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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89   

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BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89 (https://dejure.org/1990,519)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 4 B 50.89 (https://dejure.org/1990,519)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 4 B 50.89 (https://dejure.org/1990,519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ortsdurchfahrt - Fernstraße - Weiträumiger Verkehr - Planfeststellung - Planrechtfertigung - Bedarfsentscheidung - Bundesautobahn - Auflage - Planergänzungsanspruch - Ermessenspielraum - Schutzmaßnahme - Fristbestimmung - Öffentliche Bekanntmachung

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung hinsichtlich eines Teilstücks der Ostumgehung von Frankfurt am Main - Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen eines Mangels in der planerischen Abwägung - Abtrennbarkeit eines Teiles einer Planung - Ausgewogenheit eines Planes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses - Bestimmung einer Straße - Ortsdurchfahrt - Fristbestimmung des § 73 Abs. 5 Satz 1 VwVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 454
  • NVwZ-RR 1991, 454
  • DVBl 1990, 789
  • DÖV 1991, 472
  • UPR 1990, 336
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Ein Anspruch nur auf Planergänzung kommt auch dann in Betracht, wenn der Behörde bei der Festlegung der zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen des § 17 Abs. 4 FStrG noch ein Ermessensspielraum verbleibt (im Anschluß an Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - UPR 1990, 99; zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

    Der Senat hat zuletzt in seinem Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (UPR 1990, 99 ) seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach Fehler im Abwägungsvorgang oder im Abwägungsergebnis nicht notwendig zur Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses führen.

    Der beschließende Senat hat zuletzt in seinem bereits erwähnten Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (UPR 1989, 99) entschieden, daß, solange die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgesehene verordnungsrechtliche Festlegung von Lärmwerten nicht erfolgt ist, Verwaltung und Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung den unbestimmten Rechtsbegriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche" im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG fallbezogen zugrunde zu legen und auszufüllen haben (vgl. auch BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; 77, 285 [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 78/85]; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - NVwZ 1989, 255).

    Im übrigen verweist der beschließende Senat insoweit auf sein bereits mehrfach erwähntes Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (a.a.O.): Hierin ist die Berechnung des Geräuschpegels auf der Grundlage der RLS-81 als ein mögliches und grundsätzlich geeignetes Verfahren, das zur Ermittlung eines rechnerischen Durchschnittswerts der voraussichtlichen Lärmeinwirkung als einem Ausgangspunkt und regelhaften Orientierungswert der konkreten Rechtsanwendung führe, nicht in Zweifel gezogen worden.

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Auf welche Weise den schutzwürdigen und bislang nicht oder nicht ausreichend berücksichtigten Belangen der Kläger nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 FStrG Rechnung getragen werden kann - in Betracht kommen Maßnahmen des aktiven oder des passiven Schallschutzes (letztere einschließlich eines Anspruchs auf Kostenerstattung) sowie lediglich hilfsweise die Zahlung eines angemessenen Geldausgleichs (vgl. dazu Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 = NVwZ 1989, 255) - ist für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Aufhebungsanspruchs ohne Bedeutung (vgl. auch Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 1.85 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 73 = NVwZ 1989, 252 [BVerwG 25.03.1988 - 4 C 1/85]).

    Der beschließende Senat hat zuletzt in seinem bereits erwähnten Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (UPR 1989, 99) entschieden, daß, solange die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgesehene verordnungsrechtliche Festlegung von Lärmwerten nicht erfolgt ist, Verwaltung und Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung den unbestimmten Rechtsbegriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche" im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG fallbezogen zugrunde zu legen und auszufüllen haben (vgl. auch BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; 77, 285 [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 78/85]; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - NVwZ 1989, 255).

  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die Planung - so wie sie bei Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt ist - rechtsfehlerhaft ist, nicht dagegen, auf welche Weise rechtsfehlerfrei hätte geplant werden können (vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32 und 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = NVwZ 1989, 152; vgl. auch Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 211.88 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 79 = NVwZ-RR 1989, 458).

    Die Kläger rügen, daß das Berufungsgericht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32 und 33.86 - (NVwZ 1989, 152) abgewichen sei.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Ohne Erfolg rügen die Kläger, daß das Berufungsurteil vom Urteil des beschließenden Senats vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74) abgewichen sei.

