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   EuG, 28.05.2001 - T-53/01 R   

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EuG, 28.05.2001 - T-53/01 R (https://dejure.org/2001,3610)
EuG, Entscheidung vom 28.05.2001 - T-53/01 R (https://dejure.org/2001,3610)
EuG, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - T-53/01 R (https://dejure.org/2001,3610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Poste Italiane / Kommission

  • EU-Kommission

    Poste Italiane SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel 86 EG in Verbindung mit Artikel 82 EG - Artikel 86 Absatz 2 EG - Postalische Dienste - Dringlichkeit - Interessenabwägung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Art. 86 EGV betreffend neue postalische Dienste mit vertraglich zugesicherter termingenauer Zustellung in Italien; Ausschluss des Wettbewerbs in Bezug auf die ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EGV Art. 230; ; EGV Art. 242; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 16; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Entscheidung 2001/176/EG; ; Dekrets Nr. 261 (Italien) Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Poste Italiane / Kommission

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K(2000) 4047 endg. vom 21. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 86 EG-Vertrag betreffend neue postalische Dienste mit vertraglich zugesicherter termingenauer Zustellung in Italien (ABl. L 63, S. 59)

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH - C-102/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Italien / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/176/EG der

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Die Italienische Republik hat mit Klageschrift vom 1. März 2001, die unter der Nummer C-102/01 in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden ist, beantragt, die streitige Entscheidung aufzuheben.

    Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. April 2001 in der Rechtssache C-102/01 (Italien, Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung des Gerichtshofes veröffentlicht), der den Parteien mit Schreiben vom 11. Mai 2001 mitgeteilt worden ist, ist diese Rechtssache im Register des Gerichtshofes gestrichen worden.

    Die Kanzlei der Gerichts hat den Beteiligten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und den Antragstellern für die Zulassung als Streithelfer mit Schreiben vom 15. Mai 2001 auf Antrag des Richters des vorläufigen Rechtsschutzes die Streichung der Rechtssache C-102/01 im Register des Gerichtshofes mitgeteilt.

    Außerdem habe Italien in der Rechtssache C-102/01 keinen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gestellt.

    Die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beantragte Maßnahme kann jedoch schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte und die Interessen der Italienischen Republik haben, die weder an dem Rechtsstreit beteiligt ist und daher nicht gehört werden konnte, noch einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung im Rahmen der Rechtssache C-102/01 gestellt hat, in der sie später ihre Klage zurückgenommen hat (vgl. oben, Randnrn. 33 und 34).

  • EuG, 28.04.1999 - T-11/99

    Leon Van Parijs NV, Pacific Fruit Company NV, Pacific Fruit Company Italy SpA und

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Nach diesen Grundsätzen wäre die beantragte Aussetzung gerechtfertigt, wenn sich die Antragstellerin ohne eine solche Maßnahme in einer Situation befände, die ihre Existenz gefährden könnte (vor allem Beschluss des Präsidenten der fünften Kammer des Gerichts vom 28. April 1999 in der Rechtssache T-11/99 R, Van Parys u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1355, Randnr. 62).
  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Hinsichtlich der Interessenabwägung sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung nicht nur der Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses der Kommission, die Verletzung der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages sofort zu beenden, vorzunehmen, sondern auch des allgemeineren Interesses an einem ordnungsgemäßen Funktionieren der Gerichtsbarkeit und der Interessen Dritter (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, I-1693, Randnr. 35; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 28, und vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, T-96/92 R, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 39).
  • EuG, 10.05.1994 - T-88/94

    Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Selbst wenn man unterstellt, die Antragstellerin habe hinreichend dargetan, dass sie einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleide, wenn der Vollzug der streitigen Entscheidung nicht ausgesetzt würde, müsste im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes noch das Interesse der Antragstellerin an der beantragten vorläufigen Maßnahme gegen das öffentliche Interesse am Vollzug der Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 86 Absatz 3 EG, die Interessen der Mitgliedstaaten, an die sich eine solche Handlung richtet und die Interessen Dritter, die unmittelbar durch eine mögliche Aussetzung der streitigen Entscheidung betroffen sind, abgewogen werden (ebenso Beschlüsse des Präsidenten des Gericht CCE der Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Randnr. 39, vom 10. Mai 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique/Kommission, Slg. 1994, II-263, Randnr. 44, Union Carbide/Kommission, Randnr. 36, und Petrolessence und SG2R/Kommission, Randnr. 51).
  • EuG, 02.12.1994 - T-322/94

