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   EuG, 19.02.1998 - T-369/94 und T-85/95   

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EuG, 19.02.1998 - T-369/94 und T-85/95 (https://dejure.org/1998,3879)
EuG, Entscheidung vom 19.02.1998 - T-369/94 und T-85/95 (https://dejure.org/1998,3879)
EuG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - T-369/94 und T-85/95 (https://dejure.org/1998,3879)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Entscheidungen des European Film Distribution Office (EFDO) - Weisungen der Kommission - Der Kommission zuzurechnende Entscheidungen - Aktionsprogramm zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) - Finanzierung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    DIR International Film u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    DIR International Film u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    DIR International Film Srl, Nostradamus Enterprises Ltd, Union PN Srl, United International Pictures BV, United International Pictures AB, United International Pictures APS, United International Pictures A/S, United International Pictures EPE, United Inte

    EG-Vertrag, Artikel 173; Beschluß 90/685 des Rates, Artikel 7 Absatz 1
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Entscheidungen privater Einrichtungen, die die Kommission auf vertraglicher Basis bei der finanziellen Durchführung des MEDIA-Programms unterstützen - Der Kommission zuzurechnende Entscheidungen

  • EU-Kommission

    DIR International Film Srl, Nostradamus Enterprises Ltd, Union PN Srl, United International Pictures

    Nichtigkeitsklage - Entscheidungen des European Film Distribution Office (EFDO) - Weisungen der Kommission - Der Kommission zuzurechnende Entscheidungen - Aktionsprogramm zur Förderung der Entwicklng der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) - Finanzierung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gewährung eines Darlehens für den Verleih von zwei Filmen; Der Kommission zuzurechnende Entscheidungen des European Film Distribution Office (EFDO); Finanzierung des Filmverleihs im Rahmen des Aktionsprogramms zur Förderung der Entwicklung der europäischen ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gewährung eines Darlehens für den Verleih von zwei Filmen; Der Kommission zuzurechnende Entscheidungen des European Film Distribution Office (EFDO); Finanzierung des Filmverleihs im Rahmen des Aktionsprogramms zur Förderung der Entwicklung der europäischen ...

  • Judicialis

    Beschluss 90/685/EWG; ; Entscheidung 89/467/EWG; ; EGV Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Kinofilmverleihnetze, die möglicherweise mit den Wettbewerbsregeln unvereinbar sind, konnten nicht im Rahmen des Programms MEDIA I gefördert werden

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zugangskriterien für MEDIA-Mittel

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der am 12. September 1994 zugestellten Entscheidungen des European Film Distribution Office (EFDO) über die Aussetzung des Verfahrens betreffend die von Unternehmen, die zu United International Pictures gehören, im Rahmen des MEDIA-Programms gestellten Anträge ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1998, 403
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.02.1998 - T-369/94
    Werde durch die Entscheidung von einer früheren Praxis abgewichen,so müsse das Organ seinen Gedankengang ausdrücklich darlegen (Urteil desGerichtshofes vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papier peintsu.

    a./Kommission, Slg. 1975, 1491).

  • EuG, 28.09.1995 - T-95/94

    Chambre syndicale nationale des entreprises de transport de fonds et valeurs

    Auszug aus EuG, 19.02.1998 - T-369/94
    Ob die Begründung einerEntscheidung den Erfordernissen des Artikels 190 des Vertrages genügt, ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nicht nur nach ihrem Wortlaut zu beurteilen,sondern auch aufgrund ihres Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriftenauf dem betreffenden Gebiet (Urteil des Gerichts vom 28. September 1995 in derRechtssache T-95/94, Sytraval und Brink's France/Kommission, Slg. 1995, II-2651,Randnr. 52, und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 19.02.1998 - T-369/94
    Im Hinblick auf die vor dem Gericht angeführten Gründe stellen die Klägerinnenzunächst fest, daß das Fehlen einer angemessenen Begründung nicht dadurchgeheilt werden könne, daß der Betroffene die Gründe der Entscheidung währenddes gerichtlichen Verfahrens erfahre (Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861).
  • EuGH, 04.07.1963 - 24/62

