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   EuG, 08.07.1998 - T-85/94, T-85/94   

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https://dejure.org/1998,8543
EuG, 08.07.1998 - T-85/94, T-85/94 (https://dejure.org/1998,8543)
EuG, Entscheidung vom 08.07.1998 - T-85/94, T-85/94 (https://dejure.org/1998,8543)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - T-85/94, T-85/94 (https://dejure.org/1998,8543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kostenfestsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Eugénio Branco / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 91 Buchstabe b und Artikel 92 § 1
    Verfahren - Kosten - Festsetzung - Erstattungsfähige Kosten - Begriff - Zu berücksichtigende Faktoren - Reise- und Aufenthaltskosten anderer Personen als der Anwälte der Parteien - Honorar eines Wirtschaftswissenschaftlers - Erstattungsvoraussetzungen

  • EU-Kommission

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Kostenfestsetzung.

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung im Anschluss an die Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94 und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122); Reise- und Aufenthaltskosten anderer Personen als des Anwalts im Rahmen der für das Verfahren notwendigen Aufwendungen; ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung im Anschluss an die Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94 und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122); Reise- und Aufenthaltskosten anderer Personen als des Anwalts im Rahmen der für das Verfahren notwendigen Aufwendungen; ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 91 b

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 25.02.1992 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.07.1998 - T-85/94
    Was die Anwaltshonorare betrifft, hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13).
  • EuG, 25.02.1992 - T-24/89

    Festsetzung von erstattungsfähigen Kosten wegen Zahlung von Anwaltsgebühren

    Auszug aus EuG, 08.07.1998 - T-85/94
    Was die Anwaltshonorare betrifft, hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13).
  • EuG, 17.04.1996 - T-2/93

    British Airways gegen Air France. - Wettbewerb - Kostenfestsetzung.

    Auszug aus EuG, 08.07.1998 - T-85/94
    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten (Beschluß des Gerichtshofes vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, und Beschluß des Gerichts vom 17. April 1996 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1996, II-235, Randnr. 21).
  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.1998 - T-85/94
    Was die Anwaltshonorare betrifft, hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13).
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.1998 - T-85/94
    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten (Beschluß des Gerichtshofes vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, und Beschluß des Gerichts vom 17. April 1996 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1996, II-235, Randnr. 21).
  • EuGH, 17.09.1981 - 24/79

    Oberthur / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.1998 - T-85/94
    Nach dem Beschluß des Gerichtshofes vom 17. September 1981 in der Rechtssache 24/79 - Kosten (Oberthür/Kommission, Slg. 1981, 2229) fielen Reise- und Aufenthaltskosten der Angestellten einer Partei des Rechtsstreits nicht unter den Begriff der erstattungsfähigen Kosten, außer wenn die Anwesenheit der betreffenden Person ausdrücklich vom Gerichtshof oder vom Gericht angeordnet worden oder für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung notwendig sei.
  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    55 Das Gericht stellt insoweit fest, dass sich aufgrund der im Wesentlichen wirtschaftlichen Natur der von der Kommission im Rahmen der Kontrolle von Zusammenschlüssen vorgenommenen Beurteilungen das Tätigwerden von auf diesen Bereich spezialisierten Wirtschaftsberatern oder -experten ergänzend zur Arbeit der Rechtsbeistände gelegentlich als unerlässlich erweisen und damit zu Kosten führen kann, die nach Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung erstattungsfähig sind (vgl. in einem anderen wirtschaftlichen Bereich Beschlüsse des Gerichts vom 8. Juli 1998 in den Rechtssachen T-85/94 DEP und T-85/94 OP-DEP, Branco/Kommission, Slg. 1998, II-2667, Randnr. 27, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-271/94 DEP, Branco/Kommission, Slg. 1998, II-3761, Randnr. 21).
  • EuG, 19.12.2006 - T-228/99

