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   OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06   

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OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06 (https://dejure.org/2007,5192)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2007 - 13 U 62/06 (https://dejure.org/2007,5192)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2007 - 13 U 62/06 (https://dejure.org/2007,5192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 1 BGBEG, Art 28 Abs 4 BGBEG, Art 28 LuftRAbk, MontrÜbk
    Internationale Luftbeförderung: Anwendbares Recht; Haftungsbeschränkung nach dem Warschauer Abkommen; Umrechnung der Sonderziehungsrechte in die Landeswährung

  • tis-gdv.de

    MP4

  • reise-recht-wiki.de

    Haftungsbeschränkung nach dem Warschauer Abkommen

  • Judicialis

    EGBGB Art. 28; ; WA Art. 22; ; WA Art. 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 28; WA Art. 22; WA Art. 28
    Bestimmung des auf einen Güterbeförderungsvertrag anzuwendenden Rechts - Warschauer Abkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsbeschränkung des Montrealer Protokoll Nr. 4 auch bei deutschen Luftfrachtführern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung der Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens anhand der vertraglich vereinbarten Lufttransportstrecke; Berufung eines deutschen Luftfrachtführers auf die Haftungsbeschränkung des MP4; Rüge der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts; Alternative ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vertraglich vereinbarte Lufttransportstrecke entscheidend für anwendbare Fassung des Warschauer Abkommens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2007, 367
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02

    Internationaler Luftfrachtbrief: Geltung des Warschauer Abkommens; Bedeutung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Der beklagtenseits erhobene und gemäß Artikel 21 WA/HP statthafte Einwand des Mitverschuldens, begründet mit der fehlenden Wertdeklaration, ist schon deshalb nicht durchgreifend, weil die Beklagte nicht einmal ansatzweise vorträgt, welche Maßnahmen sie getroffen hätte, wenn eine Wertdeklaration erfolgt wäre (siehe zu diesem Problemkreis sowohl Urteil des 1. ZS des BGH vom 08.05.2003 = MDR 2003, S. 1361 als auch das Senatsurteil vom 30.08.2004 zu Az.: 13 U 215/02 = OLGR 2004, S. 417 und auch Koller, Transportrecht, 5. Aufl. 2004, Rn. 4 zu Artikel 21 WA 1955), weshalb dahingestellt bleiben kann, ob nicht bereits von einem vorprozessualen Anerkenntnis der Beklagten, auf 17 SZR pro Kilogramm zu haften, auszugehen ist.
  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 202/94

    Entwertung der Sendung durch Beschädigung einzelner Teile

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Die rechtsähnlich ausgestaltete Regelung in Artikel 23 CMR bestimmt, dass die Umrechnung von Sonderziehungsrechten in die Landeswährung entsprechend dem Wert der betreffenden Währung am Tage des Urteils erfolgt (vgl. hierzu auch Urteil des 1. ZS des BGH vom 06.02.1997 = NJW-RR 1997, S. 1121, 1122).
  • OLG München, 05.11.1997 - 7 U 2989/97

    Regulierung eines Güterschadens; International privatrechtliche Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Vielmehr ist, wenn nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen des Artikel 28 Abs. 4 EGBGB vorliegen, an die allgemeine Anknüpfungsregel der engsten Verbindung im Sinne des Absatzes 1 anzuknüpfen (vgl. u.a. Staudinger-Magnus a.a.O., Rn. 416; Martiny in Müko-BGB, 4. Aufl. 2006, Rn. 65; Palandt-Heldrich, BGB, 66. Aufl. 2007, Rn. 6; Ermann-Hohloch a.a.O., Rn. 25, jeweils zu Artikel 28 WA; Kronke in Müko-HGB, 1997, Rn. 17 zu Artikel 1 WA 1955; Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.04.1994 = VersR 1996, S. 1040, 1041 und Urteil des OLG München vom 05.11.1997 = NJW-RR 1998, S. 549, 550; Mankowski a.a.O. S. 224 f; a.A. Kegel, Internationales Privatrecht, 7. Aufl. 1995, S. 492).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1994 - 18 U 192/93

    Güterbeförderungsvertrag; Grundsatz der engsten Beziehung; Frachtführer;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Vielmehr ist, wenn nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen des Artikel 28 Abs. 4 EGBGB vorliegen, an die allgemeine Anknüpfungsregel der engsten Verbindung im Sinne des Absatzes 1 anzuknüpfen (vgl. u.a. Staudinger-Magnus a.a.O., Rn. 416; Martiny in Müko-BGB, 4. Aufl. 2006, Rn. 65; Palandt-Heldrich, BGB, 66. Aufl. 2007, Rn. 6; Ermann-Hohloch a.a.O., Rn. 25, jeweils zu Artikel 28 WA; Kronke in Müko-HGB, 1997, Rn. 17 zu Artikel 1 WA 1955; Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.04.1994 = VersR 1996, S. 1040, 1041 und Urteil des OLG München vom 05.11.1997 = NJW-RR 1998, S. 549, 550; Mankowski a.a.O. S. 224 f; a.A. Kegel, Internationales Privatrecht, 7. Aufl. 1995, S. 492).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Der beklagtenseits erhobene und gemäß Artikel 21 WA/HP statthafte Einwand des Mitverschuldens, begründet mit der fehlenden Wertdeklaration, ist schon deshalb nicht durchgreifend, weil die Beklagte nicht einmal ansatzweise vorträgt, welche Maßnahmen sie getroffen hätte, wenn eine Wertdeklaration erfolgt wäre (siehe zu diesem Problemkreis sowohl Urteil des 1. ZS des BGH vom 08.05.2003 = MDR 2003, S. 1361 als auch das Senatsurteil vom 30.08.2004 zu Az.: 13 U 215/02 = OLGR 2004, S. 417 und auch Koller, Transportrecht, 5. Aufl. 2004, Rn. 4 zu Artikel 21 WA 1955), weshalb dahingestellt bleiben kann, ob nicht bereits von einem vorprozessualen Anerkenntnis der Beklagten, auf 17 SZR pro Kilogramm zu haften, auszugehen ist.
  • OLG Frankfurt, 23.12.1992 - 21 U 62/92

