Rechtsprechung
   EuG, 29.09.2000 - T-55/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe gemäß Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 1 EG) - Begründung - Verpflichtung zur Rückforderung von Beihilfen - Berechtigtes Vertrauen der Empfänger - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    CETM / Kommission

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2000, II-3207



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Wird zitiert von ... (41)  

  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01  

    Staatliche Beihilfen - Steuervorteile, die von einer Gebietskörperschaft eines

    Nach der Rechtsprechung ist es nämlich nicht erforderlich, dass die Wettbewerbsverzerrung oder deren Gefahr und die Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels spürbar oder erheblich waren (Urteil des Gerichts vom 29. September 2000, CETM/Kommission, T-55/99, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 94).

    Insoweit ist zu prüfen, ob die fragliche Maßnahme Vergünstigungen gewährt, die ausschließlich bestimmten Unternehmen oder bestimmten Wirtschaftszweigen zugutekommen (Urteil CETM/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 39; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, oben in Randnr. 142 angeführt, Randnr. 26).

    Diese Vorschrift unterscheidet jedoch nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission, C-241/94, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20, und Urteil CETM/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 53).

        Allerdings ist nach der Rechtsprechung nicht auszuschließen, dass sich der Empfänger einer nicht mitgeteilten und daher rechtswidrigen Beihilfe, wie es bei den hier fraglichen Regelungen der Fall ist, ausnahmsweise auf Umstände berufen kann, aufgrund deren sein Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Beihilfe geschützt ist (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juni 1993, Kommission/Griechenland, C-183/91, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 18, vgl. in diesem Sinne Urteil Demesa und Territorio Histórico de Álava/Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 51; vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnrn. 69 und 70, CETM/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 122, und Regione autónoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, oben in Randnr. 245 angeführt, Randnr. 107).

    Eine solche Maßnahme ist, auch wenn sie erst geraume Zeit nach der Gewährung der fraglichen Beihilfen vorgenommen wird, keine vom Gemeinschaftsrecht nicht vorgesehene Sanktion (Urteil CETM/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 164).

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99  

    Staatliche Beihilfen - Unzuständigkeit der Kommission - Verletzung der

    Der BdB fügt hinzu, die Kläger seien am Verfahren beteiligt gewesen und hätten deshalb die Auffassung der Kommission in dem betreffenden Punkt bis in alle Einzelheiten gekannt (Urteil des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207, Randnrn. 76 ff. und 100 ff.).

    Eine solche Beweispflicht der Kommission würde nämlich die Mitgliedstaaten, die Beihilfen unter Verletzung der Anmeldepflicht des Artikels 88 Absatz 3 EG gewähren, zum Nachteil derjenigen begünstigen, die Beihilfen bereits als Vorhaben anmelden (Urteile des Gerichts Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 67, CETM/Kommission, Randnr. 103, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 85).

    299 Stärkt außerdem eine staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Finanzhilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel, so muss dieser als von der Beihilfe beeinflusst angesehen werden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, Urteile Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 50, und CETM/Kommission, Randnr. 86).

  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98  

    Staatliche Beihilfen - Beeinflussung des Wettbewerbs und des Handels zwischen

    Diese Klage wurde unter dem Aktenzeichen T-55/99 eingetragen.

    17 Nach Anhörung der Parteien hat der Gerichtshof mit Beschluss vom 25. Januar 2000 das Verfahren gemäß den Artikeln 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes und 82a § 1 Buchstabe a der Verfahrensordnung bis zum Erlass des Endurteils des Gerichts in der Rechtssache T-55/99 ausgesetzt.

    Mit Urteil vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99 (CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207) wies das Gericht die Klage der CETM ab.

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  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99  

    Staatliche Beihilfen - Begriff der staatlichen Beihilfe - Steuerliche Maßnahmen -

    Die Spezifität oder die Selektivität einer Maßnahme ist damit eines der Merkmale des Begriffs der staatlichen Beihilfe (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 40; Urteil des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 39).

    Insoweit sei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 27, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 34; Urteil CETM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 144, Randnr. 52) und auf die Entscheidung 96/369/EG der Kommission vom 13. März 1996 über eine steuerliche Beihilfe in Form einer Abschreibungsregelung zugunsten der deutschen Luftverkehrsunternehmen (ABl. L 146, S. 42) zu verweisen.

    Wenn dies der Fall ist, wäre die Maßnahme dem Zugriff der Bestimmung des Artikels 92 Absatz 1 EG-Vertrag entzogen (Urteile vom 2. Juli 1974 in den Rechtssachen Italien/Kommission, zitiert oben in Randnr. 162, Randnr. 27, und Belgien/Kommission, zitiert oben in Randnr. 162, Randnr. 34; Urteil CETM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 144, Randnr. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98  
    Am 25. Februar 1999 hat die Confederación Española de Transporte de Mercancías (CETM) Klage vor dem Gericht erster Instanz wegen Nichtigerklärung von Artikel 3 und 4 derselben Entscheidung erhoben (Rechtssache T-55/99).

    Mit Beschluss vom 25. Januar 2000 hat der Gerichtshof das Verfahren gemäß Artikel 47 Absatz 3 der Satzung bis zur Entscheidung des Gerichts in der Rechtssache T-55/99 ausgesetzt.

    Wie das Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-55/99 jedoch festgestellt hat, ist von dieser Möglichkeit praktisch nicht Gebrauch gemacht worden.(11).

    3: - Slg. 2000, II-3207.

  • EuG, 06.03.2002 - T-92/00  

    Staatliche Beihilfen - Begriff der staatlichen Beihilfe - Steuerliche Maßnahmen -

    DieSpezifität oder die Selektivität einer Maßnahme ist damit eines der Merkmale des Begriffs der staatlichen Beihilfe (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 40; Urteil des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 39).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann deshalb eine Maßnahme der Einstufung als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG nicht wegen des mit ihr verfolgten Zweckes entgehen (Urteile des Gerichtshofes Frankreich/Kommission, zitiert oben in Randnr. 31, Randnrn. 20 und 21, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 25; Urteil CETM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 23, Randnr. 53).

    Die Kommission braucht jedoch nicht nachzuweisen, dass sich die Beihilfen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten tatsächlich ausgewirkt haben (Urteil CETM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 23, Randnr. 103).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00  

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

    Das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-55/99 (CETM)(14), das einen anderen Schluss nahe legen könnte, sei nicht ausreichend begründet und überzeuge nicht.

    (14)  - Urteil vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99 (CETM, Slg. 2000, II-3207, Randnrn. 22 bis 25).

    (31)  - In vergleichbaren Fällen ist die unmittelbare Betroffenheit bisher auch nicht in Frage gestellt worden: Vgl. Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 5) und Urteil Sardegna Lines (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 36) sowie Urteile des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99 (CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207), vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-9/98 (Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, Slg. 2001, II-3367, Randnrn. 47 bis 51) und vom 6. März 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-228/99 und T-233/99 (Westdeutsche Landesbank u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01  

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen des Königreichs der

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass sie die geltende Regelung nicht gekannt habe, genüg t die Feststellung, dass die Beihilfeempfänger nicht aufgrund von Erwägungen, die mit ihrer Unternehmensgröße zusammenhängen, von der Verpflichtung entbunden werden können, sich über die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu unterrichten, wenn dem Gemeinschaftsrecht nicht seine praktische Wirksamkeit genommen werden soll (Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2000 in den Rechtssachen T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis T-607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, Slg. 2000, II-2319, Randnr. 172, und vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 127).

    Ein außergewöhnlicher Umstand, der ein berechtigtes Vertrauen der Klägerin in die Ordnungsmäßigkeit der streitigen Beihilfe begründet, kann, die Richtigkeit dieses Vorbringens unterstellt, auch nicht darin gesehen werden, dass die niederländischen Behörden die Klägerin nicht über den Verlauf des Verwaltungsverfahrens unterrichtet haben (Urteil CETM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 140, Randnr. 127).

