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   EuG, 01.04.1993 - T-65/89   

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EuG, 01.04.1993 - T-65/89 (https://dejure.org/1993,498)
EuG, Entscheidung vom 01.04.1993 - T-65/89 (https://dejure.org/1993,498)
EuG, Entscheidung vom 01. April 1993 - T-65/89 (https://dejure.org/1993,498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Alleinbezugsvertrag - Treuerabatt - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Zurechnung der Zuwiderhandlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Gipskartonplatten; Verletzung der Verteidigungsrechte durch die unterbliebene Übermittlung von Schriftstücken; Missbrauch durch Alleinbezugsverpflichtungen; Zurechnung des Verhaltens einer Tochtergesellschaft der ...

  • Judicialis

    EWG Art. 86; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages Art. 15 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Alleinbezugsvertrag - Treuerabatt - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Zurechnung der Zuwiderhandlung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    Ein Unternehmen in beherrschender Stellung trägt nämlich eine besondere Verantwortung dafür, daß es einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57).

    Entscheidend ist allein die Frage, ob die streitige Verhaltensweise durch die Verwendung von Mitteln, die von den Mitteln eines normalen Produktwettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer abweichen, die Struktur eines Marktes, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt war, beeinflussen sollte oder zu beeinflussen geeignet war (Urteil Michelin/Kommission, a. a. O.).

    120 Darüber hinaus stellt es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (Urteil Michelin/Kommission, a. a. O.) einen Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 des Vertrages dar, wenn ein Lieferant, der eine marktbeherrschende Stellung hat und von dem der Kunde aus diesem Grund mehr oder weniger abhängig ist, einen wie auch immer gearteten Treuerabatt gewährt und dadurch versucht, seine Kunden über die Gewährung finanzieller Vorteile vom Bezug bei seinen Konkurrenten abzuhalten.

    Die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels ist nämlich als erfuellt anzusehen, wenn nachgewiesen ist, daß der innergemeinschaftliche Handel tatsächlich oder, zumindest potentiell, spürbar beeinträchtigt worden ist (vgl. insbesondere Urteil Michelin/Kommission des Gerichtshofes, a. a. O., Randnr. 104, und Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 32).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    69 Zwar kann das Vorliegen einer beherrschenden Stellung einem Unternehmen, das sich in dieser Stellung befindet, nicht das Recht nehmen, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn diese bedroht sind, und es hat auch in angemessenem Umfang die Möglichkeit, so vorzugehen, wie es dies zum Schutz seiner Interessen für richtig hält; jedoch ist ein derartiges Verhalten nicht zulässig, wenn es auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Mißbrauch abzielt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207).

    117 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß zwar eine beherrschende Stellung einem Unternehmen, das sich in dieser Stellung befindet, nicht das Recht nehmen kann, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn diese bedroht sind, und daß man ihm in angemessenem Umfang die Möglichkeit einräumen muß, so vorzugehen, wie es dies zum Schutz dieser Interessen für richtig hält; jedoch ist ein derartiges Verhalten nicht zulässig, wenn es gerade auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Mißbrauch abzielt (Urteil United Brands/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151) zugrunde gelegen habe, sei die im vorliegenden Fall von den Tochtergesellschaften von BPB verfolgte Handelspolitik nicht von der Muttergesellschaft festgelegt worden.

    Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft befolgt grundsätzlich zwangsläufig die von der Muttergesellschaft festgelegte Politik (Urteil AEG/Kommission, a. a. O., Randnr. 50).

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    Der Umstand, daß die Tochtergesellschaft eigene Rechtspersönlichkeit besitze, schließe noch nicht aus, daß ihr Verhalten der Muttergesellschaft zugerechnet werden könne (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).

    149 Das Verhalten einer Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft ihr Vorgehen auf dem Markt nicht autonom bestimmt, sondern im wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (Urteil ICI/Kommission, a. a. O., Randnr. 133).

