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   OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - VI-U (Kart) 43/06   

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OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - VI-U (Kart) 43/06 (https://dejure.org/2008,23028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2008 - VI-U (Kart) 43/06 (https://dejure.org/2008,23028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - VI-U (Kart) 43/06 (https://dejure.org/2008,23028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauchsmusterverfahren bzgl. eines Tintentanks für einen Tintenstrahldrucker; Bedeutung des Verständnisses des Durchschnittsfachmanns bei der Auslegung der Merkmale des Klagegebrauchsmusters; Kriterium des erfinderischen Schritts im Gebrauchsmusterrecht als ein ...

  • Judicialis

    PatG § 9; ; PatG § 11;... ; PatG § 24; ; GebrMG § 1; ; GebrMG § 1 Abs. 1; ; GebrMG § 3; ; GebrMG § 15 Abs. 1 Nr. 3; ; GebrMG § 24 Abs. 1; ; GebrMG § 24 Abs. 2; ; GebrMG § 24 a; ; GWB § 19; ; GWB § 20; ; ZPO § 282; ; ZPO § 296; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Diese Verpflichtung stellt eine Gegenleistung für die ausschließliche Vertriebslizenz - und mithin ein Entgelt - dar (vgl. BGH, Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05 Umdruck Seiten 12, 15).

    Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch erstreckt sich dabei auf sämtliche Angaben, die er benötigt, um sich für eine der Schadensausgleichsmethoden zu entscheiden und seinen Anspruch nach der gewählten Methode zu berechnen (vgl. zu Allem: BGH, Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05, Tintenpatrone, Umdruck Seiten 14 ff.).

    Die erteilte ausschließliche Lizenz ist insoweit ohne jede rechtliche Bedeutung, weil der Klägerin neben der erteilten Vertriebslizenz das ausschließliche Recht verblieben ist, den geschützten Gegenstand herzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 20.05.2008, X ZR 180/05, Tintenpatrone, Umdruck Seite 14).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Wenn das in 2. Instanz konkretisierende Vorbringen einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu; wird demgegenüber ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der 1. Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen nur zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert, liegt kein neues Verteidigungsmittel vor (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m.w.N.).

    Sorgfaltsmaßstab ist dabei die einfache Fahrlässigkeit (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m.w.N.).

    Es handelt sich - weil der Einwand der Delegation von Geschäftsführungsaufgaben erstmals substantiiert wird - um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827; Wöstmann in Saenger, Zivilprozessordnung, § 531 Rdnr. 6), das nach Nr. 3 der genannten Bestimmung bei der Entscheidungsfindung außer Betracht zu bleiben hat.

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Das ist etwa dann der Fall, wenn in den Anspruch Merkmale aufgenommen werden, die eine technische Lehre umschreiben oder durch die ein Gegenstand beansprucht wird, welche den Anmeldungsunterlagen durch einen Durchschnittsfachmann nicht entnommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2000, 1015 = Mitt. 2000, 455 - Verglasungsdichtung).

    Als unzulässige Erweiterung im Sinne eines Aliud ("etwas Anderes") ist ebenfalls zu bewerten, wenn an die Stelle der ursprünglich offenbarten Erfindung eine andere gesetzt wird, mithin ein Austausch erfolgt (vgl. BGH GRUR 2002, 49, 51 li.Sp. - Drehmomentübertragungseinrichtung).

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Von einer Präklusion ist nicht ausnahmsweise deshalb abzusehen, weil dem auf der Grundlage des Vertragsangebots vom 11.12.2006 erhobenen Zwangslizenzeinwand ohne weitere Sachaufklärung stattgegeben, d.h. der Einwand aufgrund des unstreitigen Vorbringens der Parteien beschieden werden könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 437 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 256/69

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person gegenüber Dritten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Nicht begründet ist der Vernichtungsanspruch demgegenüber in Bezug auf die Beklagten zu 2. und zu 3. sowie zu 5. und zu 7. Denn es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich das Klagegebrauchsmuster verletzende Tintenpatronen in ihrem Eigentum oder Besitz (vgl. dazu BGH, BGHZ 156, 310 Rdnr. 26; BGH, NJW 1971, 1358 Rdnr. 22) befinden.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Nicht begründet ist der Vernichtungsanspruch demgegenüber in Bezug auf die Beklagten zu 2. und zu 3. sowie zu 5. und zu 7. Denn es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich das Klagegebrauchsmuster verletzende Tintenpatronen in ihrem Eigentum oder Besitz (vgl. dazu BGH, BGHZ 156, 310 Rdnr. 26; BGH, NJW 1971, 1358 Rdnr. 22) befinden.
  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04

    "Miss 17"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Zum Schadensersatz verpflichtet war bzw. sind ohne weiteres die Beklagte zu 1. und die Beklagten zu 4. und zu 6. als diejenigen Unternehmen, die den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Tintenpatronen schuldhaft veranlasst, durchgeführt oder gefördert haben (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Die darin zu erblickende sofortige Amtsniederlegung ist sogleich - und nicht erst mit der Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister - wirksam geworden (vgl. BGH, BGHZ 121, 257).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Der so ermittelte Gegenstand des Anspruchs ist sodann mit dem gesamten Inhalt der ursprünglichen Anmeldeunterlagen zu vergleichen, wobei dasjenige zu den Anmeldeunterlagen gehört, was ein Durchschnittsfachmann als zur angemeldeten Erfindung gehörig ihnen entnehmen kann (vgl. BGH GRUR 1991, 307, 308 - Bodenwalze).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06
    Es verbietet sich, Naheliegendes etwa unter dem Gesichtspunkt, dass es der Fachmann nicht bereits auf der Grundlage seines allgemeinen Fachkönnens und bei routinemäßiger Berücksichtigung des Standes der Technik ohne weiteres finden könne, als auf einen erfinderischen Schritt beruhend zu bewerten (vgl. BGH, GRUR 2006, 842, 845 - Demonstrationsschrank).
  • BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99

    Erweiterung des Gegenstandes einer Patentanmeldung

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 54/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte

    Auch wenn jede Prozesspartei grundsätzlich gehalten ist, schon in erster Instanz die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande war (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2010 - VI-U (Kart) 43/06), hatten die Beklagten hier zunächst keinen Grund, an den ihr durch E übermittelten Informationen zur technischen Gestaltung der angegriffenen Ausführungsform zu zweifeln.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Auch wenn jede Prozesspartei grundsätzlich gehalten ist, schon in erster Instanz die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande war (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2010 - VI-U (Kart) 43/06), hatten die Beklagten hier zunächst keinen Grund, an den ihr durch E übermittelten Informationen zur technischen Gestaltung der angegriffenen Ausführungsform zu zweifeln.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 25/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Auch wenn jede Prozesspartei grundsätzlich gehalten ist, schon in erster Instanz die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande war (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2010 - VI-U (Kart) 43/06), hatte die Beklagte hier zunächst keinen Grund, an den ihr durch E übermittelten Informationen zur technischen Gestaltung der angegriffenen Ausführungsform zu zweifeln.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 34/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend spezifische Bindungsassays

    Auch wenn jede Prozesspartei grundsätzlich gehalten ist, schon in erster Instanz die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande war (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2010 - VI-U (Kart) 43/06), hatte die Beklagte hier zunächst keinen Grund, an den ihr durch E übermittelten Informationen zur technischen Gestaltung der angegriffenen Ausführungsform zu zweifeln.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 87/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Auch wenn jede Prozesspartei grundsätzlich gehalten ist, schon in erster Instanz die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande war (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2010 - VI-U (Kart) 43/06), hatten die Beklagten hier zunächst keinen Grund, an den ihr durch E übermittelten Informationen zur technischen Gestaltung der angegriffenen Ausführungsform zu zweifeln.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 33/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Auch wenn jede Prozesspartei grundsätzlich gehalten ist, schon in erster Instanz die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande war (vgl. BGH, NJW 2004, 2825, 2827 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2010 - VI-U (Kart) 43/06), hatte die Beklagte hier zunächst keinen Grund, an den ihr durch E übermittelten Informationen zur technischen Gestaltung der angegriffenen Ausführungsform zu zweifeln.
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