Rechtsprechung
EuG, 25.09.2008 - T-392/03, T-408/03, T-414/03, T-435/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Regione Siciliana / Kommission
Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung eines Zuschusses - Rückforderung der bereits gezahlten Beträge - Forderung von Verzugszinsen - Aufrechnung - Regionale oder lokale Einheit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Regione Siciliana / Kommission
Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung eines Zuschusses - Rückforderung der bereits gezahlten Beträge - Forderung von Verzugszinsen - Aufrechnung - Regionale oder lokale Einheit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Regione Siciliana / Kommission
Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung eines Zuschusses - Rückforderung der bereits gezahlten Beträge - Forderung von Verzugszinsen - Aufrechnung - Regionale oder lokale Einheit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit“
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Regione Siciliana / Kommission
Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung eines Zuschusses - Rückforderung der bereits gezahlten Beträge - Forderung von Verzugszinsen - Aufrechnung - Regionale oder lokale Einheit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Regione Siciliana gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 4. Dezember 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 6. Oktober 2003 über die Modalitäten der Rückzahlung der vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits gezahlten Beträge nach der Entscheidung C(2002) 4905 der Kommission vom 11. Dezember 2002 über ...
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Im Wege prozessleitender Maßnahmen nach Art. 64 § 3 Buchst. a und b der Verfahrensordnung sind die Parteien u. a. aufgefordert worden, zu den Auswirkungen der Urteile des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881), und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission (C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591), auf die vorliegenden Rechtssachen schriftlich Stellung zu nehmen.Nichts lässt daher darauf schließen, dass die Italienische Republik nicht entscheiden konnte, die Rückzahlung zugunsten des EFRE selbst zu übernehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 26).
Die Italienische Republik konnte sich entscheiden, die Rückzahlung des Hauptbetrags und der Zinsen zugunsten des EFRE selbst zu übernehmen, indem sie diese aus ihren eigenen Mitteln bestritt, ohne sie auf die Klägerin abzuwälzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 26).
- EuGH, 22.03.2007 - C-15/06
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Mit Beschluss vom 11. September 2006 hat das Gericht das Verfahren auf derselben Grundlage erneut bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-15/06 P, Regione Siciliana/Kommission, ausgesetzt.Im Wege prozessleitender Maßnahmen nach Art. 64 § 3 Buchst. a und b der Verfahrensordnung sind die Parteien u. a. aufgefordert worden, zu den Auswirkungen der Urteile des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881), und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission (C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591), auf die vorliegenden Rechtssachen schriftlich Stellung zu nehmen.
- EuGH, 11.11.1981 - 60/81
IBM / Kommission
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Nach ständiger Rechtsprechung können Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Art. 230 EG solche Handlungen sein, die bindende, die Interessen des Klägers beeinträchtigende Rechtsfolgen zeitigen, indem sie dessen Rechtslage erheblich verändern (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 28).
- EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
Niederlande / Kommission
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Die Kommission beruft sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1977, Société pour l'exportation des sucres/Kommission (88/76, Slg. 1977, 709), den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 und 24), und den Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission (T-78/98, Slg. 1999, II-1377). - EuG, 23.11.2004 - T-166/98
Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Da der Gegenstand der Anträge auf Nichtigerklärung aller "vorangegangenen und abgeleiteten Maßnahmen" nicht hinreichend genau bezeichnet ist, sind die Anträge gemäß Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 23. November 2004, Cantina sociale di Dolianova u. a./Kommission, T-166/98, Slg. 2004, II-3991, Randnr. 79). - EuGH, 27.09.1988 - 114/86
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Eine konkrete Beeinträchtigung der Interessen Dritter könne erst eintreten, wenn in Anwendung der in einer solchen Handlung angekündigten Leitlinie konkrete Maßnahmen erlassen würden, wie eine Aufforderung zur Zahlung von Verzugszinsen aufgrund der Belastungsanzeigen oder die tatsächliche Ablehnung einer Verrechnung zwecks Tilgung der Verbindlichkeiten gemäß den im Schreiben vom 6. Oktober 2003 angeführten Kriterien (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 27. September 1988, Vereinigtes Königreich/Kommission, 14/86, Slg. 1988, 5289, Randnrn. 12 und 13). - EuGH, 31.03.1977 - 88/76
Exportation des Sucres / Kommission
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Die Kommission beruft sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1977, Société pour l'exportation des sucres/Kommission (88/76, Slg. 1977, 709), den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 und 24), und den Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission (T-78/98, Slg. 1999, II-1377). - EuG, 18.12.1992 - T-10/92
Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Nach ständiger Rechtsprechung können Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Art. 230 EG solche Handlungen sein, die bindende, die Interessen des Klägers beeinträchtigende Rechtsfolgen zeitigen, indem sie dessen Rechtslage erheblich verändern (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 28). - EuG, 29.04.1999 - T-78/98
Unione provinciale degli agricoltori di Firenze, Unione pratese degli …
Auszug aus EuG, 25.09.2008 - T-392/03
Die Kommission beruft sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1977, Société pour l'exportation des sucres/Kommission (88/76, Slg. 1977, 709), den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 und 24), und den Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission (T-78/98, Slg. 1999, II-1377).
