Weitere Entscheidungen unten: EuG, 02.05.2005 | EuG

Rechtsprechung
   EuG, 27.03.2003 - T-398/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15736
EuG, 27.03.2003 - T-398/02 R (https://dejure.org/2003,15736)
EuG, Entscheidung vom 27.03.2003 - T-398/02 R (https://dejure.org/2003,15736)
EuG, Entscheidung vom 27. März 2003 - T-398/02 R (https://dejure.org/2003,15736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Linea GIG / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Linea GIG Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 §§ 1 und 2
    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Richterliche Prüfung des Rechtsschutzinteresses von Amts wegen

  • EU-Kommission

    Linea GIG Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Alleinvertriebshändler für Waren von Nintendo in Italien; Vereinbarkeit einer Begrenzung von Paralleleinfuhren und Parallelausfuhren von Nintendo-Spielkonsolen und Nintendo-Spielkassetten mit dem Gemeinschaftsrecht; ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EG Art. 81; ; EG Art. 230 Abs. 4; ; EG Art. 242; ; EWR Art. 53; ; VerfO EuGH Art. 104 § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Linea Gig Srl in Liquidation gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 30. Dezember 2002

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Linea GIG / Kommission

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2002 in einem Verfahren in Anwendung des Artikels 81 EG (COMP/35.587 PO Video Games, COMP 35/706 PO Nintendo Distribution und COMP/36.321 Omega-Nintendo, Dok. C[2002] 4072 endg.), das einen Komplex von ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Das Vorliegen solcher außergewöhnlichen Umstände kann grundsätzlich dann angenommen werden, wenn die Partei, die die Befreiung von der Stellung der verlangten Bankbürgschaft beantragt, den Beweis dafür erbringt, dass es ihr objektiv unmöglich ist, diese Bürgschaft zu stellen (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse DSR-Senator Lines/Kommission und FEG/Kommission), oder dass die Stellung der Bürgschaft ihre Existenz gefährden würde (vgl. u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. Dezember 1994 in der Rechtssache T-295/94 R, Buchmann/Kommission, Slg. 1994, II-1265, Randnr. 24, und vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache T-191/98 R II, Cho Yang Shipping/Kommission, Slg. 2000, II-2551, Randnr. 43).
  • EuG, 28.06.2000 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Das Vorliegen solcher außergewöhnlichen Umstände kann grundsätzlich dann angenommen werden, wenn die Partei, die die Befreiung von der Stellung der verlangten Bankbürgschaft beantragt, den Beweis dafür erbringt, dass es ihr objektiv unmöglich ist, diese Bürgschaft zu stellen (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse DSR-Senator Lines/Kommission und FEG/Kommission), oder dass die Stellung der Bürgschaft ihre Existenz gefährden würde (vgl. u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. Dezember 1994 in der Rechtssache T-295/94 R, Buchmann/Kommission, Slg. 1994, II-1265, Randnr. 24, und vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache T-191/98 R II, Cho Yang Shipping/Kommission, Slg. 2000, II-2551, Randnr. 43).
  • EuGH, 23.03.2001 - C-7/01

    FEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Einem solchen Antrag kann nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, DSR-Senator Lines/Kommission, Randnr. 48, und vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P[R], FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559, Randnr. 44).
  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Einem solchen Antrag kann nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, DSR-Senator Lines/Kommission, Randnr. 48, und vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P[R], FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559, Randnr. 44).
  • FG Hamburg, 07.04.1999 - V 108/96

    Mieterabfindung nach Grundstückserwerb

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    7 bis 9, und vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 108/96, D. M./Rat und WSA, Slg. 1987, 3933, Randnr. 10; Urteil des Gerichts vom 18. Februar 1993 in der Rechtssache T-45/91, Mc Avoy/Parlament, Slg. 1993, II-83, Randnr. 22), ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung von Amts wegen zu prüfen, ob die Antragstellerin ein Interesse an der Nichtigerklärung der Entscheidung glaubhaft gemacht hat.
  • EuG, 18.02.1993 - T-45/91

    Helen Mc Avoy gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aufhebung einer Ernennung

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    7 bis 9, und vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 108/96, D. M./Rat und WSA, Slg. 1987, 3933, Randnr. 10; Urteil des Gerichts vom 18. Februar 1993 in der Rechtssache T-45/91, Mc Avoy/Parlament, Slg. 1993, II-83, Randnr. 22), ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung von Amts wegen zu prüfen, ob die Antragstellerin ein Interesse an der Nichtigerklärung der Entscheidung glaubhaft gemacht hat.
  • EuG, 27.04.1995 - T-443/93

