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Rechtsprechung
   EuG, 10.04.2003 - T-369/00   

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EuG, 10.04.2003 - T-369/00 (https://dejure.org/2003,8938)
EuG, Entscheidung vom 10.04.2003 - T-369/00 (https://dejure.org/2003,8938)
EuG, Entscheidung vom 10. April 2003 - T-369/00 (https://dejure.org/2003,8938)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Verjährungsfrist - Rückforderung der Beihilfe - Maßnahme, die die Verjährung unterbricht

  • Europäischer Gerichtshof

    Département du Loiret / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Département du Loiret gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Artikel 15
    1. Staatliche Beihilfen - Verwaltungsverfahren - Verordnung Nr. 659/1999 - Verjährungsfrist für die Rückforderung rechtswidriger Beihilfen - Geltung für vor Inkrafttreten der Verordnung gewährte Beihilfen

  • EU-Kommission

    Département du Loiret (France) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/14/EG betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe; Befugnisse der Kommission zur Rückforderung von Beihilfen; Staatliche Beihilfe in Form des Vorzugspreises für ein ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 659/1999; ; Entscheidung 2002/14/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Zum einen könne die Kommission Entscheidungen erlassen, mit denen sie dem betreffenden Mitgliedstaat, nachdem sie ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben habe, aufgeben könne, ihr innerhalb einer von ihr festgesetzten Frist alle zusätzlichen Unterlagen, Informationen und Daten für die Prüfung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt zu verschaffen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307).

    Der Kläger beruft sich auf Beispiele aus dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere auf das oben angeführte Urteil Frankreich/Kommission (Randnr. 19), um den Gedanken zu untermauern, dass ein einfaches Auskunftsersuchen nicht die Verjährung unterbrechen kann.

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Salumi

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Er hat in seiner Klageschrift die umgehende Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-366/00 beantragt, die Scott am 30. November 2000 gegen die streitige Entscheidung anhängig gemacht hatte.

    Am 25. April 2001 hat das Gericht nach Artikel 64 § 3 Buchstabe e seiner Verfahrensordnung eine informelle Sitzung abgehalten, die sowohl die vorliegende Rechtssache als auch die Rechtssache T-366/00 betraf und in der der vom Kläger in der vorliegenden Rechtssache gestellte Antrag auf Verbindung dieser beiden Rechtssachen und der von Scott in der Rechtssache T-366/00 gestellte Antrag erörtert worden sind, die Frage nach der Verjährung vorab zu entscheiden.

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80
    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Nach ständiger Rechtsprechung seien Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Streitigkeiten anwendbar (Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi u. a., Slg. 1981, 2735, Randnr. 9).

    Diese Auslegung gewährleistet die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, nach denen die Gemeinschaftsgesetzgebung klar und für die Betroffenen vorhersehbar sein muss (vgl. u. a. Urteile Salumi u. a., Randnrn. 9 und 10, und vom 6. Juli 1993 in den Rechtssachen C-121/91 und C-122/91, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, Slg. 1993, I-3873, Randnrn.

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Denn nach ständiger Rechtsprechung haben die Beteiligten im Wesentlichen die Rolle von Informationsquellen für die Kommission im Rahmen des gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG eingeleiteten Verwaltungsverfahrens (Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 256, und vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 59).
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    An dem aufgrund von Artikel 88 Absatz 2 EG eingerichteten Verfahren sind in erster Linie die Kommission und der betreffende Mitgliedstaat beteiligt, wobei die Beteiligten, darunter der Beihilfeempfänger, einen Anspruch darauf haben, unterrichtet werden und Gelegenheit zu erhalten, ihren Standpunkt geltend zu machen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Diese Auslegung, die den Grundsatz der Rechtssicherheit beachte, nehme der Kommission nicht ihre Mittel zum Handeln, sondern gebe ihr vielmehr einen wichtigen Anreiz zur beschleunigten Behandlung der Verfahren unter Einhaltung des Grundsatzes der sorgfältigen und ordnungsgemäßen Verwaltung, wie er seit dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471) zum Ausdruck gebracht werde.
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Denn nach ständiger Rechtsprechung haben die Beteiligten im Wesentlichen die Rolle von Informationsquellen für die Kommission im Rahmen des gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG eingeleiteten Verwaltungsverfahrens (Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 256, und vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 59).
  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Da sich nach ständiger Rechtsprechung ein Beihilfeempfänger, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, nur dann auf ein berechtigtes Vertrauen auf die Ordnungsgemäßheit einer Beihilfe berufen kann, wenn diese unter Beachtung des Artikels 88 EG gewährt worden ist (Urteile des Gerichtshofes vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 14, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 51), und ein sorgfältiger Wirtschaftsteilnehmer normalerweise in der Lage sein sollte, sich zu vergewissern, dass dieses Verfahren eingehalten worden ist, können sich außerdem auch alle Dritten einschließlich der Gebietskörperschaften weder auf ein solches Vertrauen berufen noch der Kommission einen Vorwurf daraus machen, dass an einem Verwaltungsverfahren betreffend eine nicht angemeldete Beihilfe in erster Linie die Kommission und der betreffende Mitgliedstaat beteiligt sind.
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.04.2003 - T-369/00
    Nach ständiger Rechtsprechung müsse eine Verjährungsregelung, um ihren Zweck erfüllen zu können, im Voraus aufgestellt werden (Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, und vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

