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   OLG München, 08.06.2000 - 14 U 770/99   

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https://dejure.org/2000,22486
OLG München, 08.06.2000 - 14 U 770/99 (https://dejure.org/2000,22486)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2000 - 14 U 770/99 (https://dejure.org/2000,22486)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 14 U 770/99 (https://dejure.org/2000,22486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR) bei Ansprüchen aus Beschädigung im Wege des Schiffstransports; Auswirkungen der Abweichung von der Vereinbarung des Transports im Straßengüterverkehr auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2001, 399
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Geltendmachung eines

    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).
  • OLG Hamburg, 30.09.2002 - 6 U 93/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach CMR

    »Die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 der CMR hat auch dann den Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des EuGVÜ, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einlässt (wie OLG Hamm TranspR 2001, 397; abweichend von OLG Dresden TranspR 1999, 62 und OLG München TranspR 2001, 399).«.

    Der Senat ist entgegen dem Oberlandesgericht Dresden ( TranspR 1999, 62 ff.) und dem OLG München ( TranspR 2001, 399 ff.) mit dem OLG Hamm ( TranspR 2001, 397 ff; ebenso Dißars "Das Verhältnis der Zuständigkeitsnormen von CMR und EuGVÜ/LugÜ" in TranspR 2001, 387 ff.) der Auffassung, dass die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 der CMR auch dann den Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des EuGVÜ hat, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einlässt.

  • OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzansprüche des deutschen

    Zur näheren Begründung hat sich die Beklagte auf die Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24.11.1998 (TranspR 1999, 62) und des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8.6.2000 (nunmehr abgedruckt in TranspR 2001, 399) bezogen.
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