    Streichung einer Rechtssache im Register nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Ferner ist bereits entschieden worden, dass das Rechtsschutzinteresse einer klagenden Gesellschaft italienischen Rechts weggefallen war, nachdem sie während des Verfahrens für zahlungsunfähig erklärt worden war (Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-443/93, Casillo Grani/Kommission, Slg. 1995, II-1375).
  • EuG, 20.07.1999 - T-59/99

    Ventouris / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Auch wenn man davon ausgehe, dass die Antragstellerin angesichts ihrer schwierigen finanziellen Lage durch die Stellung der Bankbürgschaft einen Schaden erleiden könne, so könne dieser Schaden nicht als irreparabel angesehen werden, da die Antragstellerin in keiner Weise, insbesondere nicht anhand überzeugender finanzieller Daten, belegt habe, dass die Stellung der Bankbürgschaft ihre Existenz gefährden würde (vgl. dazu Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache C-361/00 P[R], Cho Yang Shipping/Kommission, Slg. 2000, I-11657, Randnr. 89, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juli 1999 in der Rechtssache T-59/99 R, Ventouris/Kommission, Slg. 1999, II-2519, Randnrn.
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Der einem Dritten zugefügte Schaden könne jedoch im Hinblick auf die Gewährung einstweiliger Anordnungen nicht berücksichtigt werden (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache T-213/97 R, Eurocoton u. a./Rat, Slg. 1997, II-1609, Rn. 46).
  • EuG, 20.06.2001 - T-188/99

    Euroalliages / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.03.2003 - T-398/02
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht das Rechtsschutzinteresse nur dann, wenn die Nichtigerklärung der Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann (Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2001 in der Rechtssache T-188/99, Euroalliages/Kommission, Slg. 2001, II-1757, Randnr. 26).
  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 14.12.1999 - C-364/99

    DSR-Senator Lines / Kommission

  • EuGH, 15.12.2000 - C-361/00

    Cho Yang Shipping / Kommission

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 28.11.1985 - 19/85

    Gregoire-Foulon / Parlament

  • EuGH, 07.10.1987 - 108/86

    D.M. / Rat und ESC

  • EuG, 15.12.1999 - T-22/97

    Kesko / Kommission

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    3 Z 88/86">108/86, Slg. 1987, 3933, Randnr. 10, und des Präsidenten des Gerichts vom 27. März 2003, Linea GIG/Kommission, T-398/02 R, Slg. 2003, II-1139, Randnr. 45), hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung haben (Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnr. 22).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-233/03

    Linea GIG / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. März 2003 in der Rechtssache T-398/02 R (Linea GIG/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch L. Pignataro-Nolin und O. Beynet als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Antragsgegnerin im ersten Rechtszug,.

    Die Linea GIG Srl in liquidazione hat mit Rechtsmittelschrift, die am 27. Mai 2003 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 57 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 27. März 2003 in der Rechtssache T-398/02 R (Linea GIG/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem dieser ihren nach Artikel 104 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat, der auf eine Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen (COMP/35.587 PO Video Games, COMP/35.706 PO Nintendo Distribution und COMP/36.321 Omega-Nintendo) (im Folgenden: streitige Entscheidung) abzielte, soweit darin gegen die Linea GIG Srl in liquidazione eine Geldbuße von 1, 5 Millionen Euro verhängt wird.

  • EuG, 10.03.2005 - T-228/00

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    3 Z 88/86">108/86, D. M./Rat und WSA, Slg. 1987, 3933, Randnr. 10, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. März 2003 in der Rechtssache T-398/02 R, Linea GIG/Kommission, Slg. 2003, II-1139, Randnr. 45), hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung haben.
  • EuG, 06.11.2014 - T-64/13

    ANKO / Kommission

    En tout état de cause, le Tribunal peut à tout moment, en vertu de l'article 113 de son règlement de procédure, examiner d'office les fins de non-recevoir d'ordre public, tel le défaut d'intérêt à agir (ordonnance du 27 mars 2003, Linea GIG/Commission, T-398/02 R, Rec, EU:T:2003:86, point 45).
  • EuG, 06.11.2014 - T-17/13

    ANKO / Kommission

    En tout état de cause, le Tribunal peut à tout moment, en vertu de l'article 113 de son règlement de procédure, examiner d'office les fins de non-recevoir d'ordre public, tel le défaut d'intérêt à agir (ordonnance du 27 mars 2003, Linea GIG/Commission, T-398/02 R, Rec, EU:T:2003:86, point 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG, 02.05.2005 - T-398/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,99834
EuG, 02.05.2005 - T-398/02 (https://dejure.org/2005,99834)
EuG, Entscheidung vom 02.05.2005 - T-398/02 (https://dejure.org/2005,99834)
EuG, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - T-398/02 (https://dejure.org/2005,99834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,99834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG - T-398/02   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,138918
EuG - T-398/02 (https://dejure.org/9999,138918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,138918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht