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   OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - VI-U (Kart) 7/03   

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OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - VI-U (Kart) 7/03 (https://dejure.org/2004,13475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2004 - VI-U (Kart) 7/03 (https://dejure.org/2004,13475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2004 - VI-U (Kart) 7/03 (https://dejure.org/2004,13475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit eines Franchisevertrages; Unzulässigkeit der Berufung; Inanspruchnahme eines Verhandlungsgehilfen; Bestehen besonderen Vertrauens; Unbeachtlichkeit fehlender englischer Sprachkenntnisse des Franchisenehmers; Durchsetzung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 254; ; ZPO § 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; GWB § 15 a.F.; ; GWB § 18 a.F.; ; GWB § 34 a.F.; ; BGB § 138

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unwirksamkeit eines Franchisevertrages wegen Sittenwirdrigkeit und zur Haftung wegen Verletzung von Rechten und Pflichten eines Franchisegebervertreters im Rahmen der allgemeinen Auskunfts- und Beratungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2002 - 17 U 222/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Diese sind aber in aller Regel nur darauf gerichtet, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes an die Hand erhält (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Senat, Urt. v. 5.11.2003 - U (Kart) 41/02 Umdruck Seite 14; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf.

    Die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers sind in aller Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über die Kalkulationsgrundlagen und den zu erwartendenden Kapital- und Arbeitseinsatz gewinnen kann (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Dass die Beklagte zu 1 den Erhalt von Vergünstigungen stets bestritten hat, auch in dem Rechtstreit vor dem OLG Düsseldorf, M. ./. T., 17 U 222/01, bedeutet nicht, dass, wie der Kläger meint, die Stufenklage unnötig und prozessökonomisch unsinnig wäre.

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Eine eigene Haftung des Verhandlungsgehilfen kann darüber hinaus bestehen, wenn er gegenüber seinem Verhandlungspartner in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (vgl. BGH a.a.O.; BGH, WM 1992, 699, 700 m.w.N.).

    Der Vertreter muss vielmehr über das allgemeine Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen Teils bedeutsam gewesen sind, bieten, oder er muss seinem Verhandlungspartner in zurechenbarer Weise den Eindruck vermitteln, er werde persönlich mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung selbst dann gewährleisten, wenn sich dessen Verhandlungsvertrauen gegenüber dem Geschäftsherrn als nicht gerechtfertigt erweisen sollte (BGH, WM 1991, 1730, 1731; WM 1992, 699, 701 m.w.N.).

  • OLG München, 16.09.1993 - 6 U 5495/92

    Schadensersatzpflicht wegen falscher Angaben in einer zur Anbahnung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Diese sind aber in aller Regel nur darauf gerichtet, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes an die Hand erhält (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Senat, Urt. v. 5.11.2003 - U (Kart) 41/02 Umdruck Seite 14; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf.

    Die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers sind in aller Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über die Kalkulationsgrundlagen und den zu erwartendenden Kapital- und Arbeitseinsatz gewinnen kann (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG München, 11.07.1996 - 24 U 63/95

    Einwendungsmöglichkeiten des Unternehmensberater eines Franchisegebers in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers sind in aller Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über die Kalkulationsgrundlagen und den zu erwartendenden Kapital- und Arbeitseinsatz gewinnen kann (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90

    Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Dementsprechend erfüllt beispielsweise weder das bloße Provisionsinteresse des Handelnden (BGH, WM 1991, 1730, 1731; NJW 1990, 1907, 1908 m.w.N.) noch die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit des Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH mit der von ihm vertretenen GmbH (BGH, WM 1991, 1548, 1550 m.w.N.) die Voraussetzungen einer Eigenhaftung.

    Der Vertreter muss vielmehr über das allgemeine Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen Teils bedeutsam gewesen sind, bieten, oder er muss seinem Verhandlungspartner in zurechenbarer Weise den Eindruck vermitteln, er werde persönlich mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung selbst dann gewährleisten, wenn sich dessen Verhandlungsvertrauen gegenüber dem Geschäftsherrn als nicht gerechtfertigt erweisen sollte (BGH, WM 1991, 1730, 1731; WM 1992, 699, 701 m.w.N.).

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Auch insoweit ist ihm mit Blick auf die jahrelange einvernehmliche Praktizierung des Vertrages, der die einzige rechtliche Grundlage der Zeichenbenutzung bildete, verwehrt, die Vertragsnichtigkeit gegenüber der Beklagten zu 2 aus Formgründen gerichtlich feststellen zu lassen (vgl. BGH GRUR 2003, 1062 f - Apollo-Optik).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Sie reichen als solche für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrages aber nicht aus und machen dementsprechend eine Gesamtwürdigung aller Umstände auch nicht entbehrlich (vgl. BGH, NJW 1986, 180/181 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Dementsprechend erfüllt beispielsweise weder das bloße Provisionsinteresse des Handelnden (BGH, WM 1991, 1730, 1731; NJW 1990, 1907, 1908 m.w.N.) noch die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit des Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH mit der von ihm vertretenen GmbH (BGH, WM 1991, 1548, 1550 m.w.N.) die Voraussetzungen einer Eigenhaftung.
  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Dementsprechend erfüllt beispielsweise weder das bloße Provisionsinteresse des Handelnden (BGH, WM 1991, 1730, 1731; NJW 1990, 1907, 1908 m.w.N.) noch die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit des Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH mit der von ihm vertretenen GmbH (BGH, WM 1991, 1548, 1550 m.w.N.) die Voraussetzungen einer Eigenhaftung.
  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 57/99

    Rechtschutzbedürfnis für Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt sie nur dann in Betracht, wenn das streitige Rechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Feststellungsbeteiligten untereinander von Bedeutung ist und die klagende Partei ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung dieser Frage hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 679 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 14/03

    Verletzung von Aufklärungspflichten und Beratungspflichten hinsichtlich einer

    In der Parallelsache VI-U (Kart) 7/03) hat der Senat in der mündlichen Verhandlung auf die insoweit auch dort gegebene Rechtslage hingewiesen.
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