    Der Senat hat in der genannten Entscheidung ausgeführt, daß zumindest dann, wenn die Planfeststellung dazu dienen solle, dem Kläger Grundeigentum, notfalls im Wege der Enteignung, zu entziehen, der Eigentumsschutz nach Art. 14 GG voll zur Geltung komme (vgl. BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Ist aber das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht der Kläger nicht verletzt, so kommt auch ein nach der Rechtsprechung des Senats zur Abwehr eines Eingriffs in das Eigentum zulässiges Geltendmachen der Verletzung objektiv-rechtlicher öffentlicher Belange (vgl. BVerwGE 77, 86 [BVerwG 06.03.1987 - 4 C 11/83]; 78, 347 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]) nicht in Betracht.

    Aus den bereits dargelegten Gründen besteht auch nicht die von den Klägern insoweit geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung: Es ist einerseits ausreichend geklärt, daß bei einem Zugriff auf das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum der Betroffene alle Gründe geltend machen kann, die der Rechtmäßigkeit der in das Eigentum eingreifenden staatlichen Maßnahmen entgegenstehen (vgl. BVerwGE 78, 347 [BVerwG 18.12.1987 - 4 C 9/86]).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Das hindere freilich nicht, den Aussagen in der gesetzlichen Bedarfsplanung und den dazu vorhandenen Materialien im Rahmen der gerichtlichen Tatsachenfeststellung jedenfalls indizielle Bedeutung für die planerische Rechtfertigung eines Vorhabens und auch für die Einhaltung des Abwägungsgebots beizumessen (vgl. BVerwGE 71, 166 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; 72, 282 [BVerwG 06.12.1985 - 4 C 55/82]; Urteile vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 53.82 - Buchholz 407.4 § 18 c FStrG Nr. 1 = NVwZ 1986, 834 und vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - zur Veröffentlichung, auch in BVerwGE, vorgesehen).

    Der Gesichtspunkt, eine Lücke im vorhandenen Netz von Bundesfernstraßen zu schließen, lasse erkennen, daß die A 661 in Verbindung mit bestehenden Fernstraßen dazu bestimmt sei, einem weiträumigen Verkehr zu dienen (vgl. hierzu auch Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 -).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Der beschließende Senat hat zuletzt in seinem bereits erwähnten Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (UPR 1989, 99) entschieden, daß, solange die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgesehene verordnungsrechtliche Festlegung von Lärmwerten nicht erfolgt ist, Verwaltung und Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung den unbestimmten Rechtsbegriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche" im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG fallbezogen zugrunde zu legen und auszufüllen haben (vgl. auch BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; 77, 285 [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 78/85]; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - NVwZ 1989, 255).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Insofern hat das Berufungsgericht zu Recht auf den erstrebten Endzustand der Straße - wie er aus den Ausbaugesetzen des Bundes abzulesen ist - abgestellt (vgl. BVerwGE 61, 295 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 4/78]; Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 40 und 41.80 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 5).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Der beschließende Senat hat zuletzt in seinem bereits erwähnten Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (UPR 1989, 99) entschieden, daß, solange die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgesehene verordnungsrechtliche Festlegung von Lärmwerten nicht erfolgt ist, Verwaltung und Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung den unbestimmten Rechtsbegriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche" im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG fallbezogen zugrunde zu legen und auszufüllen haben (vgl. auch BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; 77, 285 [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 78/85]; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - NVwZ 1989, 255).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89
    Der beschließende Senat hat zuletzt in seinem bereits erwähnten Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (UPR 1989, 99) entschieden, daß, solange die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vorgesehene verordnungsrechtliche Festlegung von Lärmwerten nicht erfolgt ist, Verwaltung und Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung den unbestimmten Rechtsbegriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche" im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG fallbezogen zugrunde zu legen und auszufüllen haben (vgl. auch BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; 77, 285 [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 78/85]; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - NVwZ 1989, 255).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 49.83

