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   OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01   

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OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01 (https://dejure.org/2001,7881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2001 - U (Kart) 47/01 (https://dejure.org/2001,7881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - U (Kart) 47/01 (https://dejure.org/2001,7881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • aufrecht.de

    Zuständigkeit der Zivilgerichte bei anhängigem Verwaltungsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Bindungswirkung von Reg TP-Beschlüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bindungswirkung eines Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in einem Missbrauchsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerichtliche Kontrolle auf Regierungsentscheidungen - Auswirkungen auf die Märkte für Telekommunikation aus Sicht der Wettbewerber (Raimund Schütz)

  • beck.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zivilrechtsschutz neben Reg TP-Verfahren?

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 48/01

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01
    Wenn daher der Senat den gleichgerichteten Antrag von T auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig erachtet, wie es in dem Parallelverfahren U (Kart) 48/01 im Urteil vom heutigen Tage geschehen ist, muss das Gleiche für den vorliegenden Antrag der Antragstellerin gelten (zumal da Antragsbegründung und Argumentationen der Antragstellerin und der T in den beiden Verfahren im wesentlichen - über weite Strecken wortidentisch - gleich sind).

    Die Entscheidungsgründe des heutigen Senatsurteils U (Kart) 48/01 (mit Ausnahme des ersten einleitenden Absatzes):.

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01
    Denn beide Fragen können, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, nur einheitlich beurteilt werden (vgl. - auch zu diesem Gesichtspunkt der einheitlichen Beurteilung - BGH NJW 1985, 3025, 3027 li. Sp.).

    So hat die formelle Verschiedenheit der Streitgegenstände die Rechtsprechung auch nicht gehindert, das auf Anfechtungsklage hin ergehende verwaltungsgerichtliche Urteil Ober die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts im nachfolgenden Amtshaftungsprozess oder im nachfolgenden Prozess über eine Entschädigungsforderung aus enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten, in dem es jeweils auf die Frage der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ankam, für die Zivilgerichte als bindend anzusehen (vgl. BGH NJW 1985, 2324, m. w. Nachw.; BGH NJW 1985, 3025,3027, m. w. Nachw.).

  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 2532/00

    Entgelteinzug durch die Telekom bei zeittaktunabhängigen Mehrwertdiensten und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01
    Die Beschlüsse der RegTP vom 21.2.2000 und 14.3.2000 wurden von der Antragsgegnerin hinsichtlich der ausgesprochenen Verpflichtung, von der T GmbH jedoch nur hinsichtlich eines Teils derjenigen begehrten Leistungen, zu denen die RegTP die Antragsgegnerin nicht verpflichtet hatte, vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln angegriffen: Mit ihrer Klageschrift vom 21.3.2000 (Az.: 1 K 2532/00 VG Köln) beantragte die T GmbH, die Verpflichtung der Antragsgegnerin gemäß den vorgenannten Beschlüssen der RegTP auf die "Durchführung der ersten Mahnung der Kunden" für alle in den Beschlüssen aufgeführten Sprachdienstleistungen, Auskunfts- und Mehrwertdienste sowie Internet-by-callDienstleistungen auszudehnen und außerdem in die von der RegTP der Antragsgegnerin auferlegten Fakturierungs- und Inkassoleistungspflichten zuzüglich der so genannten ersten Mahnung - auch die zeittaktunabhängigen Entgelte für Mehrwertdienste (so genannte Content-Dienste) einzubeziehen.

    Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das bis zum 30. Juni 2001 vereinbarte Fakturierungs- und Inkassoverfahren mit Pilotwirkbetrieb (Vereinbarung vom 20.3.2001/29.3.2001) über den 30.6.2001 hinaus bis zum endgültigen Abschluss der Anfechtungs- Verpflichtungklage der T GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland (derzeit: 1 K 2532/00 VG Köln) gegen den Beschluss der RegTP vom 21. Februar 2000 durchzuführen und hierbei insbesondere die Mahnung von säumigen Forderungen durchzuführen.

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01
    So hat die formelle Verschiedenheit der Streitgegenstände die Rechtsprechung auch nicht gehindert, das auf Anfechtungsklage hin ergehende verwaltungsgerichtliche Urteil Ober die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts im nachfolgenden Amtshaftungsprozess oder im nachfolgenden Prozess über eine Entschädigungsforderung aus enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten, in dem es jeweils auf die Frage der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ankam, für die Zivilgerichte als bindend anzusehen (vgl. BGH NJW 1985, 2324, m. w. Nachw.; BGH NJW 1985, 3025,3027, m. w. Nachw.).
  • VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01

    Verpflichtung der DTAG Inkasso und Fakturierung von Mehrwertdiensten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01
    Durch Beschluss vom 3.8.2001 (Az.: 1 L 1259/01) hat das VG Köln den auf § 80 a Abs. 3 VwGO gestützten Antrag als unzulässig und den auf § 123 VwGO gestützten Antrag als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - Kart 3/05