  • EuG, 29.09.2000 - T-55/99

    CETM / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    BFM / Kommission

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der

    Die erste Klage, die vom Département du Loiret (dem Departement, in dem das von der streitigen Entscheidung betroffene Grundstück belegen ist) eingereicht und unter der Rechtssachennummer T-369/00 eingetragen wurde, endete mit der Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung, "soweit sie die Beihilfe betrifft, die in Form des in ihrem Art. 1 genannten Vorzugspreises für ein Grundstück gewährt wurde"(3).

    Diese Klage, die unter der Rechtssachennummer T-366/00 eingetragen wurde, führte zu einem Urteil, das am 29. März 2007, am selben Tag wie das Urteil in der Rechtssache T-369/00, verkündet wurde und Art. 2 der streitigen Entscheidung nur insoweit für nichtig erklärte, "als er die Beihilfe in Form des Vorzugspreises für ein Grundstück im Sinne von Art. 1 der Entscheidung betrifft".

    Die einzigen Änderungen, die am "neuen" Art. 2 vorzunehmen wären, wären die, die nach dem Ergebnis der parallelen Rechtssache (T-369/00, später C-295/07 P) erforderlich sind, in der, wie dargelegt, die Methode beanstandet wurde, die die Kommission für die Berechnung der im Rahmen der Beihilferückforderung geschuldeten Zinsen angewandt hatte.

    3 - Urteil vom 29. März 2007, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, Slg. 2007, II-851).

    6 - Bei diesen beiden Urteilen, die am selben Tag verkündet wurden, handelt es sich um das Urteil vom 10. April 2003, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, Slg. 2003, II-1789), das nicht angefochten wurde, und das Urteil vom 10. April 2003, Scott/Kommission (T-366/00, Slg. 2003, II-1763), dessen Anfechtung zu dem in Fn. 5 angeführten Urteil führte.

    17 - Es ist interessant festzustellen, dass in einer Art merkwürdiger Parallelität das Gericht in dem anderen Urteil zum selben Sachverhalt, das die Rechtssache T-369/00 betrifft und am selben Tag wie das angefochtene Urteil verkündet wurde (siehe oben, Fn. 3), genau umgekehrt vorgegangen ist .

    19 - Es darf ferner nicht vergessen werden, dass das "parallele" Urteil in der Rechtssache T-369/00, das am selben Tag verkündet wurde, die gesamte streitige Entscheidung für nichtig erklärte.

  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00

    Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks -

    Mit Klageschrift, die am 4. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-369/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat das Département Loiret eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die von Scott und dem Département du Loiret erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-369/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 28) ausgesetzt.

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Ohne Nachprüfung, ob die Behörde ihrer Anzeigepflicht nachgekommen ist, können auch andere Personen als der Subventionsempfänger nicht auf den Bestand der Beihilfe vertrauen (EuG Slg. 2003, II-1789, 1813 f, Rn. 58; Generalanwalt Cosmas Slg. 1996, I-5151, 5194 f, Rn. 100).
  • EuG, 19.10.2022 - T-850/19

    Griechenland / Kommission

    Wenn die Kommission ein Auskunftsersuchen an einen Mitgliedstaat richtet, teilt sie diesem nämlich mit, dass sie über Informationen in Bezug auf eine angeblich rechtswidrige Beihilfe verfügt und diese Beihilfe gegebenenfalls zurückgezahlt werden muss (Urteil vom 10. April 2003, Département du Loiret/Kommission, T-369/00, EU:T:2003:114, Rn. 81).

