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   OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - VI-U (Kart) 18/11   

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https://dejure.org/2011,6416
OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - VI-U (Kart) 18/11 (https://dejure.org/2011,6416)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2011 - VI-U (Kart) 18/11 (https://dejure.org/2011,6416)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2011 - VI-U (Kart) 18/11 (https://dejure.org/2011,6416)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80

    Meistbegünstigungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - U (Kart) 18/11
    Dabei erfasst § 15 GWB Beschränkungen jeder Art, durch die ein Vertragsteil des Erstvertrages in einer über den rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages hinausgehenden Weise hinsichtlich seiner Gestaltungsfreiheit bei Zweitverträgen gebunden wird (BGHZ 80, 43 ff.).

    Es gehören hierzu auch solche Vereinbarungen, bei denen der Vertragspartner in der inhaltlichen Gestaltung der Zweitverträge zwar im Rechtssinne frei ist, bei denen aber vertragliche Bindungen bestehen, die den Gebrauch dieser Freiheit mit bestimmten wirtschaftlichen Nachteilen verknüpfen (BGHZ 80, 43 ff.).

  • BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 124/94

    Vertraglicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - U (Kart) 18/11
    Als Folge der Vertragsfreiheit ist es rechtlich grundsätzlich sogar möglich, die im Gesetz für verschiedene langfristige oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge vorgesehene Möglichkeit der Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung, individualvertraglich auszuschließen (BGH NJW 1995, 2350 Rn. 9).
  • LG Krefeld, 30.03.2011 - 11 O 90/10

    Vertragliche Vereinbarung einer Beendigungsvergütung bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - U (Kart) 18/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. März 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld - 11 O 90/10 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 50/83

    Unwirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einem Pachtvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - U (Kart) 18/11
    Geschieht dies individualvertraglich, so ist eine entsprechende Regelung grundsätzlich nicht zu beanstanden, weil sie durch das Prinzip der Vertragsfreiheit gedeckt ist (BGH NJW 1985, 57 f.).
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Dabei sind selektive Vertriebssysteme grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend, weil sie den wettbewerblichen Handlungsspielraum der Wiederverkäufer im Absatz ihrer Produkte einschränken (vgl. zu Vertriebsbeschränkungen etwa auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2011 - VI-U (Kart) 18/11 - Rn. 39 (zitiert nach juris)).

    Dabei orientiert sie sich an den so genannten Bagatellbekanntmachungen der EG- bzw. EU-Kommission und des Bundeskartellamtes (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2011 - U (Kart) 18/11 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Danach sind dem relevanten Markt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011 - KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris; Beschluss vom 16.01.2007, KVR 12/06 - National Geographic II, Rn. 14 bei juris; Urteil vom 19.03.1996, KZR 1/95 - Pay-TV-Durchleitung, Rn. 24 bei juris; Senat, Urteil vom 28.09.2011, VI-U (Kart) 18/11- Private-Label, Rn. 47 bei juris).

    Würde ausschließlich auf das vorgefasste, am konkreten Bedarf orientierte Kaufinteresse der Marktgegenseite abgestellt, müssten zu kleinteilige Märkte gebildet werden, weil der konkrete Bedarf durch einen gleichartigen, aber doch in einem für den Nachfrager entscheidenden Punkt unterschiedlichen Gegenstand nicht befriedigt werden kann, obwohl ein die Verhaltensspielräume kontrollierender Wettbewerb auch von Anbietern ähnlicher Produkte ausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2008, KVR 60/07 - E.ON/Stadtwerke Eschwege, Rn. 17 bei juris; Beschluss vom 16.01.2007, KVR 12/06 - National Geographic II, Rn. 19 bei juris; Senat, Urteil vom 28.09.2011, VI-U (Kart) 18/11 - Private-Label, Rn. 47 bei juris).

    Ob dieser sachlich relevante Markt für Kabelkanalanlagen räumlich jeweils auf das gesamte Gebiet begrenzt ist, auf dem die von den Klägerinnen erworbenen Kabel liegen, also auf ... für die Klägerin zu 1), ... für die Klägerin zu 2) und ... für die Klägerin zu 3) (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 22 f. bei juris; Urteil vom 07.12.2010, KZR 5/10 - Entega II, Rn. 14 bei juris; Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04 - Stadtwerke Mainz, Rn. 18 bei juris; BGH, Urteil vom 19.03.1996, KZR 1/95 - Pay-TV-Durchleitung, Rn. 24 bei juris; Senat, Urteil vom 28.09.2011, VI-U (Kart) 18/11 - Private-Label, Rn. 53 bei juris), oder ob entsprechend dem Vortrag der Beklagten zur inselförmigen Struktur des Kabelnetzes innerhalb des jeweiligen Bundeslandes kleinere räumlich Märkte abzugrenzen sind, ist für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Belang.

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Es obliegt vielmehr der im Hinblick auf Art. 2 S. 1 VO (EG) 1/2003 und auch nach allgemeinen Grundsätzen für die von ihr behaupteten Verstöße gegen das Kartellverbot (Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB) darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin, zu der angeblichen Andienungspflicht der Grossisten schlüssigen Sachvortrag zu halten und diesen gegebenenfalls unter geeigneten Beweis zu stellen (vgl. hierzu etwa Senat, Urteil v. 28.9.2011 - VI-U (Kart) 18/11 , WuW/E DE-R 3421, Rz. 55 bei juris - Private-Label ).
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