    WestLB (früher Westdeutsche Landesbank Girozentrale) / Kommission - Verfahren -

    78 Aufgrund der im Wesentlichen wirtschaftlichen Natur der von der Kommission im Rahmen von Beihilfekontrollverfahren vorgenommenen Beurteilungen kann sich das Tätigwerden von Wirtschaftsberatern oder -sachverständigen ergänzend zur Arbeit der Rechtsbeistände in Rechtsstreitigkeiten über Entscheidungen in diesem Bereich gelegentlich als unerlässlich erweisen und damit zu Kosten führen, die nach Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung erstattungsfähig sind (vgl. für andere Wirtschaftsbereiche Beschlüsse des Gerichts vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-85/94 DEP und T-85/94 OP-DEP, Branco/Kommission, Slg. 1998, II-2667, Randnr. 27, vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-271/94 DEP, Branco/Kommission, Slg. 1998, II-3761, Randnr. 21, und Airtours/Kommission, zitiert in Randnr. 15, Randnr. 55).
  • EuG, 04.02.2015 - T-666/11

    Budziewska / OHMI - Puma (Félin bondissant)

    Or, il y a lieu de rappeler que les frais de déplacement et de séjour exposés par des personnes autres que l'avocat concerné ne sont récupérables que si la présence de ces personnes était indispensable aux fins de la procédure [voir ordonnances du 8 juillet 1998, Eugénio Branco/Commission, T-85/94 (92), Rec, EU:T:1998:156, point 24, et du 8 juillet 2004, De Nicola/BEI, T-7/98 DEP, T-208/98 DEP et T-109/99 DEP, RecFP, EU:T:2004:217, point 40].
  • EuG, 02.06.2009 - T-47/03

    Sison / Rat - Verfahren - Kostenfestsetzung

    21 und 22; Beschluss des Gerichts vom 8. Juli 1998, Branco/Kommission, T-85/94 DEP und T-85/94 OP-DEP, Slg. 1998, II-2667), noch die vom Anwalt einer Partei nach Abschluss des mündlichen Verfahrens aufgewendeten Kosten, insbesondere um bei der Verkündung des Urteils des Gerichts in Luxemburg persönlich anwesend zu sein (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 6. Januar 2004, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2004 - T-7/98

    De Nicola / BEI - Kostenfestsetzung“

    Gericht, 8. Juli 1998, Branco/Kommission, T-85/94 DEP und T-85/94 OP DEP, Slg. 1998, II-2667, Randnr. 24.
  • EuGöD, 29.08.2016 - F-106/13

    DD / FRA

    En ce qui concerne, deuxièmement, les frais de déplacement et de séjour du requérant lui-même à Luxembourg aux fins d'assister en personne à l'audience devant le Tribunal, il importe de rappeler que, selon une jurisprudence constante, les frais de déplacement et de séjour exposés par les personnes autres que l'avocat du requérant ne sont récupérables que si la présence de ces personnes était indispensable aux fins de la procédure (voir, par analogie, ordonnance du 8 juillet 1998, ordonnance Eugénio Branco/Commission, T-85/94 (92) et T-85/94 (122) (92), EU:T:1998:156, point 24 et jurisprudence citée).
  • EuG, 17.09.1998 - T-271/94

    Branco / Kommission

    Sie macht geltend, erstens wiesen die Schriftsätze in der Rechtssache T-271/94 und in der Rechtssache T-85/94, in der ebenfalls ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt worden sei, Übereinstimmungen auf und zweitens belaufe sich die Anzahl der Stunden, die der Kommissionsbedienstete in der Rechtssache T-271/94 aufgewandt habe, auf etwa die Hälfte der von der Antragstellerin genannten Stundenzahl.
  • EuG, 17.07.2012 - T-57/04

    Budejovický Budvar / OHMI - Anheuser-Busch (BUDWEISER)

