Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1991 - 11 A 696/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1991 - 11 A 696/87 (https://dejure.org/1991,3870)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.1991 - 11 A 696/87 (https://dejure.org/1991,3870)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 1991 - 11 A 696/87 (https://dejure.org/1991,3870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Nachbarschützende Festsetzung; Drittschutz; Wohnungen pro Wohngebäude; Zahl der Vollgeschosse; Tatsächliche Beeinträchtigung; Befreiung von nachbarschützenden Festsetzungen; Geschoß; Fußbodenhöhe; Volumenvergleichsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz bei unzulässiger Geschoßzahl (IBR 1992, 160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 60
  • UPR 1991, 460
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Dies entspricht für Gebietsfestsetzungen seit langem der Rechtsprechung auch der Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Baden-Württemberg, BRS 27 Nr. 31; NJW 1989, 2279; OVG Berlin, BRS 7, 125 [129]; OVG Berlin, BRS 48 Nr. 167; OVG Berlin, DÖV 1988, 386; OVG Berlin, NVwZ-RR 1989, 116; OVG Bremen, BRS 49 Nr. 190; OVG Bremen, DVBl 1966, 278; OVG Münster, NVwZ 1986, 317; OVG Münster, BauR 1992, 60 [61]; OVG Saarland, BauR 1992, 739; OVG Saarland, BRS 36 Nr. 198).
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 14 B 12.193

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei der Erteilung einer Befreiung

    Die Zahl der Vollgeschosse wird schließlich für jeden dieser Teile berechnet, ausschlaggebend ist am Ende der Teil mit der höheren Vollgeschossanzahl (allgemeine Meinung, vgl. BayVGH, U.v. 31.7.2003 - 6 B 98.959 -juris Rn. 25 bis 28; OVG NRW, U.v. 18.4.1991 - 11 A 696/87 - juris Rn. 70/71 m.w.N.; HessVGH, B.v. 1.12.1982 - IV TG 81/82 - BRS 39 Nr. 103; NdsOVG, U.v. 25.3.1980 - 1 A 29/79 - BRS 36 Nr. 123).

    Die Meinungen reichen von mehr als zwei oder drei normalen Treppenstufen (vgl. OVG NRW, U.v. 18.4.1991 a.a.O; BGH, B.v. 27.9.1994 - III ZR 36/93 - BayVBl 1995, 220/221; Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO 1998, Art. 2 Anm. 6.2) über eine Differenz von 1 m (König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 2 Rn. 37; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand November 2012, Art. 2 Rn. 1258 und 1266 bis 1269) bis zu einer - nicht stets näher bemaßten - halben Geschosshöhe (vgl. NdsOVG, U.v. 25.3.1980 a.a.O.).

    Die Gegenüberstellung der tatsächlich entsprechend freiliegenden Flächen sämtlicher Außenwände des nordöstlichen Gebäudeteils mit einer aus dem Umfang dieses Gebäudeteils mit 1, 20 m multiplizierten Fläche (vgl. BayVGH, U.v. 23.6.1987 - 1 B 85 A.160 - BayVBl 1988, 723/725; HessVGH, B.v. 14.6.1982 - III TG 1/82 - BRS 39 Nr. 101; B.v. 25.2.1983 - 4 TG 4/83 - BRS 40 Nr. 111; OVG NRW, U.v. 18.4.1991 - 11 A 696/87 - juris Rn. 77, 79 ff.) ergibt folgendes Bild.

  • VGH Bayern, 29.07.2011 - 15 N 08.2086

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Zulassung weiterer Bebauung; Nachbargrundstück;

    Ein schützenswertes Vertrauen auf die Erhaltung einer unverbauten Aussicht ist nicht durch besondere Festsetzungen eines (vorhandenen) Bebauungsplans begründet worden (vgl. OVG NW vom 18.4.1991 - 11 A 696/87 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90   

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https://dejure.org/1991,5061
VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90 (https://dejure.org/1991,5061)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.1991 - 8 S 2399/90 (https://dejure.org/1991,5061)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 1991 - 8 S 2399/90 (https://dejure.org/1991,5061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplanänderung zum Nachteil benachbarter Eigentümer - Umwandlung einer Gemeinbedarfsfläche in ein allgemeines Wohngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 189
  • VBlBW 1991, 176 (Ls.)
  • UPR 1991, 460 BWVPr 1992, 21 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90

    Zur sogenannten Funktionslosigkeit eines Bebauungsplan - Teilnichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90
    Demgegenüber bewirkt die bloße Aufgabe oder die Änderung gemeindlicher Planungsabsichten noch keine Funktionslosigkeit (vgl. hierzu auch das Urt. d. Senats v. 17.8.1990 -- 8 S 1215/90 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - 8 S 3248/88

