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   OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11   

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https://dejure.org/2015,48024
OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11 (https://dejure.org/2015,48024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2015 - 6 U 201/11 (https://dejure.org/2015,48024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2015 - 6 U 201/11 (https://dejure.org/2015,48024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Frachtführers für den Verlust eines mit Solarmodulen beladenen Aufliegers

  • tis-gdv.de

    Leichtfertigkeit, Verschulden, Diebstahl, Abhandenkommen, LKW, Gewerbegebiet, Haftungsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    CMR Art. 29; CMR Art. 23
    Haftung des Frachtführers für den Verlust eines mit Solarmodulen beladenen Aufliegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2017, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11
    Das wäre nur der Fall, wenn der Schaden auch bei Anwendung der äußersten dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (vgl. BGH TranspR 2010, 200, zitiert nach juris, Tz. 19).
  • OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11
    (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 6 U 172/12 -, juris).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11
    Denn zur Überzeugung des Senats ist die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24. Oktober 2002, Az.: I ZR 104/00), nach der in den Fällen, in denen Güter in verschlossenen Behältnissen zum Versand gebracht werden, bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen ist, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem Behältnis enthalten waren, auch hinsichtlich des unbeschädigten Zustandes anzuwenden.
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11
    Nach der auch von der Beklagten zitierten BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 13. September 2012, Az.: I ZR 14/11, juris, mit weiteren Nachweisen) unterliegt der Beweis für den Umfang und den Wert einer verlorengegangenen Sendung der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO .
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers: Nachforschungspflicht bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11
    Soweit sich die Klägerin für den von ihr erhobenen Vorwurf der unzureichenden Nachforschungen des Nebenintervenienten zu 6.) auf das Urteil des BGH vom 19.07.2012 - I ZR 104/11-, TranspR 2013, 111 stützt, ist diese Entscheidung zur Überzeugung des Senats nicht einschlägig.
  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. BGH TranspR 2011, 78, zitiert nach juris, Tz. 19).
  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16

    Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während

    Auch wenn die Beklagte zu 1) den Transport im Interesse der Versicherungsnehmerin ohne Zwischenaufenthalt mit Übernachtung hätte organisieren können, könnte im Übrigen aus der Tatsache allein, dass überhaupt eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, nicht geschlossen werden, dass es sich dann zwingend um einen krassen Pflichtenverstoß handeln muss, der zu einem Überschreiten der Stufe mit dem weiten Feld der "normalen" Fahrlässigkeit zur Stufe der Leichtfertigkeit führt (vgl. OLG Hamburg, TranspR 2017, 113 Rn. 40).
  • OLG Hamburg, 16.02.2023 - 6 U 55/22

    Transportschadensersatz für den Verlust einer Ladung Pinienkerne infolge des

    (a) Das Abstellen des abgekoppelten Aufliegers ohne Sicherungsmaßnahmen wie einem Zapfenschloss im öffentlichen Raum ist zumindest leicht fahrlässig (vgl. HansOLG Hamburg, RdTW 2017, 420).
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