- EuG, 25.09.2008 - T-414/03
Regione Siciliana / Kommission
- das Schreiben der Kommission vom 6. Oktober 2003 insoweit, als es um die Modalitäten der Rückforderung der vom EFRE bezüglich des Zuschusses "Diga Gibbesi" gezahlten Beträge geht, sowie die vorangegangenen und abgeleiteten Maßnahmen für nichtig zu erklären (Rechtssache T-392/03);.Das Schreiben vom 6. Oktober 2003 bezüglich der Berechnung der Verzugszinsen und des Fehlens einer von Amts wegen erfolgten Verrechnung (Rechtssachen T-392/03, T-408/03 und T-414/03.
Bezüglich der Rechtssache T-392/03 macht die Kommission außerdem geltend, die Klage sei unzulässig, weil der Klägerin das Interesse an einer Nichtigerklärung des Schreibens vom 6. Oktober 2003 fehle.
Die Klage in der Rechtssache T-392/03 richte sich nur gegen die Zahlungsmodalitäten der zu diesem Zuschuss gehörenden Belastungsanzeige.
Nach alledem sind die Klagen in den Rechtssachen T-392/03, T-408/03 und T-414/03 für unzulässig zu erklären, soweit sie auf die Nichtigerklärung des Schreibens vom 6. Oktober 2003 gerichtet sind.
Der Antrag auf Nichtigerklärung der vorangegangenen und abgeleiteten Maßnahmen (Rechtssachen T-392/03, T-408/03, T-414/03 und T-435/03).
- EuG, 25.09.2008 - T-435/03
Regione Siciliana / Kommission
- das Schreiben der Kommission vom 6. Oktober 2003 insoweit, als es um die Modalitäten der Rückforderung der vom EFRE bezüglich des Zuschusses "Diga Gibbesi" gezahlten Beträge geht, sowie die vorangegangenen und abgeleiteten Maßnahmen für nichtig zu erklären (Rechtssache T-392/03);.Das Schreiben vom 6. Oktober 2003 bezüglich der Berechnung der Verzugszinsen und des Fehlens einer von Amts wegen erfolgten Verrechnung (Rechtssachen T-392/03, T-408/03 und T-414/03.
Bezüglich der Rechtssache T-392/03 macht die Kommission außerdem geltend, die Klage sei unzulässig, weil der Klägerin das Interesse an einer Nichtigerklärung des Schreibens vom 6. Oktober 2003 fehle.
Die Klage in der Rechtssache T-392/03 richte sich nur gegen die Zahlungsmodalitäten der zu diesem Zuschuss gehörenden Belastungsanzeige.
Nach alledem sind die Klagen in den Rechtssachen T-392/03, T-408/03 und T-414/03 für unzulässig zu erklären, soweit sie auf die Nichtigerklärung des Schreibens vom 6. Oktober 2003 gerichtet sind.
Der Antrag auf Nichtigerklärung der vorangegangenen und abgeleiteten Maßnahmen (Rechtssachen T-392/03, T-408/03, T-414/03 und T-435/03).
- EuG, 25.09.2008 - T-408/03
Regione Siciliana / Kommission
- das Schreiben der Kommission vom 6. Oktober 2003 insoweit, als es um die Modalitäten der Rückforderung der vom EFRE bezüglich des Zuschusses "Diga Gibbesi" gezahlten Beträge geht, sowie die vorangegangenen und abgeleiteten Maßnahmen für nichtig zu erklären (Rechtssache T-392/03);.Das Schreiben vom 6. Oktober 2003 bezüglich der Berechnung der Verzugszinsen und des Fehlens einer von Amts wegen erfolgten Verrechnung (Rechtssachen T-392/03, T-408/03 und T-414/03.
Bezüglich der Rechtssache T-392/03 macht die Kommission außerdem geltend, die Klage sei unzulässig, weil der Klägerin das Interesse an einer Nichtigerklärung des Schreibens vom 6. Oktober 2003 fehle.
Die Klage in der Rechtssache T-392/03 richte sich nur gegen die Zahlungsmodalitäten der zu diesem Zuschuss gehörenden Belastungsanzeige.
Nach alledem sind die Klagen in den Rechtssachen T-392/03, T-408/03 und T-414/03 für unzulässig zu erklären, soweit sie auf die Nichtigerklärung des Schreibens vom 6. Oktober 2003 gerichtet sind.
Der Antrag auf Nichtigerklärung der vorangegangenen und abgeleiteten Maßnahmen (Rechtssachen T-392/03, T-408/03, T-414/03 und T-435/03).
- EuG, 18.10.2005 - T-60/03
Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230 …
Nach Anhörung der Parteien hat das Gericht beschlossen, zwei Schreiben der Kommission an die Klägerin vom 4. August und 24. Oktober 2003 zu den Akten zu nehmen, die die Klägerin im Rahmen der zwischen denselben Parteien wegen der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung anhängigen verbundenen Rechtssachen T-392/03 und T-435/03 vorgelegt hat. - Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
6 - Das Erstaunen wird noch größer, wenn man berücksichtigt, dass bei dem Gericht erster Instanz mehrere Rechtssachen anhängig sind, bei denen es um Entscheidungen der Kommission über den Widerruf und die Rückzahlung von EFRE-Beteiligungen geht, die von der Regione Siciliana angefochten wurden und bei denen ebenfalls die Zulässigkeit der Klagen streitig ist (Rechtssachen T-363/03, T-414/03, T-392/03, T-408/03, T-414/03 und T-435/03).