    Union Carbide Corporation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Er sei daher nicht aktuell, sondern hypothetisch (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Dezember 1994 in der Rechtssache T-322/94 R, Union Carbide/Kommission, Slg. 1994, II-1159, Randnr. 31).
  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Hinsichtlich der Interessenabwägung sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung nicht nur der Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses der Kommission, die Verletzung der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages sofort zu beenden, vorzunehmen, sondern auch des allgemeineren Interesses an einem ordnungsgemäßen Funktionieren der Gerichtsbarkeit und der Interessen Dritter (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, I-1693, Randnr. 35; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 28, und vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, T-96/92 R, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 39).
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Was die anderen Schäden anbelangt, macht die Kommission geltend, der Personalabbau sei ein möglicher Schaden Dritter, nämlich der Angestellten, der daher nicht berücksichtigt werden könne (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache T-213/97 R, Eurocoton/Rat, Slg. 1997, II-1609, Randnr. 46).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Artikel 86 Absatz 3 EG verleiht der Kommission somit die Befugnis, durch eine Entscheidung festzustellen, dass eine bestimmte staatliche Maßnahme mit den Vorschriften des Vertrages unvereinbar ist, und die Maßnahmen anzugeben, die der betroffene Staat erlassen muss, um den Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht nachzukommen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-266/97, Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, Slg. 1999, II-2329, Randnr. 34).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Ein solcher Schaden kann nur unter besonderen Umständen als nicht oder nur schwer wieder gutzumachen angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 128).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.05.2001 - T-53/01
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 36, und Beschluss Griechenland/Kommission, Randnr. 14).
  • EuG, 07.07.1998 - T-65/98

    Van den Bergh Foods / Kommission

  • EuG, 14.04.2000 - T-144/99

    Institut des mandataires agréés / Kommission

  • EuG, 16.07.1999 - T-143/99

    Hortiplant / Kommission

  • EuG, 08.12.2000 - T-237/99

    BP Nederland u.a. / Kommission

  • EuG, 17.01.2001 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 12.07.1990 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

  • EuGH, 06.02.1986 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuGH, 17.03.1989 - 303/88

    Italien / Kommission

  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

  • EuGH, 07.07.1965 - 28/65

    Fonzi / Kommission EAG

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

  • EuGH, 17.06.1997 - C-157/97

    National Power - EGKS

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuG, 01.02.2001 - T-350/00

    Free Trade Foods / Kommission

  • EuGH, 28.09.1998 - C-151/98

    Pharos / Kommission

  • EuGH, 12.10.2000 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 17.06.1997 - C-151/97

    National Power

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

  • EuGH, 20.02.1997 - C-107/95

    EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    Die Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Europäische Union und die Notwendigkeit, das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Dienstleistungen zu gewährleisten, wurden im Übrigen durch die Aufnahme von Art. 16 EG in den EG-Vertrag durch den Vertrag von Amsterdam hervorgehoben (vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache TNT Traco, C-340/99, Urteil des Gerichtshofs vom 17. Mai 2001, Slg. 2001, I-4109, I-4112, Nr. 94, des Generalanwalts Jacobs in den Rechtssachen Ambulanz Glöckner, C-475/99, Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2001, Slg. 2001, I-8089, I-8094, Nr. 175, und GEMO, C-126/01, Urteil des Gerichtshofs vom 20. November 2003, Slg. 2003, I-13769, I-13772, Nr. 124, und des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache FENIN/Kommission, C-205/03 P, Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 2006, Slg. 2006, I-6295, I-6297, Nr. 26, Fn. 35; vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001, Poste Italiane/Kommission, T-53/01 R, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 132).
  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Mangels gegenteiliger Darlegungen aber ist ein solcher Schaden ein finanzieller Schaden, der - abgesehen von außergewöhnlichen Situationen, die hier nicht vorliegen - keinen irreparablen Schaden darstellt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 119).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Nach diesen Grundsätzen wäre eine einstweilige Anordnung nur dann gerechtfertigt, wenn sich die Antragstellerin ohne eine solche Maßnahme in einer Situation befände, die vor dem Erlass des das Verfahren zur Hauptsache beendenden Urteils ihre Existenz gefährden könnte (vgl. insbesondere Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, PostItaliane/Kommission, Slg. 2001, II-0000, Randnr. 120).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    99 Ein finanzieller Schaden kann zwar nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P[R], Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 113; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juni 2001 in der Rechtssache T-339/00 R, Bactria/Kommission, Slg. 2001, II-1721, Randnr. 94), doch ist eine einstweilige Anordnung dann gerechtfertigt, wenn sich die Antragstellerin ohne diese Maßnahme in einer Situation befände, die vor dem Erlass des das Verfahren zur Hauptsache beendenden Urteils ihre Existenz gefährden könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 120).
  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

