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   OLG Düsseldorf, 23.10.2013 - VI-U (Kart) 36/13, U (Kart) 36/13   

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OLG Düsseldorf, 23.10.2013 - VI-U (Kart) 36/13, U (Kart) 36/13 (https://dejure.org/2013,35794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2013 - VI-U (Kart) 36/13, U (Kart) 36/13 (https://dejure.org/2013,35794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - VI-U (Kart) 36/13, U (Kart) 36/13 (https://dejure.org/2013,35794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 86 Abs. 1; HGB § 87 Abs. 1; BGB § 242
    Nachvertragliche Ansprüche eines Handelsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 39
    Kartellrechtliche Leistungsverfügungen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachvertragliche Ansprüche eines Handelsvertreters auf Lieferung von Originalersatzteilen ausgeschlossen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1989 - KZR 3/88

    "Frankiermaschinen"; Pflicht des Geschäftsherrn zur Belieferung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2013 - U (Kart) 36/13
    Dabei gilt der Grundsatz, dass niemand - auch nicht der Marktbeherrscher - verpflichtet ist, einen Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern (BGH, WuW/E BGH 2755, 2759 - Aktionsbeiträge ; BGH, WuW/E BGH 2589 - Frankiermaschinen ; BGH, WuW/E DE-R 1520, 1527 - Arealnetz ; BGH, WM 2006, 1266 - Stadtwerke Dachau ).

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1989 entschieden, dass ein ausgeschiedener Handelsvertreter, der nunmehr konkurrierende Frankiermaschinen vertreibt, gegen seinen früheren Geschäftsherrn nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen einen Anspruch auf Weiterbelieferung mit Ersatzteilen besitzt (BGH, WuW/E BGH 2589 - Frankiermaschinen ).

    Mit den Ersatzteillieferungen zum Zwecke von Reparaturen und Wartung, einer Weiterbelieferung mit Verbrauchsmaterialien sowie der verlangten Ermächtigung zur Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Geräten der Verfügungsbeklagten wäre diese gezwungen, zu ihrem eigenen Nachteil der Verfügungsklägerin Wettbewerbsvorteile im Neugeschäft mit ihrem Konkurrenzprodukt zu verschaffen (vgl. BGH, WuW/E BGH 2589 Rn. 19 - Frankiermaschinen ).

  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2013 - U (Kart) 36/13
    Dabei gilt der Grundsatz, dass niemand - auch nicht der Marktbeherrscher - verpflichtet ist, einen Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern (BGH, WuW/E BGH 2755, 2759 - Aktionsbeiträge ; BGH, WuW/E BGH 2589 - Frankiermaschinen ; BGH, WuW/E DE-R 1520, 1527 - Arealnetz ; BGH, WM 2006, 1266 - Stadtwerke Dachau ).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2013 - U (Kart) 36/13
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, WRP 2004, 374 - Depotkosmetik im Internet ) liegt eine gerechtfertigte Ungleichbehandlung bereits dann vor, wenn das marktbeherrschende Unternehmen die bisherige Belieferung in der Annahme vorgenommen hat, hierzu gesetzlich verpflichtet zu sein.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2013 - U (Kart) 36/13
    Dabei gilt der Grundsatz, dass niemand - auch nicht der Marktbeherrscher - verpflichtet ist, einen Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern (BGH, WuW/E BGH 2755, 2759 - Aktionsbeiträge ; BGH, WuW/E BGH 2589 - Frankiermaschinen ; BGH, WuW/E DE-R 1520, 1527 - Arealnetz ; BGH, WM 2006, 1266 - Stadtwerke Dachau ).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Gerichtlich herbeigeführte Lizenzkonditionen stellen keinen Sachverhalt dar, der dem SEP-Inhaber als Diskriminierungsverhalten vorgeworfen werden kann, weil es insoweit an einer (freien) unternehmerischen Entscheidung fehlt (BGH, WRP 2004, 374 - Depotkosmetik im Internet; OLG Düsseldorf, NZKart 2014, 35 - Frankiermaschinen II; OLG Düsseldorf, NZKart 2018, 235 - Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Gleiches gilt, wenn das marktbeherrschende Unternehmen in Befolgung eines Urteils oder eines Prozessvergleichs geliefert hat (vgl. Senat, Urteil vom 23.10.2013, VI-U (Kart) 36/13 - Weiterbelieferung des Handelsvertreters, Frankiermaschinen II, Rn. 17 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

    Nach zutreffender, vom erkennenden Senat geteilter Auffassung (vgl. z. B. OLG Brandenburg, Urt. v. 07.05.2018 - 1 U 12/17, BeckRS 2018, 9695 Rn. 18; OLG Köln, GRUR-RR 2018, 207 Rn. 80; OLG Rostock, Urt. v. 21.12.2016 - 2 U 15/16, BeckRS 2016, 112269 Rn. 10; OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.1.2015 - 1 U 138/14, BeckRS 2015, 5288 Rn. 51; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, BeckRS 2014, 2653; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.10.2013 - U (Kart) 36/13, BeckRS 2013, 20498; Urt. v. 25.02.2010 - 2 U 124/09, BeckRS 2010, 15662) sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel allerdings auch im Verfügungsverfahren gemäß § 531 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nur unter den dort genannten Voraussetzungen zuzulassen.
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

    In der kartellrechtlichen Rechtsprechung ist deshalb auch anerkannt, dass Lizenzkonditionen, zu denen sich der Lizenzgeber aufgrund Gesetzes oder eines Urteils verpflichtet gesehen hat, diesen nicht im Hinblick auf eine für die Ungleichbehandlung maßgebliche Lizenzierungspraxis binden (BGH, GRUR 2004, 351 (352) - Depotkosmetik im Internet; OLG Düsseldorf, NZKart 2014, 35 (36) - Frankiermaschine; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 245 - Improving Handovers).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
    In der kartellrechtlichen Rechtsprechung ist deshalb auch anerkannt, dass Lizenzkonditionen, zu denen sich der Lizenzgeber aufgrund Gesetzes oder eines Urteils verpflichtet gesehen hat, diesen nicht im Hinblick auf eine für die Ungleichbehandlung maßgebliche Lizenzierungspraxis binden (BGH, GRUR 2004, 351 (352) - Depotkosmetik im Internet; OLG Düsseldorf, NZKart 2014, 35 (36) - Frankiermaschine; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 245 - Improving Handovers).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

    In der kartellrechtlichen Rechtsprechung ist deshalb auch anerkannt, dass Lizenzkonditionen, zu denen sich der Lizenzgeber aufgrund Gesetzes oder eines Urteils verpflichtet gesehen hat, diesen nicht im Hinblick auf eine für die Ungleichbehandlung maßgebliche Lizenzierungspraxis binden (BGH, GRUR 2004, 351 (352) - Depotkosmetik im Internet; OLG Düsseldorf, NZKart 2014, 35 (36) - Frankiermaschine; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 245 - Improving Handovers).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

    In der kartellrechtlichen Rechtsprechung ist deshalb auch anerkannt, dass Lizenzkonditionen, zu denen sich der Lizenzgeber aufgrund Gesetzes oder eines Urteils verpflichtet gesehen hat, diesen nicht im Hinblick auf eine für die Ungleichbehandlung maßgebliche Lizenzierungspraxis binden (BGH, GRUR 2004, 351 (352) - Depotkosmetik im Internet; OLG Düsseldorf, NZKart 2014, 35 (36) - Frankiermaschine; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 245 - Improving Handovers).
  • OLG Celle, 05.06.2014 - 13 U 144/13

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Veröffentlichung von Vergleichen über die

    Allerdings ist ein Vergleich mit objektiv wettbewerbsbeschränkenden Inhalt dann zulässig, wenn ein ernsthafter, objektiv begründeter Anlass zu der Annahme besteht, der begünstigte Vertragspartner habe einen Anspruch auf Unterlassung der durch den Vergleich untersagten Handlungen, sodass bei Durchführung eines Rechtsstreits ernstlich mit dem Ergebnis zu rechnen wäre, dass dem Wettbewerber das umstrittene Vorgehen untersagt werde (BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 14/03, juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Urteile vom 23. Oktober 2013 - U (Kart) 36/13, juris Tz. 17).
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