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   OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - VI-U (Kart) 1/03   

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https://dejure.org/2003,4653
OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - VI-U (Kart) 1/03 (https://dejure.org/2003,4653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2003 - VI-U (Kart) 1/03 (https://dejure.org/2003,4653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - VI-U (Kart) 1/03 (https://dejure.org/2003,4653)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2002 - U (Kart) 54/01

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Übernahme von Dienstleistungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 1/03
    In gleicher Weise hat der Senat in einem Berufungsverfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einer anderen Diensteanbieterin gegen die Antragsgegnerin entschieden (Urteil v. 10.4.2002, Az. U (Kart) 54/01).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01

    Bindungswirkung eines Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 1/03
    Neben der wettbewerbsrechtlichen Vorschrift des § 33 TKG sind die kartellrechtlichen Normen einer Anwendung durch die Kartellzivilgerichte nur insoweit zugänglich, als sich ihr Anwendungsbereich mit § 33 TKG nicht deckt, sie - wie aus § 2 Abs. 3 TKG zu folgern ist - einen durch das TKG gegebenen Rechtsschutz ergänzen und ihr Anwendungsbereich weiter ist als der des § 33 TKG (vgl. das Urteil des Senats vom 19.12.2001, Az. U (Kart) 47/01, Urteilsabdruck S. 22).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03

    Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme

    Erforderlich ist vielmehr eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruchs oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senates vom 25. Juni 2003, Az.: U (Kart) 1/03 und vom 2. Oktober 2002, Az.: U (Kart) 9/02; OLG Dresden Kartellsenat, Urteil vom 13. September 2001, Az.: U 1693/01 www.jurisweb.de , Seite 6).

    Umgekehrt ist die Schwelle für die zu fordernde Notlage höher anzusetzen, sofern die Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers nicht völlig zweifelsfrei und/oder spätere Geltendmachung von Schadensersatz zumutbar ist (so die Ausführungen im Urteil des Senates vom 25. Juni 2003 Az.: U (Kart) 1/03, Seite 7/8).

  • VG Köln, 16.04.2008 - 11 L 307/08

    Schlappe für 0900-Modell

    vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2006 - III ZR 152/05 -, NJW 2006, 1971; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2003 - VI-U (Kart) 1/03 -, CR 2004, 516.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - U (Kart) 19/10

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. WuW/E DE-R 619, 774 und 847; Urt. v. 25.4.03 - U (Kart) 1/03 ; Urt. v. 29.12.04 - U (Kart) 41/04, Urt. v. 26.1.2005 - VI-U(Kart) 32/04 ; Beschl. v. 27.3.2006 - VI-W(Kart) 2/06 ) und anderer Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe, WuW/E OLG 2319; OLG Saarbrücken, WuW/E OLG 2573; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893; KG, WuW/E OLG 4628; OLG Köln, NJW 1994, 56) genügt es nicht, dass ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung die Verwirklichung eines Anspruchs des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO) oder der nachgesuchte einstweilige Rechtsschutz erforderlich ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden (§ 940 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - U (Kart) 22/03

    Fakturierung und Inkasso der DTAG für R-Talk

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Fallgestaltung, die der Senat im Rechtsstreit der P. GmbH & Co. KG gegen die Beklagte entschieden hat (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 25.6.2003, Az. U (Kart) 1/03).

    Sie sind im vorliegenden Fall jedoch in einem weitaus geringeren Ausmaß und mit weniger schwerwiegenden Folgen zu besorgen als in dem vom Senat früher entschiedenen Fall der P. GmbH & Co. KG gegen die Beklagte (Az. U (Kart) 1/03).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U Kart 35/03

    Zur Erlaubnis der Sperrung von SIM-Karten durch den Mobilfunkbetreiber

    Erforderlich ist vielmehr eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruchs oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senates vom 25. Juni 2003, Az.: U (Kart) 1/03 und vom 2. Oktober 2002, Az.: U (Kart) 9/02; OLG Dresden Kartellsenat, Urteil vom 13. September 2001, Az.: U 1693/01 www.jurisweb.de , Seite 6).

    Umgekehrt ist die Schwelle für die zu fordernde Notlage höher anzusetzen, sofern die Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers nicht völlig zweifelsfrei und/oder spätere Geltendmachung von Schadensersatz zumutbar ist (so die Ausführungen im Urteil des Senates vom 25. Juni 2003 Az.: U (Kart) 1/03, Seite 7/8).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - VI U Kart 22/03

    Zur Durchführung der Fakturierung und des Inkasso von Verbindungsentgelten bei

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Fallgestaltung, die der Senat im Rechtsstreit der P. GmbH & Co. KG gegen die Beklagte entschieden hat (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 25.6.2003, Az. U (Kart) 1/03).

