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   EuG, 12.06.1997 - T-504/93   

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EuG, 12.06.1997 - T-504/93 (https://dejure.org/1997,2675)
EuG, Entscheidung vom 12.06.1997 - T-504/93 (https://dejure.org/1997,2675)
EuG, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - T-504/93 (https://dejure.org/1997,2675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen; Entgegennahme von Wetten für im Ausland veranstaltete Pferderennen; Anforderungen an die Begründungspflicht eines Gemeinschaftsrechtsakts; Wettbewerb zwischen den Toninformationen und ...

  • Judicialis

    EG Art. 85 Abs. 1; ; EG Art. 86; ; EG Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission betreffend eine Beschwerde in der Angelegenheit VI/33.699 (Tiercé Landbroke/PMU) wegen Verstoßes gegen die Artikel 85 f. EWG-Vertrag - Weigerung, der Klägerin die Übertragungsrechte für Bild- und Tonaufnahmen von den ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Insoweit könne sich die Kommission für ihr Vorbringen, die Vorschriften des Vertrages stuenden grundsätzlich der Festlegung geographischer Grenzen in einem Lizenzvertrag nicht entgegen, nicht auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 (Coditel, Slg. 1980, 881; im folgenden: Urteil Coditel I) und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81 (Coditel, Slg. 1982, 3381; im folgenden: Urteil Coditel II) berufen, denn diese Urteile beträfen nicht den Mißbrauch einer beherrschenden Stellung, sondern den freien Dienstleistungsverkehr und die Vereinbarungen zwischen Unternehmen.

    119 Die Kommission bemerkt zu der Abschottung des Gemeinsamen Marktes, die sich nach den Ausführungen der Klägerin daraus ergebe, daß die Rennvereine Lizenzen in Frankreich und in Deutschland erteilt hätten, daß nach der Rechtsprechung (Urteile Coditel I und Coditel II) die Vorschriften des EG-Vertrages der Vereinbarung geographischer Grenzen in einem Vertrag über die Verwertung von Rechten am geistigen Eigentum grundsätzlich nicht entgegenstuenden.

    Unter Berücksichtigung des vorgenannten Urteils Volvo beanspruche die Auffassung, die der Gerichtshof in den Urteilen Coditel I und Coditel II vertreten habe, auch im Zusammenhang mit Artikel 86 EG-Vertrag Gültigkeit.

    Im Urteil Coditel I habe der Gerichtshof nicht ausgeschlossen, daß die Modalitäten der Ausübung der Urheberrechte sich als mit Artikel 85 unvereinbar erweisen könnten, wenn sie eine Vereinbarung darstellen, die geeignet sei, eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu bezwecken oder zu bewirken.

  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Insoweit könne sich die Kommission für ihr Vorbringen, die Vorschriften des Vertrages stuenden grundsätzlich der Festlegung geographischer Grenzen in einem Lizenzvertrag nicht entgegen, nicht auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 (Coditel, Slg. 1980, 881; im folgenden: Urteil Coditel I) und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81 (Coditel, Slg. 1982, 3381; im folgenden: Urteil Coditel II) berufen, denn diese Urteile beträfen nicht den Mißbrauch einer beherrschenden Stellung, sondern den freien Dienstleistungsverkehr und die Vereinbarungen zwischen Unternehmen.

    143 Die Auffassung, die die Kommission im Verfahren Stempa (siehe oben, Randnr. 137) vertreten habe, sei in der Folge vom Gerichtshof im Urteil Coditel II zurückgewiesen worden.

    146 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß sich nicht ausschließen lässt, daß sich bestimmte Modalitäten der Ausübung eines Rechts am geistigen Eigentum als mit Artikel 85 EG-Vertrag unvereinbar herausstellen, wenn sie Gegenstand einer Kartellabsprache sind, die möglicherweise eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (Urteil Coditel II, Randnr. 14).

    151 Der Umstand allein, daß der Inhaber eines Urheberrechts für das Gebiet eines Mitgliedstaats eine einzige ausschließliche Lizenz erteilt und somit die Gewährung von Unterlizenzen ausserhalb des Lizenzgebiets verboten hat, erlaubt nicht die Feststellung, daß dieser Vertrag Gegenstand, Mittel oder Folge einer Kartellabsprache ist, durch die der Wettbewerb auf dem relevanten Markt eingeschränkt werden soll (Urteil Coditel II, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    115 Den mißbräuchlichen Charakter des den Rennvereinen vorgeworfenen Verhaltens könne man aufgrund der Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) und Magill nur bejahen.