    Ansprüche wegen des Verlustes von Luftfrachtgut durch Kriegsereignisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Soweit deshalb die Klägerin meint, Artikel 28 Abs. 4 EGBGB verdränge die Vermutung des Absatzes 2 nur insoweit, als deren tatbestandlichen Voraussetzungen insgesamt vorliegen - dieser Argumentation ist das Landgericht nach eigener ausdrücklicher Erklärung in seinem Urteil gefolgt -, kann dem aus den vorstehend dargelegten dogmatischen Gründen nicht gefolgt werden, auch wenn der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt in seinem Urteil vom 23.12.1992 (NJW-RR 1993, S. 809, 810), ihm wohl das OLG Bremen im Urteil vom 11.05.1995 (VersR 1996, S. 868) folgend - dort werden nebeneinander allerdings Art. 28 Abs. 1 und 2 EGBGB zitiert -, das Gegenteil gemeint hat.
  • OLG München, 13.12.2001 - 14 U 216/01

    Anforderungen an den Nachweis des qualifizierten Verschuldens des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen, aus denen sich ergibt, dass es auf ein mögliches qualifiziertes Verschulden der Beklagten aus Rechtsgründen nicht ankommt, bedarf es keines weiteren Eingehens mehr auf die im angefochtenen Urteil und in der Berufungsbegründungsschrift erörterte Rechtsfrage, ob das klägerische Vorbringen, welches sich in diesem Zusammenhang darauf beschränkt, die bloße Tatsache des Verlustes vorzutragen, ausreichend ist, um verfahrensrechtlich der Beklagten im Rahmen der auch ihr obliegenden Prozessförderungspflicht aufzuerlegen, einen detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen halten zu müssen, um prozessuale Nachteile zu vermeiden (vgl. hierzu u.a. Urt. des I. ZS des BGH vom 21.09.2000 = BGHZ 145, 170 ff, 183; Urt. des OLG München vom 13.12.2001 = TranspR 2004, 35 und Urt. des OLG Köln vom 11.01.2005 = OLGReport 2005, 195).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen, aus denen sich ergibt, dass es auf ein mögliches qualifiziertes Verschulden der Beklagten aus Rechtsgründen nicht ankommt, bedarf es keines weiteren Eingehens mehr auf die im angefochtenen Urteil und in der Berufungsbegründungsschrift erörterte Rechtsfrage, ob das klägerische Vorbringen, welches sich in diesem Zusammenhang darauf beschränkt, die bloße Tatsache des Verlustes vorzutragen, ausreichend ist, um verfahrensrechtlich der Beklagten im Rahmen der auch ihr obliegenden Prozessförderungspflicht aufzuerlegen, einen detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen halten zu müssen, um prozessuale Nachteile zu vermeiden (vgl. hierzu u.a. Urt. des I. ZS des BGH vom 21.09.2000 = BGHZ 145, 170 ff, 183; Urt. des OLG München vom 13.12.2001 = TranspR 2004, 35 und Urt. des OLG Köln vom 11.01.2005 = OLGReport 2005, 195).
  • OLG Bremen, 11.05.1995 - 2 U 133/94

    Spediteur; Österreich; Vertragsverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Soweit deshalb die Klägerin meint, Artikel 28 Abs. 4 EGBGB verdränge die Vermutung des Absatzes 2 nur insoweit, als deren tatbestandlichen Voraussetzungen insgesamt vorliegen - dieser Argumentation ist das Landgericht nach eigener ausdrücklicher Erklärung in seinem Urteil gefolgt -, kann dem aus den vorstehend dargelegten dogmatischen Gründen nicht gefolgt werden, auch wenn der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt in seinem Urteil vom 23.12.1992 (NJW-RR 1993, S. 809, 810), ihm wohl das OLG Bremen im Urteil vom 11.05.1995 (VersR 1996, S. 868) folgend - dort werden nebeneinander allerdings Art. 28 Abs. 1 und 2 EGBGB zitiert -, das Gegenteil gemeint hat.
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
    Auch nach Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes vom 27. Juli 2001 kann die Berufung darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (vgl. Urteil des 11. ZS des BGH vom 16.12.2004 = NJW 2004, S. 1456; Zöller-Gummer/Hessler, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rn. 8 zu § 512).
  • OLG Köln, 11.01.2005 - 22 U 137/04

    Darlegungs- und Beweislast für leichtfertiges Verhalten des

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 88/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf Bestimmungen des

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und unter Abweisung der Klage im Übrigen die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 4.627,67 US-Dollar nebst Zinsen zu zahlen (OLG Frankfurt a.M. TranspR 2007, 367).
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