 - T-366/00 (https://dejure.org/2003,4550)
EuG, Entscheidung vom 10. April 2003 - T-366/00 (https://dejure.org/2003,4550)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Verjährungsfrist - Rückforderung der Beihilfe - Maßnahme, die die Verjährung unterbricht

  • Europäischer Gerichtshof

    Scott / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Scott SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Artikel 15
    1. Staatliche Beihilfen - Verwaltungsverfahren - Verordnung Nr. 659/1999 - Verjährungsfrist für die Rückforderung rechtswidriger Beihilfen - Geltung für vor Inkrafttreten der Verordnung gewährte Beihilfen

  • EU-Kommission

    Scott SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/14/EG betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe; Interventionen der Gebietskörperschaften zugunsten von Unternehmen; Staatliche Beihilfe in Form des Vorzugspreises für ein ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 659/1999; ; Entscheidung 2002/14/EG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuG, 29.03.2007 - T-369/00

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    24 Mit Klageschrift, die am 4. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-369/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat das Département Loiret eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    28 Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die von Scott und dem Département du Loiret erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    29 Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-369/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 28) ausgesetzt.

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    144 Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, darf die Kommission eine Entscheidung auf der Grundlage der verfügbaren Informationen erlassen, wenn sie sich einem Mitgliedstaat gegenübersieht, der seiner Mitwirkungspflicht nicht genügt und ihr die Informationen, die sie von ihm verlangt hat, um die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt zu prüfen, nicht vorlegt (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, im Folgenden: Urteil Boussac, Randnr. 22, und Urteil Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 26).

    Nur wenn der Mitgliedstaat trotz der Anordnung der Kommission die verlangten Auskünfte nicht erteilt, ist die Kommission befugt, das Verfahren abzuschließen und die Entscheidung, mit der die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird, auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen zu erlassen (Urteil Boussac, Randnrn.

  • EuG, 19.10.2005 - T-318/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    Gibt die Kommission dem Mitgliedstaat dagegen nicht auf, ihr Informationen zu den Tatsachen, die sie zu berücksichtigen beabsichtigt, zu übermitteln, kann sie anschließend etwaige fehlerhafte Sachverhaltsfeststellungen nicht damit rechtfertigen, dass sie befugt gewesen sei, bei Erlass der das förmliche Prüfverfahren abschließenden Entscheidung nur jene Informationen zu berücksichtigen, die ihr zu diesem Zeitpunkt vorlagen (Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, Freistaat Thüringen/Kommission, T-318/00, Slg. 2005, II-4179, Randnr. 88).

    147 Folglich kann das Gericht, wenn die Kommission eine Entscheidung hinsichtlich bestimmter Tatsachen auf die verfügbaren Informationen stützt, ohne dabei die von der Rechtsprechung aufgestellten und in die Verordnung Nr. 659/1999 übernommenen Verfahrenserfordernisse zu beachten, die Frage prüfen, ob die Berücksichtigung dieser Tatsachen geeignet war, zu einem Beurteilungsfehler zu führen, der die angefochtene Entscheidung rechtswidrig macht (Urteil Freistaat Thüringen/Kommission, oben in Randnr. 146 angeführt, Randnr. 89).

