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   EuG, 19.03.1997 - T-73/95   

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EuG, 19.03.1997 - T-73/95 (https://dejure.org/1997,2235)
EuG, Entscheidung vom 19.03.1997 - T-73/95 (https://dejure.org/1997,2235)
EuG, Entscheidung vom 19. März 1997 - T-73/95 (https://dejure.org/1997,2235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Neue Entscheidung aufgrund eines Urteils des Gerichtshofes - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Verbot der Reformatio in peius - Angemessene Frist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschuss zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung ; Verbot der Reformatio in peius; Antrag auf Restzahlung eines Zuschusses

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 28. Dezember 1994, durch die der ursprünglich vom Europäischen Sozialfonds gewährte Zuschuß zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen gekürzt wird, nachdem der Gerichtshof (Urteil vom 7. Mai 1991) eine frühere ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 491
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    3 Diese erste Entscheidung erklärte der Gerichtshof auf die Klage der Klägerin für nichtig, weil die Kommission der Portugiesischen Republik vor Erlaß der endgültigen Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283).

    Es verstosse gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, daß die streitige Entscheidung strenger als die durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 aufgehobene Entscheidung sei.

    20 In ihrer Erwiderung fügt die Klägerin hinzu, daß die Beklagte auch gegen die Grundsätze von Treu und Glauben und der Ordnungsmässigkeit des Verfahrens verstossen habe, indem sie zu Fragen, die sie gut gekannt habe und zu denen sie in der Rechtssache C-304/89 vor dem Gerichtshof Ausführungen gemacht habe, einen neuen Standpunkt eingenommen habe.

    21 Die Beklagte trägt vor, daß sie bei Erlaß der sich aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 ergebenden Maßnahmen nur verpflichtet gewesen sei, den portugiesischen Behörden vor Erlaß der endgültigen Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

    Die Zustimmung der DAFSE sei die Ausübung des in der Regelung vorgesehenen und durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 bekräftigten Anhörungsrechts des Mitgliedstaats.

    23 Im übrigen sei die ursprüngliche Entscheidung durch das Urteil in der Rechtssache C-304/89 ex tunc nichtig geworden.

    25 Vorab ist festzustellen, daß die Klägerin durch die vorliegende Klage eine Entscheidung anficht, die die Kommission als Ersatz für eine erste Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Restzahlung eines Zuschusses des ESF erlassen hat, da die erste Entscheidung vom Gerichtshof in der Rechtssache C-304/89 für nichtig erklärt worden war.

    32 Unter diesem Gesichtspunkt ist zunächst festzustellen, daß die rechtliche Wirkung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 darin bestand, daß sowohl die im Juni 1989 von der Kommission erlassene endgültige Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Restzahlung als auch die Sachverhaltsermittlung zur Vorbereitung dieser Entscheidung ex tunc inexistent wurden.

    Der Gerichtshof hat die Erheblichkeit dieses Formmangels hervorgehoben, indem er folgendes festgestellt hat: "Angesichts der zentralen Stellung des Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen stellt die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar..." (Urteil in der Rechtssache C-304/89, Randnr. 21).

    Sie habe sich bemüht, das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 schnell durchzuführen.

    46 Durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 wurde, wie bereits festgestellt, die Sachverhaltsermittlung zur Vorbereitung der ersten Entscheidung inexistent.

  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    28 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann nicht von einem Unternehmen geltend gemacht werden, das sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 67/84, Sideradria/Kommission, Slg. 1985, 3983, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 76).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    42 Der Gerichtshof hat den Gemeinschaftsorganen das Recht zur Rücknahme eines von ihnen erlassenen rechtswidrigen Verwaltungsakts mit der Maßgabe zugesprochen, daß sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen muß (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 10, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 12, und vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-248/89, Cargill/Kommission, Slg. 1991, 2987, Randnr. 20).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-248/89

    Cargill / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    42 Der Gerichtshof hat den Gemeinschaftsorganen das Recht zur Rücknahme eines von ihnen erlassenen rechtswidrigen Verwaltungsakts mit der Maßgabe zugesprochen, daß sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen muß (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 10, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 12, und vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-248/89, Cargill/Kommission, Slg. 1991, 2987, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.12.1985 - 67/84

