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   BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08   

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https://dejure.org/2009,2725
BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08 (https://dejure.org/2009,2725)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2009 - I ZR 171/08 (https://dejure.org/2009,2725)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - I ZR 171/08 (https://dejure.org/2009,2725)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Wertes eines Gutes im beschädigten Zustand am Ort und zur Zeit seiner Übernahme; Anspruch auf Lagergeld des Frachtführers vom Absender und Empfänger für die Aufbewahrung des Gutes nach der Beendigung des Transports; Entgegenstehen der Bestimmung des § 432 S. ...

  • tis-gdv.de
  • rabüro.de

    Zur Wertbestimmung des beschädigten Transportgutes

  • Judicialis

    HGB § 354 Abs. 1; ; HGB § 407; ; HGB § 429 Abs. 2; ; HGB § 432; ; HGB § 432 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Wertes eines Gutes im beschädigten Zustand am Ort und zur Zeit seiner Übernahme; Anspruch auf Lagergeld des Frachtführers vom Absender und Empfänger für die Aufbewahrung des Gutes nach der Beendigung des Transports; Entgegenstehen der Bestimmung des § 432 S. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lagergeldanspruch des Frachtführers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung des Restwerts des Frachtguts auf Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung beim Transport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Frachtführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3239
  • MDR 2009, 1284
  • NZV 2010, 75 (Ls.)
  • DB 2009, 1985
  • TranspR 2009, 408
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08
    Lagergeld für die Aufbewahrung des Gutes im nach der Beendigung des Transports und damit außerhalb des Anwendungsbereichs der frachtrechtlichen Bestimmungen liegenden Zeitraum zwischen der möglichen Abholung durch den von der Beklagten ermittelten Kaufinteressenten und der Entsorgung des Gutes hätte die Beklagte gemäß § 354 Abs. 1 HGB nur dann in Ansatz bringen können, wenn sie diese Leistung im Interesse der Klägerin erbracht, das heißt die Klägerin die Leistung als Nachfragerin einer entgeltlichen Leistung entgegengenommen hätte (vgl. BGHZ 95, 393, 398 ; 163, 332, 338 ; Münch-Komm.HGB/Karsten Schmidt, § 354 Rdn. 9 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.01.1991 - 5 U 28/90

    Versicherungsschutz für den Verlust von Gütern ; Beförderungsleistungen im

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08
    Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, dass die von dem Unfallgeschehen betroffenen Mundwasserflaschen noch einen bei der Schadensberechnung anrechenbaren Restwert besaßen (vgl. auch - zur Berücksichtigung des merkantilen Minderwerts bei der Berechnung von Transportschäden -OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 670 zu den AGNB; OLG Hamburg TranspR 1997, 275, 277 zur KVO).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04

    Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08
    Lagergeld für die Aufbewahrung des Gutes im nach der Beendigung des Transports und damit außerhalb des Anwendungsbereichs der frachtrechtlichen Bestimmungen liegenden Zeitraum zwischen der möglichen Abholung durch den von der Beklagten ermittelten Kaufinteressenten und der Entsorgung des Gutes hätte die Beklagte gemäß § 354 Abs. 1 HGB nur dann in Ansatz bringen können, wenn sie diese Leistung im Interesse der Klägerin erbracht, das heißt die Klägerin die Leistung als Nachfragerin einer entgeltlichen Leistung entgegengenommen hätte (vgl. BGHZ 95, 393, 398 ; 163, 332, 338 ; Münch-Komm.HGB/Karsten Schmidt, § 354 Rdn. 9 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.08.1993 - 25 U 4/93

    Schadensminderungspflichten bei der Abwicklung von Transportschäden -

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08
    Wegen der bei § 429 HGB gebotenen abstrakten Schadensberechnung müssen in diesem Zusammenhang individuelle, nicht marktbezogene Besonderheiten aus der Sphäre des Geschädigten unberücksichtigt bleiben (OLG Hamm TranspR 1994, 61 zu Art. 23 CMR; Koller aaO § 429 HGB Rdn. 22; Oetker/Paschke, HGB, § 429 Rdn. 10; a.A. LG Hamburg TranspR 2001, 302, 303 zu Art. 23 CMR; vgl. auch OLG Köln TranspR 1995, 387, 391 zur KVO).
  • OLG Hamburg, 09.01.1997 - 6 U 212/96

    Haftung bei der Beförderung von PKWs im gewerblichen Güterfernverkehr;

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08
    Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, dass die von dem Unfallgeschehen betroffenen Mundwasserflaschen noch einen bei der Schadensberechnung anrechenbaren Restwert besaßen (vgl. auch - zur Berücksichtigung des merkantilen Minderwerts bei der Berechnung von Transportschäden -OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 670 zu den AGNB; OLG Hamburg TranspR 1997, 275, 277 zur KVO).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 212/13

    Multimodaltransport Bahn/Seeschiff von Gebrauchtfahrzeugen aus Deutschland nach

    Vorgerichtliche Kosten sind, soweit sie schadensbedingt entstanden sind, nicht als sonstige Kosten gemäß § 432 Satz 1 HGB ersatzfähig und können nur ersetzt verlangt werden, wenn sie entstanden sind, nachdem und weil der Frachtführer mit von ihm zu erbringenden Schadensersatzleistungen in Verzug geraten ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. Juli 2009, I ZR 171/08, TranspR 2009, 408 Rn. 15).

    Die Klägerin könnte diese Kosten nur ersetzt verlangen, wenn sie entstanden wären, nachdem und weil der Beklagte mit von ihm zu erbringenden Schadensersatzleistungen in Verzug geraten war (BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 171/08, TranspR 2009, 408 Rn. 15; Koller aaO § 432 HGB Rn. 15).

  • AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14

    Videoüberwachung durch Dome-Kameras

    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BGH, NJW 2010, 1533 ff, zitiert nach juris Rn 11, 12; BVerfGE 65, 1,42 ff; NJW 2009, 3239 ff.).
  • AG Berlin-Wedding, 25.06.2014 - 8a C 63/13

    Aufnahmen des Nachbargrundstücks verpixelt: Videoüberwachung möglich!

    Nach gefestigter Rechtsprechung greift eine Videoüberwachung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein, dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BGH, NJW 2010, 1533 ff, Rn. 11, 12; BVerfGE 65, 1, 42 ff; NJW 2009, 3239 ff.).
  • LG Stuttgart, 09.05.2018 - 19 O 130/17

    Provisionsanspruch eines Immobilienmaklers

    Dies erfordert, dass der Andere die Leistung als Nachfrager einer entgeltlichen Leistung entgegengenommen hätte (BGH NJW 2009, 3239).
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