Rechtsprechung
OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Handelsbrauch beim Handel mit Bildträgern und Tonträgern sowie Software-Datenträgern hinsichtlich Retouren; Zulässige vertragliche Gestaltungen im Verhältnis zwischen einem Hersteller und einem "Rackjobber" mit Großhändlerfunktion ; Verlagerung des Retourenrisikos; ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 § 24 Satz 2
Zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines hundertprozentigen, zeitlich unbegrenzten Retourenrechts - unangemessene AGB, Handelsbrauch? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein unbeschränktes Retourenrecht für Großhändler von Bild- und Tonträgern
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein unbeschränktes Retourenrecht für Großhändler von Bild- und Tonträgern
Verfahrensgang
- LG München I, 02.12.2002 - 10 HKO 14905/01
- OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
Annahme eines Handelsbrauchs
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
aaa) Ein Handelsbrauch liegt vor, wenn es sich um eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt (vgl. BGH NJW 1994, 659 [660] m. w. N.). - BGH, 26.04.2005 - XI ZR 289/04
Formularmäßige Vereinbarung der Sicherungsabtretung von arbeitsvertraglichen …
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Eine teilweise Aufrechterhaltung mit einem die Beklagte weniger belastenden Inhalt, etwa einer zeitlichen oder quotenmäßigen Beschränkung des Retourenrechts, kommt nicht in Betracht, weil sie der Klägerin als Verwenderin von unangemessenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das damit verbundene Risiko der Gesamtunwirksamkeit abnähme und dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion unangemessener Allgemeiner Geschäftsbedingungen widerspräche (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1408 [1409] m. w. N.). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
- BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von …
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Daraus ergibt sich der von der Klägerin als Verwenderin zu widerlegende Anschein (vgl. BGH NJW 2004, 502 [503] m. w. N.) dafür, dass die Festlegung der Quote mit 100 % zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden war. - BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Damit ist von einer marginale Bereiche deutlich übersteigenden Anzahl von Fällen auszugehen, in denen keine Retourenrechte wie im Streitfall vereinbart werden, was die Annahme einer gleichmäßigen und einheitlichen Übung hindert (vgl. BGH NJW 2001, 2464 [2465]: 25 % Minderheitsstimmen können der Annahme eines Handelsbrauchs entgegenstehen). - BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Es kann deshalb für die Frage eines Ersatzanspruchs allein darauf ankommen, ob ein solcher sich aus den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts ergibt (vgl. BGH NJW 1997, 518 [519] m. w. N.). - BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Das gilt auch, wenn der Eintrag "100%" nicht von Anfang an in den Entwürfen für die Konditionenvereinbarungen schriftlich festgehalten gewesen sein sollte, da auch noch nicht schriftlich niedergelegte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AGBG sein können, wenn sie zu diesem Zweck "im Kopf" des Verwenders oder seiner Abschlussgehilfen "gespeichert" sind (vgl. BGH NJW 2005, 2543 [2544] m. w. N. zum wortgleichen § 305 BGB). - BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95
Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der …
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Ein derartige Möglichkeit steht dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung nur bei dem Vorliegen von Rechts- und Sachmängeln zu; ein allein von dessen Belieben oder subjektiver Einschätzung abhängiges derartiges Recht kennt das Gesetz nicht (vgl. auch BGH NJW 1997, 2043 [2045]). - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00
Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers
Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
(1) Die Einräumung des Retourenrechts ist als die eines unbefristeten Wiederverkaufsrechts zu qualifizieren (vgl. BGH NJW 2002, 506 f.).
- LG Osnabrück, 27.02.2012 - 2 O 2018/11
Retourenrecht - Vereinbarung unter Kaufleuten
Eine solche Möglichkeit sieht das Gesetz nur in den Fällen einer Leistungsstörung vor; ein vom Belieben des Käufers abhängiges Recht auf Rückgängigmachung eines Kaufvertrages kennt das Gesetz demgegenüber nicht (vgl. OLG München, OLGR München 2006, 436).