    Berichtigung eines Urteilstenors

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 55.82

    Mitwirkungsrecht von

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Das Gericht hat nicht selbst abzuwägen, sondern nachzuprüfen, ob die behördliche Abwägung sich in dem im Einzelfall maßgeblichen rechtlichen Rahmen vollzogen hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. aus dem Straßenfachplanungsrecht etwa Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32. und 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = NVwZ 1989, 152 sowie Beschluß vom 3. April 1989 - BVerwG 4 B 50.89 - NVwZ-RR 1990, 454 = UPR 1990, 336 ).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 9.05

    Anbauverbot; Anlage der Außenwerbung; Werbeanlage; Ortsdurchfahrt; Hochbauten;

    Aus dem Beschluss des Senats vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86) ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03

    Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen

    vgl. zur prinzipiellen Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 63.01 -, a.a.O., und zu den Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 -, NVwZ 1998, 1071; Beschluss vom 3. April 1990 - 4 B 50.89 -, UPR 1990, 336, und Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, a.a.O.
  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

    Der Senat hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, daß sich die Planrechtfertigung für ein Vorhaben nicht allein aus der im Fernstraßenausbaugesetz festgelegten Bedarfsplanung des Bundes herleiten lasse; die Aufnahme in den Bedarfsplan sei kein Beleg für die Zielkonformität, sondern indiziere lediglich, daß für die geplante Maßnahme nach Maßgabe der vom Fernstraßengesetz allgemein verfolgten Ziele ein Bedürfnis bestehe (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 und Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Insofern greifen vielmehr die spezielleren (§ 1 Abs. 1 VwVfG) Regelungen des § 17 Abs. 3 b Satz 3 FStrG und des § 3 Abs. 2 Satz 2 VerkPBG ein, die die Einhaltung einer Wochenfrist zwischen Auslegung und vorheriger Bekanntmachung nicht vorsehen (vgl. auch Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 zu § 18 Abs. 5 FStrG a.F.).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Ein Anspruch auf Planaufhebung bestehe zudem nur dann, wenn bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände eine konkrete Möglichkeit dafür erkennbar sei, dass sich die entscheidende Behörde von dem abwägungserheblichen, jedoch nicht berücksichtigten oder nicht angemessen gewichteten Belang bei ihrer planerischen Abwägung so hätte beeindrucken lassen, dass dadurch die Planung insgesamt infrage gestellt sei (vgl. BVerwGE 84, 31 ; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 S. 71 und Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 11.93 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 96 S. 118 f.).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Dies ist erst dann der Fall, wenn eine erforderliche Zufahrt ausschlaggebend für die Wahl der Trassenführung und die Ablehnung einer Alternativplanung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 (160) [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 63/80]; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 (45) [BVerwG 20.10.1989 - 4 C 12/87]; Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FstrG Nr. 86 = NVwZ-RR 1990, 454).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Ist dies der Fall, hat der Betroffene nur einen im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Anspruch auf Ergänzung der Entscheidung (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

    Anderes gilt nur, wenn durch die Planergänzung zugleich die Plankonzeption berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer andersartigen Planung bestünde, wobei auf die Sicht der Behörde abzustellen ist (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Ist Letzteres der Fall, hat der Betroffene nur einen im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Anspruch auf Ergänzung der Entscheidung (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

    Anderes gilt nur, wenn durch die Planergänzung zugleich die Plankonzeption berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer andersartigen Planung bestünde, wobei insoweit auf die Sicht der Behörde abzustellen ist (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91

    Bundesfernstraße: Planfeststellungsverfahren und Berücksichtigung der Planungen

    Ob dies bereits deshalb anzunehmen ist, weil der Bau der Straße im Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz in der Fassung vom 21.4.1986 als vordringlich eingestuft ist (vgl. zur Bedeutung einer solchen Bedarfsentscheidung BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990 - 4 B 50.89 - NVwZ-RR 1990, 454), bedarf keiner Entscheidung.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. u.a. Beschl. v. 3.4.1990 - 4 B 50.89 - NVwZ-RR 1990, 454) besteht in Fällen,in denen die Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nur auf einem die Gesamtplanung nicht in Frage stellenden Mangel beruht, der durch Planergänzung ausgeräumt werden kann, kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern nur auf Vornahme dieser Ergänzung.

  • VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03

    Kein Baustopp am Militärflughafen Ramstein

  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93

    Betriebsgenehmigung ; Zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes;

  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87

    Planfeststellung für Bundesstraße

  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 S 520/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umweltverträglichkeitsprüfung - Änderung der

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2005 - 7 KS 139/02

    Anfechtung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses der

  • OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01

    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder

  • BVerwG, 23.11.1992 - 4 B 188.92
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93

    (Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer

  • VGH Hessen, 08.06.1993 - 2 A 198/89

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Anordnung von Schutzauflagen; aktiver

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 11.93

    Revision - Zulassung - Fernstraßen - Lärmschutz - Unnötiges Rechtsmittel -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90

    Klagebefugnis gegen eine straßenrechtliche Planfeststellung; Streitwert für

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 5 S 84/89

    Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraße - Auslegung von Unterlagen -

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91

    Planfeststellung für Bundesfernstraße: Umweltverträglichkeitsprüfung,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93

    Luftverkehrsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Flughafens im Sinne von

  • VG Oldenburg, 05.11.1999 - 1 B 3140/99

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • VGH Bayern, 11.06.2002 - 8 A 01.40093

    Planungsabwägungen von Erweiterungsinteressen eines Produktionsbetriebes bei der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1187
BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89 (https://dejure.org/1990,1187)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1990 - 4 B 174.89 (https://dejure.org/1990,1187)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 4 B 174.89 (https://dejure.org/1990,1187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veränderungssperre - Außerkrafttreten - Planungsverfahren - Bekanntmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 656
  • DÖV 1991, 122
  • BauR 1990, 334
  • UPR 1990, 336
  • ZfBR 1990, 158
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89
    Hinzu kommt, daß das Berufungsgericht die Tatbestandsvoraussetzung "besondere Umstände" des § 17 Abs. 2 BauGB hier über eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 3 BauGB anwendet (vgl. dazu BVerwGE 51, 121, 136/137).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 79.68

    Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89
    Vielmehr muß sich der Beklagte Verzögerungen, die er objektiv rechtswidrig bewirkt hat, in diesem Zusammenhang anrechnen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1970 - BVerwG 4 C 79.68 - Buchholz 406.11 § 17 BBauG Nr. 1, S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Die Veränderungssperre ist damit selbst dann außer Kraft getreten, wenn der Bebauungsplan vom 14. Dezember 2017 unter Fehlern leiden würde, die zu seiner Unwirksamkeit führten (vgl. § 17 Abs. 5 BauGB; BVerwG, Beschluss vom 28.2.1990 - 4 B 179.89 - NVwZ 1990, 656, juris Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2007 - 1 KN 22/07 - juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

    Mit der das Planungsverfahren abschließenden Verkündung der Verordnung über die Festsetzung dieses Bebauungsplans (GVBl Berlin 2012 S. 526) ist die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft getreten; auf die Wirksamkeit des mit der Verkündung in Kraft gesetzten Bebauungsplans kommt es insoweit nicht an (Beschluss vom 28. Februar 1990 - BVerwG 4 B 174.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 3 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2019 - 3 Kart 801/18

    Zulässigkeit der Abmeldung von Letztverbrauchern aus der Ersatzversorgung und

    Eine Entscheidung genügt den Anforderungen dieser Vorschrift, wenn der Entscheidungsinhalt so gefasst ist, dass der Adressat ohne weiteres erkennen kann, was genau von ihm gefordert wird bzw. was in der ihn betreffenden Angelegenheit geregelt worden ist (BVerwG NVwZ 1990, Seite 656; OVG Koblenz NVwZ 1993, Seite 1006).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 1392/07

    Unterschied zwischen Discountern und Vollsortimentern?

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 1990 - 4 B 174.89 -, BRS 50 Nr. 99.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 22/07

    Wiederaufleben einer Veränderungssperre bei Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes;

    Das habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Februar 1990 (- 4 B 174.89 -, NVwZ 1990, 656 = BauR 1990, 334 = BRS 50 Nr. 99) so gesehen.

    Das entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere den vom Antragsteller zutreffend zitierten Beschluss des BVerwG vom 28.2.1990 - 4 B 174.89 -, ZfBR 1990, 158 = BauR 1990, 334 = NVwZ 1990, 656 = BRS 50 Nr. 99; ähnlich wohl schon Urteil des BVerwG vom 26.10.1984 - 4 C 53.80 -, BVerwGE 70, 227 = NVwZ 1985, 563), sondern auch Sinn und Zweck der Veränderungssperre.

