Rechtsprechung
   EuG, 03.02.2000 - T-46/98 und T-151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5857
EuG, 03.02.2000 - T-46/98 und T-151/98 (https://dejure.org/2000,5857)
EuG, Entscheidung vom 03.02.2000 - T-46/98 und T-151/98 (https://dejure.org/2000,5857)
EuG, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - T-46/98 und T-151/98 (https://dejure.org/2000,5857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Conseil des communes et régions d'Europe (CCRE) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1 Verfahren - Entscheidung, die während des Verfahrens die angefochtene Entscheidung ersetzt - Neue Tatsache - Erweiterung der ursprünglichen Anträge und des ursprünglichen Vorbringens

  • EU-Kommission

    Conseil des communes et régions d'Europe (CCRE) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Kürzung eines Zuschusses - Unzureichende Begründung - Berechtigtes Vertrauen - Rechtssicherheit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    VerfO EuG Art. 113; ; VerfO EuG Art. 87 § 2; ; EWG Art. 190; ; EWG Art. 173; ; EG Art. 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der in der Lastschriftanzeige 97009405F zum Projekt European City Cooperation System (ECOS) Nr. 91/00/29/003 enthaltenen Entscheidung der Kommission, mit der die Anerkennung bestimmter Ausgaben des Klägers abgelehnt und die gemeinschaftliche Kofinanzierung ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 14.07.1997 - T-81/95

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Die Gewährung eines Zuschusses hängt davon ab, dass nicht nur die Bedingungen, die die Kommission in der Genehmigungsentscheidung aufgestellt hat, sondern auch der Zuschußantrag, der Gegenstand dieser Entscheidung ist, eingehalten werden (Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 42).

    Zur Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes ist in diesem Kontext festzustellen, daß die Kommission berechtigt ist, den Antrag auf Restzahlung abzulehnen, wenn darin die Genehmigung von Kosten verlangt wird, die im Zuschußantrag nicht vorgesehen waren, ohne daß dadurch der genannte Grundsatz beeinträchtigt würde (Urteil Interhotel/Kommission, Randnr. 46).

    In bezug auf den Grundsatz der Rechtssicherheit stellt zwar nach ständiger Rechtsprechung die Gewißheit und Vorhersehbarkeit der Gemeinschaftsregelung ein Erfordernis dar, das mit besonderer Strenge zu beachten ist, wenn es um eine Regelung mit möglichen finanziellen Auswirkungen geht (Urteil des Gerichtshofes vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, I-1229), doch kann dieser Grundsatz nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn die anwendbare Regelung eindeutig die Möglichkeit der Rückforderung des Zuschusses in Fällen vorsieht, in denen die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht eingehalten worden sind (Urteil Interhotel/Kommission, Randnr. 61).

    Somit ist auch Artikel 87 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung anzuwenden, wonach das Gericht der obsiegenden Partei auferlegen kann, der Gegenpartei die Kosten eines Verfahrens zu erstatten, das durch ihr eigenes Verhalten verursacht worden ist (vgl. sinngemäß Urteil Interhotel/Kommission, Randnr. 82, und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Daraus ergibt sich, daß die Begründung dem Betroffenen grundsätzlich gleichzeitig mit der ihn beschwerenden Entscheidung mitzuteilen ist und daß das Fehlen der Begründung nicht dadurch geheilt werden kann, daß der Betroffene die Gründe für die Entscheidung während des Verfahrens vor dem Gericht erfährt (Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22).
  • EuGH, 23.02.1978 - 92/77

    An Bord Bainne / Minister for Agriculture

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bedürfe es keiner besonderen Begründung sämtlicher Einzelheiten, die eine bestimmte Maßnahme mit sich bringen könne, wenn jene sich in dem systematischen Rahmen der Gesamtregelung hielten (Urteile des Gerichtshofes vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65,Schwarze, Slg. 1965, 1152, 1167 und 1168, und vom 23. Februar 1978 in der Rechtssache 92/77, An Bord Bainne, Slg. 1978, 497, 515).
  • EuGH, 27.03.1990 - 10/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    In bezug auf den Grundsatz der Rechtssicherheit stellt zwar nach ständiger Rechtsprechung die Gewißheit und Vorhersehbarkeit der Gemeinschaftsregelung ein Erfordernis dar, das mit besonderer Strenge zu beachten ist, wenn es um eine Regelung mit möglichen finanziellen Auswirkungen geht (Urteil des Gerichtshofes vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, I-1229), doch kann dieser Grundsatz nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn die anwendbare Regelung eindeutig die Möglichkeit der Rückforderung des Zuschusses in Fällen vorsieht, in denen die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht eingehalten worden sind (Urteil Interhotel/Kommission, Randnr. 61).
  • EuGH, 01.12.1965 - 16/65

    Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bedürfe es keiner besonderen Begründung sämtlicher Einzelheiten, die eine bestimmte Maßnahme mit sich bringen könne, wenn jene sich in dem systematischen Rahmen der Gesamtregelung hielten (Urteile des Gerichtshofes vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65,Schwarze, Slg. 1965, 1152, 1167 und 1168, und vom 23. Februar 1978 in der Rechtssache 92/77, An Bord Bainne, Slg. 1978, 497, 515).
  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92 (BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285) meint der Kläger, diese Antwort sei hinreichend klar und eindeutig gewesen, um bei ihm begründete Erwartungen zu wecken, daß es gegen die finanzielle Durchführung des Projekts später keine Einwände geben werde.
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Außerdem wäre es ungerecht, wenn die Kommission den Rügen in einer beim Gerichtshof gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, daß sie die angefochtene Entscheidung anpaßt oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und ihr ursprüngliches Vorbringen auf die spätere Entscheidung auszudehnen oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und ergänzende Angriffsmittel vorzubringen" (vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnr. 11).
  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Außerdem wäre es ungerecht, wenn die Kommission den Rügen in einer beim Gerichtshof gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, daß sie die angefochtene Entscheidung anpaßt oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und ihr ursprüngliches Vorbringen auf die spätere Entscheidung auszudehnen oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und ergänzende Angriffsmittel vorzubringen" (vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnr. 11).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 03.02.2000 - T-46/98
    Dies stelle eine Verletzung der Pflicht zur Begründung von Rechtsakten der Kommission nach Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) dar, die in besonderem Maß für eine Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses gelte, da diese für den Zuschußempfänger erhebliche Folgen habe (Urteile des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK München/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 51).
  • EuG, 15.10.1997 - T-331/94

    IPK / Kommission

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    11 und 12; Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98, CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnr. 33).
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    11 und 12; Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98, CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnr. 33).
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    11 und 12; Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98, CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnr. 33).
  • EuG, 17.09.2003 - T-137/01

    Stadtsportverband Neuss / Kommission

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./ Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 140, vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98, CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnr. 46, und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-80/00, Associação Comercial de Aveiro/Kommission, Slg. 2002, II-2465, Randnr. 35).

    Nach der Rechtsprechung muss eine Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft, die schwerwiegende Folgen für den Zuschussempfänger hat, die Gründe klar wiedergeben, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteile CCRE/Kommission, Randnr. 48, und Associação Comercial de Aveiro/Kommission, Randnr. 36).

    Nach der Rechtsprechung, die auf die Urteile Interhotel/Kommission, Randnr. 46, und CCRE/Kommission, Randnr. 68, zurückgeht, hängt die Gewährung eines finanziellen Zuschusses davon ab, dass nicht nur die in der Genehmigungsentscheidung der Kommission aufgestellten Bedingungen, sondern auch die Verpflichtungen eingehalten werden, die im Zuschussantrag enthalten sind, der Gegenstand dieser Entscheidung ist.

  • EuG, 21.10.2004 - T-36/99

    Lenzing / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

    54 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Änderung der angefochtenen Entscheidung im Laufe des Verfahrens eine neue Tatsache darstellt, die der klagenden Partei eine Anpassung ihres Vorbringens und ihrer Anträge gestattet (Urteil Alpha Steel/Kommission, Randnr. 8; Urteile des Gerichts vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98, CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnrn.
  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

    Der Umfang dieser Begründungspflicht hängt von der Art des betreffenden Rechtsakts und vom Kontext ab, in dem er erlassen wurde (vgl. Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 140, vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98, CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnr. 46, und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-80/00, Associação Comercial de Aveiro/Kommission, Slg. 2002, II-2465, Randnr. 35).
  • EuG, 07.10.2009 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Aufnahme

    Wird eine angefochtene Handlung während des Verfahrens durch eine andere mit gleichem Gegenstand ersetzt, so ist nach ständiger Rechtsprechung diese zweite Handlung als eine neue Tatsache anzusehen, die den Kläger zur Anpassung seiner Anträge und seines Vorbringens berechtigt, nämlich dazu, seine ursprünglichen Anträge und sein ursprüngliches Vorbringen auf die spätere Handlung auszudehnen oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und ergänzende Angriffsmittel vorzubringen (Urteil des Gerichtshofs vom 3. März 1982, Alpha Steel/Kommission, 14/81, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, und Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2000, CCRE/Kommission, T-46/98 und T-151/98, Slg. 2000, II-167, Randnr. 33).
  • EuG, 21.09.2011 - T-141/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG)

    11 und 12; Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98, CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnr. 33).
  • EuG, 11.06.2009 - T-318/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE VERORDNUNG DES RATES, MIT DER

    11 und 12; Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2000, CCRE/Kommission, T-46/98 und T-151/98, Slg. 2000, II-167, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-46/03

    Vereinigtes Königreich / Kommission - Europäischer Fonds für regionale

    29 - Siehe in diesem Sinne das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. Februar 2000 in den Rechtssachen T-46/98 und T-151/98 (RGRE/Kommission, Slg. 2000, II-167, Randnr. 48).
  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

  • EuG, 28.02.2002 - T-227/99

    Kvaerner Warnow Werft / Kommission

  • EuG, 17.03.2005 - T-187/03

    Scippacercola / Kommission

  • EuG, 14.09.2011 - T-239/10

    Italien / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht