Rechtsprechung
   EuG, 12.02.1992 - T-52/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3537
EuG, 12.02.1992 - T-52/90 (https://dejure.org/1992,3537)
EuG, Entscheidung vom 12.02.1992 - T-52/90 (https://dejure.org/1992,3537)
EuG, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - T-52/90 (https://dejure.org/1992,3537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament.

    Beamte - Verfahren zur Besetzung freier Planstellen - Recht der Bewerber um Versetzung auf Anhörung - Begründung der Entscheidung über die Ablehnung der Berwerbung eines Beamten um Versetzung (Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a und 25 Absatz 2 des Statuts).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Bewerbung um die Planstelle eines Verwaltungsrats im Informationsbüro des Parlaments in Den Haag; Gleichzeitige Veröffentlichung einer internen Stellenbekanntgabe und der Bekanntgabe eines interinstitutionellen Übernahmeverfahrens für eine Planstelle ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 29 Abs. 1 Buchst. a; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 25 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.07.1987 - 44/85

    Hochbaum und Rawes / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    29 Angesichts dieser Umstände ist das Gericht der Ansicht, daß die Tatsache, daß das von der Anstellungsbehörde zur Besetzung der unter der Nr. 6084 bekanntgegebenen freien Stelle für die Prüfung der Bewerbungen festgelegte Verfahren beim Kläger nicht eingehalten wurde, geeignet war, die Interessen des Klägers zu beeinträchtigen und somit zur Ungültigkeit der angefochtenen Entscheidung zu führen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, Hochbaum und Rawes/Kommission, Slg. 1987, 3259, Randnr. 19).

    Der Schadensersatzantrag ist folglich zurückzuweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, a. a. O., Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 28. November 1991 in der Rechtssache T-158/89, Van Hecken/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1991, II-1341, Randnr. 37).

  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    Das eingeschlagene Verfahren stehe somit in Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes, der im Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Adams/Kommission, Slg. 1986, 977, Randnr. 24) das Recht der Bewerber eines Auswahlverfahrens anerkannt habe, zu der über sie geäusserten Ansicht ihrer Vorgesetzten angehört zu werden.

    Das genannte Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, auf das sich der Kläger insoweit berufe, sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da es sich auf ein Auswahlverfahren und nicht auf ein Versetzungsverfahren beziehe.

  • EuGH, 13.12.1984 - 20/83

    Vlachos / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    16 Der Kläger stützt seine Ansicht auf das Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83 (Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149, Randnr. 19), in dem der Gerichtshof wie folgt entschieden habe: "Will die Anstellungsbehörde freie Planstellen besetzen, hat sie zunächst nach Artikel 29 des Statuts die Möglichkeiten einer Beförderung oder Versetzung innerhalb des Organs und sodann nach dieser Prüfung die Möglichkeiten der Durchführung eines Auswahlverfahrens innerhalb des Organs zu prüfen.

    In der Verpflichtung zur Durchführung dieser Abwägung kommt sowohl der Grundsatz der Gleichbehandlung der Beamten als auch der vom Gerichtshof im Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83 (Vlachos/Gerichtshof, a. a. O., Randnr. 19) anerkannte Grundsatz ihrer Anwartschaft auf eine Laufbahn zum Ausdruck.

  • EuG, 28.11.1991 - T-158/89

    Guido van Hecken gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - Aufhebung der

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    Der Schadensersatzantrag ist folglich zurückzuweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, a. a. O., Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 28. November 1991 in der Rechtssache T-158/89, Van Hecken/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1991, II-1341, Randnr. 37).
  • EuGH, 13.05.1970 - 46/69

    Reinarz / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    8 bis 11; und vom 13. Mai 1970 in der Rechtssache 46/69, Reinarz/Kommission, Slg. 1970, 275, Randnr. 7).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    Nur so kann der Gerichtshof überprüfen, ob die für die Wahrnehmung des Beurteilungsspielraums maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben" (Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469).
  • EuGH, 12.02.1987 - 233/85

    Bonino / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    Dieser Irrtum habe jedoch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der angefochtenen Entscheidung, denn nach ständiger Rechtsprechung "verpflichtet Artikel 25 die Anstellungsbehörde nicht, eine Verfügung über die Einweisung eines Beamten in eine neue Planstelle mit Gründen zu versehen, und zwar weder gegenüber dem eingewiesenen Beamten, der durch sie nicht beschwert wird, noch gegenüber den abgewiesenen Bewerbern, da ihnen durch eine derartige Begründung Nachteile erwachsen können" (Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 4, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88, Brus/Kommission, Slg. 1989, 1873, abgekürzte Veröffentlichung).
  • EuGH, 10.06.1987 - 7/86

    Vincent / Parlament

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    Daraus folgt, daß die Anstellungsbehörde Übernahmeanträge von Beamten anderer Organe nur prüfen kann, wenn sie nach einer ordnungsgemässen Prüfung der Bewerbungen um Beförderung oder Versetzung der Ansicht ist, daß keine von ihnen den Anforderungen der freien Planstelle entspricht, und nachdem sie die Möglichkeit für die Durchführung eines internen Auswahlverfahrens geprüft hat (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnrn.
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    Die Begründungspflicht, die sich aus Artikel 25 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 2 des Statuts ergibt, soll nämlich zum einen dem Betroffenen ausreichende Hinweise für die Beurteilung der Begründetheit der Ablehnung seiner Bewerbung sowie der Zweckmässigkeit der Erhebung einer Klage vor dem Gericht geben und zum anderen dem Gericht die Ausübung seiner Kontrolle ermöglichen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, und vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-343/87, Culin/Kommission, Slg. 1990, I-225, Randnr. 15).
  • EuGH, 22.06.1989 - 104/88

    Brus / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.1992 - T-52/90
    Dieser Irrtum habe jedoch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der angefochtenen Entscheidung, denn nach ständiger Rechtsprechung "verpflichtet Artikel 25 die Anstellungsbehörde nicht, eine Verfügung über die Einweisung eines Beamten in eine neue Planstelle mit Gründen zu versehen, und zwar weder gegenüber dem eingewiesenen Beamten, der durch sie nicht beschwert wird, noch gegenüber den abgewiesenen Bewerbern, da ihnen durch eine derartige Begründung Nachteile erwachsen können" (Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 4, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 104/88, Brus/Kommission, Slg. 1989, 1873, abgekürzte Veröffentlichung).
  • EuGH, 07.02.1990 - 343/87

    Culin / Kommission

  • EuGH, 05.06.1980 - 24/79

    Oberthur / Kommission

  • EuG, 15.09.2005 - T-132/03

    Casini / Kommission

    p. I-6549, point 23 ; Cour 23 septembre 2004, Hectors/Parlement, C-150/03 P, non encore publié au Recueil, point 50 ; Tribunal 12 février 1992, Volger/Parlement, T-52/90, Rec.

    p. I-225, point 13 ; arrêts du Tribunal du 12 février 1992, Volger/Parlement, T-52/90, Rec.

  • EuGH, 09.12.1993 - C-115/92

    Parlament / Volger

    1 Das Europäische Parlament (im folgenden: Parlament) hat mit Schriftsatz, der am 10. April 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und EAG-Satzungen des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90 (Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121) eingelegt, soweit mit diesem die Entscheidung des Parlaments vom 4. Juli 1990 aufgehoben wurde, mit der die Bewerbung von Cornelis Volger (im folgenden: Kläger) um die unter der Nr. 6084 bekanntgegebene Planstelle abgelehnt wurde.
  • EuG, 08.12.2005 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

    Le principe d'égalité des parties devant le juge communautaire s'en trouverait ainsi affecté (arrêts du Tribunal du 12 février 1992, Volger/Parlement, T-52/90, Rec. p. II-121, point 41, et Huygens/Commission, point 92 supra, point 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht