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   EuG, 13.09.2005 - T-140/02   

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EuG, 13.09.2005 - T-140/02 (https://dejure.org/2005,6700)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2005 - T-140/02 (https://dejure.org/2005,6700)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2005 - T-140/02 (https://dejure.org/2005,6700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigerklärung - Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortelement INTERTOPS - Marke, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 2 sowie Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Sportwetten / OHMI - Intertops Sportwetten (INTERTOPS)

    Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigerklärung - Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortelement INTERTOPS - Marke, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 2 sowie Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    Sportwetten / OHMI - Intertops Sportwetten (INTERTOPS)

    Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigerklärung - Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortelement INTERTOPS - Marke, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 2 sowie Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Sportwetten / OHMI - Intertops Sportwetten (INTERTOPS)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • aufrecht.de

    Gemeinschaftsmarke INTERTOPS verstößt nicht gegen die guten Sitten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Nichtigerklärung der Gemeinschaftsbildmarke INTERTOPS; Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 40/94 vom 20.12.1993 Art. 7 Abs. 1 Buchst. f; ; Verordnung Nr. 40/94 vom 20.12.1993 Art. 51 Abs. 1 Buchst. a; ; Verordnung Nr. 40/94 vom 20.12.1993 Art. 106 Abs. 2; ; StGB § 284

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinschaftsmarke - DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSBILDMARKE "INTERTOPS" FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT WETTEN ALLER ART

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sportwetten / OHMI - Intertops Sportwetten (INTERTOPS)

    Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigerklärung - Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortelement INTERTOPS - Marke, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 2 sowie Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Sportwetten / OHMI - Intertops Sportwetten (INTERTOPS)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers der nationalen Marke "INTERTOPS SPORTWETTEN" für Dienstleistungen der Klasse 42 auf Aufhebung der Entscheidung R 338/2000-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 21. Februar 2002, mit ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2005, 1017
  • EuZW 2006, 58
  • GRUR-RR 2006, 46
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    Die vorerwähnten nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere § 284 des Strafgesetzbuchs, seien auch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (Urteile des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä u. a., Slg. 1999, I-6067, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289).

    Denn aus der vorerwähnten Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil Zenatti, ergebe sich, dass die nationalen Anschauungen im Bereich der Regelung über die Entgegennahme von Sportwetten auf europäischer Ebene Berücksichtigung finden müssten.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    Die vorerwähnten nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere § 284 des Strafgesetzbuchs, seien auch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (Urteile des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä u. a., Slg. 1999, I-6067, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289).
  • EuG, 09.10.2002 - T-36/01

    'Glaverbel / OHMI (Surface d''une plaque de verre)'

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    Folglich ist die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen Gemeinschaftsregelung zu prüfen (Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-36/01, Glaverbel/HABM [Oberfläche einer Glasplatte], Slg. 2002, II-3887, Randnr. 34).
  • EuG, 09.04.2003 - T-224/01

    Durferrit / OHMI - Kolene (NU-TRIDE)

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    28 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass sich, wie das Gericht in seinem Urteil vom 9. April 2003 in der Rechtssache T-224/01 (Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], Slg. 2003, II-1589) entschieden hat, aus einer Gesamtschau der verschiedenen Unterabsätze des Artikels 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, dass diese sich auf Eigenschaften beziehen, die die angemeldete Marke selbst besitzt, und nicht auf Umstände, die das Verhalten des Anmelders betreffen (Randnr. 76).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    31 In Bezug auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Sachen "McRecht", "McLaw" und "Cannabis" geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System darstellt, dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47).
  • EuG, 22.06.2004 - T-66/03

    "Drie Mollen sinds 1818" / OHMI - Nabeiro Silveria (Galáxia) - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    40 Da das Gericht nicht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die angefochtene Entscheidung aufzuheben ist, braucht über die Zulässigkeit oder die Begründetheit des zweiten Antrags nicht entschieden zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2004 in der Rechtssache T-66/03, "Drie Mollen sinds 1818"/HABM - Nabeiro Silveira [Galáxia], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    Die vorerwähnten nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere § 284 des Strafgesetzbuchs, seien auch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (Urteile des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä u. a., Slg. 1999, I-6067, und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289).
  • EuGH, 29.03.1979 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-140/02
    Dass sie erst in der mündlichen Verhandlung einen solchen Antrag gestellt hat, schließt es nicht aus, ihrem Antrag stattzugeben (Urteil des Gerichtshofes vom 29. März 1979 in der Rechtssache 113/77, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1979, 1185, und Schlussanträge von Generalanwalt Warner in dieser Rechtssache, Slg. 1979, 1212, 1274).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Irreführende Angaben zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen, die nicht aus dem Inhalt oder der Aussage der Marke selbst folgen, sondern sich erst in Verbindung mit der Person oder dem Unternehmen des Markenanmelders ergeben, sind grundsätzlich nicht zur Täuschung im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG geeignet (zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung [EG] Nr. 40/94 vgl. EuG, Urteil vom 13. September 2005 - T-140/02, Slg. 2005, II-3247 = GRUR Int 2005, 1017 Rn. 27 ff.; Ströbele in Ströbele/Hacker aaO § 8 Rn. 710 und 728; aA Fezer aaO § 8 MarkenG Rn. 540).
  • EuG, 24.01.2018 - T-69/17

    Constantin Film Produktion / EUIPO (Fack Ju Göhte) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass bei der Prüfung eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten auf die Marke selbst abzustellen ist, d. h. auf das Zeichen in Verbindung mit den Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll (Urteil vom 13. September 2005, Sportwetten/OHMI - Intertops Sportwetten [INTERTOPS], T-140/02, EU:T:2005:312, Rn. 27).
  • EuG, 12.12.2019 - T-683/18

    Ein Zeichen, das auf Marihuana anspielt, darf beim gegenwärtigen Stand des Rechts

    Als Fünftes und Letztes kommt es auf die Frage des tatsächlichen THC-Gehalts der von der Klägerin vermarkteten Produkte, wie das EUIPO geltend macht, nicht an, weil die Beurteilung, die die Beschwerdekammer in diesem Zusammenhang vorzunehmen hatte, vom Verhalten der Klägerin unabhängig sein und ausschließlich auf der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise beruhen musste (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. April 2003, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01, EU:T:2003:107, Rn. 76, und vom 13. September 2005, Sportwetten/HABM - Intertops Sportwetten [INTERTOPS], T-140/02, EU:T:2005:312, Rn. 28).