    Sideradria / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    28 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann nicht von einem Unternehmen geltend gemacht werden, das sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 67/84, Sideradria/Kommission, Slg. 1985, 3983, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 76).
  • EuGH, 12.01.1984 - 266/82

    Turner / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    Ob die Frist angemessen war, hängt von der Natur der zu ergreifenden Maßnahmen sowie den Umständen des Falles ab (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Januar 1984 in der Rechtssache 266/82, Turner/Kommission, Slg. 1984, 1, Randnrn. 5 f.; vgl. auch, im Zusammenhang mit einer Rechtsetzung, Urteil des Gerichtshofes vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827, Randnr. 33).
  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    Ob die Frist angemessen war, hängt von der Natur der zu ergreifenden Maßnahmen sowie den Umständen des Falles ab (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Januar 1984 in der Rechtssache 266/82, Turner/Kommission, Slg. 1984, 1, Randnrn. 5 f.; vgl. auch, im Zusammenhang mit einer Rechtsetzung, Urteil des Gerichtshofes vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827, Randnr. 33).
  • EuGH, 27.01.1983 - 263/81

    List / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    52 Somit ist es angebracht, Artikel 87 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung anzuwenden, wonach das Gericht auch der obsiegenden Partei die Kosten auferlegen kann, die sie der Gegenpartei durch ihr Verhalten verursacht hat (vgl., mutatis mutandis, Urteil des Gerichtshofes vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnrn. 30 f., und Urteil des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 38 f.), und der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.
  • EuGH, 13.07.1965 - 111/63

    Lemmerz Werke / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    Die Entscheidung sei nicht innerhalb einer angemessenen Frist ergangen, was auch einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht, insbesondere gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, darstelle (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1965, in der Rechtssache 111/63, Lemmerz-Werke/Hohe Behörde, Slg. 1965, 894).
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1997 - T-73/95
    42 Der Gerichtshof hat den Gemeinschaftsorganen das Recht zur Rücknahme eines von ihnen erlassenen rechtswidrigen Verwaltungsakts mit der Maßgabe zugesprochen, daß sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen muß (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 10, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 12, und vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-248/89, Cargill/Kommission, Slg. 1991, 2987, Randnr. 20).
  • EuG, 18.06.1996 - T-150/94

    Juana de la Cruz Vela Palacios gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte -

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 17.12.1992 - T-20/91

    Helmut Holtbecker gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 11.12.2017 - T-125/16

    Léon Van Parys / Kommission

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass diese Durchführung bestimmte Verwaltungsmaßnahmen erforderlich macht und normalerweise nicht sofort erfolgen kann und dass das Organ über eine angemessene Frist verfügt, um dem Urteil, mit dem einer seiner Beschlüsse für nichtig erklärt worden ist, nachzukommen (Urteil vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, EU:T:1997:39, Rn. 41; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Januar 1984, Turner/Kommission, 266/82, EU:C:1984:3, Rn. 5 und 6).

    Daher sind die verschiedenen Phasen des Entscheidungsverfahrens zu berücksichtigen (Urteil vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, EU:T:1997:39, Rn. 45).

    Daher war die Kommission verpflichtet, die Umstände des Falles erneut zu prüfen und über den Antrag der Klägerin auf Erlass der Abgaben, der Gegenstand der Nichtigerklärung war, neu zu entscheiden, um die festgestellten Unregelmäßigkeiten zu beseitigen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, EU:T:1997:39, Rn. 32).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann der Kommission unter diesen Umständen kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass sie der Ansicht war, sie müsse ihre Ermittlungen wieder aufnehmen und die Informationen ergänzen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, EU:T:1997:39, Rn. 32).