    Quatrièmement, s'agissant des frais liés au déplacement de M. F. H., employé de l'intervenante, pour assister à l'audience, il y a lieu de rappeler que les frais de déplacement et de séjour exposés par des personnes autres que l'avocat du requérant concerné ne sont récupérables que si la présence de ces personnes était indispensable aux fins de la procédure [ordonnances du Tribunal du 8 juillet 1998, Eugénio Branco/Commission, T-85/94 (92), Rec.
  • EuG, 17.07.2012 - T-53/04

    Budejovický Budvar / OHMI - Anheuser-Busch (BUDWEISER)

    Quatrièmement, s'agissant des frais liés au déplacement de M. F. H., employé de l'intervenante, pour assister à l'audience, il y a lieu de rappeler que les frais de déplacement et de séjour exposés par des personnes autres que l'avocat du requérant concerné ne sont récupérables que si la présence de ces personnes était indispensable aux fins de la procédure [ordonnances du Tribunal du 8 juillet 1998, Eugénio Branco/Commission, T-85/94 (92), Rec.
  • EuG, 17.07.2012 - T-60/04

    Budejovický Budvar / OHMI - Anheuser-Busch (BUD)

    Quatrièmement, s'agissant des frais liés au déplacement de M. F. H., employé de l'intervenante, pour assister à l'audience, il y a lieu de rappeler que les frais de déplacement et de séjour exposés par des personnes autres que l'avocat du requérant concerné ne sont récupérables que si la présence de ces personnes était indispensable aux fins de la procédure [ordonnances du Tribunal du 8 juillet 1998, Eugénio Branco/Commission, T-85/94 (92), Rec.
  • EuG, 06.09.2011 - T-211/07

    AWWW / FEACVT

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Rechtsprechung
   EuG, 12.01.1995 - T-85/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2974
EuG, 12.01.1995 - T-85/94 (https://dejure.org/1995,2974)
EuG, Entscheidung vom 12.01.1995 - T-85/94 (https://dejure.org/1995,2974)
EuG, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - T-85/94 (https://dejure.org/1995,2974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Europäischer Sozialfonds - Klage auf Aufhebung einer Entscheidung über die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses - Begründung - Versäumnisverfahren.

  • Wolters Kluwer

    Kürzung eines gewährten Zuschusses ; Gewährung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 1; ; VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 4

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).

    33 Hinsichtlich der Begründung einer Entscheidung, durch die der Betrag eines ursprünglich vom ESF gewährten Zuschusses gekürzt wird, ist insbesondere wegen der schwerwiegenden Folgen einer solchen Entscheidung für den Zuschussempfänger entschieden worden, daß die Entscheidung die Gründe klar wiedergeben muß, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteile Consorgan/Kommission, a. a. O., Randnr. 18, und Cipeke/Kommission, a. a. O., Randnr. 18; Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-0000, Randnr. 52).

  • EuGH, 07.04.1987 - 32/86

    Sisma / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    29 Zur Stützung dieses Klagegrundes führt die Klägerin aus, daß die Begründung einer Entscheidung der Kommission nicht nur den Betroffenen so ausreichend unterrichten solle, daß er die Rechtmässigkeit und Gültigkeit der Entscheidung prüfen kann, sondern daß sie auch dem Gemeinschaftsrichter diese Prüfung ermöglichen solle (Urteil des Gerichtshofes vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8).

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile Sisma/Kommission, a. a. O., Randnr. 8, Consorgan/Kommission, a. a. O., Randnr. 14, und Cipeke/Kommission, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 04.06.1992 - C-157/90

    Infortec / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    33 Hinsichtlich der Begründung einer Entscheidung, durch die der Betrag eines ursprünglich vom ESF gewährten Zuschusses gekürzt wird, ist insbesondere wegen der schwerwiegenden Folgen einer solchen Entscheidung für den Zuschussempfänger entschieden worden, daß die Entscheidung die Gründe klar wiedergeben muß, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteile Consorgan/Kommission, a. a. O., Randnr. 18, und Cipeke/Kommission, a. a. O., Randnr. 18; Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    35 Dazu stellt das Gericht fest, daß sich sowohl aus dem anwendbaren rechtlichen Rahmen als auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, daß die Gewährung von Zuschüssen des ESF auf einem System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beruht (siehe insbesondere Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung sowie die Urteile des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnrn. 14 und 15, und Interhotel/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-32/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Lisrestal - Organização Gestão

    ( 14 ) Siehe zuletzt Urteil vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94 (Eugénio Branco Lda./Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 26).