    Soweit die Klägerin dem entgegenhält, dass die von der Markenanmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen nichts mit den als "Coffeeshop" bekannten Betrieben in Amsterdam zu tun hätten (Rn. 31 der Klageschrift) und dass sich die Art und Weise des Genusses der von ihr vertriebenen Waren von der von Betäubungsmitteln unterscheide, die üblicherweise geraucht würden (Rn. 53 der Klageschrift), ist darauf hinzuweisen, dass sich aus einer Gesamtschau der verschiedenen Unterabsätze von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt, dass sich diese auf Eigenschaften beziehen, die das als Marke angemeldete Zeichen selbst besitzt, und nicht auf Umstände, die das Verhalten des Anmelders betreffen (Urteile vom 9. April 2003, NU-TRIDE, T-224/01, EU:T:2003:107, Rn. 76, vom 13. September 2005, 1NTERTOPS, T-140/02, EU:T:2005:312, Rn. 28, und vom 15. März 2018, La Mafia SE SIENTA A LA MESA, T-1/17, EU:T:2018:146, Rn. 40).

  • EuG, 15.03.2018 - T-1/17

    Die Marke "La Mafia se sienta a la mesa" verstößt gegen die öffentliche Ordnung

    Zudem geht aus einer Gesamtschau der verschiedenen Unterabsätze von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001) hervor, dass sich diese auf Eigenschaften beziehen, die die angemeldete Marke selbst besitzt, und nicht auf Umstände, die das Verhalten des Anmelders betreffen (Urteile vom 9. April 2003, Durferrit/HABM - Kolene [NU-TRIDE], T-224/01, EU:T:2003:107, Rn. 76, und vom 13. September 2005, Sportwetten/HABM - Intertops Sportwetten [INTERTOPS], T-140/02, EU:T:2005:312, Rn. 28).
  • BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - Berühmung staatlicher bzw.

    Die Zurückweisung einer nicht täuschenden Marke kann deshalb nicht damit begründet werden, bei der Verwendung der Marke im Markt seien Irreführungen zu erwarten (EuG GRUR Int. 2005, 1017 Rn. 28, 29 - INTERTOPS; BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2006, 26 W (pat) 139/104, GRUR 2007, 789, 790 Rn. 24 - Miss Cognac; Ströbele , in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage 2012, § 8 Rn. 579 m. w. N.).
  • EuG, 20.09.2011 - T-232/10

    Das sowjetische Staatswappen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

    So ist zwar, erstens, die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System, dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Sportwetten/HABM - Intertops Sportwetten [INTERTOPS], T-140/02, Slg. 2005, II-3247, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.11.2013 - T-52/13

    Efag Trade Mark Company / HABM (FICKEN) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Bei der Prüfung eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten ist auf die Marke selbst abzustellen, d. h. auf das Zeichen in Verbindung mit den Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist (Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Sportwetten/HABM - Intertops Sportwetten [INTERTOPS], T-140/02, Slg. 2005, II-3247, Randnr. 27).
  • EuG, 11.10.2017 - T-670/15

    Osho Lotus Commune / EUIPO - Osho International Foundation (OSHO) - Unionsmarke -

    Ferner ist bei der Prüfung eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung auf die Marke selbst abzustellen, d. h. auf das Zeichen in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist (Urteil vom 13. September 2005, Sportwetten/HABM - Intertops Sportwetten [INTERTOPS], T-140/02, EU:T:2005:312, Rn. 27).
  • EuG, 05.10.2011 - T-526/09

    PAKI Logistics / HABM (PAKI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Jedenfalls reiche es nicht aus, den Begriff isoliert zu prüfen, da das Zeichen nach dem Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Sportwetten/HABM - Intertops Sportwetten (INTERTOPS) (T-140/02, Slg. 2005, II-3247, Randnrn. 27 und 28) für die Zwecke der Anwendung des in Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehenen Eintragungshindernisses in Verbindung mit den Waren oder Dienstleistungen zu prüfen sei, für die die Marke angemeldet worden sei.
  • BPatG, 17.06.2008 - 33 W (pat) 82/06

    DRSB Deutsche Volksbank

    Auch die wegen des harmonisierten Markenrechts zu berücksichtigende europäische Rechtsprechung betont ausdrücklich, dass sich aus einer Gesamtschau der verschiedenen Unterabsätze des Art. 7 Abs. 1 GMV, die weitgehend § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 MarkenG entsprechen, ergibt, dass diese sich auf Eigenschaften beziehen, die die angemeldete Marke selbst besitzt und nicht auf Umstände, die das Verhalten des Anmelders betreffen (EuG GRUR Int. 2005, 1017 - INTERTOPS, Rn. 28, 29).
  • EuG, 14.11.2013 - T-54/13

    Efag Trade Mark Company / HABM (FICKEN LIQUORS) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • BPatG, 16.07.2014 - 26 W (pat) 86/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stadtwerke hamburg

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