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   OLG Düsseldorf, 28.08.1998 - U (Kart) 7/98   

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OLG Düsseldorf, 28.08.1998 - U (Kart) 7/98 (https://dejure.org/1998,25931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.1998 - U (Kart) 7/98 (https://dejure.org/1998,25931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 1998 - U (Kart) 7/98 (https://dejure.org/1998,25931)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04

    Zum Ausschluss einer Provision für variable Landegebühren bei Vermittlung von

    Die Klägerin wertet außerdem den Inhalt der vorgerichtlichen Schreiben der Beklagten vom 13.1.1997, 21.2.1997 und vom 25.1.2000 (Anl. LD 8, LD 7 und LD 9) dahin, die Beklagte habe sich durch Unterwerfung unter das Urteil des Senats vom 28.8.1998 (Az. U (Kart) 7/98) ohne Einschränkung dazu verpflichtet, die variablen Landeentgelte zu verprovisionieren.

    Sie ist - wie dem Senat aus dem früheren Prozess U (Kart) 7/98, an dem beide Parteien beteiligt waren, durch ein Schreiben des Bundeskartellamts vom 21.1.1997 an die Beklagte bekannt ist - mit einem Marktanteil von etwa 15 % die größte Nachfragerin auf dem Vermittlungsmarkt.

    Die Beklagte hat diese Erklärungen jedoch mit Blick auf das Urteil des Senats vom 28.8.1998 (Az. U (Kart) 7/98) = 91 O 156/96 des Landgerichts Köln) abgegeben.

    Diese Einschränkung zeigt, dass die Beklagte die Unterwerfungserklärung nicht auf den Sachverhalt erstreckt sehen wollte, der sich durch die Erklärung der Änderungskündigung und einen Neuabschluss von Agenturverträgen vom Gegenstand des Vorprozesses U (Kart) 7/98 des Oberlandesgerichts Düsseldorf und 91 O 156/96 des Landgerichts Köln) unterschied.

  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von

    Nachdem die Beklagte infolge einseitiger Leistungsbestimmung seit April 1996 Provisionen an Flugreisevermittler, darunter auch die Klägerin, unter Ausschluß der variablen Landeentgelte nur noch auf die reinen Flugpreise gezahlt hatte, wurde sie auf deren Klage hin durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. August 1998 - U (Kart) 7/98 - verurteilt, die von dieser teils aus eigenem, teils aus abgeleitetem Recht geltend gemachten rückständigen, auf die variablen Landeentgelte entfallenden Provisionen zu zahlen.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - U (Kart) 30/02

    Bemessung der Provision eines Reisebüros

    Nachdem die Beklagte in Folge einseitiger Leistungsbestimmung seit April 1996 Provisionen an Flugreisevermittler, so auch an die Klägerin, unter Ausschluss der variablen Landeentgelte nur noch von den reinen Flugpreisen zahlte, verurteilte der Senat die Beklagte auf Klage der Klägerin - und zwar auf der Grundlage des bisherigen und ungekündigten I...-Agenturvertrages - zur Zahlung einbehaltener und auf die variablen Landeentgelte entfallender Provisionen (Anl. LD 3: Urteil vom 28.8.1998, Az. U (Kart) 7/98 = 91 O 156/96 Landgericht Köln; rechtskräftig nach Nichtannahme der Revision der Beklagten durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.3.2000, Az. VIII ZR 338/98, siehe Anl. LD 4).

    Der Senat hat bereits in seinem am 28.8.1998 verkündeten, zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen und ihnen daher bekannten Urteil (U (Kart) 7/98) ausgeführt, dass die Reisebürounternehmen den Flugkunden als Teil des von ihnen erbrachten Leistungsbündels im Auftrag der Fluggesellschaften auch ein Benutzungsrecht an den Infrastruktureinrichtungen der Flughäfen, welches durch Zahlung der variablen Landeentgelte (Passagiergebühren) abgegolten sein soll, verschaffen (Urteilsabdruck S. 13, 14).

    Der Senat hat aus den genannten Vertragsgrundlagen im Urteil vom 28.8.1998 (Az. U (Kart) 7/98) die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Provision abgeleitet (Urteilsabdruck S. 8 ff.).

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