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Rechtsprechung
   EuG, 17.12.1991 - T-4/89   

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https://dejure.org/1991,2435
EuG, 17.12.1991 - T-4/89 (https://dejure.org/1991,2435)
EuG, Entscheidung vom 17.12.1991 - T-4/89 (https://dejure.org/1991,2435)
EuG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - T-4/89 (https://dejure.org/1991,2435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Kollektive Verantwortlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages Art. 15

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    219 Der Gerichtshof habe im Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663) festgestellt, daß die in seiner Rechtsprechung niedergelegten Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die keineswegs die Ausarbeitung eines eigentlichen Plans voraussetzten, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen seien, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen habe, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenke.

    229 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174) gehe es darum, jede unmittelbare oder mittelbare Fühlungnahme zwischen Unternehmen zu verhindern, die bezwecke oder bewirke, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen sei oder in Erwägung ziehe.

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O. Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

    Dieses Selbständigkeitspostulat beseitigt zwar nicht das Recht der Unternehmen, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Konkurrenten zu beeinflussen oder einen solchen Konkurrenten über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174).

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    218 In Randnummer 87 Absatz 1 der Entscheidung heisst es, das durch den Vertrag geschaffene getrennte Konzept der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen solle verhindern, daß Unternehmen sich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 entzögen, indem sie in einer wettbewerbswidrigen Weise ohne eine endgültige Vereinbarung absprächen, sich z. B. gegenseitig im voraus über ihr künftiges Verhalten in Kenntnis zu setzen, so daß jeder seine Geschäftspolitik in der Gewißheit regele, daß sich die Wettbewerber entsprechend verhielten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).

    Der mit der Aufnahme des Begriffs "abgestimmte Verhaltensweise" in Artikel 85 verfolgte Gesetzeszweck sei nämlich, neben den Vereinbarungen Arten der Absprachen zu erfassen, die lediglich als tatsächliche Koordinierung oder als praktische Zusammenarbeit in Erscheinung träten, aber dennoch geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnrn. 64 bis 66).

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O. Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

  • EuGH - 212/86 (anhängig)

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    In der Erwiderung hat sie jedoch erklärt, von dem Beschluß vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 212/86 R (ICI/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 5 bis 8) Kenntnis genommen zu haben, in dem der Gerichtshof einen Anspruch der Parteien auf Übermittlung des Berichts des Anhörungsbeauftragten zurückgewiesen hat, und ausgeführt, die Frage bedürfe keiner erneuten Erörterung.

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, daß dieser Bericht für die Kommission den Wert eines Gutachtens hat, daß sie in keiner Weise an ihn gebunden ist und daß der Bericht deshalb kein entscheidender Faktor ist, den der Gemeinschaftsrichter bei seiner Prüfung zu berücksichtigen hätte (Beschluß vom 11. Dezember 1976 in der Rechtssache 212/86 R, a. a. O., Randnrn. 5 bis 8).

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    32 Die Klägerin macht geltend, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG-Telefunken/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnrn. 21 bis 30) könne sich die Kommission nicht auf solche Schriftstücke stützen, ohne gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu verstossen, auch wenn sich diese Schriftstücke irgendwo in den Akten befänden, die den betroffenen Unternehmen zugänglich gemacht worden seien.

    Diese Schriftstücke können deshalb nicht als gültige Beweismittel gegen das Unternehmen angesehen werden (Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., Randnr. 27, und zuletzt Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 21).

  • EuG, 24.10.1991 - T-3/89

    Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-3/89 und T-6/89 bis T-15/89).

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-3/89 und T-6/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-3/89 und T-6/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-3/89 und T-6/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    40 Die Klägerin weist auf Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates (ABl. 1963, S. 2268, nachstehend: Verordnung Nr. 99/63) hin, der wie folgt lautet: "Über die wesentlichen Erklärungen jeder angehörten Person wird eine Niederschrift angefertigt.

    42 Die Kommission weist darauf hin, daß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung Nr. 99/63 keine Angaben darüber enthalte, welchen Stellen sie die vorläufige oder die endgültige Fassung der Niederschrift vorzulegen habe.

