Rechtsprechung
   EuG, 07.09.2017 - T-374/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32650
EuG, 07.09.2017 - T-374/15 (https://dejure.org/2017,32650)
EuG, Entscheidung vom 07.09.2017 - T-374/15 (https://dejure.org/2017,32650)
EuG, Entscheidung vom 07. September 2017 - T-374/15 (https://dejure.org/2017,32650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Vermögensmanufaktur - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Vermögensmanufaktur - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Vermögensmanufaktur - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuG, 11.12.2012 - T-22/12

    Fomanu / HABM (Qualität hat Zukunft) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Die Eintragung einer Marke, die aus Zeichen oder Angaben besteht, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marke bezieht, verwendet werden, ist nicht schon wegen einer solchen Verwendung ausgeschlossen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, EU:C:2004:645, Rn. 41, und vom 11. Dezember 2012, Fomanu/HABM [Qualität hat Zukunft], T-22/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:663, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. entsprechend auch Urteil vom 4. Oktober 2001, Merz & Krell, C-517/99, EU:C:2001:510, Rn. 40).

    Eine solche Marke kann daher von den angesprochenen Verkehrskreisen gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihr bezeichneten Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden (Urteile vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 45, und vom 11. Dezember 2012, Qualität hat Zukunft, T-22/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:663, Rn. 20).

    Diese Schwierigkeiten rechtfertigen es jedoch nicht, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft, wie es in der oben in den Rn. 96 und 98 angeführten Rechtsprechung ausgelegt worden ist, ersetzen oder von ihm abweichen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 36 bis 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 11. Dezember 2012, Qualität hat Zukunft, T-22/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:663, Rn. 16 bis 19).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Eine solche Marke kann daher von den angesprochenen Verkehrskreisen gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihr bezeichneten Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden (Urteile vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 45, und vom 11. Dezember 2012, Qualität hat Zukunft, T-22/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:663, Rn. 20).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Marke nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung besteht, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweist, ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordert oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslöst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 57).

    Diese Schwierigkeiten rechtfertigen es jedoch nicht, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft, wie es in der oben in den Rn. 96 und 98 angeführten Rechtsprechung ausgelegt worden ist, ersetzen oder von ihm abweichen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 36 bis 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 11. Dezember 2012, Qualität hat Zukunft, T-22/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:663, Rn. 16 bis 19).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30).

    Es genügt, dass sie zu diesem Zweck verwendet werden konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32, und vom 17. Januar 2012, Hamberger Industriewerke/HABM [Atrium], T-513/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:8, Rn. 23).

  • EuG, 02.05.2012 - T-435/11

    Universal Display / HABM (UniversalPHOLED)

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (vgl. Urteil vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 2. Mai 2012, UniversalPHOLED, T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die angesprochenen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (vgl. Urteil vom 2. Mai 2012, UniversalPHOLED, T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30).

    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.10.2016 - C-482/15

    Westermann Lernspielverlage / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung -

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Gericht gemäß Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 die Entscheidung einer Beschwerdekammer des EUIPO nur "wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung des EG-Vertrags, dieser Verordnung oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs" aufheben oder abändern kann (Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen kann das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 71 und 72).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil vom 30. April 2015, Steinbeck/HABM - Alfred Sternjakob [BE HAPPY], T-707/13 und T-709/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:252, Rn. 65; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 77).

    Nach der Rechtsprechung fehlt einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung (Urteil vom 14. Juni 2007, Europig/HABM [EUROPIG], T-207/06, EU:T:2007:179, Rn. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 46).

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Zudem verpflichtet keine Vorschrift der Verordnung Nr. 207/2009 das EUIPO oder im Fall einer Klage das Gericht, zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen wie die nationalen Behörden oder Gerichte in einem gleichartigen Fall (vgl. Urteil vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist außerdem zu prüfen, ob sie nicht als solche unter die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der genannten Verordnung fällt, d. h. zu prüfen, ob sie ungeeignet ist, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil vom 12. Mai 2016, Chung-Yuan Chang/EUIPO - BSH Hausgeräte [AROMA], T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 57 und 58 sowie die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 59 und 60).

  • EuG, 13.12.2016 - T-58/16

    Apax Partners / EUIPO - Apax Partners Midmarket (APAX)

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Hierzu ist festzustellen, dass sich die genannten Dienstleistungen in Anbetracht ihrer Art zwar an das allgemeine Publikum richten können, aber, entgegen den Behauptungen der Klägerin, auch an den Fachverkehr, wie die Beschwerdekammer im Wesentlichen zu Recht aufgezeigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2016, Apax Partners/EUIPO - Apax Partners Midmarket [APAX], T-58/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:724, Rn. 27).

    Insoweit ist in Anbetracht der Art der betreffenden Dienstleistungen mit der Beschwerdekammer davon auszugehen, dass sich die genannten Dienstleistungen allgemein an Unternehmen und somit an Fachverkehrskreise richten und nicht, wie die Klägerin vorträgt, an das allgemeine Publikum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Januar 2013, Present-Service Ullrich/HABM - Punt Nou (babilu), T-66/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:48, Rn. 24, und vom 13. Dezember 2016, APAX, T-58/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:724, Rn. 27).

  • EuG, 18.10.2016 - T-56/15

    Raimund Schmitt Verpachtungsgesellschaft / EUIPO (Brauwelt) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 07.09.2017 - T-374/15
    Wie die Beschwerdekammer in den Rn. 32 und 33 der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen festgestellt hat, sind die maßgeblichen Verkehrskreise in der Lage, zu verstehen, dass die angegriffene Marke auf eine Struktur oder eine besondere Stätte verweist, wo in nicht standardisierter Weise Dienstleistungen erstellt und angeboten werden, die einen ganz präzisen thematischen Inhalt haben, der in engem Zusammenhang mit dem Vermögen und mit Finanzen steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2016, Raimund Schmitt Verpachtungsgesellschaft/EUIPO [Brauwelt], T-56/15, EU:T:2016:618, Rn. 58).
  • EuG, 12.05.2016 - T-749/14

    Chung-Yuan Chang / EUIPO - BSH Hausgeräte (AROMA)

  • EuG, 28.01.2016 - T-674/13

    Gugler France / OHMI - Gugler (GUGLER)

  • EuG, 23.09.2015 - T-588/14

    Mechadyne International / HABM (FlexValve) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 08.09.2015 - C-62/15

    DTL Corporación / HABM

  • EuG, 30.04.2015 - T-707/13

    Steinbeck / OHMI - Alfred Sternjakob (BE HAPPY) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 21.04.2015 - T-359/12

    Louis Vuitton Malletier / OHMI - Nanu-Nana (Représentation d'un motif à damier

  • EuGH, 06.03.2014 - C-337/12

    Pi-Design u.a. / Yoshida Metal Industry

  • EuG, 12.09.2013 - T-320/10

    'Fürstlich Castell''sches Domänenamt / OHMI - Castel Frères (CASTEL)'

  • EuG, 06.06.2013 - T-126/12

    Interroll / HABM (Inspired by efficiency) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 16.05.2013 - T-104/12

    Verus / OHMI - Performance Industries Manufacturing (VORTEX) - Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 25.04.2013 - T-145/12

    Bayerische Motoren Werke / HABM (ECO PRO)

  • EuG, 17.01.2013 - T-582/11

    Solar-Fabrik / HABM (Premium XL) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldungen der

  • EuG, 18.01.2013 - T-137/12

    FunFactory / HABM (Vibrateur) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuG, 17.01.2012 - T-513/10

    Hamberger Industriewerke / HABM (Atrium) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 13.12.2011 - T-61/09

    Meica / OHMI - Bösinger Fleischwaren (Schinken King) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 15.11.2011 - T-363/10

    Abbott Laboratories / HABM (RESTORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 09.02.2011 - T-222/09

    Ineos Healthcare / OHMI - Teva Pharmaceutical Industries (ALPHAREN) -

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuG, 17.09.2008 - T-226/07

    Prana Haus / HABM (PRANAHAUS) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 17.07.2008 - C-488/06

    L & D / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 09.07.2008 - T-323/05

    Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 14.06.2007 - T-207/06

    Europig / HABM (EUROPIG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

  • EuG, 31.01.2013 - T-66/11

    Present-Service Ullrich / OHMI - Punt Nou (babilu)

  • EuG, 07.07.2021 - T-668/19

    Ardagh Metal Beverage Holdings/ EUIPO (Combinaison de sons à l'ouverture d'une

    Nach ständiger Rechtsprechung geht jedoch, wenn unter den besonderen Umständen des konkreten Falles ein Fehler das Ergebnis nicht entscheidend beeinflussen konnte, das auf einen solchen Fehler bei der Würdigung des Sachverhalts gestützte Vorbringen ins Leere und kann daher die Aufhebung der Entscheidung, die angefochten wird, nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2017, VM/EUIPO - DAT Vermögensmanagement [Vermögensmanufaktur], T-374/15, EU:T:2017:589, Rn. 143 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.05.2019 - C-653/17

    VM Vermögens-Management/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die VM Vermögens-Management GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 7. September 2017, VM/EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur) (T-374/15, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:589), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 29. April 2015 (Sache R 418/2014-5) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der DAT Vermögensmanagement GmbH und ihr (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • BPatG, 01.02.2018 - 30 W (pat) 527/17

    Anspruch auf Eintragung der Bezeichnung "PATENTMANUFAKTUR" für Dienstleistungen

    Verwendungsbeispiele "Kreditmanufaktur" und "Finanzmanufaktur" abgestellt und für letzteren Begriff der Einwand einer Verwendung als Firmenname für unerheblich erachtet wurde (vgl. EuG, Urteil vom 7. September 2017, T-374/15 - Vermögensmanufaktur, juris Rn. 43, 45).
  • EuG, 30.11.2017 - T-50/17

    Mackevision Medien Design / EUIPO (TO CREATE REALITY) - Unionsmarke - Anmeldung

    Vielmehr hat sie eine klare und eindeutige Bedeutung und enthält kein "Wortspiel", das geeignet wäre, die maßgeblichen Verkehrskreise daran zu hindern, einen unmittelbaren Zusammenhang mit den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen herzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 2017, Puma/EUIPO [FOREVER FASTER], T-104/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:153, Rn. 39 und vom 7. September 2017, VM/EUIPO - DAT Vermögensmanagement [Vermögensmanufaktur], T-374/15, EU:T:2017:589, Rn. 111).
  • EuG, 28.04.2021 - T-348/20

    Freistaat Bayern/ EUIPO (GEWÜRZSOMMELIER) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, EU:T:2005:3, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. September 2017, VM/EUIPO - DAT Vermögensmanagement [Vermögensmanufaktur], T-374/15, EU:T:2017:589, Rn. 31 (nicht veröffentlicht) und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO [ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED], T-802/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:971, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht