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   OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - VI-U (Kart) 25/98   

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OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - VI-U (Kart) 25/98 (https://dejure.org/2002,58482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2002 - VI-U (Kart) 25/98 (https://dejure.org/2002,58482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - VI-U (Kart) 25/98 (https://dejure.org/2002,58482)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98

    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - U (Kart) 25/98
    Die Änderungskündigung stellt eine ordentliche Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses verbunden mit dem Antrag auf Abschluss eines neuen, modifizierten Vertrages dar (vgl. BGH NJW 2000, 515, 517).

    Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht aufgrund der vorformulierten und von der Beklagten gestellten Bedingungen des I...-Vertrages, welches eine einseitige Veränderung der Provisionsansprüche der Verkaufsagenten abdeckt und dem Verwender - wie im Streitfall der Beklagten - ein völlig freies, an keine Voraussetzung gebundenes und in seinem Umfang unbeschränktes Bestimmungsrecht einräumt, hält nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der gebotenen Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht stand und ist daher rechtsunwirksam, ohne dass die Möglichkeit zu einer geltungserhaltenden Reduktion besteht (vgl. BGH NJW 2000, 515 516 m.w.N.).

  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - U (Kart) 25/98
    Der Begriff der Behinderung in § 20 Abs. 1 GWB ist weit zu verstehen und erfasst jedes Marktverhalten, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den hiervon Betroffenen hat (vgl. BGH WuW/E 863, 870 - Rinderbesamung II; BGHZ 81, 322, 327 - Original-VW-Ersatzteile II; 116, 47, 57 - Amtsanzeiger).

    (1.) Eine dahingehende Feststellung ist - einer Prüfung gemäß § 315 Abs. 3 BGB sachlich vergleichbar - abhängig von einer Abwägung der wirtschaftlichen Individualinteressen der Beteiligten, die unter Beachtung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu erfolgen hat (vgl. BGHZ 81, 322, 331 - Original-VW-Ersatzteile II).

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - U (Kart) 25/98
    Eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise liegt in jeder Form der Koordinierung, die zwar nicht bis zum Abschluss eines Vertrages im eigentlichen Sinne gediehen ist, die aber bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. EuGH Slg. 1975, 1663 - Zucker).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - U (Kart) 25/98
    Als eine beherrschende Stellung im Sinne von Art. 82 S. 1 EG ist die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens anzusehen, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten, also die Bedingungen, unter denen sich Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in seinem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihm dies zum Schaden gereichte (vgl. EuGH Slg. 1979, 461, 520 - Hoffmann-La Roche/Vitamine).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2002 - U (Kart) 25/98
    Der Begriff der Behinderung in § 20 Abs. 1 GWB ist weit zu verstehen und erfasst jedes Marktverhalten, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den hiervon Betroffenen hat (vgl. BGH WuW/E 863, 870 - Rinderbesamung II; BGHZ 81, 322, 327 - Original-VW-Ersatzteile II; 116, 47, 57 - Amtsanzeiger).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04

    Zum Ausschluss einer Provision für variable Landegebühren bei Vermittlung von

    (4.) Verletzt die geänderte Provisionsregelung eine der genannten kartellrechtlichen Normen, ist sie wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam (vgl. BGH GRUR 1989, 774, 776 - Staatslotterie; Urteil des Senats vom 30.1.2002, Az. U (Kart) 25/98, Urteilsabdruck S. 17).

    Ausreichende und zumutbare Ausweichmöglichkeiten auf andere Nachfrager von Flugvermittlungsleistungen sind nicht vorhanden (vgl. das Urteil des Senats vom 30.1.2002, Az. U (Kart) 25/98, Urteilsabdruck S. 20).

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - U (Kart) 30/02

    Bemessung der Provision eines Reisebüros

    Sie war Gegenstand eines anderen Rechtsstreits, in welchem der Senat die gegen die Abweisung der die Herabsetzung des Provisionssatzes bekämpfenden Klage eines anderen Reisebürounternehmens durch das Landgericht Köln erhobene Berufung zurückgewiesen hat (Urteil vom 30.1.2002, Az. U (Kart) 25/98 = 91 O 204/97 Landgericht Köln; rechtskräftig nach Nichtannahme der Revision durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8.4.2003, Az. KZR 9/02).
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