    ( 15 ) Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 OP (Kommission/Eugénio Branco Lda, Slg. 1995, II -2993).

    Mich überzeugen auch nicht die Hinweise organisatorischer Art, die die Kommission den Ausführungen des Gerichts in dem zitierten Urteil Branco (Rechtssache T-85/94) entnimmt, worin die volle Rechtmäßigkeit einer bloßen Bestätigung der Kommission auf einen Vorschlag der nationalen Behörde zur Kürzung des Finanzbeitrags festgestellt wird, sofern der betreffende Rechtsakt ordnungsgemäß begründet ist.

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

    Zweitens führt nach Ansicht des Klägers die vom Rat begangene Täuschung zwangsläufig dazu, dass dessen Entscheidung nicht den Anforderungen des Art. 253 EG und des Art. 7 Abs. 3 des Beschlusses 93/731 genüge und deshalb für nichtig zu erklären sei (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995, Branco/Kommission, T-85/94, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und Svenska Journalistförbundet/Rat, oben in Randnr. 89 angeführt, Randnr. 116).
  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    116 Die Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen soll es zum einen den Betroffenen ermöglichen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die ergriffene Maßnahme kennenzulernen, und zum anderen dem Gemeinschaftsrichter, die Rechtmässigkeit der Entscheidung zu kontrollieren (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32).
  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

    55 Die angefochtene Entscheidung hat durch die Verweisung auf das gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 übersandte Schreiben die Gründe, aus denen die Beschwerde zurückgewiesen wurde, hinreichend klar zum Ausdruck gebracht, so daß die Klägerin ihre Klagerechte wahrnehmen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle über die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung ausüben konnte (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und BEMIM/Kommission, a. a. O., Randnr. 41).
  • EuG, 14.05.2002 - T-80/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8, und vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 14, und C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und Partex/Kommission).

    In einem Fall, in dem die Kommission den Vorschlag eines Mitgliedstaats, einen ursprünglich gewährten Zuschuss zu kürzen, nur bestätigt, kann ihre Entscheidung als im Sinne von Artikel 253 EG ordnungsgemäß begründet angesehen werden kann, wenn sie entweder die Gründe, die die Kürzung des Zuschusses rechtfertigen, selbst klar zum Ausdruck bringt oder andernfalls hinreichend deutlich auf einen Rechtsakt der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats Bezug nimmt, in dem die Gründe für eine derartige Kürzung klar angegeben sind (Urteile Branco/Kommission, Randnr. 36, auf Einspruch bestätigt im Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122), Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 27, und Partex/Kommission, Randnr. 76).

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

    25 Da die Kommission innerhalb der festgesetzten Frist keine Klagebeantwortung eingereicht hatte, erließ das Gericht am 12. Januar 1995 ein Versäumnisurteil (Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45).

    27 Das Gericht wies den Einspruch durch Urteil vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122) (Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993) zurück.

  • EuG, 14.05.2002 - T-81/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8, und vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 14, und C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und Partex/Kommission).

    In einem Fall, in dem die Kommission den Vorschlag eines Mitgliedstaats, einen ursprünglich gewährten Zuschuss zu kürzen, nur bestätigt, kann ihre Entscheidung als im Sinne von Artikel 253 EG ordnungsgemäß begründet angesehen werden kann, wenn sie entweder die Gründe, die die Kürzung des Zuschusses rechtfertigen, selbst klar zum Ausdruck bringt oder andernfalls hinreichend deutlich auf einen Rechtsakt der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats Bezug nimmt, in dem die Gründe für eine derartige Kürzung klar angegeben sind (Urteile Branco/Kommission, Randnr. 36, auf Einspruch bestätigt im Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122), Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 27, und Partex/Kommission, Randnr. 76).