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 19.02.1998 - T-369/94
    Das in Artikel 190 des Vertrages verankerte Erfordernis einer angemessenen,klaren und schlüssigen Begründung gelte sowohl für die ermächtigte Stelle, dasEFDO, als auch für die ermächtigende Stelle, die Kommission (Urteil Meroni undUrteil vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg.1963, 143).
  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 19.02.1998 - T-369/94
    Ferner ergibt sich aus demUrteil des Gerichtshofes vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 9/56 (Meroni/HoheBehörde, Slg. 1958, 11, 47), daß eine Übertragung von Befugnissen unterEinräumung eines weiten Ermessens nicht zulässig ist.
  • EuGH, 27.01.2000 - C-164/98

    DIR International Film u.a. / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 1998, II-357) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Banks, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die DIR International Film Srl, die Nostradamus Enterprises Ltd, die Union PN Srl, die United International Pictures BV, die United International Pictures AB, die United International Pictures APS, die United International Pictures A/S, die United International Pictures EPE, die United International Pictures OY und die United International Pictures y Cía SRC haben mit Rechtsmittelschrift, die am 27. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 1998, II-357; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der den Rechtsmittelführerinnen mit Schreiben vom 10. Januar 1995 mitgeteilten Entscheidung des European Film Distribution Office - Europäisches Filmbüro e. V. (im folgenden: EFDO) über die Ablehnung ihres Finanzierungsantrags abgewiesen hat (im folgenden: streitige Entscheidung).

    Mit dem angefochtenen Urteil hat das Gericht die Rechtssache T-369/94 in der Hauptsache für erledigt erklärt, die Klage in der Rechtssache T-85/95 abgewiesen und den Rechtsmittelführerinnen sämtliche Kosten auferlegt.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission) wird in den Punkten 2 und 3 aufgehoben.

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Nach ständiger Rechtsprechung braucht zwar die Kommission bei der Begründungder Entscheidungen, die sie zu erlassen hat, um die Anwendung desWettbewerbsrechts zu gewährleisten, nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichenFragen sowie die Erwägungen einzugehen, die sie veranlaßt haben, eine solcheEntscheidung zu treffen, doch hat sie nach Artikel 190 des Vertrages zumindest dieTatsachen und die Erwägungen aufzuführen, die in der Systematik ihrerEntscheidung wesentlich sind, um es auf diese Weise dem Gemeinschaftsrichterund den Betroffenen zu ermöglichen, die Voraussetzungen zu erfahren, unterdenen sie den Vertrag angewandt hat (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995,I-23, Randnr. 39, Urteile des Gerichts vom 27. November 1997 in der RechtssacheT-290/94, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 150, und vom 19. Februar 1998 in denRechtssachen T-369/94 und T-85/95, DIR International Film u. a./Kommission, Slg.1998, II-357, Randnr. 117).
  • EuG, 08.10.2008 - T-411/06

    Sogelma / EAR - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen

    Im Urteil des Gerichts vom 19. Februar 1998, DIR International Film u. a./Kommission (T-369/94 und T-85/95, Slg. 1998, II-357), das eine Nichtigkeitsklage gegen Handlungen des European Film Distribution Office (EFDO) betrifft, hat das Gericht ausgeführt, dass gemäß Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses 90/685/EWG über die Durchführung eines Aktionsprogramms zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) (1991-1995) (ABl. L 380, S. 37) die Kommission für die Durchführung des Programms MEDIA verantwortlich war.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    82 - In diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission (275/80 und 24/81, Slg. 1981, 2489, Randnr. 13), und - für den Bereich der Medienpolitik - Urteil vom 19. Februar 1998, DIR International Film u. a./Kommission (T-369/94 und T-85/95, Slg. 1998, II-357, Randnrn. 119 bis 121).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    15: - Urteil des Gerichts vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 1998, II-357).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-164/98

    DIR International Film u.a. / Kommission

    2: - Urteil des Gerichts vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/94 und T-85/95 (DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 1998, II-357).
  • EuG, 04.06.2012 - T-395/11

    'Elti / Délégation de l''Union au Monténégro'

    Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die aufgrund von delegierten Befugnissen erlassenen Handlungen normalerweise dem delegierenden Organ zugerechnet werden, das für die betreffende Handlung vor Gericht einzustehen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1957, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS, 7/56 und 3/57 bis 7/57, Slg. 1957, 85, 116; vom 17. Juli 1959, Snupat/Hohe Behörde, 32/58 und 33/58, Slg. 1959, 289, 312; Urteil des Gerichts vom 19. Februar 1998, DIR International Film u. a./Kommission, T-369/94 und T-85/95, Slg. 1998, II-357, Randnrn. 52 und 53).
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