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OLG Celle, 11.03.1999 - 11 U 27/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG; § 781 BGB
Angemessenheit der Verpflichtung eines Frachtführers zum Palettentausch unter Festsetzung eines pauschalen Schadensbetrags für jede nicht oder nicht fristgerecht getauschte Europalette - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessenheit der Verpflichtung eines Frachtführers zum Palettentausch unter Festsetzung eines pauschalen Schadensbetrags für jede nicht oder nicht fristgerecht getauschte Europalette
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 27.11.1997 - 7 O 89/97
- OLG Celle, 11.03.1999 - 11 U 27/98
Papierfundstellen
- TranspR 2001, 97
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Celle, 22.09.2005 - 11 U 70/03
Nachweis einer vertraglichen Überwälzung von Palettentauschrisiko; Entstehung von …
Zudem sind die vermeintlichen die Paletten betreffenden Auftragsinhalte nur in Text enthalten, der als von der Beklagten vorgegebene AGB angesehen werden muss, so dass entsprechend der Senatsentscheidung vom 11. März 1999 11 U 27/98 = TranspR 01, 97 ff. (vgl. ferner Senatsurteil 11 U 124/02 vom 6. März 2003 = TranspR 03, 450 ff.) die Beklagte darauf einen schlüssigen Gegenanspruch nicht zu gründen vermag. - OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 124/02
Vereinbarung eines Palettentausches zwischen Versender und Frachtführer ; …
Sie geht weiter dahin, dass eine wirksame Überbürdung des Tauschrisikos einer klaren und deutlichen vertraglichen Absprache bedarf, aus der sich insbesondere ergibt, dass der Frachtführer für die Rückführungspflicht hinsichtlich der Paletten und die Übernahme des Tauschrisikos ein angemessenes Entgelt zu erhalten hat, (vgl. insb. Senatsurteil vom 11. März 1999, 11 U 27/98, TranspR 2001, 97 ff. ferner Knorre, TranspR 2001, S. 1 ff.). - LG Düsseldorf, 06.08.2018 - 22 S 103/17 So vertritt das Oberlandesgericht Celle (Urt. v. 11.03.1999, Az. 11 U 27/98, juris) die Auffassung, dass ein Palettentausch mit Überbürdung des Tauschrisikos auf den Frachtführer grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden könne und der Frachtführer für die Rückführungspflicht und das übernommene Tauschrisiko ein angemessenes Entgelt erhalten müsse (…OLG Celle, Urt. v. 06.03.2003, Az. 11 U 124/02, juris, dort Rn. 20).
Die vorliegend verwendete Klausel enthält auch keine übersetzte Schadenspauschale (wie z. B. im Falle des OLG Celle, Urt. v. 11.03.1999, Az. 11 U 27/98, juris), sondern verpflichtet den Frachtführer zum Ersatz der Kosten, welche die Klägerin als Selbstkostenpreis zur Ersatzbeschaffung aufwendet.
- LG Düsseldorf, 06.08.2018 - 22 S 103/1746 So vertritt das Oberlandesgericht Celle (Urt. v. 11.03.1999, Az. 11 U 27/98, juris) die Auffassung, dass ein Palettentausch mit Überbürdung des Tauschrisikos auf den Frachtführer grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden könne und der Frachtführer für die Rückführungspflicht und das übernommene Tauschrisiko ein angemessenes Entgelt erhalten müsse (…OLG Celle, Urt. v. 06.03.2003, Az. 11 U 124/02, juris, dort Rn. 20).
Die vorliegend verwendete Klausel enthält auch keine übersetzte Schadenspauschale (wie z. B. im Falle des OLG Celle, Urt. v. 11.03.1999, Az. 11 U 27/98, juris), sondern verpflichtet den Frachtführer zum Ersatz der Kosten, welche die Klägerin als Selbstkostenpreis zur Ersatzbeschaffung aufwendet.
- AG Mannheim, 26.01.2012 - 10 C 314/11
Frachtvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Palettenklausel; …
Dies führt zu einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB, da nur eine auf vernünftigen wirtschaftlichen Erwägungen beruhende und unter deren Berücksichtigung ausgestaltete Tauschmittelvereinbarung wirksam sein kann (vergl. hierzu OLG Celle TranspR 2001, 97; OLG Bremen…, Urt. vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07), welchem die von der Klägerin verwendete Klausel nicht genügt. - AG Mannheim, 01.02.2012 - 10 C 538/11
Frachtvertrag: Inhaltskontrolle einer so genannten "Palettenklausel"
Dies führt zu einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB, da nur eine auf vernünftigen wirtschaftlichen Erwägungen beruhende und unter deren Berücksichtigung ausgestaltete Tauschmittelvereinbarung wirksam sein kann (vergl. hierzu OLG Celle TranspR 2001, 97; OLG Bremen…, Urt. vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07), welchem die von der Beklagtenseite verwendete Klausel nicht genügt. - AG Berlin-Wedding, 01.02.2019 - 8 C 109/18 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Palettentauschvereinbarung nur dann wirk sam sein kann, wenn sie auf vernünftigen wirtschaftlichen Erwägungen beruht und unter deren Berücksichtigung ausgestaltet wurde (OLG Celle, Urteil vom 11.03.1999, Az.: 11 U 27/98 , juris}.