Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.01.2003 - 12 U 1926/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14769
OLG Nürnberg, 29.01.2003 - 12 U 1926/02 (https://dejure.org/2003,14769)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.01.2003 - 12 U 1926/02 (https://dejure.org/2003,14769)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 12 U 1926/02 (https://dejure.org/2003,14769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung mit einem Vertrag aus Schwerlasttransport; Abwehrklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und der Besonderen Bedingungen für Schwertransporte und Spezialtransporte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9; ADSp Nr. 19
    Einbeziehung gestaffelter Klauselwerke bei einem Transportvertrag; Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2003, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 65/03

    Rechtsfolgen der Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in denselben Vertrag

    Die Berufung der Beklagten, mit der sie die Abweisung der Klage hinsichtlich des 7.840,90 EUR übersteigenden Betrags nebst anteiliger Zinsen erstrebt hat, hatte nur insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht die restliche Forderung aus der Rechnung vom 10. Dezember 2001 in Höhe von 552, 36 EUR nebst Zinsen abgewiesen hat (OLG Nürnberg TranspR 2003, 349).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2001 - I ZR 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9843
BGH, 25.10.2001 - I ZR 24/01 (https://dejure.org/2001,9843)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - I ZR 24/01 (https://dejure.org/2001,9843)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - I ZR 24/01 (https://dejure.org/2001,9843)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • TranspR 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.2001 - I ZR 256/98

    Unvermeidbarkeit eines in Russland begangenen Überfalls auf einen LKW-Transport

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - I ZR 24/01
    Entgegen der Ansicht der Revision ist der vorliegende Sachverhalt nicht ohne weiteres mit dem der Senatsentscheidung vom 18. Januar 2001 (I ZR 256/98, VersR 2001, 1134) zugrundeliegenden vergleichbar.
  • OLG Nürnberg, 08.01.2010 - 12 U 1596/09

    Internationaler Straßengüterverkehr: Zur Frage der Unvermeidbarkeit eines

    cc) Wird das Anhalten des Lkw oder das Aussteigen des Fahrers von dem/den Täter/n durch einen Trick herbeigeführt (etwa durch eine fingierte Polizeikontrolle oder durch sonstige Täuschungen), so kommt es für die Unvermeidbarkeit darauf an, ob der Fahrer des Lkw den Trick hätte kennen können oder müssen und der Verlust möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn der Fahrer es unterlassen hätte, sich der trickhaften Handlung gemäß zu verhalten (BGH, Urteil vom 18.01.2001 - I ZR 256/98, TranspR 2001, 369; Beschluss vom 25.10.2001 - I ZR 24/01, TranspR 2003, 349; OLG Bremen TranspR 2001, 75; OLG Karlsruhe TranspR 2004, 126; OLG Stuttgart TranspR 2007, 322; LG Nürnberg-Fürth TranspR 2000, 369; vgl. OLG Hamburg TranspR 2003, 352).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07

    Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsausschluss bei Raubüberfall auf Lkw

    Dementsprechend hat der BGH in der Entscheidung vom 25.10.2001, TranspR 2003, 349 f. denn auch klargestellt, dass es eine Frage des Einzelfalls sei, ob der Fahrer eines Lkw-Transports mit einer fingierten Kontrolle rechnen muss und deshalb Veranlassung hat, sich einen Dienstausweis der kontrollierenden Person vorlegen zu lassen.
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