  • EuG, 05.08.2003 - T-116/01  

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Entscheidung über die Einstellung

    Eine solche Verpflichtung würde nämlich die Mitgliedstaaten, die Beihilfen unter Verstoß gegen die Anmeldepflicht aus Artikel 88 Absatz 3 EG zahlen, zu Lasten derjenigen begünstigen, die Beihilfen bereits in der Planungsphase anmelden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 33, und des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 103).

    224 Was die Verpflichtung der Kommission zur Begründung einer die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe anordnenden Entscheidung angeht, so ist dieses Organ daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn eine staatliche Beihilfe entgegen Artikel 88 Absatz 3 EG bereits gewährt worden ist, nicht verpflichtet, besondere Gründe für die Ausübung ihrer Befugnis anzugeben, den nationalen Behörden die Rückforderung der Beihilfe aufzugeben (Urteile des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 78, vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, Randnr. 82, und CETM/Kommission, Randnr. 172).

  • EuG, 11.07.2002 - T-152/99  

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Beihilfen, die auf der Grundlage von

    40 und 41, und Urteil des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 39).

    Nach ständiger Rechtsprechung unterscheidet Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-480/98, Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-8717, Randnr. 16, und Urteil CETM/Kommission, Randnr. 53).

  • EuG, 13.09.2006 - T-210/02  

    Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf Granulate im Vereinigten Königreich -

  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00  

    Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen zugunsten der Unternehmen im

  • EuG, 23.10.2002 - T-346/99  

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach

  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03  

    Rechtsmittel - Beihilfen, die die deutschen Behörden für den Flächenerwerb

  • EuGH, 13.02.2003 - C-409/00  

    Staatliche Beihilfen - Auswirkung auf den Wettbewerb und den Handel zwischen

  • EuG, 04.03.2009 - T-445/05  

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten

  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03  

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Portugiesischen Republik zugunsten des

  • EuG, 15.06.2010 - T-177/07  

    Staatliche Beihilfen - Telekommunikation - Zuschüsse zur Anschaffung von

  • EuG, 01.07.2010 - T-62/08  

    Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen -

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01  

    Staatliche Beihilfen - Steuervorteile, die von einer Gebietskörperschaft eines

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00  

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 -

  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00  

    Staatliche Beihilfen - Artikel 4 Buchstabe c KS, 67 KS und 95 KS - Finanzielle

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98  

    Staatliche Beihilfen - Verlängerung des Investitionszeitraums für Investitionen,

  • EuG, 23.10.2002 - T-269/99  

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach

  • EuG, 12.09.2007 - T-239/04  

    Staatliche Beihilfen Rechtsvorschriften, die für Unternehmen in Schwierigkeiten

  • EuG, 04.09.2009 - T-211/05  

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten von

  • EuG, 15.12.2009 - T-156/04  

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen der französischen Behörden zugunsten der EDF -

  • EuG, 21.10.2004 - T-36/99  

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Maßnahme, die die

  • EuG, 01.07.2010 - T-335/08  

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der italienischen Behörden gegenüber bestimmten

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2010 - C-279/08  

    Rechtsmittel - Zulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug - Klage eines

  • EuG, 19.09.2001 - T-54/00  
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02  

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Staatliche Beihilfen - Als

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03  

    Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien ansässigen

  • EuG, 12.12.2006 - T-95/03  

    Staatliche Beihilfen - Rechtsvorschriften, die Dringlichkeitsmaßnahmen zur

  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00  

    Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06  

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Staatliche Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-362/06  

    Rechtsmittel - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume -

  • EuG, 05.12.2002 - T-114/00  

    Staatliche Beihilfen - Programm zum Erwerb agrar- und forstwirtschaftlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03  

    Kommission / Rat

  • EuG, 26.02.2002 - T-323/99  

    Staatliche Beihilfen - Schiffbau - Begriff der Beihilfen - Unzureichende

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-159/01  

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen

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