    Wird der Bebauungsplan später für unwirksam erklärt, lebt die Veränderungssperre nicht wieder auf; sie wirkt auch nicht fort (vgl. BVerwG, B. v. 28.2.1990 - 4 B 174.89 -, NVwZ 1990, 656 = BauR 1990, 334 = BRS 50 Nr. 99; vgl. dazu auch Grauvogel, in: Brügelmann, BauGB-Komm., Stand April 1996, § 17 Rdnr. 63).

  • BVerwG, 15.09.2022 - 4 C 5.21

    Zurückverweisung nach Änderung der Rechtslage (Außerkrafttreten einer

    Ob der Bebauungsplan wirksam ist, spielt insoweit keine Rolle (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1990 - 4 B 174.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 3 S. 2 und vom 29. März 2007 - 4 BN 11.07 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 28 Rn. 3).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 11.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre; andere Planung.

    Maßgebend für den Zeitpunkt des Abschlusses der Bauleitplanung ist die Bekanntmachung des Bebauungsplans (Beschluss vom 28. Februar 1990 - BVerwG 4 B 174.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 3 = BRS 50 Nr. 99).

    Eine erledigte Veränderungssperre lebt auch dann nicht wieder auf, wenn der Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt wird (Beschluss vom 28. Februar 1990 a.a.O.); sie kann nicht mehr Gegenstand einer Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 oder § 17 Abs. 2 BauGB sein.

  • VGH Bayern, 26.01.2007 - 1 BV 02.2147

    Ausnahmeermessen bei Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet

    Die in § 17 Abs. 5 BauGB normierte Rechtsfolge tritt auch im Fall der Unwirksamkeit des Bauleitplans ein; die Gemeinde trägt insoweit das Risiko der Gültigkeit ihrer Bauleitplanung (BVerwG vom 28.2.1990 NVwZ 1990, 656 = ZfBR 1990, 158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 2 A 1416/09

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Immissionsgrenzwertes oder eines

    Die Beklagte hat den Ablehnungsbescheid vom 2. Januar 2008 auf die zwischenzeitlich erlassene Veränderungssperre zur Sicherung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 und - nachdem diese mit Inkrafttreten der 1. Änderung am 16. Oktober 2008 gemäß § 17 Abs. 5 BauGB auch für den Fall außer Kraft getreten ist, dass sich die Planänderung - wie geschehen - später als unwirksam erweisen sollte -, vgl. zu dieser Rechtsfolge außerdem: BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 1990 - 4 B 174.89 -, BRS 50 Nr. 99 = juris Rn. 2; Nds. OVG, Urteil vom 24. April 2007 - 1 KN 22.07 -, BRS 71 Nr. 120 = juris Rn. 38, allein auf bauplanungsrechtliche Gründe gestützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer

    Ebenso wenig ist ein Anhalt dafür ersichtlich, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats die Veränderungssperre wegen Berücksichtigung faktischer Zurückstellungen des Bauantrags der Klägerin in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB - vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - IV C 79.68 - BRS 23 Nr. 88; Beschluss vom 28. Februar 1990 - 4 B 174.89 - BRS 50 Nr. 99; Beschluss vom 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101; Beschluss vom 27. April 1992 - 4 NB 11.92 - BRS 54 Nr. 76 - der Klägerin gegenüber jedenfalls bereits abgelaufen ist.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 13.07

    Erfordernis eines zeitlichen Abstandes hinsichtlich der Verhängung einer erneuten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1994 - 11 A 2396/90

    Bauleitplanung: Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen unzulässiger Vollgeschoß-

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2018 - 10 S 41.16

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Notwendigkeit eines

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 206/08

    Dauer einer Veränderungssperre bis in das vierte Jahr nur unter den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 21 A 1849/04

    Erteilung eines Vorbescheids für eine Nutzungsänderung eines Getränkemarkts in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06

    Verweisung eines gegen eine Umlegung gerichteten Normenkontrollantrags an das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2009 - 7 A 1308/08