    Dass es sich um ein einfaches Auskunftsersuchen handelt, nimmt diesem Instrument daher nicht seine Rechtswirkung als Maßnahme, die geeignet ist, den Lauf der in Art. 17 der Verordnung 2015/1589 vorgesehenen Verjährungsfrist zu unterbrechen, unabhängig von der Mitteilung dieses Ersuchens an die Beihilfeempfänger (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2005, Scott/Kommission, C-276/03 P, EU:C:2005:590, Rn. 32, und vom 10. April 2003, Département du Loiret/Kommission, T-369/00, EU:T:2003:114, Rn. 82).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission - Rechtsmittel - Rechtswidrige staatliche Beihilfe - Zeitliche

    19 Bis zum Erlass des vorliegenden Urteils setzte das Gericht das Verfahren in der Rechtssache T-366/00 (Scott/Kommission) und in der Rechtssache T-369/00 (Département du Loiret/Kommission), das ebenfalls die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zum Gegenstand hat, aus.
  • EuGH, 23.11.2023 - C-758/21

    Ryanair und Airport Marketing Services

    Die Rechtsmittelführerinnen verweisen insoweit auf den Beschluss vom 7. Dezember 2017, 1rland/Kommission (C-369/16 P, EU:C:2017:955, Rn. 42), und auf die Urteile vom 26. April 2018, ANGED (C-233/16, EU:C:2018:280, Rn. 84), vom 10. April 2003, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, EU:T:2003:114, Rn. 85), und vom 22. April 2016, 1rland und Aughinish Alumina/Kommission (T-50/06 RENV II und T-69/06 RENV II, EU:T:2016:227, Rn. 3, 7 und 183).
  • EuG, 29.11.2018 - T-720/16

    ARFEA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den italienischen Behörden

    En effet, selon la jurisprudence, les règles de procédure sont généralement censées s'appliquer à tous les litiges pendants au moment où elles entrent en vigueur (voir arrêts du 10 avril 2003, Département du Loiret/Commission, T-369/00, EU:T:2003:114, point 49 et jurisprudence citée, et du 12 septembre 2007, González y Díez/Commission, T-25/04, EU:T:2007:257, point 58 et jurisprudence citée).

    De plus, l'article 17 du règlement 2015/1589 ne contenant aucune disposition transitoire quant à son application dans le temps, il s'applique à toute action en récupération définitive d'une aide qui intervient après la date d'entrée en vigueur du règlement, y compris d'une aide octroyée avant cette date (voir, par analogie, arrêt du 10 avril 2003, Département du Loiret/Commission, T-369/00, EU:T:2003:114, points 50 et 51).

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, Slg. 2007, II-851, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe (ABl. 2002, L 12, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, soweit diese Entscheidung die Beihilfe betrifft, die in Form des in ihrem Art. 1 genannten Vorzugspreises für ein Grundstück gewährt wurde.
  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

    28 Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die von Scott und dem Département du Loiret erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).
  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Diese Verordnung ist auf jedes Verwaltungsverfahren anwendbar, das zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bei der Kommission anhängig war, soweit das Inkrafttreten einzelner ihrer Bestimmungen nicht gesondert geregelt ist (Urteil des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-369/00, Département du Loiret/Kommission, Slg. 2003, II-1789, Randnrn.
  • EuG, 06.10.2005 - T-22/02

    Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

  • EuG, 21.09.2022 - T-95/21

    Portugal/ Kommission (Zone Franche de Madère)

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-758/21

    Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 21.06.2023 - T-131/21

    Região Autónoma da Madeira/ Kommission

  • EuG, 29.03.2007 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission - Staatliche Beihilfen - Verkaufspreis eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

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   EuG, 29.03.2007 - T-369/00   

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https://dejure.org/2007,26284
EuG, 29.03.2007 - T-369/00 (https://dejure.org/2007,26284)
EuG, Entscheidung vom 29.03.2007 - T-369/00 (https://dejure.org/2007,26284)
EuG, Entscheidung vom 29. März 2007 - T-369/00 (https://dejure.org/2007,26284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Département du Loiret / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Verkaufspreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Aktualisierter Wert der Beihilfe - Zinseszins - Begründung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    Entscheidung 2002/14/EG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Département du Loiret / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Verkaufspreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Aktualisierter Wert der Beihilfe - Zinseszins - Begründung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Mit Klageschrift, die am 30. November 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-366/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat Scott eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    Auf Antrag von Scott hat das Gericht beschlossen, in einem ersten Schritt nach Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [88] des EG-Vertrags (ABl. L 83, S. 1) vorab über die von Scott in der Rechtssache T-366/00 aufgeworfene Frage nach der Frist für die Rückforderung der Beihilfe zu entscheiden.