  • EuG, 12.07.2001 - T-204/99

    Mattila / Rat und Kommission

    Was die Begründungspflicht anbelangt, ist daran zu erinnern, das sie es zum einen den Betroffenen ermöglichen soll, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die ergriffene Maßnahme zu erfahren, und zum anderen den Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzen soll, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu kontrollieren (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32).
  • EuG, 15.10.1997 - T-331/94

    IPK / Kommission

    15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).
  • EuG, 22.10.1996 - T-330/94

    Salt Union Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    51 Aus einer Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses müssen sich die Gründe für die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag klar ergeben, da sie für den Zuschußempfänger erhebliche Folgen hat (Urteile Consorgan/Kommission, Cipeke/Kommission, Randnrn. 15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).
  • EuG, 27.09.2012 - T-387/09

    Applied Microengineering / Kommission - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der

  • EuG, 22.07.2005 - T-376/04

    Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 07.11.1997 - T-218/95

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

  • EuG, 09.07.2003 - T-102/00

    Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap /

  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

  • EuG, 03.02.2000 - T-46/98

    CCRE / Kommission

  • EuG, 05.03.2002 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 26.09.1997 - T-183/97

    Micheli u.a. / Kommission

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

  • EuG, 25.04.2001 - T-244/00

    Coillte Teoranta / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 13.12.1995 - T-85/94 OPPO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12130
EuG, 13.12.1995 - T-85/94 OPPO (https://dejure.org/1995,12130)
EuG, Entscheidung vom 13.12.1995 - T-85/94 OPPO (https://dejure.org/1995,12130)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - T-85/94 OPPO (https://dejure.org/1995,12130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª.

    Europäischer Sozialfonds - Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses - Begründung - Verfahren über einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil.

  • Wolters Kluwer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-85/94
    Um der Begründungspflicht zu genügen, muß eine Entscheidung über die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses die Gründe klar wiedergeben, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 18, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-85/94
    Dazu genügt der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, daß der Empfänger eines Zuschusses des ESF eine Entscheidung der Kommission, den ihm gewährten Zuschuß zu kürzen, vor dem Gemeinschaftsgericht anfechten kann (vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-157/90

    Infortec / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-85/94
    Dazu genügt der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, daß der Empfänger eines Zuschusses des ESF eine Entscheidung der Kommission, den ihm gewährten Zuschuß zu kürzen, vor dem Gemeinschaftsgericht anfechten kann (vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-85/94
    Zur Begründung dieses Vorbringens macht sie zunächst geltend, die Verordnung (EWG) Nr. 2950/83 des Rates vom 17. Oktober 1983 zur Anwendung des Beschlusses 83/516/EWG über die Aufgaben des Europäischen Sozialfonds (ABl. L 289, S. 1, im folgenden: Verordnung) schaffe einen rechtlichen Rahmen, in dem zwei parallele zweiseitige Beziehungen bestuenden, nämlich die Beziehung zwischen der Kommission und der nationalen Behörde des betroffenen Mitgliedstaats einerseits und die Beziehung zwischen dieser nationalen Behörde und dem Zuschussempfänger andererseits (Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-85/94
    Um der Begründungspflicht zu genügen, muß eine Entscheidung über die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses die Gründe klar wiedergeben, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 18, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-85/94
    Die Kommission führt weiter aus, die nationale Behörde sei im Verfahren der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen des ESF ihr einziger Ansprechpartner und übernehme insoweit selbst die Verantwortung, als sie die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung bestätige (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 20).
  • EuG, 15.09.1998 - T-180/96

    Mediocurso / Kommission

    Schließlich nahm die Kommission in Anbetracht des Urteils des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122) (Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993) diese Entscheidungen zurück und ersetzte sie durch die beiden angefochtenen Entscheidungen, in denen die Gründe für die Kürzung des Zuschusses des ESF ausführlich genannt sind.

