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   OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 48/01   

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https://dejure.org/2001,19410
OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 48/01 (https://dejure.org/2001,19410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2001 - U (Kart) 48/01 (https://dejure.org/2001,19410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - U (Kart) 48/01 (https://dejure.org/2001,19410)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01

    Bindungswirkung eines Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation

    Wenn daher der Senat den gleichgerichteten Antrag von T auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig erachtet, wie es in dem Parallelverfahren U (Kart) 48/01 im Urteil vom heutigen Tage geschehen ist, muss das Gleiche für den vorliegenden Antrag der Antragstellerin gelten (zumal da Antragsbegründung und Argumentationen der Antragstellerin und der T in den beiden Verfahren im wesentlichen - über weite Strecken wortidentisch - gleich sind).

    Die Entscheidungsgründe des heutigen Senatsurteils U (Kart) 48/01 (mit Ausnahme des ersten einleitenden Absatzes):.

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - U (Kart) 24/02
    Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hob der Senat die einstweilige Verfügung des Landgerichts durch Urteil vom 19.12.2001 auf und verwarf den dahingehenden Antrag der Klägerin (Az. U (Kart) 48/01).

    Diese rechtliche Beurteilung widerspricht nicht der Bewertung im Urteil des Senats vom 19.12.2001 (Az. U (Kart) 48/01).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - U (Kart) 2/03

    Negative Feststellungsklage bei Anfechtung und fristloser Kündigung eines

    a) Allerdings hat der Senat den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten in zwei Urteilen vom 19.12.2001, die in Verfahren auf Erlass einstweiliger Verfügungen ergangen sind, die Telekommunikationsnetzbetreiber gegen die Beklagte angestrengt hatten (U (Kart) 48/01 und U (Kart) 47/01) verneint und sich für unzuständig gehalten, den Antragstellerinnen durch eine Verpflichtung der Beklagten, weiterhin Fakturierungs- und Inkassoleistungen zu erbringen, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, während in derselben Angelegenheit gleichzeitig ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit anhängig war (und zwar im Hinblick auf eine Verpflichtung der Beklagten, im einzelnen bestimmte Leistungen aus den von ihr damals gekündigten Fakturierungs- und Inkassoverträgen an die Antragstellerinnen zu erbringen).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - U (Kart) 23/02

    Fakturierung und Inkassierung von Mehrwertdiensten gegenüber den Endkunden gemäß

    Diese rechtliche Beurteilung widerspricht nicht der rechtlichen Bewertung in den Urteilen des Senats vom 19.12.2001 (Az. U (Kart) 47/01 und U (Kart) 48/01) in den rechtsähnlich gelagerten Verfügungsverfahren der ... T... GmbH und der Klägerin gegen die Beklagte.
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