    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die vom Kläger und von Scott erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-366/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 18) ausgesetzt.

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Der Ansatz, dem die Kommission in der angefochtenen Entscheidung gefolgt sei, entspreche dem des Gerichts in seinem Urteil vom 8. Juni 1995, Siemens/Kommission (T-459/93, Slg. 1995, II-1675, Randnr. 97), so dass die Entscheidung hinreichend begründet sei.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, C-301/96, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Die Kommission hätte in der angefochtenen Entscheidung angeben müssen, dass sie beschlossen hatte, die Zinsen zu kapitalisieren, und ihren Ansatz begründen müssen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 26. November 1975, Fabricants de papiers peints/Kommission, 73/74, Slg. 1975, 1491, Randnrn. 31 bis 34).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission - Rechtsmittel - Rechtswidrige staatliche Beihilfe - Zeitliche

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Mit Urteil vom 6. Oktober 2005, Scott/Kommission (C-276/03 P, Slg. 2005, I-8437), hat der Gerichtshof das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil vom 10. April 2003, Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 18), zurückgewiesen.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-301/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, C-301/96, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87).
  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2007 - T-369/00
    Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die vom Kläger und von Scott erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Mit Urteil vom 29. März 2007 in der Rechtssache T-369/00, Département du Loiret/Kommission(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), hat das Gericht erster Instanz die Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly Clark gewährte staatliche Beihilfe(3) (im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt.

    Die streitige Entscheidung war Gegenstand zweier separater Klagen, die durch Scott (Rechtssache T-366/00) bzw. das Département du Loiret (Rechtssache T-369/00) beim Gericht erster Instanz eingelegt wurden.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtmittelschrift, die am 21. Juni 2007 eingereicht worden ist, ein Rechtmittel gegen das Urteil T-369/00 eingelegt.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007 in der Rechtssache T-369/00, Département du Loiret/Kommission, in dem Teil aufzuheben, in dem das Gericht aus der Rechtswidrigkeit der Zinsberechnung die Nichtigerklärung der gesamten streitigen Entscheidung abgeleitet hat;.

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, Slg. 2007, II-851, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe (ABl. 2002, L 12, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, soweit diese Entscheidung die Beihilfe betrifft, die in Form des in ihrem Art. 1 genannten Vorzugspreises für ein Grundstück gewährt wurde.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. März 2007, Département du Loiret/Kommission (T-369/00), wird aufgehoben.

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00
    24 Mit Klageschrift, die am 4. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter der Rechtssachennummer T-369/00 in deren Register eingetragen worden ist, hat das Département Loiret eine Klage erhoben, die ebenfalls die teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zum Gegenstand hat.

    28 Mit Urteilen vom 10. April 2003 hat das Gericht die von Scott und dem Département du Loiret erhobenen Klagen abgewiesen, soweit sie auf einen Verstoß der Kommission gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 659/1999 gestützt waren; die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten ist vorbehalten worden (Urteile vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, und Département du Loiret/Kommission, T-369/00, Slg. 2003, II-1789).

    29 Das Gericht hat das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache T-369/00 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs über das Rechtsmittel von Scott gegen das Urteil Scott/Kommission (siehe oben, Randnr. 28) ausgesetzt.

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Rechtsprechung
   EuG, 20.02.2013 - T-369/00 RENV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2942
EuG, 20.02.2013 - T-369/00 RENV (https://dejure.org/2013,2942)
EuG, Entscheidung vom 20.02.2013 - T-369/00 RENV (https://dejure.org/2013,2942)
EuG, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - T-369/00 RENV (https://dejure.org/2013,2942)
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  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 20.02.2013 - T-369/00
    Par arrêt du 11 décembre 2008, Commission/Département du Loiret (C-295/07 P, Rec.
  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

    Auszug aus EuG, 20.02.2013 - T-369/00
    Selon une jurisprudence constante, l'intérêt à agir doit perdurer jusqu'au prononcé de la décision juridictionnelle sous peine de non-lieu à statuer, ce qui suppose que le recours soit susceptible, par son résultat, de procurer un bénéfice à la partie qui l'a intenté (voir arrêt de la Cour du 7 juin 2007, Wunenburger/Commission, C-362/05 P, Rec.
  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Auszug aus EuG, 20.02.2013 - T-369/00
    Par ordonnance du président de la deuxième chambre du Tribunal du 3 septembre 2009, 1a procédure dans la présente affaire a été suspendue jusqu'au prononcé de l'arrêt de la Cour du 2 septembre 2010, Commission/Scott (C-290/07 P, Rec.
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