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   OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11 Kart   

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OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2012,17666)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2012 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2012,17666)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2012,17666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerinnenausgleich unter mehreren Unternehmen bei einer von der Europäischen Kommission wegen eines Kartellrechtsverstoßes gesamtschuldnerisch festgesetzten Geldbuße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich einer gegen mehrere Gesellschaften eines Kartellrechtsverstoßes festgesetzten Geldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich einer gegen mehrere Gesellschaften eines Kartellrechtsverstoßes festgesetzten Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Für diese kartellrechtliche Verantwortlichkeit genügt die Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (vgl. EuGH, Urt. v. 18. September 2003 - C-338/00 - Volkswagen AG/Kommission Tz. 98, juris; Urt. v. 7. Juni 1983 Rs. 100-103/80 - Musique Diffusion Française u. a./Kommission Tz. 97 f., juris; Nowak in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff , Kartellrecht, 2. Aufl. 2009, Art. 23 Verf-VO Rz. 17; Dannecker/Biermann in: Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht - EG/Teil 2, 4. Aufl. 2007, Vorbemerkungen zu VO 1/2003 Rz. 113).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Art. 101 AEUV und des Art. 23 Abs. 2 VO (EG) 1/2003 bezeichnet jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung; er erfasst eine wirtschaftliche Einheit, selbst wenn diese rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird; eine solche wirtschaftliche Einheit hat, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortung für diese Zuwiderhandlung einzustehen (vgl. EuGH, Urt. v. 29. September 2011 - C-521/09 - Elf Aquitaine SA/Kommission Tz. 53, juris, m. w. N.).
  • BFH, 23.09.2009 - VII R 43/08

    Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    a) Im deutschen Recht hat der Ausgleich unter Gesamtschuldnern - unabhängig von der Rechtsnatur des Außenverhältnisses zum Gläubiger (vgl. BFH, Urt. v. 23. September 2009 - VII R 43/08, juris, dort Tz. 30; BGH NJW 2007, 2554 Tz. 14; BVerwG NJW 1993, 1667 (1668); Grüneberg in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 426 Rz. 3) - seine Regelung in § 426 BGB gefunden.
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    a) Im deutschen Recht hat der Ausgleich unter Gesamtschuldnern - unabhängig von der Rechtsnatur des Außenverhältnisses zum Gläubiger (vgl. BFH, Urt. v. 23. September 2009 - VII R 43/08, juris, dort Tz. 30; BGH NJW 2007, 2554 Tz. 14; BVerwG NJW 1993, 1667 (1668); Grüneberg in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 426 Rz. 3) - seine Regelung in § 426 BGB gefunden.
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09

    Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Eine abweichende Bestimmung im Sinne dieser Regelung kann sich aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache, mithin aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (vgl. BGH NJW-RR 2011, 73 Tz. 17 m. w. N.).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 145/09

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Oktober 2010 - VI ZR 145/09, juris, Tz. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    a) Im deutschen Recht hat der Ausgleich unter Gesamtschuldnern - unabhängig von der Rechtsnatur des Außenverhältnisses zum Gläubiger (vgl. BFH, Urt. v. 23. September 2009 - VII R 43/08, juris, dort Tz. 30; BGH NJW 2007, 2554 Tz. 14; BVerwG NJW 1993, 1667 (1668); Grüneberg in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 426 Rz. 3) - seine Regelung in § 426 BGB gefunden.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Das steht im Einklang mit dem Unionsrecht: Da ein Einzelner nicht aus seinem eigenen rechtswidrigen Verhalten Nutzen ziehen darf, kann einer Partei, die eine erhebliche Verantwortung für die Wettbewerbsverzerrung trägt, das Recht verwehrt werden, von einem anderen daran Beteiligten Schadensersatz zu verlangen (vgl. EuGH EuZW 2001, 715 - Courage Ltd./Crehan Tz. 31).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Im Übrigen soll das unionsrechtliche Kartellverbot nicht Kartellmitglieder vor der Belastung mit den wegen des Kartells verhängten Geldbußen schützen; ein solcher Schutz liefe vielmehr dem Grundsatz zuwider, dass dem Kartellverbot volle Wirksamkeit zu verleihen ist (vgl. EuGH EuZW 2006, 529 - Manfredi/Lloyd Adriatico Tz. 60; a. a. O., - Courage Ltd./Crehan Tz. 25; BGH, a. a. O., - ORWI Tz. 17), weil es die Präventionswirkung solcher Geldbußen verringern würde, wenn ein Kartellmitglied ohne weiteres seine Buße als Schaden auf ein anderes Mitglied abwälzen könnte.
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Die durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I 1954) mit Wirkung zum 1. Juli 2005 neu gefasste Vorschrift des § 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB, die auch Verstöße gegen das unionsrechtliche Kartellverbot erfasst, ist auf den Streitfall mangels einer entsprechenden Übergangsvorschrift nur ab ihrem Inkrafttreten anwendbar (vgl. BGH WRP 2012, 209 - ORWI , Tz. 13 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2013 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell

    Eine interne Verteilung nach Köpfen könne zudem im Einzelfall sachwidrig, in bestimmten Fällen sogar rechtswidrig sein (Bueren, ZWeR 2011, 285, 304, 310; Mäsch, GRUR-Prax 2012, 268; ähnlich Thomas, JZ 2011, 485, 494).
  • OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11

    Gesamtschuldnerinnenausgleich wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen eine

    Die Berufung der Klägerin hiergegen hat der Senat mit Urteil vom 9. Februar 2012, U 3283/11 Kart - Calciumcarbid (juris) zurückgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 10.12.2021 - 37 O 66/20
    Das Unternehmen soll sich seiner Verantwortung nicht entziehen können (vgl. OLG München, BeckRS 2012, 08896 unter II. 2. b)).