    Zudem kann nach dem Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94 (Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 36) in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Kommission den Vorschlag eines Mitgliedstaats, einen ursprünglich gewährten Zuschuß zu kürzen, nur bestätigt, eine Entscheidung der Kommission als im Sinne des Artikels 190 des Vertrages ordnungsgemäß begründet angesehen werden, wenn sie entweder die Gründe, die die Kürzung des Zuschussesrechtfertigen, selbst klar zum Ausdruck bringt oder andernfalls hinreichend deutlich auf einen Rechtsakt der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats Bezug nimmt, in dem diese die Gründe für eine derartige Kürzung klar angeben.

  • EuG, 16.09.1999 - T-182/96

    Partex / Kommission

    In ihrer Klagebeantwortung räumte die Beklagte ein, daß ihre Entscheidung den in Randnummer 27 des Urteils des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122) (Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993) aufgestellten Begründungserfordernissen nicht genüge.

    71 Nach Auffassung der Beklagten ist die angefochtene Entscheidung hinreichend begründet, da sie deutlich auf Rechtsakte des DAFSE Bezug nehme, in denen die Gründe für die Kürzung klar angegeben seien (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 36).

  • EuG, 29.09.1999 - T-126/97

    Sonasa / Kommission

    41 Über die Anträge auf Restzahlung entscheidet die Kommission, und allein sie ist befugt, einen Zuschuß des ESF gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2950/83 zu kürzen (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 [122], Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 23).

    52 Die Gewährung von Zuschüssen des ESF beruht auf einem System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, das letztere verpflichtet, die Kontrollen zu erleichtern, mit denen die Kommission feststellen will, ob die durchgeführten oder begonnenen Maßnahmen mit den im jeweiligen Fall festgelegten Auflagen im Einklang stehen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Kommission/Branco, Slg. 1995, II-47, Randnr. 35; Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 14).

  • EuG, 27.01.2000 - T-194/97

    Branco / Kommission

    Da die Kommission innerhalb eines angemessenen Zeitraums über Anträge auf Restzahlung zu entscheiden hat (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 [122], Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 23), sie aber erst nach Eingang eines detaillierten Berichts über die durchgeführte Maßnahme die genaue Höhe der zuschußfähigen Ausgaben berechnen kann (Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 43, und das dort zitierte Urteil), ist nur dann Raum für eine Aussetzung, wenn eine solche Berechnung noch nicht möglich ist.
  • EuG, 16.07.1998 - T-72/97

    Proderec / Kommission

    Ausserdem habe das Gericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122) (Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnrn. 23 f.) daran erinnert, daß die Entscheidung über die Anträge auf Restzahlung die Kommission fälle und sie allein befugt sei, einen Zuschuß des ESF gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2950/83 zu kürzen, und daß die Kommission deshalb gegenüber dem Zuschussempfänger die rechtliche Verantwortung für die Entscheidung trage, durch die ein Zuschuß des ESF gekürzt werde, unabhängig davon, ob diese Kürzung von der betreffenden nationalen Behörde vorgeschlagen worden sei.
  • EuG, 30.09.1997 - T-151/95

    Inef / Kommission

    Daraus folgt, daß die Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses dem Empfänger gegenüber rechtlich ungeachtet dessen der Kommission zuzurechnen ist, ob diese Kürzung von der jeweiligen nationalen Behörde vorgeschlagen wurde oder nicht (Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122), Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnrn.
  • EuG, 11.07.1996 - T-271/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Kommission trägt deshalb gegenüber dem Zuschussempfänger die rechtliche Verantwortung für die Entscheidung, durch die ein Zuschuß des ESF gekürzt wird, unabhängig davon, ob diese Kürzung von der betreffenden nationalen Behörde vorgeschlagen wurde (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94, Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnrn. 23 und 24).
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