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   OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08   

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https://dejure.org/2009,17097
OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08 (https://dejure.org/2009,17097)
OLG München, Entscheidung vom 08.01.2009 - U (K) 1501/08 (https://dejure.org/2009,17097)
OLG München, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - U (K) 1501/08 (https://dejure.org/2009,17097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gemeinschaftsrechtliches Kartellrecht: Anwendbares Recht auf den Kontrahierungszwang in einem Selektivvertriebssystem im Kfz-Nutzfahrzeug-Servicebereich; Marktabgrenzung bei Kfz-Kundendienstvereinbarungen; Ablehnung eines Bewerbers um einen Service-Vertrag wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Kontrahierungszwang im Nutzfahrzeug-Service-Bereich

  • vokat.de

    Anspruch eines Autoservicebetriebes zur Aufnahme in das Servicenetz eines konkurrierenden Herstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Autoherstellers zur Aufnahme ins Servicenetz von Konkurrenten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    OLG gibt Nutzfahrzeugwerkstätten Recht - Kontrahierungszwang für Nutzfahrzeughersteller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08
    Auch in einem solchen Fall ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, auf die Leistungsklage überzugehen (vgl. Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rn. 2.19 unter Hinweis auf BGH GRUR 1978, 187, 188 - Alkoholtest ; BGH GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No 5 II ).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04

    Qualitative Selektion

    Auszug aus OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08
    Diese von dem Oberlandesgericht Stuttgart als damalige Vorinstanz getroffene Feststellung hat der Bundesgerichtshof (entsprechend der von der EU-Kommission geübten Praxis, vgl. Nolte aaO., Art. 81 EG, Rn. 862) in seinem Urteil vom 28.06.2005, KZR 26/04 - Qualitative Selektion (nachgewiesen in juris, Rn 9, 15) nicht beanstandet.
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85

    Veräußerung eines auf dem Grauen Markt erworbenen gefälschten Parfums als

    Auszug aus OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08
    Auch in einem solchen Fall ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, auf die Leistungsklage überzugehen (vgl. Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rn. 2.19 unter Hinweis auf BGH GRUR 1978, 187, 188 - Alkoholtest ; BGH GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No 5 II ).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08
    Denn zivilrechtlicher Rechtsschutz gegen Verletzungen von Art. 81 EG ist Sache des nationalen Rechts ( Nolte aaO. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 20.09.2001 - Courage , Slg. 2001, I-6297 Rn. 29).
  • KG, 07.10.2004 - 12 W 25/04

    Beratungsverschulden einer Bank; Erwerb einer Windkraftanlage

    Auszug aus OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08
    Eine aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen resultierende Verpflichtung der Beklagten zum Abschluss des von der Klägerin erstrebten Vertrages besteht hingegen nicht (Palandt/ Grüneberg , BGB aaO., § 311 Rn. 30 unter Hinweis auf KG WM 2005, 1118).
  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Januar 2009 (U [K] 1501/08) aufgehoben.

    Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt (OLG München, BB 2009, 518):.

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