    Sie sind im vorliegenden Fall jedoch in einem weitaus geringeren Ausmaß und mit weniger schwerwiegenden Folgen zu besorgen als in dem vom Senat früher entschiedenen Fall der P. GmbH & Co. KG gegen die Beklagte (Az. U (Kart) 1/03).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - U (Kart) 9/10

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen den Abschluss eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. WuW/E DE-R 619, 774 und 847; Urt. v. 25.4.03 - U (Kart) 1/03 ; Urt. v. 29.12.04 - U (Kart) 41/04, Urt. v. 26.1.2005 - VI-U(Kart) 32/04 ; Beschl. v. 27.3.2006 - VI-W(Kart) 2/06 ) und anderer Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe, WuW/E OLG 2319; OLG Saarbrücken, WuW/E OLG 2573; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893; KG, WuW/E OLG 4628; OLG Köln, NJW 1994, 56) genügt es nicht, dass ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung die Verwirklichung eines Anspruchs des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO) oder der nachgesuchte einstweilige Rechtsschutz erforderlich ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden (§ 940 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - U (Kart) 41/04

    Einstweilige Verfügung und Leistungsverfügung des Möbeleinzelhandelsunternehmers

    Beim Antrag auf Erlass einer Leistungsverfügung - rechtlich also einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - ist nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1996, 123, WuW/E DE-R 619, 774 und 847, zuletzt: Urteil vom 25.4.03 U (Kart) 1/03, früher: WuW/E OLG 3784 und 4300) in Verfahren der einstweiligen Verfügung ein Verfügungsgrund nur in Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen anzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 25/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einziehung von Mitgliedschaftsrechten;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. WuW/E DE-R 619, 774 und 847; Urt. v. 25.4.03 - U (Kart) 1/03; Urt. v. 29.12.04 -U (Kart) 41/04, Urt. v. 26.1.2005 - VI-U(Kart) 32/04; Beschl. v. 27.3.2006 - VI-W(Kart) 2/06; zuletzt: Urt. v. 11.10.2007 - VI-U(Kart) 22/07) und anderer Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe, WuW/E OLG 2319; OLG Saarbrücken, WuW/E OLG 2573; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893; KG, WuW/E OLG 4628; OLG Köln, NJW 1994, 56) genügt es nicht, dass ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung die Verwirklichung eines Anspruchs des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO) oder der nachgesuchte einstweilige Rechtsschutz erforderlich ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden (§ 940 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 6/05

    Verpflichtung zur Fortführung der Rechnungsstellung und des Inkasso zu Gunsten

    Denn nach dem in der Vertragspräambel zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen sollte die Abrechnungs- und Inkassopflicht der Beklagten diejenigen Dienstleistungsfälle erfassen, für welche die RegTP mit Beschluss vom 14. März 2000 dem Grunde nach eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten angeordnet hatte (vgl. Senatsbeschl. v. 25.6.2003 - U (Kart) 1/03 Umdruck Seite 10, 13 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 3/05

    Zulässigkeit der Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe in Klageantrag und

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 4/05

    Zulässigkeit der Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe in Klageantrag und

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2004 - U (Kart) 34/03

    Fakturierungspflicht der Beklagten gegenüber Anbietern von Mehrwertdiensten

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 5/05

    Zulässigkeit der Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe in Klageantrag und

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07

    Antrag auf Erlass einer den im Zusammenhang mit der Herausgabe von

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 2/05

    Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in Urteilsformel - Notwendiger Inhalt

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 39/06

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses Einzelner vom Vertrieb von Abonnementverträgen an

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - W (Kart) 2/06

    Ablehnung von Preselection-Aufträgen auf Grund der Nichterteilung des

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2006 - U (Kart) 29/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Fortsetzung eines Servicepartnervertrages;

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 2/06

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen für die vereinbarte Dauer eines

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 23/07

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 2/06

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung, Zuständigkeit des Landgerichtes bei

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 25/07

    Zu der Folge des Fehlens eines Grundes für die Einziehung von Geschäftsanteilen;

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U Kart 39/06

    Keine Leistungsverfügung wegen Belieferungsanspruch

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2006 - U Kart 29/05

    Zur Verlängerung der Berufungsbegründungspflicht ohne dass triftige Gründe für

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