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    Département du Loiret / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    So kann die Kommission externe Sachverständige hinzuziehen, ohne allerdings dazu verpflichtet zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 27. Februar 1997, FFSA u. a./Kommission, T-106/95, Slg. 1997, II-229, Randnr. 102, und vom 25. Juni 1998, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 72).
  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    75 Die Kommission hebt in erster Linie hervor, dass die Klägerin nicht bestreite, dass die Komission die allgemeinen Bestimmungen über die Anordnung zur Auskunftserteilung eingehalten habe (vgl. Art. 13 der Verordnung Nr. 659/1999 und Urteil des Gerichtshofs vom 13. April 1994, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, C-324/90 und C-342/90, Slg. 1994, I-1173, Randnr. 26).
  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    Bei der Bestimmung des Marktpreises muss die Kommission dem aleatorischen Charakter Rechnung tragen, den die ihrem Wesen nach retrospektive Ermittlung solcher Marktpreise aufweisen kann (Urteil des Gerichts vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 45).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    91 Da der Begriff der staatlichen Beihilfe ein Rechtsbegriff und anhand objektiver Kriterien auszulegen ist, hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Linde / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    Somit ist die Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen keine vom Gemeinschaftsrecht nicht vorgesehene Sanktion, auch wenn sie erst geraume Zeit nach der Gewährung der fraglichen Beihilfen vorgenommen wird (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 65, und des Gerichts vom 29. September 2000, CETM/Kommission, T-55/99, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 164).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    CETM / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    92 Vergünstigungen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG sind Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat, und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 23. Februar 1961, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, 30/59, Slg. 1961, 3, 43, und vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 35), wie insbesondere die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zu günstigen Bedingungen (Urteil des Gerichtshofs vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 29; vgl. auch das Urteil des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnrn.
  • EuG, 17.10.2002 - T-98/00

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    91 Da der Begriff der staatlichen Beihilfe ein Rechtsbegriff und anhand objektiver Kriterien auszulegen ist, hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    Kommission / Italien

  • EuG, 29.09.2000 - T-55/99

    Spanien / Kommission

  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    GEMO

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    Falck / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Kneissl Dachstein / Kommission

  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85
  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59
  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Valmont / Kommission

  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten

  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 06.10.1999 - T-110/97

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

    14 und 17, und vom 11. November 2004, Demesa und Territorio Histórico de Álava/Kommission, C-183/02 P und C-187/02 P, Slg. 2004, I-10609, Randnr. 44; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 69, und vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, Randnr. 61).

    Die Berücksichtigung des Zeitpunkts schließlich, zu dem die Beihilfe gewährt werde, stehe grundsätzlich mit der Entscheidungspraxis der Kommission im Einklang (Entscheidung 2002/14/EG vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe [ABl. 2002, L 12, S. 1]), die von der Rechtsprechung des Gerichts bestätigt worden sei (Urteil Scott/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt).

    Aus den vorstehend angeführten Bestimmungen des Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 659/1999 ergibt sich, dass die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die Beihilfe, deren Rückforderung von der Kommission angeordnet wird, als gewährt angesehen werden kann, d. h., sofern die Beihilfegewährung vom Erlass rechtlich verbindlicher Entscheidungen abhängt, zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidungen (Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 310 angeführt, Randnr. 74; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Scott/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Scott/Kommission (T-366/00, Slg. 2007, II-797, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht Art. 2 der Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe (ABl. L 12, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, soweit er die Beihilfe betrifft, die in Form des Vorzugspreises für ein Grundstück gewährt wurde.
  • EuGH, 05.10.2006 - C-368/04

    Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3

    34 Vorab ist - in Beantwortung einer vom vorlegenden Gericht im Text seiner Entscheidung gestellten Frage - darauf hinzuweisen, dass, soweit die Verordnung Nr. 659/1999 Vorschriften verfahrensrechtlicher Art enthält, diese auf alle staatliche Beihilfen betreffenden Verwaltungsverfahren anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 659/1999, d. h. am 16. April 1999, bei der Kommission anhängig waren (Urteil vom 6. Oktober 2005 in der Rechtssache C-276/03 P, Scott/Kommission, Slg. 2005, I-8437, mit dem das Urteil des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-366/00, Scott/Kommission, Slg. 2003, II-1763, Randnr. 52, implizit bestätigt wurde).
  • EuG, 29.03.2007 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission - Staatliche Beihilfen - Verkaufspreis eines

    Mit Klageschrift, die am 30. November 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-366/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat Scott eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    Auf Antrag von Scott hat das Gericht beschlossen, in einem ersten Schritt nach Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [88] des EG-Vertrags (ABl. L 83, S. 1) vorab über die von Scott in der Rechtssache T-366/00 aufgeworfene Frage nach der Frist für die Rückforderung der Beihilfe zu entscheiden.

    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die vom Kläger und von Scott erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-366/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 18) ausgesetzt.

