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   OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01   

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https://dejure.org/2001,7230
OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01 (https://dejure.org/2001,7230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.05.2001 - 2 U 77/01 (https://dejure.org/2001,7230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 2 U 77/01 (https://dejure.org/2001,7230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Frachtgeschäft: Wegfall der Haftungsbefreiung wegen leichtfertiger Schadensherbeiführung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 431 HGB ; § 435 HGB
    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall; Haftungsbefreiung; Haftungsbeschränkung; Frachtvertrag; Frachtführer; Zustellung; EDV; Kundennummer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall; Haftungsbefreiung; Haftungsbeschränkung; Frachtvertrag; Frachtführer; Zustellung; EDV; Kundennummer

  • Judicialis

    HGB § 431; ; HGB § 435

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 431; HGB § 435
    Leichtfertig herbeigeführter Verlust des Frachtguts durch Verwendung fehleranfälliger Adressierungssoftware

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 431 § 435
    Frachtrecht - Haftungsbeschränkung - Fehlzustellung aufgrund Programmierfehler - leichtfertiges Handeln des Verrichtungsgehilfen - Abladen auf öffentlichem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 638
  • TranspR 2001, 367
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01
    Leichtfertig ist ein grob fahrlässiges Verhalten, das eine auf der Hand liegende Sorgfaltspflicht außer Betracht läßt; der Schädiger muß sich in besonders krasser Weise über die Sicherungsinteressen seines Auftraggebers bezüglich der ihm anvertrauten Güter hinwegsetzen (BGHZ 74, 162, 168; BGH NJW 1982, 1218).

    Zur Feststellung des subjektiven Merkmals des Bewußtseins der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts reicht es aus, daß das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den gesamten Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 74, 162, 168; Rumler a.a.O.).

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01
    Leichtfertig ist ein grob fahrlässiges Verhalten, das eine auf der Hand liegende Sorgfaltspflicht außer Betracht läßt; der Schädiger muß sich in besonders krasser Weise über die Sicherungsinteressen seines Auftraggebers bezüglich der ihm anvertrauten Güter hinwegsetzen (BGHZ 74, 162, 168; BGH NJW 1982, 1218).
  • OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10

    Binnenschifffahrtstransportvertrag: Transportschaden an Chemikalienfässern wegen

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161; vgl. zum Meinungsstand Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 16 und FN 112).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

    In diesem Sinn setzt das objektive Merkmal der Leichtfertigkeit mithin eine besonders schwere Nachlässigkeit voraus (vgl. BGHZ 74, 162 ff / 168; BGH, NJW 1982, 1218; BGHZ 145, S. 170 ff; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 351 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, OLGR 2003, 4365 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, TranspR 2002, 238; so auch Fremuth in Fremuth/Thume, Transportrecht, § 435 Rz. 13, 14; Dubischar in MünchKomm/HGB, Bd. 7a, § 435 Rz. 5).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2017 - 9 U 243/14

    Ausschluss der Haftungsbeschränkung beim Schiffseigner bei leichtfertigem

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Stuttgart VersR 2011, 1074; OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München TranspR 2002, 161).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08

    Haftung des Fixkostenspediteurs eines multimodalen Transports bei einem

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintrittes naheliegend ist (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161, zum Meinungsstand insgesamt Koller, aaO., § 435, Rn. 16 und dort Fußnote 112).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht notwendig mehr als 50 % betragen (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367 [368]; Koller, aaO., § 435 HGB Rdn. 16), sondern nach der Vorstellung des Verpflichteten muss der Schadenseintritt bei Unterlassen der erforderlichen Sicherheitsanforderungen eine naheliegende Möglichkeit darstellen.
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