    Das wäre aber der Fall, wenn es die Geldbuße an die für sie handelnden Personen im Rahmen der Innenhaftung abwälzen könnte (vgl. OLG München, BeckRS 2012, 08896 unter II. 2. b); vgl. auch Dreher, VersR 2015, 781 (787); Bunte, NJW 2018, 123 (124); Immenga/Mestmäcker/ Biermann , GWB, 6. Aufl. 2020, § 81, Rn. 341, 382; Bürger, NZKart 2017, 624 (630)).

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   OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11 Kart   

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https://dejure.org/2019,16898
OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2019,16898)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.2019 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2019,16898)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 2019 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2019,16898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 426 Abs. 1
    Gesamtschuldnerinnenausgleich wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen eine mehrere Gesellschaften festgesetzten Geldbuße

  • rewis.io

    Gesamtschuldnerinnenausgleich wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen eine mehrere Gesellschaften festgesetzten Geldbuße

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 426 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GWB § 81 Abs. 4 S. 3
    Innenausgleich einer von der Europäischen Kommission gegen Parteien eines Rechtsstreits als Gesamtschuldner verhängten Kartellgeldbuße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum Gesamtschuldnerausgleich bei einer kartellrechtlichen Geldbuße (Calciumcarbid II)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Mit Urteilen vom 23. Januar 2014 hatte das Gericht der Europäischen Union auf die Nichtigkeitsklage der Klägerin gegen die Kommissionsentscheidung die gegen diese festgesetzte Geldbuße auf 12.300.000,- EUR reduziert (T-395/09, - G. AG/Kommission, juris) und die von der Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. erhobene Nichtigkeitsklage abgewiesen (T-384/09 - SKW S. Metallurgie Holding AG u. a./Kommission, juris).

    Auch der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 23. Januar 2014 (T-395/09 - Gigaset), mit dem die Geldbuße herabgesetzt wurde, welche die Klägerin gesamtschuldnerisch trifft, kann nicht entnommen werden, dass in Bezug auf die Klägerin keine Umsätze berücksichtigt worden wären.

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Das gilt auch für eine vom Berufungsgegner gemäß § 533 ZPO erhobene Widerklage (vgl. Reicholdin: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, Ball in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 533 Rn. 18; Wulf in Beck'scher Online-Kommentar, ZPO, 1. Dezember 2018, § 533 Rn. 3; § 533 Rn. 2; Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 533 Rn. 37; vgl. auch BGH NJW 2008, 1953 Rn. 19 ff.), wie sie hier vorliegt.
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Für die Einlegung einer Anschlussberufung ist keine dahingehende ausdrückliche Erklärung erforderlich; vielmehr kann der Anschluss an die Berufung der Gegenseite auch konkludent erfolgen (vgl. BGH NJW 2015, 1296 Rn. 16 m. w. N.).
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02

    Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Denn als Gesamtschuldnerin musste die Klägerin mit der Inanspruchnahme auf das Ganze rechnen; es ist ihr daher selbst anzulasten, wenn sie den Gläubiger nicht rechtzeitig befriedigt (vgl. BGH NJW 2003, 2980 [juris Rn. 23] zum Ausgleich von Prozesskosten).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Damit lief auch die Anschlussberufungsfrist bis zum 17. Januar 2012; insbesondere bedurfte es dafür keiner zusätzlichen Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Frist für die Einlegung der Anschlussberufung (vgl. BGH GRUR 2017, 785 - Abdichtsystem Rn. 40 ff.).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Jeder vom Berufungsgegner ausgehende neue Angriff bedarf einer Anschlussberufung (vgl. BGH GRUR 2015, 1214 - Goldbären Rn. 65 m. w. N. zu einer Klageerweiterung des in erster Instanz in vollem Umfang erfolgreichen Klägers).
  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof - nach Vorlage mehrerer Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union (Beschluss vom 9. Juli 2013, KZR 15/12 - Calciumcarbid-KartellI, juris) und Rücknahme dieser Vorlage mit Beschluss vom 3. Juni 2014 (Bl. 115 d. BGH-Hefts d. A.) - mit Urteil vom 18. November 2014, KZR 15/12 - Calciumcarbid-Kartell II (BGHZ 203, 193 ff.) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juni 2005 - T-71/03 nichts anderes.
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    aaa) Die Umstellung der Leistungsklage auf die Klage auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle hat keine Klageänderung i. S. d. § 263 ZPO beinhaltet, sondern ist vielmehr wegen einer später eingetretenen Veränderung gemäß § 525 Satz 1, § 264 Nr. 3 ZPO ohne weiteres zulässig gewesen (vgl. BGH NJW 2012, 3725 Rn. 22 m. w. N.).
  • EuGH, 16.06.2016 - C-154/14

    SKW Stahl-Metallurgie und SKW Stahl-Metallurgie Holding / Kommission -

    Auszug aus OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11
    Das Rechtsmittel der Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. dagegen wies der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 16. Juni 2016 (C-154/14 P, - SKW S. Metallurgie GmbH u. a./Kommission, juris) zurück.
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11

    Gesamtschuldnerinnenausgleich unter mehreren Unternehmen bei einer von der

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