  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hôtel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen

    Da die Fristbestimmungen des Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 als Verfahrensvorschriften angesehen werden, waren sie auf alle Verfahren unmittelbar anwendbar, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung am 16. April 1999 bei der Kommission anhängig waren (Urteil des Gerichts vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, Randnr. 51).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission - Rechtsmittel - Rechtswidrige staatliche Beihilfe - Zeitliche

    1 Die Scott SA (im Folgenden: Scott) beantragt in ihrer Rechtsmittelschrift die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-366/00 (Scott/Kommission, Slg. 2003, II-1763, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe (ABl. L 12, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 83, S. 1) gestützt wurde.

    19 Bis zum Erlass des vorliegenden Urteils setzte das Gericht das Verfahren in der Rechtssache T-366/00 (Scott/Kommission) und in der Rechtssache T-369/00 (Département du Loiret/Kommission), das ebenfalls die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zum Gegenstand hat, aus.

  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

    14 und 17, und vom 11. November 2004, Demesa und Territorio Histórico de Álava/Kommission, C-183/02 P und C-187/02 P, Slg. 2004, I-10609, Randnr. 44; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 69, und vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, Randnr. 61).

    Die Berücksichtigung des Zeitpunkts schließlich, zu dem die Beihilfe gewährt werde, stehe grundsätzlich mit der Entscheidungspraxis der Kommission im Einklang (Entscheidung 2002/14/EG vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe [ABl. 2002, L 12, S. 1]), die von der Rechtsprechung des Gerichts bestätigt worden sei (Urteil Scott/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt).

    Aus den vorstehend angeführten Bestimmungen des Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 659/1999 ergibt sich, dass die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die Beihilfe, deren Rückforderung von der Kommission angeordnet wird, als gewährt angesehen werden kann, d. h., sofern die Beihilfegewährung vom Erlass rechtlich verbindlicher Entscheidungen abhängt, zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidungen (Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 310 angeführt, Randnr. 74; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Scott/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnrn. 3 und 57).

  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN

    In diesem Verfahren haben andere Beteiligte als der betroffene Mitgliedstaat im Wesentlichen die Rolle einer Informationsquelle der Kommission und selbst keinen Anspruch auf eine streitige Erörterung mit der Kommission, wie sie zugunsten des Mitgliedstaats eröffnet ist (vgl. Urteile des Gerichts vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, Randnrn.
  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00

    Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks -

    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die von Scott und dem Département du Loiret erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).
  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

    Er hat in seiner Klageschrift die umgehende Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-366/00 beantragt, die Scott am 30. November 2000 gegen die streitige Entscheidung anhängig gemacht hatte.

    Am 25. April 2001 hat das Gericht nach Artikel 64 § 3 Buchstabe e seiner Verfahrensordnung eine informelle Sitzung abgehalten, die sowohl die vorliegende Rechtssache als auch die Rechtssache T-366/00 betraf und in der der vom Kläger in der vorliegenden Rechtssache gestellte Antrag auf Verbindung dieser beiden Rechtssachen und der von Scott in der Rechtssache T-366/00 gestellte Antrag erörtert worden sind, die Frage nach der Verjährung vorab zu entscheiden.

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-387/17

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission

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   EuG, 06.12.2012 - T-366/00 RENV   

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EuG, 06.12.2012 - T-366/00 RENV (https://dejure.org/2012,39242)
EuG, Entscheidung vom 06.12.2012 - T-366/00 RENV (https://dejure.org/2012,39242)
EuG, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - T-366/00 RENV (https://dejure.org/2012,39242)
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EuG, 30.03.2007 - T-366/00 (https://dejure.org/2007,46432)
EuG, Entscheidung vom 30.03.2007 - T-366/00 (https://dejure.org/2007,46432)
EuG, Entscheidung vom 30. März 2007 - T-366/00 (https://dejure.org/2007,46432)
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 22.11.2007 - C-296/07

    Kommission / Scott

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident) vom 30. März 2007, Scott/Kommission (T-366/00 R), wonach über einen im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine staatliche Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde, gestellten Antrag auf einstweilige Anordnungen nicht zu entscheiden war.
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