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post AG im Bereich der

    Nach anderer Ansicht wird hingegen eine Parallelzuständigkeit von RegTP und Bundeskartellamt jedenfalls für die gleiche Problematik im Verhältnis zwischen GWB und TKG befürwortet (Gramlich VerwArch 1997, 598, 641; Geppert in Beckscher TKG Kommentar, 2. Aufl., § 82 Rn. 15; Piepenbrock/Schuster, CR 2002, 98, 102 f.; Dahlke, Rechtssystematische Besonderheiten im Telekommunikationsrecht, 37 f., 142 m.w.Nachw.; Schroeder WuW 1999, 14 f.; OVG NRW Beschluss vom 03.02.2003, Az.: 13 B 2130/02, S. 10, 11; offen lassend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001, Az.: U (Kart) 47/01, Seite 22).
  • LG Köln, 03.08.2005 - 28 O (Kart) 288/05
    Dabei mag letztlich dahinstehen, ob die vom Gesetzgeber vorgesehene Priorität zur Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung führt - wozu die Kammer in Anlehnung an OLG Düsseldorf, MMR 2002, 316 ff., TMR 2002, 223 ff. neigt - oder ob das Rechtsschutzbedürfnis aus diesem Grunde abzulehnen ist (vgl. Gerstner in Beck'scher PostG Kommentar, 2.A., § 31 Rn. 85, 86).

    Dies schließt aber nicht aus, dass sich aus den für besondere Einzelfälle vorgesehenen besonderen Verfahrensweisen und Kompetenzzuweisungen an die Regulierungsbehörde im Einzelfall ergeben kann, dass der Zivilrechtsweg damit ausgeschlossen ist (vgl. zum TKG: OLG Düsseldorf, MMR 2002, 316, 319 f.).

    Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung zur besonderen Missbrauchsaufsicht gemäß § 33 TKG a.F. vom 19.12.2001 (MMR 2002, 316 ff.) ausgeführt, dass im Hinblick auf den gerichtlichen Rechtsschutz die Zivilgerichte wegen der Gefahr divergierender Entscheidungen - auch so lange keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung vorliegt - unzuständig sind.

  • KG, 22.12.2009 - 23 U 180/09

    Zuständigkeitsbestimmung im Streit um die Zuständigkeit des allgemeinen

    Hier kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Klägerin dem Landgericht folgend erwidert, die Bestimmungen der §§ 19, 20 GWB durch die §§ 14 b ff AEG verdrängt werden (vgl. auch BeckAEG-Komm/Gerstner, § 14 b, Rdnr. 24) und ob der Einwand der Beklagten angesichts einer möglicherweise abschließenden Regelung im AEG überhaupt vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann (ablehnend LG Berlin WuW/E DE-R 2561 unter Berufung auf BGH NJW 2007, 3344; vgl. zum PostG LG Köln - 28 (Kart) 288/05 - Urt. v. 03.8.2005; zum TKG OLG Düsseldorf MMR 2002, 316).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - U (Kart) 22/02
    Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hob der Senat die einstweilige Verfügung des Landgerichts durch Urteil vom 19.12.2001 auf und verwarf den dahingehenden Antrag der Klägerin (Az. U (Kart) 47/01).

    Diese rechtliche Beurteilung widerspricht nicht der Bewertung im Urteil des Senats vom 19.12.2001 (Az. U (Kart) 47/01).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 1/03
    Neben der wettbewerbsrechtlichen Vorschrift des § 33 TKG sind die kartellrechtlichen Normen einer Anwendung durch die Kartellzivilgerichte nur insoweit zugänglich, als sich ihr Anwendungsbereich mit § 33 TKG nicht deckt, sie - wie aus § 2 Abs. 3 TKG zu folgern ist - einen durch das TKG gegebenen Rechtsschutz ergänzen und ihr Anwendungsbereich weiter ist als der des § 33 TKG (vgl. das Urteil des Senats vom 19.12.2001, Az. U (Kart) 47/01, Urteilsabdruck S. 22).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - U (Kart) 2/03

    Negative Feststellungsklage bei Anfechtung und fristloser Kündigung eines

    a) Allerdings hat der Senat den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten in zwei Urteilen vom 19.12.2001, die in Verfahren auf Erlass einstweiliger Verfügungen ergangen sind, die Telekommunikationsnetzbetreiber gegen die Beklagte angestrengt hatten (U (Kart) 48/01 und U (Kart) 47/01) verneint und sich für unzuständig gehalten, den Antragstellerinnen durch eine Verpflichtung der Beklagten, weiterhin Fakturierungs- und Inkassoleistungen zu erbringen, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, während in derselben Angelegenheit gleichzeitig ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit anhängig war (und zwar im Hinblick auf eine Verpflichtung der Beklagten, im einzelnen bestimmte Leistungen aus den von ihr damals gekündigten Fakturierungs- und Inkassoverträgen an die Antragstellerinnen zu erbringen).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - U (Kart) 23/02

    Fakturierung und Inkassierung von Mehrwertdiensten gegenüber den Endkunden gemäß

    Diese rechtliche Beurteilung widerspricht nicht der rechtlichen Bewertung in den Urteilen des Senats vom 19.12.2001 (Az. U (Kart) 47/01 und U (Kart) 48/01) in den rechtsähnlich gelagerten Verfügungsverfahren der ... T... GmbH und der Klägerin gegen die Beklagte.
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