    Vereinigungen werden als Streithelfer zugelassen, wenn ihr Ziel der Schutz ihrer Mitglieder in Rechtssachen ist, die Grundsatzfragen aufwerfen, die sich auf diese Mitglieder auswirken können (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-151/97 P[I] und C-157/97 P[I], National Power und PowerGen, Slg. 1997, I-3491, Randnr. 66, und vom 28. September 1998 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1998, I-5441, Randnr. 6; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 22. März 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 51).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Es ist Sache der Partei, die sich auf einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden beruft, dessen Vorliegen zu beweisen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-278/00 R, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-8787, Randnr. 14, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 110).
  • EuG, 26.07.2004 - T-201/04

    Microsoft / Kommission

    37 Nach ständiger Rechtsprechung werden Vereinigungen als Streithelfer zugelassen, deren Ziel der Schutz ihrer Mitglieder in Rechtssachen ist, die Grundsatzfragen aufwerfen, die sich auf diese Mitglieder auswirken können (Beschluss National Power und PowerGen/British Coal und Kommission, zitiert oben in Randnr. 32, Randnr. 66, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 28. September 1998 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1998, I-5441, Randnr. 6, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 15, und vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 51).
  • VG Köln, 11.12.2001 - 22 K 11500/99
    Terminabhängige Sendungen verlieren nämlich ihren Wert, wenn ein bestimmter Stichtag abgelaufen oder ein bestimmtes Ereignis bereits eingetreten ist, vgl. Entscheidung 2001/176/CE der EU-Kommission vom 21. Dezember 2000; EuG, Beschluss vom 28. Mai 2001 - T-53/01 R; EuG, Einstellungsbeschlüsse vom 11. September 2001 - T-53/01 und vom 27. April 2001 - C-102/01 - jeweils zur termingenauen Zustellung von Hybridpost.
  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission

    Bei einem solchen Schaden sei die Aussetzung des Vollzugs dringlich (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 120).
  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

    74 Ein finanzieller Schaden kann zwar nur unter außergewöhnlichen Umständen als nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachend angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, II-1479, Randnr. 119), doch ist eine einstweilige Anordnung dann gerechtfertigt, wenn sich der Antragsteller ohne diese Maßnahme in einer Situation befände, die seine Existenz gefährden oder seine Position auf dem Markt irreversibel verändern könnte (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juli 2000 in der Rechtssache T-169/00 R, Esedra/Kommission, Slg. 2000, II-2951, Randnr. 45, und vom 27. Juli 2004 in der Rechtssache T-148/04 R, TQ3 Travel Solutions/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 46).
  • EuG, 28.05.2004 - T-253/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission - Streithilfe -

  • EuG, 15.10.2004 - T-193/04

    DER RICHTER IM VERFAHREN DES VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES IST NACH SUMMARISCHER

  • EuG, 17.02.2016 - T-354/15

    Allergopharma / Kommission - Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des

  • EuG, 10.01.2006 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Streithilfeantrag -

  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 14.12.2010 - T-537/08

    Cixi Jiangnan Chemical Fiber u.a. / Rat

  • EuG, 14.12.2010 - T-536/08

    Huvis / Rat

  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 11357/99
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 4630/00

    Lizenzen für Briefzustellung am selben Tag rechtens

  • EuG, 18.10.2012 - T-245/11

    ClientEarth und International Chemical Secretariat / ECHA

  • EuG, 18.10.2007 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

  • EuG, 28.11.2013 - T-44/13

    AbbVie / EMA

  • EuG, 18.10.2001 - T-196/01

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis / Kommission

  • EuG, 19.04.2007 - T-24/06

    MABB / Kommission - Streithilfe - Vereinigung - Vertraulichkeit

  • EuG, 28.11.2013 - T-29/13

    AbbVie / EMA

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