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   OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06   

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https://dejure.org/2007,15110
OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06 (https://dejure.org/2007,15110)
OLG München, Entscheidung vom 01.02.2007 - U (K) 3622/06 (https://dejure.org/2007,15110)
OLG München, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - U (K) 3622/06 (https://dejure.org/2007,15110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutgläubiger Erwerb von Eigentum an CO2-Zylindern für Wasserbesprudelungsgeräte; Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbestimmungen in Händlerverträgen bezüglich des Eigentums eines Anbieters und Befugnisse eines Händlers an CO2-Zylindern; Bestimmtheitserfordernis eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 932; ; BGB § 1006 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1006 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentumserwerb an "vermieteten" CO2-Gaszylindern für Wasserbesprudelungsgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    aa) Nach dieser Vorschrift wird zu Gunsten eines früheren Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er von Beginn seiner Besitzzeit an Eigenbesitzer gewesen und mit dem Besitzerwerb zugleich Eigentümer geworden sei (vgl. BGH NJW-RR 2005, 280 [281]; Gursky in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2006, § 1006 Rz. 19; Medicus in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 1006 Rz. 19; jeweils m. w. N.).

    Nur wenn diese Gesamtwürdigung zur vollen Überzeugung des Gerichts ergibt, dass der Besitzer das Eigentum nicht erlangt oder es vor dem maßgeblichen Zeitpunkt wieder verloren hat, ist die Vermutung widerlegt (vgl. BGH NJW 2005, 359 [363]; NJW-RR 2005, 280 [281]; Gursky, a. a. O., Rz. 43; jeweils m. w. N.).

  • BGH, 26.04.2005 - XI ZR 289/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Sicherungsabtretung von arbeitsvertraglichen

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Eine Beschränkung der Klausel auf solche Zylinder, die sich im Eigentum der Klägerseite befinden, widerspräche dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion unangemessener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1408 [1409] m. w. N.).
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 146/01

    Zur Anrechenbarkeit einer vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung auf den

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Sie ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht nichtig (vgl. BGH NJW 2003, 1241 [1243] m. w. N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Unter grober Fahrlässigkeit wird ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW 2005, 1365 [1366] m. w. N.).
  • BGH, 21.10.2002 - II ZR 118/02

    Gutgläubiger Erwerb einer nicht im Eigentum eines Gesellschafters stehenden

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Daher sind die Grundsätze zum Rückerwerb des Nichtberechtigten, nach denen dieser dem früheren Eigentümer zur Übereignung verpflichtet ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 170 [171] m. w. N.), unanwendbar; im Übrigen sind die Klageanträge nicht auf Übereignung gerichtet.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Nur wenn diese Gesamtwürdigung zur vollen Überzeugung des Gerichts ergibt, dass der Besitzer das Eigentum nicht erlangt oder es vor dem maßgeblichen Zeitpunkt wieder verloren hat, ist die Vermutung widerlegt (vgl. BGH NJW 2005, 359 [363]; NJW-RR 2005, 280 [281]; Gursky, a. a. O., Rz. 43; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Im Streitfall besagt die Vermutung des § 1006 Abs. 2 BGB im Zusammenwirken mit der allgemeinen Rechtsfortdauervermutung (vgl. BGH NJW 1995, 1292 [1293]; Gursky, a. a. O.; Medicus, a. a. O.), dass die Beklagte zu 1. bei der Versendung der acht Zylinder deren Eigentümerin war und somit das Eigentum der Klägerinnen daran nicht verletzen konnte.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 74/01

    Treue Punkte

    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Eines ausdrücklichen Hinweises auf die Unzulänglichkeiten der Antragsfassung bedurfte es nicht, weil auch insgesamt zulässig gefasste Anträge aus den nachfolgend dargelegten Gründen in der Sache keinen Erfolg hätten (vgl. BGH GRUR 2004, 344 - Treuepunkte m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2003 - 20 U 180/02
    Auszug aus OLG München, 01.02.2007 - U (K) 3622/06
    Auch würden im Falle einer Vollstreckung dem Gerichtsvollzieher keinerlei Anhaltspunkte geboten, welche CO2-Zylinder insoweit vom Titel erfasst wären; versuchte er gleichwohl, eine Eingrenzung vorzunehmen, so würde der Streit darum, welche Zylinder im Eigentum der Klägerinnen stehen, im Vollstreckungsverfahren fortgesetzt werden (vgl. etwa die Darstellung im Urteil des OLG Düsseldorf vom 1. April 2003 - I-20 U 180/02, in juris nachgewiesen, dort Tz. 21).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

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