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   EuG, 11.12.1996 - T-49/95   

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EuG, 11.12.1996 - T-49/95 (https://dejure.org/1996,715)
EuG, Entscheidung vom 11.12.1996 - T-49/95 (https://dejure.org/1996,715)
EuG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - T-49/95 (https://dejure.org/1996,715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Nachweis eines Verstoßes - Geldbuße - Begründung der Entscheidung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Verbot von Paralleleinfuhren und Parallelausfuhren bestimmter Waren; Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Kommission; Funktion einer Geldbuße als Instrument der Wettbewerbspolitik der Kommission

  • Judicialis

    EG Art. 85 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Nachweis eines Verstoßes - Geldbuße - Begründung der Entscheidung.

 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    35 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts kann Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag nicht für nicht anwendbar erklärt werden auf eine Alleinvertriebsvereinbarung, die zwar selbst kein Verbot der Wiederausfuhr der Vertragserzeugnisse enthält, bei der aber die Vertragsparteien ihr Verhalten in einer Weise aufeinander abstimmen, die Paralleleinfuhren für einen nicht zugelassenen Zwischenhändler verhindern soll (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883; und des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 88).
  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    35 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts kann Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag nicht für nicht anwendbar erklärt werden auf eine Alleinvertriebsvereinbarung, die zwar selbst kein Verbot der Wiederausfuhr der Vertragserzeugnisse enthält, bei der aber die Vertragsparteien ihr Verhalten in einer Weise aufeinander abstimmen, die Paralleleinfuhren für einen nicht zugelassenen Zwischenhändler verhindern soll (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883; und des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 88).
  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    Zudem ist jeder Teil einer Entscheidung, die ein Ganzes darstellt, im Lichte ihrer anderen Teile zu sehen (siehe Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 66).
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    Ein solches Vorbringen mit dem Ziel, daß die Klägerin der ihr wegen Verstosses gegen Artikel 85 EG-Vertrag auferlegten Sanktion entgeht, kann nicht gehört werden, da der Gemeinschaftsrichter mit dem Fall des anderen Unternehmens nicht befasst ist (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 97, und Urteil Dunlop Slazenger/Kommission, a. a. O., Randnr. 176).
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    Ein solches Vorbringen mit dem Ziel, daß die Klägerin der ihr wegen Verstosses gegen Artikel 85 EG-Vertrag auferlegten Sanktion entgeht, kann nicht gehört werden, da der Gemeinschaftsrichter mit dem Fall des anderen Unternehmens nicht befasst ist (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 97, und Urteil Dunlop Slazenger/Kommission, a. a. O., Randnr. 176).
  • EuG, 06.04.1995 - T-149/89

    Sotralentz SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    Zudem hat die Kommission nach ständiger Rechtsprechung gemäß Artikel 190 EG-Vertrag ihre Entscheidungen zwar mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Maßnahme abhängt, sowie die Erwägungen aufzuführen, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlasst haben, braucht jedoch nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die von den Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens vorgebracht wurden (siehe u. a. das Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-149/89, Sotralentz/Kommission, Slg. 1995, II-1127, Randnr. 73).
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    Ein solches Vorbringen mit dem Ziel, daß die Klägerin der ihr wegen Verstosses gegen Artikel 85 EG-Vertrag auferlegten Sanktion entgeht, kann nicht gehört werden, da der Gemeinschaftsrichter mit dem Fall des anderen Unternehmens nicht befasst ist (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 97, und Urteil Dunlop Slazenger/Kommission, a. a. O., Randnr. 176).
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    Ein solches Vorbringen mit dem Ziel, daß die Klägerin der ihr wegen Verstosses gegen Artikel 85 EG-Vertrag auferlegten Sanktion entgeht, kann nicht gehört werden, da der Gemeinschaftsrichter mit dem Fall des anderen Unternehmens nicht befasst ist (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 97, und Urteil Dunlop Slazenger/Kommission, a. a. O., Randnr. 176).
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    Ein solches Vorbringen mit dem Ziel, daß die Klägerin der ihr wegen Verstosses gegen Artikel 85 EG-Vertrag auferlegten Sanktion entgeht, kann nicht gehört werden, da der Gemeinschaftsrichter mit dem Fall des anderen Unternehmens nicht befasst ist (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 97, und Urteil Dunlop Slazenger/Kommission, a. a. O., Randnr. 176).
  • EuG, 09.11.1994 - T-46/92

    Scottish Football Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-49/95
    51 Nach ständiger Rechtsprechung hat die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck, dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmässigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, daß er erkennen kann, ob die Entscheidung begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (siehe insbesondere Urteil des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, Randnr. 19).
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Die angefochtene Entscheidung unterrichtet somit die Klägerinnen so ausreichend, dass sie erkennen können, ob die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Anwendung der Verordnung Nr. 4056/86 und des Artikels 85 Absatz 3 EG-Vertrag auf das Verbot des eigenständigen Vorgehens bei Servicekontrakten begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht (Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 51).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Dazu führte das Gericht Folgendes aus: "117 Nach ständiger Rechtsprechung hat die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck, dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung zutreffend begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des fraglichen Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 51).
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Nach ständiger Rechtsprechung kann Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag keinesfalls für nicht anwendbar erklärt werden, wenn die Parteien einer selektiven Vertriebsvereinbarung sich so verhalten, daß die Parallelimporte eingeschränkt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883, Randnr. 35; Urteil Dunlop Slazenger/Kommission, Randnr. 88; Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 35).
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