    So treffe das Vorbringen der Kommission, das beanstandete Verhalten der Rennvereine falle nicht unter die Liste der Beispiele für eine mißbräuchliche Ausübung des Rechts am geistigen Eigentum, die der Gerichtshof und das Gericht in ihren Urteilen Volvo und Magill aufgestellt hätten, nicht zu, da die fragliche Liste nicht erschöpfend sei.

    Das Urteil Magill zeige vielmehr, daß der blosse Umstand, daß ein bestimmtes Verhalten nicht genau den im Urteil Volvo gegebenen Beispielen für einen Mißbrauch einer beherrschenden Stellung entspreche, nicht die Anwendung des Artikels 86 auf ähnliche Fälle hindere.

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Dasselbe gelte für die Urteile des Gerichtshofes vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73 (ICI und Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223) und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (CBEM, Slg. 1985, 3261), auf die die Klägerin in ihren Erklärungen ebenfalls Bezug genommen habe.

    116 Weiter ist die Klägerin der Auffassung, die Kommission habe in der angefochtenen Entscheidung zu Unrecht zwischen der Entscheidung London European/Sabena und den Urteilen ICI und Commercial Solvents/Kommission und CBEM einerseits und dem vorliegenden Fall andererseits unterschieden, indem sie sich darauf berufen habe, daß die Rennvereine anders als in diesen drei Fällen hier nicht auf dem relevanten Markt tätig seien.

    133 Aus denselben Gründen kann sich die Klägerin auch nicht auf die Entscheidung London European/Sabena und die vorgenannten Urteile ICI und Commercial Solvents/Kommission und CBEM berufen.

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Es ist nämlich Sache der betreffenden Verwaltung, die Maßnahmen zur Durchführung eines auf einer Nichtigkeitsklage ergangenen Urteils zu ergreifen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 61).

    81 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der relevante Produkt- oder Dienstleistungsmarkt im Rahmen der Anwendung des Artikels 86 EG-Vertrag die Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die substituierbar oder nicht nur aufgrund ihrer objektiven Merkmale, aufgrund deren sie sich zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs der Verbraucher besonders eignen, sondern auch aufgrund der Wettbewerbsbedingungen sowie der Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt hinreichend mit diesen austauschbar sind (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80, L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 25; vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 51; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 64, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 63).

  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Dasselbe gelte für die Urteile des Gerichtshofes vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73 (ICI und Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223) und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (CBEM, Slg. 1985, 3261), auf die die Klägerin in ihren Erklärungen ebenfalls Bezug genommen habe.

    Im Urteil CBEM hat der Gerichtshof entschieden, daß es einen Mißbrauch einer beherrschenden Stellung darstellt, wenn ein Unternehmen sich oder einem zur selben Gruppe gehörenden Unternehmen ohne objektives Bedürfnis eine Hilfstätigkeit vorbehält, die von einem dritten Unternehmen auf einem benachbarten, aber getrennten Markt ausgeuebt werden könnte.

  • EuG - T-86/92 (anhängig)

    Tiercé Ladbroke / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Diese Rechtssache wurde unter der Nummer T-86/92 in das Register des Gerichts eingetragen.

    25 Der Präsident der Zweiten Kammer ordnete mit Beschluß vom 19. März 1993 auf Antrag von Ladbroke aufgrund der Übersendung des Schreibens der Kommission vom 11. November 1992 die Streichung der Untätigkeitsklage in der Rechtssache T-86/92 im Register an (siehe oben Randnrn. 19 und 20).