  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung beurteilt sich die Angemessenheit der Dauer eines Verwaltungsverfahrens nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls und insbesondere nach dessen Kontext, den verschiedenen Verfahrensabschnitten, die die Kommission zu durchlaufen hat, dem Verhalten der Beteiligten im Laufe des Verfahrens, der Komplexität der Angelegenheit sowie ihrer Bedeutung für die verschiedenen Beteiligten (Urteile des Gerichts vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, Slg. 1997, II-381, Randnr. 45, vom 22. Oktober 1997, SCK und FNK/Kommission, T-213/95 und T-18/96, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 57, und Urteil Gestevisión Telecinco/Kommission, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr 75).
  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

    75 Die Angemessenheit der Dauer eines solchen Verwaltungsverfahrens ist anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls und insbesondere von dessen Kontext, der verschiedenen Verfahrensabschnitte, die die Kommission abzuschließen hat, der Komplexität der Angelegenheit sowie ihrer Bedeutung für die verschiedenen Beteiligten zu beurteilen (Urteile des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-381, Randnr. 45, und SCK und FNK/Kommission, Randnr. 57).
  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

    160 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das grundlegende Gebot der Rechtssicherheit in seinen unterschiedlichen Ausformungen die Voraussehbarkeit der unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-381, Randnr. 29).
  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Die Rechtsprechung, auf die sie sich berufen (Urteile vom 12. Dezember 1985, Sideradria/Kommission, 67/84, Slg, EU:C:1985:506, Rn. 21, vom 24. April 1996, 1ndustrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Slg, EU:T:1996:54, Rn.76, und vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, Slg, EU:T:1997:39, Rn. 28), ist jedoch im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil zur Beurteilung der Erfüllung der dritten Voraussetzung, die die in der vorstehenden Randnummer erwähnte Rechtsprechung verlangt, nicht zu prüfen ist, ob die Streithelferinnen die geltenden Bestimmungen offensichtlich verletzt haben, sondern ob die Kommission dadurch, dass sie Wendel als Erwerber zuließ, obwohl deren Bewerbung durch einen nicht unabhängigen Beauftragten beurteilt worden war, gegen die geltenden Bestimmungen, nämlich die in der mit Auflagen verbundenen Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004 aufgeführten Verpflichtungszusagen, verstoßen hat.
  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

    Das grundlegende Gebot der Rechtssicherheit in seinen unterschiedlichen Ausformungen soll die Voraussehbarkeit der unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, Slg. 1997, II-381, Randnr. 29).
  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Eine solche Auslegung von Art. 3 der Verordnung Nr. 2988/74 entspricht außerdem dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der die Voraussehbarkeit der unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, Slg. 1997, II-381, Randnr. 29).
  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

    Die Angemessenheit der Dauer eines solchen Verwaltungsverfahrens ist anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls und insbesondere seines Kontexts, der verschiedenen Verfahrensabschnitte, die die Kommission abzuschließen hat, der Komplexität der Angelegenheit sowie ihrer Bedeutung für die verschiedenen Beteiligten zu beurteilen (Urteile des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-381, Randnr. 45, und SCK und FNK/Kommission, Randnr. 57).
  • EuG, 15.10.1997 - T-331/94

    IPK / Kommission

    In einem solchen Fall kann er sich somit nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, um die Zahlung des Restbetrags des ursprünglich bewilligten Zuschusses zu erlangen (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 17, und Rechtssache 189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 17, sowie des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 27).
  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

    Ob die Frist angemessen war, hängt von der Natur der zu ergreifenden Maßnahmen sowie den Umständen des Falles ab (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. März 1997, 01iveira/Kommission, T-73/95, Slg. 1997, II-381, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine

  • EuG, 22.10.1996 - T-330/94

    Salt Union Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 15.09.1998 - T-180/96

    Mediocurso / Kommission

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99

    Z / Parlament

  • EuG, 09.07.1999 - T-231/97

    New Europe Consulting und Brown / Kommission

  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

  • EuG, 13.12.2006 - T-304/01

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • EuG, 25.02.2003 - T-4/01

    Renco / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-336/00

    Huber

  • EuG, 09.09.1999 - T-127/98

    UPS Europe / Kommission

  • EuG, 26.04.2018 - T-752/15

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-330/01

    Hortiplant / Kommission

  • EuG, 27.01.2000 - T-49/97

    TAT European Airlines / Kommission

  • EuG, 18.10.2011 - T-439/09

    Purvis / Parlament

  • EuG, 26.11.2014 - T-171/14

    Léon Van Parys / Kommission

  • EuG, 10.07.1997 - T-81/96

    Christos Apostolidis und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

  • EuG, 16.03.2005 - T-283/02

    EnBW Kernkraft / Kommission - Programm TACIS - In Zusammenhang mit einem

  • EuG, 29.09.1999 - T-126/97

    Sonasa / Kommission

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