    Zulassungsantrag, Darlegung, Rechtsänderung, Ausnahme, Schlusspunktheorie

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2006 - 8 C 10590/06

    Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Antragsfrist; Verfassungsmäßigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2000 - 10 A 696/96

    Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Erweiterung einer Spielhalle;

  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 1 N 04.3145

    Normenkontrollantrag gegen eine nach Rechtshängigkeit außer Kraft getretene

  • VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01

    Zulassung eines Einzelhandelsbetriebs ohne Verknüpfung mit der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre im Falle einer Änderungsplanung -

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 1 N 03.845

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Außerkrafttreten der Norm

  • VG Düsseldorf, 23.05.2003 - 9 K 697/01

    Erlass einer Veränderungssperre durch die Gemeinde zur Sicherung der Planung für

  • OVG Niedersachsen, 13.05.1993 - 1 L 104/91

    Fehlende Ermächtigung; Nichtigkeit; Unzulässigkeit; Kleine Spielhallen; Kirche;

  • VG Freiburg, 17.11.2017 - 6 K 1138/16

    Angebotsbebauungsplan; Festsetzung Sondergebiet "Hotel"; Ermittlung und Bewertung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87   

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https://dejure.org/1990,3597
BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87 (https://dejure.org/1990,3597)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 6 C 50.87 (https://dejure.org/1990,3597)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 6 C 50.87 (https://dejure.org/1990,3597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Unrichtiger Sachverhalt - Wehrpflichtiger - Parteivernehmung

  • rechtsportal.de

    Ausgehen von einem unrichtigen Sachverhalte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1990, 336
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87
    Zum Verfahrensfehler des Ausgehens von einem unrichtigen Sachverhalt, wenn entscheidungserhebliche Bekundungen des Wehrpflichtigen bei seiner Vernehmung als Partei in ihr Gegenteil verkehrt werden (im Anschluß an Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145> sowie vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 59.86 -).

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 147 (nur Leitsatz) bzw. 310 § 108 VwGO Nr. 145>), gehören zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens insbesondere die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, der Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten sowie die im Rahmen einer Beweiserhebung getroffenen tatsächlichen Feststellungen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, den Inhalt beigezogener Akten sowie das Ergebnis einer Beweisaufnahme frei zu würdigen.

  • BVerwG, 07.10.1988 - 6 C 59.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Subjektives

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87
    Zum Verfahrensfehler des Ausgehens von einem unrichtigen Sachverhalt, wenn entscheidungserhebliche Bekundungen des Wehrpflichtigen bei seiner Vernehmung als Partei in ihr Gegenteil verkehrt werden (im Anschluß an Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145> sowie vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 59.86 -).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87
    Dieses wird bei seiner erneuten Entscheidung zu beachten haben, daß - entgegen der im angefochtenen Urteil zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung - für die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ein "schwerer seelischer Schaden" als Folge des Zwanges, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, verlangt werden darf, sondern daß eine "schwere Gewissensnot" des Wehrpflichtigen genügt, die im Einzelfall zu einem seelischen Schaden führen kann, aber nicht muß (vgl. Urteil vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 C 61.86 - <BVerwGE 81, 239 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 31>).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 6 C 43.87
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87
    Ferner wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen, wonach zur Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht gemacht werden darf, daß sich der Wehrpflichtige in Konfliktsituationen hineindenken kann, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich ist (vgl. dazu u.a. Urteile vom 13. Februar 1987 - BVerwG 6 C 29.86 - sowie vom 28. November 1989 - BVerwG 6 C 43.87 - mit weiteren Nachweisen, die ebenfalls von der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart erlassene Urteile betrafen).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 6 C 29.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensprüfung - Unwahrscheinliche Konfliktsituation

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87
    Ferner wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen, wonach zur Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht gemacht werden darf, daß sich der Wehrpflichtige in Konfliktsituationen hineindenken kann, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich ist (vgl. dazu u.a. Urteile vom 13. Februar 1987 - BVerwG 6 C 29.86 - sowie vom 28. November 1989 - BVerwG 6 C 43.87 - mit weiteren Nachweisen, die ebenfalls von der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart erlassene Urteile betrafen).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87
    Im übrigen gelten für den Kläger als Altantragsteller die im Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) dargelegten mariellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze.
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