  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 6. Juli 1993 in den Rechtssachen C-121/91 und C-122/91, CT Control (Rotterdem) und JCT Benelux/Kommission, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 31, und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 31; Urteil Branco/Kommission, a. a. O., Randnr. 32).
  • EuG, 06.04.1995 - T-149/89

    Sotralentz SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    So braucht die Kommission in Entscheidungen, mit denen sie eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht feststellt, nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren behandelt worden sind (Urteil RTE und ITP/Kommission, a. a. O., Randnr. 99; Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-149/89, Sotralentz/Kommission, Slg. 1995, II-1127, Randnr. 73).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.06.1997 - T-504/93
    Die streitige Weigerung könnte nämlich nur dann unter das Verbot des Artikels 86 fallen, wenn sie ein Erzeugnis oder eine Dienstleistung, das oder die für die Ausübung der in Rede stehenden Tätigkeit in dem Sinne wesentlich wäre, daß es keinen tatsächlichen oder potentiellen Ersatz für es oder sie gäbe, oder aber ein neues Erzeugnis beträfe, dessen Erscheinen trotz einer potentiellen spezifischen, ständigen und regelmässigen Nachfrage seitens der Kunden eingeschränkt würde (siehe dazu Urteil des Gerichtshofes vom 6. April 1995 in den Rechtssachen C-241/91 P und 242/91 P, RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743, Randnrn. 52, 53 und 54).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 13.07.1966 - 32/65

    Italien / Rat und Kommission EWG

  • EuGH, 17.01.1995 - C-360/92

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 05.10.1988 - 247/86

    Alsatel / Novasam

  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • EuGH, 11.11.1986 - 226/84

    British Leyland / Kommission

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 14.11.1989 - 14/88

    Italien / Kommission

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 28.10.1981 - 275/80

    Krupp / Kommission

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

  • EuGH, 11.01.1973 - 13/72

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 28.03.1985 - 298/83

    CICCE / Kommission

  • EuG, 11.07.1991 - T-19/90

    Detlef von Hoessle gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 11.12.1980 - 1252/79

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    In zahlreichen Fällen, in denen es um die Frage ging, ob sich ein beherrschendes Unternehmen eine Tätigkeit auf einem benachbarten Markt vorbehalten darf (Urteile vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, EU:C:1974:18, Rn. 25, vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 26, vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 56, vom 26. November 1998, Bronner, C-7/97, EU:C:1998:569, Rn. 41, vom 29. April 2004, 1MS Health, C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 52, vom 12. Juni 1997, Tiercé Ladbroke/Kommission, T-504/93, EU:T:1997:84, Rn. 132, und vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, EU:T:2007:289, Rn. 332), haben die Unionsgerichte in Anlehnung an die Lehre von den wesentlichen Einrichtungen die Kriterien der Unerlässlichkeit und der Gefahr der Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs herangezogen, um das Vorliegen eines Missbrauchs festzustellen oder auszuschließen.

    Eine "Verweigerung" des Zugangs, die die Anwendung der im Urteil vom 26. November 1998, Bronner (C-7/97, EU:C:1998: 569), genannten Voraussetzungen rechtfertigt, setzt nämlich zum einen voraus, dass sie ausdrücklich erfolgt, d. h. dass es einen "Antrag" oder jedenfalls einen Wunsch nach Zugang und eine darauf bezogene "Verweigerung" gibt, und zum anderen, dass der die Verdrängungswirkung auslösende Umstand - das beanstandete Verhalten - hauptsächlich in der Verweigerung als solcher besteht und nicht in einer außerhalb dieses Rahmens liegenden Verhaltensweise wie insbesondere einer anderen Form des Missbrauchs durch Hebelwirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, EU:C:1974:18, Rn. 24 und 25, vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 26 und 27, vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 9, 11, 54 und 55, vom 26. November 1998, Bronner, C-7/97, EU:C:1998:569, Rn. 8, 11 und 47, vom 12. Juni 1997, Tiercé Ladbroke/Kommission, T-504/93, EU:T:1997:84, Rn. 5, 7, 110, 131 und 132, und vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, EU:T:2007:289, Rn. 2 und 7).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Im Urteil vom 12. Juni 1997, Tiercé Ladbroke/Kommission (T-504/93, EU:T:1997:84, Rn. 157 bis 160), das in Rn. 1217 des angefochtenen Beschlusses angeführt wird, hat das Gericht die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Kommission geprüft, mit der diese eine Beschwerde u. a. mit der Begründung zurückgewiesen hatte, dass mangels eines tatsächlichen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt die streitige Vereinbarung nicht unter Art. 85 Abs. 1 des Vertrags, nunmehr Art. 101 Abs. 1 AEUV, falle.
  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Insoweit sei auf die Urteile Magill und IMS Health, oben in Randnr. 229 angeführt, das Urteil des Gerichtshofs vom 26. November 1998, Bronner (C-7/97, Slg. 1998, I-7791), und das Urteil des Gerichts vom 12. Juni 1997, Tiercé Ladbroke/Kommission (T-504/93, Slg. 1997, II-923, Randnr. 131), zu verweisen.
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    53 und 54, undUrteil des Gerichts vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache T-504/93, TiercéLadbroke/Kommission, Slg. 1997, II-923, Randnrn.
  • BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher

    Angesichts dieser tatsächlichen, von dem Berufungsgericht mit Recht in eigener Verantwortung getroffenen Feststellungen beruft sich die Beklagte für ihre Auffassung, der relevante Markt umfasse auch die benachbarten europäischen Länder, zu Unrecht auf die Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache Tiercé Ladbroke SA ./. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-504/93, Slg. 1997 11, 927 ff.).
  • EuG, 27.01.1998 - T-67/94

    Ladbroke Racing / Kommission

    Diese Anträge der Klägerin sind daher als unzulässig zurückzuweisen (Urteil des Gerichts vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache T-504/93, Tiercé Ladbroke/Kommission, Slg. 1997, II-923, Randnr. 45).
  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, Urteil des Gerichts vom 12. Juni1997 in der Rechtssache T-504/93, Tiercé Ladbroke/Kommission, Slg. 1997, II-923,Randnr. 149).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Sie nennt u. a. das Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73 (Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223 - getrennte Märkte für einen Rohstoff und für aus dem Rohstoff gewonnene Derivate), das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache311/84 (CBEM, Slg. 1985, 3261 - getrennte Märkte für Fernsehsendungen und für Telemarketing), das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (GB-inno-BM, Slg. 1991, I-5941 - getrennte Märkte für die Einrichtung und den Betrieb des öffentlichen Fernmeldenetzes und für die Einfuhr, den Vertrieb, den Anschluss, die Inbetriebsetzung und die Wartung von Geräten, die zum Anschluss an dieses Netz bestimmt sind), das Urteil Magill (getrennte Märkte für Fernsehprogrammvorschauen und für Fernsehprogrammführer), das Urteil des Gerichts vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache T-504/93 (Tiercé Ladbroke/Kommission, Slg. 1997, II-923, im Folgenden: Urteil Tiercé Ladbroke - getrennte Märkte für die Berichterstattung über die Pferderennen und für die Tätigkeit der Wettannahme), das Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-7/97 (Bronner, Slg. 1998, I-7791 - getrennte Märkte für den Vertrieb von Zeitungen und für den Verlag und Verkauf von Zeitungen) sowie die Entscheidung 94/19/EG der Kommission vom 21. Dezember 1993 betreffend ein Verfahren nach Artikel [82] EG-Vertrag (IV/34.689 - Sea Containers gegen Stena Sealink - Einstweilige Maßnahmen, ABl. L 15, S. 8 - Märkte für Hafendienste und für Passagierfährdienste) und die Entscheidung 98/190/EG der Kommission vom 14. Januar 1998 in einem Verfahren nach Artikel [82] EG-Vertrag (IV/34.801 FAG - Flughafen Frankfurt/Main AG, ABl. L 72, S. 30 - getrennte Märkte für Flughafeneinrichtungen für den Start und die Landung von Flugzeugen und für Vorfeldabfertigungsdienste).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-7/97

    Bronner

    (30) - Urteil vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache T-504/93 (Slg. 1997, II-923); das Rechtsmittelverfahren (C-300/97 P) ist noch anhängig.
  • EuG, 12.12.2018 - T-684/14

    Krka / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    À cet égard, dans l'arrêt du 12 juin 1997, Tiercé Ladbroke/Commission (T-504/93, EU:T:1997:84, points 157 à 160), qui est cité au considérant 1217 de la décision attaquée, le Tribunal examinait la légalité d'une décision de la Commission par laquelle celle-ci avait rejeté une plainte au motif, notamment, que, en l'absence de concurrence actuelle sur le marché en cause, l'accord litigieux ne relevait pas du champ d'application de l'article 101, paragraphe 1, TFUE.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2003 - C-418/01

    IMS Health

  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-14/10

    Nickel Institute - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 33/02

    Rechtstellung des einzigen Anbieters von Liveübertragungen von Galopprennen in

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-15/10

    Etimine - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG -

  • EuG, 11.12.2003 - T-306/00

    Conserve Italia / Kommission

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