Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2006 - I ZR 200/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4249
BGH, 01.06.2006 - I ZR 200/03 (https://dejure.org/2006,4249)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2006 - I ZR 200/03 (https://dejure.org/2006,4249)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - I ZR 200/03 (https://dejure.org/2006,4249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Ï»¿Rechtsanwalts Weihnachtsgedicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2006, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 41/97

    Geltendmachung von Ansprüchen des nicht am Vertrag beteiligten Geschädigten

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - I ZR 200/03
    Nur wenn feststeht, dass der Geschädigte tatsächlich nichts von der Ersatzleistung bekommen würde oder er auf die Geltendmachung seines Ersatzanspruchs verzichtet hat, ist es gerechtfertigt, den Anspruch zu versagen (BGH, Urt. v. 4.12.1997 - IX ZR 41/97, NJW 1998, 1864, 1865).

    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls ist nicht vom Gläubiger auszuräumen, sondern vom Schädiger zu beweisen (vgl. BGH NJW 1998, 1864, 1865).

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 154/87

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den versendenden Spediteur

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - I ZR 200/03
    Nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation ist der Absender als Vertragspartner des Frachtführers daher zur Geltendmachung von Schäden Dritter aus dem Verlust des Transportgutes legitimiert, gleichviel ob die Schäden dem Vertragspartner des Absenders oder aber dem Endempfänger erwachsen sind (vgl. BGH, Urt. v. 20.4.1989 - I ZR 154/87, TranspR 1989, 413, 414 = VersR 1989, 1168 m.w.N).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - I ZR 200/03
    Die Beklagte ist Fixkostenspediteurin i.S. des § 459 HGB und unterliegt daher der Haftung nach der CMR (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 312 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    cc) Nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation ist die Beklagte als (Haupt-)Frachtführerin im Verhältnis zu der Streithelferin als der von ihr beauftragten Unterfrachtführerin zur Geltendmachung der Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung des Transportgutes legitimiert, die der Versicherungsnehmerin als Vertragspartner der Beklagten erwachsen sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - I ZR 154/87, TranspR 1989, 413, 414 mwN; Urteil vom 1. Juni 2006 - I ZR 200/03, TranspR 2006, 308, 309; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 181/08, TranspR 2010, 376 Rn. 47).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 181/08

    Haftung des ausführenden Frachtführers nach den Grundsätzen der

    Nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation ist der Absender (hier: die B. im Verhältnis zur Beklagten) als Vertragspartner des Frachtführers daher zur Geltendmachung von Schäden Dritter aus dem Verlust oder der Beschädigung des Transportgutes legitimiert, gleichviel ob die Schäden dem Vertragspartner des Absenders oder aber dem Endempfänger erwachsen sind (vgl. BGH, Urt. v. 20.4.1989 - I ZR 154/87, TranspR 1989, 413, 414 = VersR 1989, 1168, m.w.N.; Urt. v. 1.6.2006 - I ZR 200/03, TranspR 2006, 308, 309).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und dem Empfänger der Ware sind für den Schädiger grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.2006 - I ZR 200/03, TranspR 2006, 308, 310; BGH TranspR 2006, 363, 365).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 144/09

    Anwendung ausländischer Rechtsnormen: Umfang der Pflicht zur amtswegigen

    Nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation ist der Absender (hier: die Beklagte zu 1) als Vertragspartner des Frachtführers (hier: der Beklagten zu 2) zur Geltendmachung von Schäden Dritter aus dem Verlust oder der Beschädigung von Transportgut legitimiert, gleichviel ob die Schäden dem Vertragspartner des Absenders oder dem Endempfänger erwachsen sind (BGH, Urteil vom 1. Juni 2006 - I ZR 200/03, TranspR 2006, 308, 309).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 226/03

    Rechtsfolgen der Leistung des Transportversicherers

    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und dem Empfänger der Ware sind für den Schädiger grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.2006 - I ZR 200/03, Urteilsumdruck S. 6).
  • OLG München, 21.07.2016 - 23 U 3256/15

    Haftung im Kettenfrachtverhältnis für Warenverlust bei grenzüberschreitendem

    Auch die von der Klägerin zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen (BGH, Urteil vom 01.06.2006, Az. I ZR 200/03 und vom 24.04.1989, Az. I ZR 154/87, Schriftsatz vom 23.06.2016, S. 1, Bl. 167 d. A.) gehen dementsprechend davon aus, dass der Anspruchsberechtigte den Schaden Dritter geltend machen kann.
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 18 U 120/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Frachtführers wegen des

    An wen die Ersatzleistung gegebenenfalls weiterzuleiten ist, geht den Schädiger grundsätzlich nichts an (BGH, Urteil vom 01.06.2006 - I ZR 200/03, zitiert nach juris, dort Tz. 19).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 U 60/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: (Un-)Zulässigkeit

    Deshalb ist auch anerkannt, dass der aus dem Frachtvertrag Berechtigte (A) die Ersatzforderung im eigenen Namen für Rechnung des wirtschaftlich Geschädigten (Fa. B) geltend machen [und abtreten] kann (z.B. BGH, Urteil v. 01.06.2006, Az.: I ZR 200/03, juris Rn.19; vgl. auch Palandt - Heinrichs, a.a.O., Vorbemerkung vor § 249 Rn. 115; OLG Ffm. NJW-RR 1986, 577).
  • LG Hamburg, 24.02.2021 - 401 HKO 29/19

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs im Fall einer verspäteten

    Die Drittschadensliquidation soll verhindern, dass dem Schädiger durch vertragliche Vereinbarungen zwischen seinem Gläubiger und einem Dritten, die den Schaden von dem Gläubiger auf den Dritten verlagern, ein ungerechtfertigter Vorteil entsteht (BGH, Urteil vom 01.06.2006, Az.: I ZR 200/03, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13

    Seetransport: Haftung des Verfrachters wegen des Verlustes zweier Kran-Türme und

    Durch dieses Rechtsinstitut soll verhindert werden, dass dem Schädiger durch vertragliche Vereinbarungen zwischen seinem Gläubiger und einem Dritten, die den Schaden von dem Gläubiger auf den Dritten verlagern, ein ungerechtfertigter Vorteil entsteht (BGH, Urteil vom 01. Juni 2006 - I ZR 200/03 -, Rn. 18, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht