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   OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08 Kart, U 781/08.Kart   

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OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08 Kart, U 781/08.Kart (https://dejure.org/2009,4090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.2009 - U 781/08 Kart, U 781/08.Kart (https://dejure.org/2009,4090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - U 781/08 Kart, U 781/08.Kart (https://dejure.org/2009,4090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung über die Billigkeit der einseitigen Preisbestimmung eines Wasserversorgungsunternehmens; Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel im Sondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gasversorgungsvertrag - unklare Preisanpassungsklausel ist unwirksam

  • Bund der Energieverbraucher

    Das Urteil befasst sich mit einem "Mehrsparten"-Einwender: Gas- Sondervertrag, Wassertarif, Abschläge .

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 315; ; AVBGasV § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung über die Billigkeit der einseitigen Preisbestimmung eines Wasserversorgungsunternehmens; Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel im Sondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzulässige Preisanpassungsklausel in Gasversorgungs-Sondervertrag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungs-Sondervertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungs-Sondervertrag - Klausel ist unklar und benachteiligt Kunden unangemessen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Sie unterliegt gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB (st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 -, Tz. 13; juris).

    Insoweit führt auch die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, denn es lässt sich schon nicht feststellen, welche Auslegungsvariante am kundenfreundlichsten wäre (so für eine identische Klausel BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 -, Tz. 14; juris).

    Ein Recht zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag, das erst nach der Preiserhöhung wirksam wird, stellt aber keinen angemessenen Ausgleich für eine den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preiserhöhungsklausel dar (BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06 -, NJW 2007, 1054 - Flüssiggas II - Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 -, juris, Tz. 22 ff.).

    Ein weiter gehendes Kündigungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 32 Abs. 2 AVBGasV, weil unklar ist, ob § 5 des Vertrages angesichts der in § 4 getroffenen Kündigungsregelung überhaupt auf diese Bestimmung verweist und ob sie gegebenenfalls bei einer Preisänderung nach § 2 des Vertrages anwendbar wäre (BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 -, juris, Tz. 23).

    Der auf diese Feststellung gerichtete Antrag ist gegenstandslos, weil der Beklagte mit der Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen das Rechtsschutzziel aus dem Feststellungsantrag bezüglich der Preisbestimmungen zum 01.01.2006, 01.05.2006 und 15.10.2006 voll erreicht hat (BGH, Urt. v. 17.12.08 - VIII ZR 274/06 -, Tz. 27; juris).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Ein von einem Versorgungsträger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge einseitig festgesetzter Tarif wird aber zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem geänderten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin die in Rede stehende Leistung von ihm bezieht, ohne die Tariffestsetzung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden (BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315, Tz. 36; Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 -, BGHZ 171, 374, Tz. 17).

    Dies gilt bei einer Monopolstellung des Versorgers gleichermaßen wie wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht (BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 -, BGHZ 171, 374, Tz. 17, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315, Tz. 33).

    Sie findet insbesondere statt, wenn ein Energieversorgungsunternehmen eine Monopolstellung innehat (BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315, Tz. 33; Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 -, BGHZ 171, 374, Tz. 17).

    Denn jedenfalls Neukunden können zur Deckung ihres Wärmebedarfs unmittelbar zwischen verschiedenen Energieträgern wählen; durch eine solche Konkurrenzsituation entsteht ein Wettbewerbsdruck, der wegen der Einheitlichkeit der Preise auch den Altkunden zugute kommt (BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315, Tz. 34).

  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Ein von einem Versorgungsträger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge einseitig festgesetzter Tarif wird aber zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem geänderten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin die in Rede stehende Leistung von ihm bezieht, ohne die Tariffestsetzung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden (BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315, Tz. 36; Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 -, BGHZ 171, 374, Tz. 17).

    Dies gilt bei einer Monopolstellung des Versorgers gleichermaßen wie wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht (BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 -, BGHZ 171, 374, Tz. 17, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315, Tz. 33).

    Sie findet insbesondere statt, wenn ein Energieversorgungsunternehmen eine Monopolstellung innehat (BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315, Tz. 33; Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 -, BGHZ 171, 374, Tz. 17).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Die Entscheidung des BGH vom 29.04.2008 (- KZR 2/07 -, BGHZ 176, 244) steht dem im Ergebnis nicht entgegen.

    Selbst der Umstand, dass sich ein Versorger erst nach zweijähriger Vertragsdauer mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Abrechnungszeitraumes vom Vertrag lösen kann, führt nicht ohne weiteres zu einem für den Versorger unzumutbaren Ergebnis (BGH, Urt. v. 28.04.2008 - KZR 2/07 - BGHZ 176, 244, Tz. 33; Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 74/06 -, Tz. 26).

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Ein Recht zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag, das erst nach der Preiserhöhung wirksam wird, stellt aber keinen angemessenen Ausgleich für eine den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preiserhöhungsklausel dar (BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06 -, NJW 2007, 1054 - Flüssiggas II - Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 -, juris, Tz. 22 ff.).
  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Im übrigen scheitert eine ergänzende Vertragsauslegung auch daran, dass verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der vertraglichen Regelungslücke in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 - 12 U 49/07 -, OLGR 2008, 885, Tz. 92).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Die Verjährung eines Anspruchs, der von einer gerichtlichen Leistungsbestimmung abhängt, beginnt nicht vor seiner Bestimmung durch Urteil, die durch beide Parteien herbeigeführt werden kann (BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 174/94 -, NJW 1996, 1054, Tz. 30).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Noch in jüngster Zeit - auch nach der Entscheidung des BGH vom 13.06.2007 zur entsprechenden Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB - habe der Gesetzgeber an dieser Wertentscheidung festgehalten, auf den bei Gas bestehenden Substitutionswettbewerb zu anderen Energieträgern hingewiesen und deutlich gemacht, überhöhte Preise im Bereich der Versorgung mit Gas und Strom ausschließlich durch eine Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und nicht im Wege zivilrechtlicher Auseinandersetzungen bekämpfen zu wollen (BGH, Urt. v. 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 -, juris, Tz. 17 ff.).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.03.86 - III ZR 195/84 -, BGHZ 97, 212).
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 29/06

    Stromnetznutzungsentgelt III

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - U 781/08
    Entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten nicht übertragbar sind auch die Erwägungen, die der Kartellsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 04.03.2008 (- KZR 29/06 -, NJW 2008, 2175, Tz. 22 ff.) angestellt hat.
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines

    Das Berufungsgericht (OLG Koblenz, RdE 2009, 187) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Köln, 16.09.2009 - 90 O 50/09

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung zu viel gezahlter

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind unabhängig vom "Aufhänger" der potentiellen Beanstandung übertragbar (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - U 781/08 Kart).
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 19 U 32/12

    Zuständigkeit des Landgerichts für Streitigkeiten aus einem

    Da dieser Abschlag nicht unerheblich sein soll (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2011, 2 U 13/08, zitiert nach juris, Rn. 103), ist ein Abschlag von 50 % gerechtfertigt (nach OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009, U 781/08 Kart, zitiert nach juris, Rn. 101, sind sogar lediglich zwischen 10 % und 40 % der jeweiligen Rechnungsbeträge zugrundezulegen, d.h. es sind Abschläge zwischen 60 % und 90 % vorzunehmen).
  • LG Berlin, 08.09.2010 - 6 O 237/09
    Als Maßstab dafür, wann die Annahme des Zeitmoments eines Verwirkungstatbestandes frühestens in Betracht kommt, dürfte dabei die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren heranzuziehen sein (OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009, U 781/08 Kart - zitiert nach juris).
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