    Normenkontrolle - kein Nachteil, wenn Bebauungsplan Auslöser für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90
    Auf eine künftig möglicherweise zulässige Überplanung noch weiter von ihren Grundstücken entfernt liegender Flächen als Mischgebiet können sich die Antragsteller im vorliegenden Verfahren nicht berufen, da ein derartiger Nachteil, der im übrigen in mehrfacher Hinsicht eher fern läge, nicht durch den jetzt angegriffenen Bebauungsplan ausgelöst wird (vgl. den Normenkontrollbeschluß des Senats v. 16.3.1990 -- 8 S 3248/88 = NVwZ-RR 1991).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90
    Nicht schutzwürdig sind Interessen u.a. auch dann, wenn sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen muß, daß "so etwas geschieht" und wenn deshalb seinem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand einer bestimmten Lage die Schutzwürdigkeit fehlt (ständ. Rechtspr.; grundlegend BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 4 C 24.86

    Umlegungsverfahren: Wann findet Rückübereignung statt?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 22.3.1990 -- 4 C 24.86 --, BVerwGE 85, 96) hervorgehoben, daß im Falle der Umlegung ein Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach Art. 14 Abs. 1 GG auch dann nicht gegeben ist, wenn es sich um eine für öffentliche Zwecke vorweg abgezogene Fläche handelt und der Zweck der Zuweisung später weggefallen ist.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90
    Die Antragsgegnerin hat eine sorgfältige Abwägung aller einander entgegenstehenden Belange vorgenommen und dabei auch in die Abwägung alles an Belangen eingestellt, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte sowie zwischen ihnen einen Ausgleich in einer Weise vorgenommen, die zur objektiven Gewichtigkeit der Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90
    Der außerordentliche Außerkrafttretensgrund der sogenannten Funktionslosigkeit ist nur gegeben, wenn aufgrund tatsächlicher Veränderung im Plangebiet einzelne oder mehrere Festsetzungen eines Bebauungsplans ihre Ordnungsfunktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BVerwGE 54, 58 ff und BVerwG, Urt. v. 3.8.1990 -- 7 C 41-43.89 -- DVBl. 1991, 157).
  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

    Die rein wirtschaftlichen Auswirkungen und der mögliche Verzögerungseffekt sind so geringfügig, daß sie keine Antragsbefugnis der Antragstellerin zu 4. begründen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. März 1991 - 8 S 2399/90 -, NVwZ 1992, 189; ferner Stüer, a. a. O., S. 475 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92

    Normenkontrollantrag; Benutzungsvorschriften; Haftungsvorschriften;

    Die bei ihm berührten Interessen müssen schutzwürdig und in mehr als nur geringfügiger Weise betroffen sein; die Schutzwürdigkeit fehlt u.a. dann, wenn man sich auf das Geforderte vernünftigerweise einstellen muß und an sich nur Selbstverständliches verlangt wird, wie z.B. bei einer Betroffenheit von Interessen, bei denen von vornherein damit zu rechnen war, daß sie in der geschehenen Weise tangiert sein würden (vgl. z.B. BVerwGE 59, 87, 103 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] ; VGH Mannheim, NVwZ 1992, 189; OVG Münster, NJW 1982, 1171; Kopp, VwGO, 9. Aufl 1992, § 47 RdNr. 27).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1991 - 7 B 10692/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12477
OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1991 - 7 B 10692/91 (https://dejure.org/1991,12477)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.07.1991 - 7 B 10692/91 (https://dejure.org/1991,12477)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juli 1991 - 7 B 10692/91 (https://dejure.org/1991,12477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Flächennutzungsplan; Qualifizierte Standortzuweisung; Deponiegas-Kraftwerk; Abfallrechtliche Zulassung; Abwehr von Naturveränderungen

Papierfundstellen

  • UPR 1991, 460
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94

    Planfeststellung für eine Müllverbrennungsanlage: Beachtung des Abwägungsgebotes

    Eine abwägungserhebliche, hinreichend bestimmte Planung setzt aber nicht nur die Aufzählung abstrakt geplanter Nutzungsarten voraus, sondern verlangt qualifizierte Standortzuweisungen für die geplanten Nutzungen (BVerwG, Beschl. v. 22.6.1993 - 4 B 95.93 - Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 22.87 -, BVerwGE 79, 318; Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311, 315; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.7.1991 - 7 B 10692/91 -, UPR 1991, 460; dort jeweils entschieden zum Flächennutzungsplan).
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