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-4/89
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist Artikel 85 nämlich auch auf ausser Kraft getretene Kartelle anwendbar, deren Wirkungen über das formelle Ausserkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-9/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Was drittens die Höhe der Geldbuße angeht, die das Gericht von 750 000 auf 450 000 ECU, also um 40 %, herabgesetzt hat, macht die Kommission geltend, aus anderen Urteilen in den die Polypropylen-Entscheidung betreffenden Rechtssachen (Urteile vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, und vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-4/89, BASF/Kommission, Slg. 1991, II-1523) ergebe sich, daß das Gericht bei der Herabsetzung der Geldbuße unter Berücksichtigung der kürzeren Dauer der Zuwiderhandlung und des Schwerefaktors den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt habe.
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89, T-8/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Der Austausch solcher Informationen stehe nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz, daß jeder Unternehmer autonom zu bestimmen habe, welche Politik er auf dem Markt zu betreiben gedenke (Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-4/89, BASF/Kommission, Slg. 1991, II-1523, Randnr. 240).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Nach Ansicht von LVM und DSM darf nach den Grundsätzen des niederländischenStrafverfahrens und nach dem Recht auf ein faires Verfahren (fair trial) im Sinnedes Artikels 6 MRK (EuGHMR, Urteil Kostovski vom 20. November 1989, SerieA, Nr. 166, Randnrn. 39 und 44, und indirekt Urteile des Gerichts vom 17.Dezember 1991 in der Rechtssache T-4/89, BASF/Kommission, Slg. 1991, II-1523,Randnrn.
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Es genügt, dass der Mitbewerber durch seine Absichtserklärung die Ungewissheit über das von ihm zu erwartende Marktverhalten beseitigt oder zumindest erheblich verringert hat (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, BASF/Kommission, Slg. 1991, II-1523, Randnr. 242, und T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 260).
  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    II-1022, gemeinsame Schlussanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 bzw. II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89 bis T-8/89, Slg. 1991, II-1523 bzw. II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499 bzw. II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275); dies gilt vor allem, wenn es sich dem Wesen nach um schwere Zuwiderhandlungen wie die Preisfestsetzung handelt (Urteil Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 636, und Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, Randnr. 508).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Bevor die in den Randnummern 80 bis 121 und 223 bis 237 der Entscheidung beanstandeten Vereinbarungen und verabredeten Praktiken im einzelnen untersucht werden, ist einleitend festzustellen, daß die Beweise in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung aller einschlägigen tatsächlichen Gegebenheiten zu würdigen sind (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869 gemeinsame Schlußanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).
  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Auf das Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991, BASF/Kommission (T-4/89, Slg. 1991, II-1523), hin ergab sich für BASF eine Geldbuße von 2, 125 Millionen ECU für ihre Beteiligung an Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit dem Ziel der Festlegung ihrer Geschäftspolitik, der Festsetzung von Zielpreisen und Ergreifung von Maßnahmen zu diesem Zweck, der Preiserhöhung und der Marktaufteilung von Ende 1978 oder Anfang 1979 bis November 1983.
  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

    Da der Klägerin im Schreiben vom 28. April 1994 außerdem die Möglichkeit eröffnet worden sei, etwaige Bemerkungen schriftlich vorzubringen, hätte sie sich rechtzeitig zur Beweiskraft des fraglichen Schriftstücks äußern können (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-4/89, BASF/Kommission, Slg. 1991, II-1523, Randnr. 36).
  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

    Die Kommission verfüge somit über einen bedeutenden Freiraum bei der Festlegung des Betrages der Geldbussen, ohne daß das Gericht die genauen Gründe für die Festsetzung eines bestimmten Betrages überprüfen könne (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Warner zum Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, 2484, und Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869, II-1026 - gemeinsame Schlussanträge zu den sog. Polypropylen-Urteilen vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, sowie vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).
  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-3/89
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Rechtsprechung
   EuG, 26.03.1992 - T-4/89 REV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2930
EuG, 26.03.1992 - T-4/89 REV (https://dejure.org/1992,2930)
EuG, Entscheidung vom 26.03.1992 - T-4/89 REV (https://dejure.org/1992,2930)
EuG, Entscheidung vom 26. März 1992 - T-4/89 REV (https://dejure.org/1992,2930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Wiederaufnahmeantrag - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines Verfahrens ; Nichtigkeit einer Entscheidung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    Die Antragstellerin hätte diese Tatsache dem Gericht also vor der Verkündung des Urteils vom 17. Dezember 1991 zur Kenntnis bringen können, wie dies die Klägerinnen in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89 getan haben (siehe Urteile vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89, Hüls/Kommission, Randnrn.

    389 bis 391, und T-15/89, Linz/Kommission, Randnrn.

    16 Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die von der Antragstellerin angeführten Tatsachen keine entscheidende Bedeutung für das Urteil vom 17. Dezember 1991 gehabt haben können, wie sich aus den angeführten Randnummern der Urteile in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89 ergibt.

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    Die Antragstellerin hätte diese Tatsache dem Gericht also vor der Verkündung des Urteils vom 17. Dezember 1991 zur Kenntnis bringen können, wie dies die Klägerinnen in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89 getan haben (siehe Urteile vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89, Hüls/Kommission, Randnrn.

    16 Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die von der Antragstellerin angeführten Tatsachen keine entscheidende Bedeutung für das Urteil vom 17. Dezember 1991 gehabt haben können, wie sich aus den angeführten Randnummern der Urteile in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89 ergibt.

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    399 bis 401; T-14/89, Monte/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    345 bis 347; T-13/89, ICI/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-10/89

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    382 bis 385; T-10/89, Hoechst/Kommission, Randnrn.
  • EuGH, 19.03.1991 - 403/85

    F. / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    Folglich kann dieses Urteil selbst keinesfalls eine neue Tatsache darstellen, die zu einer Wiederaufnahme des mit dem Urteil vom 17. Dezember 1991 abgeschlossenen Verfahrens führen kann (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 REV, Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215, Randnr. 13).
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    372 bis 374; T-12/89, Solvay/Kommission, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.1992 - C-185/90

    Gill / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende tatsächliche Elemente entdeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bisher unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits als der getroffenen hätten veranlassen können (siehe zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993).
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    In seinem Urteil vom 27. Februar 1992 in den Rechtssachen BASF u. a./Kommission ("PVC", T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89, Slg. 1992, II-315) habe das Gericht (Zweite Kammer) nämlich festgestellt, daß die vor ihr angefochtene Entscheidung wegen der ihr anhaftenden Verfahrensmängel, die aufgrund der vom Gericht durchgeführten Beweisaufnahme zutage getreten seien, inexistent sei.
  • EuGH, 04.10.1991 - C-185/90

    Kommission / Gill

    Auszug aus EuG, 26.03.1992 - T-4/89
    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende tatsächliche Elemente entdeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bisher unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits als der getroffenen hätten veranlassen können (siehe zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993).
  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.
  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-14/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-2/98

    de Compte / Parlament

    13: Urteil vom 10. Mai 1960 in der Rechtssache 1/60 (Feram, Slg. 1960, 359), Urteil vom 22. Juni 1967 in der Rechtssache 28/64 Rev. (Müller, Slg. 1967, 188), Beschluß vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 Rev. (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591), Beschluß vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 Rev. (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399), Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev. (Ferrandi, Slg. 1991, I-1215).

    19: Beschluß in der Rechtssache T-4/89 Rev. (zitiert in Fußnote 12).

    22: Beschluß in der Rechtssache T-4/89 Rev. (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 12).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

    Die einzige Ausnahme ergebe sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399).
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-11/89 und T 13/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 04.11.1992 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dezember 1991 abgeschlossenen Verfahrens führen könne, wie das Gericht im Beschluß vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591, Randnr. 12) festgestellt habe.

    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art entdeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV, BASF/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-227/92

    Hoechst / Kommission

    Die einzige Ausnahme ergebe sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-200/92

    ICI / Kommission

    Die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags der BASF durch das Gericht (Beschluß vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV, BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) sei im übrigen dadurch zu erklären, daß die BASF vor Ablauf der Frist, in der sie Rechtsmittel gegen diese Entscheidung beim Gerichtshof hätte einlegen können, Kenntnis von den relevanten Tatsachen erlangt habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    54: - Beschluss des Gerichtes in der Rechtssache T-4/89 Rev. vom 26. März 1992 (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591, Randnr. 12) und Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev. (Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-234/92

    Shell / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-199/92

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89
  • EuG, 16.04.2012 - T-40/07

    de Brito Sequeira Carvalho / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-227/92

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.09.2013 - T-199/11

    Strack / Kommission - Verfahren - Wiederaufnahmeantrag - Keine neue Tatsache -

  • EuG, 31.07.2009 - T-213/08

    Marinova / Kommission und Université Libre de Bruxelles

  • EuG, 04.11.1992 - T-14/89

    Montecatini SpA (vormals Montedipe SpA) gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.07.2014 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission

  • EuG, 21.06.2010 - T-442/09

    Chacon de la Torre / Spanien

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89
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Rechtsprechung
   EuG, 15.11.1990 - T-4/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6210
EuG, 15.11.1990 - T-4/89 (https://dejure.org/1990,6210)
EuG, Entscheidung vom 15.11.1990 - T-4/89 (https://dejure.org/1990,6210)
EuG, Entscheidung vom 15. November 1990 - T-4/89 (https://dejure.org/1990,6210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen Anlagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Anforderungen an die Angaben für eine vertrauliche Behandlung; Nichtabgabe einer eingeforderten "kurzen Begründung" für eine ...

  • Judicialis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-4/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 2/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 11/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-4/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 2/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 11/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-7/89
    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-4/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 2/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 11/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN T-1/89 BIS T-4/89 UND T-6/89 BIS T-15/89.

    1 Mit Schreiben des Kanzlers vom 9. Juli 1990 hat das Gericht die Parteien aufgefordert, gegebenenfalls Erklärungen zur Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung abzugeben und für den Fall einer solchen Verbindung gegebenenfalls "mit einer kurzen Begründung" anzugeben, für welche Teile ihrer Schriftsätze und/oder der dazugehörigen Anlagen sie vertrauliche Behandlung beantragen.

    4 Die Klägerin in der Rechtssache T-4/89 hat mit am 10. und 23. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Anlage zu ihrer Klageschrift vertraulich zu behandeln.

    10 Nach der Feststellung, daß gegen die Verbindung der Rechtssachen keine Einwendungen erhoben worden sind, hat das Gericht mit Beschluß vom 25. September 1990 die Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 aufgrund ihres Zusammenhangs gemäß Artikel 43 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, der gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Beschlusses des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entsprechend gilt, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-3/89 und T-4/89 wurden aufgefordert, "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sich die betreffenden Angaben auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen,... zu begründen ".

    13 Die Klägerin in der Rechtssache T-4/89 hat mit einem am 24. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung zurückgenommen.

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-10/89, T-12/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 28.01.2015 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Angaben, die geheim oder vertraulich waren, aber mindestens fünf Jahre alt sind und daher als nicht mehr aktuell anzusehen sind, weder geheim noch vertraulich sind, wenn nicht ausnahmsweise die Klägerin nachweist, dass sie trotzdem immer noch wesentlicher Bestandteil ihrer eigenen oder der wirtschaftlichen Stellung eines Dritten sind (Beschluss des Gerichts vom 15. November 1990, Rhône-Poulenc u. a./Kommission, T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89, Slg. 1990, II-637, Rn. 23, vgl. Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 22. Februar 2005, Hynix Semiconductor/Rat, T-383/03, Slg. 2005, II-621, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, Beschlüsse des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts vom 8. Mai 2012, Diamanthandel A. Spira/Kommission, T-108/07, Rn. 65, und vom 10. Mai 2012, Diamanthandel A. Spira/Kommission, T-354/08, Rn. 47).
  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-2/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-8/89 und T-10/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-13/89 und T-15/89).

    23 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Insoweit schwächen sich die nachteiligen Folgen, die sich aus der Verbreitung einer wirtschaftlich sensiblen Information ergeben können, mit zunehmendem Alter der Information ab (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 15. November 1990, Rhône-Poulenc u. a./Kommission, T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89, Slg. 1990, II-637, Randnr. 23, und vom 19. Juni 1996, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1996, II-537, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-12/89, T-14/89 und und T-15/89).

    23 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-9/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102

    54 Vgl. die in Rn. 84 des angefochtenen Urteils angeführten Beschlüsse vom 15. November 1990, Rhône-Poulenc u. a./Kommission (T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89, EU:T:1990:69, Rn. 23), vom 22. Februar 2005, Hynix Semiconductor/Rat (T-383/03, EU:T:2005:57, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 8. Mai 2012, Spira/Kommission (T-108/07, EU:T:2012:226, Rn. 65), und vom 10. Mai 2012, Spira/Kommission (T-354/08, EU:T:2012:231, Rn. 47).
  • EuG, 07.06.2006 - T-213/01

    DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

  • EuG, 31.07.2008 - T-336/07

    Telefónica und Telefónica de España / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-7/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-8/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-14/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-10/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-6/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-9/89
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