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965) sei die Kommission verpflichtet, einem Unternehmen vertrauliche Schriftstücke immer dann zugänglich zu machen, wenn sie dessen Interessen beeinträchtigen könnten; die Kommission hätte ihr daher zumindest eine Liste der in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke übermitteln müssen.

    Sie verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25) und vertritt die Auffassung, daß das von BG zitierte Urteil AKZO Chemie/Kommission eine andere Frage betreffe, nämlich die, ob die Kommission bestimmte Informationen an einen Beschwerdeführer weitergeben dürfe.

  • EuG, 10.07.1990 - T-51/89

    Tetra Pak Rausing SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    75 Schließlich ist zu dem Vorbringen über die Anwendung des Artikels 85 Absatz 3 EWG-Vertrag darauf hinzuweisen, daß die Entscheidung nicht die Anwendung des Artikels 85 EWG-Vertrag, sondern die des Artikels 86 betrifft und daß die Gewährung einer Freistellung nach Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages ohnehin eine Anwendung des Artikels 86 nicht ausschließt (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309).
  • EuGH, 08.02.1990 - 279/87

    Tipp-Ex / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    165 Hinsichtlich der Frage, ob diese Verstösse vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sind, ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261), nach der die Einstufung eines Verstosses als vorsätzlich nicht voraussetzt, daß sich das Unternehmen des Verstosses gegen ein durch die für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln des Vertrages festgelegtes Verbot bewusst gewesen ist; es genügt vielmehr, daß es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, daß das ihm zur Last gelegte Verhalten eine Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt bezweckte oder bewirken konnte.
  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    Folglich ist weder dem Vorbringen, wonach BG verpflichtet gewesen sei, die Kontinuität und Regelmässigkeit der Belieferungen zu sichern, noch dem Hinweis auf die Handelspraktiken von Iberian zu folgen (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 118, und Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84, British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263).
  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    137 Zum Vorbringen, daß die in Artikel 2 ° bezogen auf August 1985 ° und Artikel 3 der Entscheidung aufgeführten Verhaltensweisen dem Beitritt Spaniens zur Gemeinschaft vorausgegangen seien, ist zunächst darauf hinzuweisen, daß nach Ansicht des Gerichtshofes (Urteil vom 16. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73, Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223) der Umstand, daß die beanstandeten Verhaltensweisen den Handel mit einem oder mehreren Drittstaaten in Frage stellen, für sich allein die Möglichkeit nicht ausschließen kann, daß die Beeinträchtigung des Handels als Voraussetzung einer Anwendung der Artikel 85 oder 86 als erfuellt angesehen werden kann.
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuG, 01.04.1993 - T-65/89
    Die Auswirkungen solcher Verpflichtungen auf den Markt müssen grundsätzlich, wie der Gerichtshof im Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935) entschieden hat, in ihrem Gesamtzusammenhang geprüft werden.
  • EuGH, 11.11.1986 - 226/84

    British Leyland / Kommission

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 18.03.1970 - 43/69

    Bilger / Jehle

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Dies ist gerechtfertigt, weil ein Unternehmen in beherrschender Stellung eine besondere Verantwortung dafür trägt, dass es einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt, und weil dann, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer eine starke Marktstellung innehat, Alleinbezugsbedingungen für einen erheblichen Teil der Umsätze eines Abnehmers eine nicht hinnehmbare Behinderung des Zugangs zu diesem Markt darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 1. April 1993, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, T-65/89, Slg. 1993, II-389, im Folgenden: Urteil BPB Industries und British Gypsum des Gerichts, Rn. 65 bis 68).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    26 und 27, sowie des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

    In den Urteilen vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86 (AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359) und vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89 (BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389) hat der Gemeinschaftsrichter bestimmte Verhaltensweisen auf anderen als den beherrschten Märkten, die sich auf diesen auswirkten, als mißbräuchlich qualifiziert.
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